Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 24.11.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.11.1993 - 11 U 127/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5613
OLG Köln, 24.11.1993 - 11 U 127/93 (https://dejure.org/1993,5613)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.11.1993 - 11 U 127/93 (https://dejure.org/1993,5613)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. November 1993 - 11 U 127/93 (https://dejure.org/1993,5613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an den Räumungsanspruch und Herausgabeanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 566, 598 ff.
    Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung ist formlos wirksam - Miete, