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   BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93   

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https://dejure.org/1993,4370
BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93 (https://dejure.org/1993,4370)
BayObLG, Entscheidung vom 25.11.1993 - 2Z BR 81/93 (https://dejure.org/1993,4370)
BayObLG, Entscheidung vom 25. November 1993 - 2Z BR 81/93 (https://dejure.org/1993,4370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2, § 45 Abs. 2, Abs. 4, § 47
    Materielle Rechtskraft von Entscheidungen im Wohnungseigentumsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1994, 160
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 11.04.1991 - BReg. 2 Z 28/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93
    Damit fehlt es an einem Beschluß, der nach § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt werden könnte (BayObLG ZMR 1986, 319 ; BayObLG NJW-RR 1992, 83/84; Palandt/Bassenge BGB 52. Aufl. § 23 WEG Rn. 22 m.w.Nachw.).

    Diese Kosten sind solange Kosten der Verwaltung oder des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 16 Abs. 2 WEG , wie der Wasserversorger sie einheitlich gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abrechnet, mögen nun für die einzelnen Wohnungen Wasserzähler vorhanden sein oder nicht (vgl. BayObLGZ 1972, 150/155; BayObLG NJW-RR 1992, 83 ).

  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93
    Beschlüsse in echten Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen die Wohnungseigentumssachen mit Ausnahme der Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 3 WEG gehören, sind in gleicher Weise der materiellen Rechtskraft zwischen den Beteiligten zugänglich wie Urteile im Zivilprozeß zwischen den Parteien (vgl. BayObLGZ 1974, 9/11; 1980, 29/36; BayObLG WuM 1989, 350; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 76; Bärmann/Merle WEG 6. Aufl. Rn. 59, Weitnauer WEG 7. Aufl. Rn. 16, jeweils zu § 43 ; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 31 Rn. 18).

    Dies ist nicht zulässig, ohne daß es darauf ankäme, wie das Amtsgericht seine Entscheidung begründet hat (vgl. BayObLGZ 1980, 29/36; Keidel/Zimmermann aaO m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93
    Denn nur so ergibt ihr Begehren einen Sinn (vgl. BayObLGZ 1972, 150/154; OLG Hamm OLGZ 1988, 37/39); in Wohnungseigentumsverfahren besteht auch keine strenge Bindung an den Wortlaut von Anträgen (vgl. BayObLG WE 1991, 140 m.w.Nachw.).

    Diese Kosten sind solange Kosten der Verwaltung oder des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 16 Abs. 2 WEG , wie der Wasserversorger sie einheitlich gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abrechnet, mögen nun für die einzelnen Wohnungen Wasserzähler vorhanden sein oder nicht (vgl. BayObLGZ 1972, 150/155; BayObLG NJW-RR 1992, 83 ).

  • AG Hamburg-Blankenese, 30.11.1987 - 506 II 52/87
    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93
    Beschlüsse in echten Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen die Wohnungseigentumssachen mit Ausnahme der Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 3 WEG gehören, sind in gleicher Weise der materiellen Rechtskraft zwischen den Beteiligten zugänglich wie Urteile im Zivilprozeß zwischen den Parteien (vgl. BayObLGZ 1974, 9/11; 1980, 29/36; BayObLG WuM 1989, 350; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 76; Bärmann/Merle WEG 6. Aufl. Rn. 59, Weitnauer WEG 7. Aufl. Rn. 16, jeweils zu § 43 ; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 31 Rn. 18).
  • BayObLG, 15.01.1974 - BReg. 2 Z 71/73

    Rechtskraft; Interventionswirkung; Vorentscheidung; Vorverfahren; Wiederaufnahme;

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93
    Beschlüsse in echten Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen die Wohnungseigentumssachen mit Ausnahme der Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 3 WEG gehören, sind in gleicher Weise der materiellen Rechtskraft zwischen den Beteiligten zugänglich wie Urteile im Zivilprozeß zwischen den Parteien (vgl. BayObLGZ 1974, 9/11; 1980, 29/36; BayObLG WuM 1989, 350; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 76; Bärmann/Merle WEG 6. Aufl. Rn. 59, Weitnauer WEG 7. Aufl. Rn. 16, jeweils zu § 43 ; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 31 Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1979 - 20 W 381/79

    Pflicht des Gerichts zum Hinwirken auf eine sachgerechte Antragstellung; Folgen

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93
    Beschlüsse in echten Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen die Wohnungseigentumssachen mit Ausnahme der Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 3 WEG gehören, sind in gleicher Weise der materiellen Rechtskraft zwischen den Beteiligten zugänglich wie Urteile im Zivilprozeß zwischen den Parteien (vgl. BayObLGZ 1974, 9/11; 1980, 29/36; BayObLG WuM 1989, 350; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 76; Bärmann/Merle WEG 6. Aufl. Rn. 59, Weitnauer WEG 7. Aufl. Rn. 16, jeweils zu § 43 ; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 31 Rn. 18).
  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87

    Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen; Eigentümer; Ausschluss durch

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93
    Denn nur so ergibt ihr Begehren einen Sinn (vgl. BayObLGZ 1972, 150/154; OLG Hamm OLGZ 1988, 37/39); in Wohnungseigentumsverfahren besteht auch keine strenge Bindung an den Wortlaut von Anträgen (vgl. BayObLG WE 1991, 140 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 25.04.1986 - BReg. 2 Z 114/85

    Abänderungsbefugnis; Gericht; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Eigentümerbeschlüsse;

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93
    Damit fehlt es an einem Beschluß, der nach § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt werden könnte (BayObLG ZMR 1986, 319 ; BayObLG NJW-RR 1992, 83/84; Palandt/Bassenge BGB 52. Aufl. § 23 WEG Rn. 22 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 35/90

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme eines Eigentümerbeschlusses ungültig

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93
    In einem solchen Fall hält es der Senat, wenn die Anträge später nach Vorliegen der Versammlungsniederschrift zurückgenommen werden, nach billigem Ermessen nicht für angemessen, dem Antragsteller die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner aufzuerlegen (vgl. BayObLG WuM 1990, 322 ).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Dies sollte unabhängig davon gelten, ob das Wasser im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums oder des Sondereigentums verbraucht worden ist (BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG, WuM 1994, 160, 161; ZMR 1997, 152, 153; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731, 732; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 21; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 7; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 6; Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG Rdn. 161; anders aber BayObLG, ZMR 1997, 152 für die Kosten von Wasser, das ein Teileigentümer in seinem Ladengeschäft "veredelt" oder "verarbeitet" und in Flaschen abgefüllt veräußert).

    Die Festsetzung des Geschäftswerts beruht auf § 48 Abs. 3 WEG, wobei das maßgebende Interesse aller Beteiligter nach den voraussichtlichen Kosten für die Nachrüstung mit Kaltwasserzählern nebst den Kosten für deren Wartung und Ablesung zu bestimmen ist (vgl. BayObLG, WuM 1994, 160, 161).

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Soweit die Eigentümergemeinschaft Kosten für die Versorgung oder den Gebrauch des Sondereigentums gegenüber einem Dritten zu tragen hat, sind derartige Kosten im Rahmen der Verteilung unter den Wohnungseigentümern früher ohne weiteres als nach § 16 Abs. 2 WEG zu verteilende Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums angesehen worden (vgl. BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG WuM 1994, 160, 161; ZMR 1997, 152, 153; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 731, 732; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 21; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 7; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 6; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 161).
  • KG, 16.04.2009 - 24 W 93/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Zusatzvergütung für den Verwalter für die Erstellung

    Es kann offen bleiben, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband die Erstellung einer Steuerbescheinigung nach § 35a EStG für jeden Wohnungseigentümer bereits deshalb an sich ziehen kann, weil sie - und nicht der einzelne Wohnungseigentümer - Vertragspartnerin der Verwalterin ist und diese schon wegen möglicher Interessenkonflikte möglicherweise nicht bereit ist, mit jedem Wohnungseigentümer einen gesonderten Vertrag abzuschließen (so für die Kosten des gesamten Wasserverbrauchs einer Wohnungseigentumsanlage BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG, WuM 1994, 160, 161; BayObLG ZMR 1997, 152, (153); OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731, (732); dagegen: BGH, NJW 2003, 3476-3480).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Das Gesetz spricht insoweit von den Lasten des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 16 Abs. 2 WEG; BayObLG WuM 1994, 160).
  • OLG Stuttgart, 12.03.2012 - 5 W 32/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliches Ermessen bei Bemessung des Streitwerts

    Soweit etwa ein unklares oder verspätetes Versammlungsprotokoll Ursache einer zu weitgehenden Anfechtung war, können die Mehrkosten wie bisher anteilig dem Verwalter auferlegt werden, § 49 Abs. 2 WEG (BayObLG, B. v. 25.11.1993, Az. 2Z BR 81/93, WuM 1994, 160; Abramenko a.a.O.).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen

    (1) Sind keine besonderen Wasseruhren vorhanden, so gehören die gesamten Kosten des Wasserverbrauchs zu den Kosten der Verwaltung oder des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn von § 16 Abs. 2 WEG , die nach dem in der Gemeinschaft geltenden Schlüssel auf die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer umzulegen sind (BayObLG WuM 1994, 160 f. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2001 - 14 Wx 11/00

    Fehlerhaftigkeit einer Betriebskostenabrechnung und Heizkostenabrechnung ;

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  • KG, 07.08.2007 - 13 U 26/07

    Wohnungseigentumsanlage: Gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer für

    Der Bundesgerichtshof hat sich insoweit ausdrücklich gegen die Auffassung gewandt, dass die Kosten des gesamten Wasserverbrauchs einer Wohnungseigentumsanlage als Kosten der Verwaltung oder des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 16 Abs. 2 WEG anzusehen sind (so noch BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG, WuM 1994, 160, 161; ZMR 1997, 152, 153; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731, 732; KG Report 2003, 183).
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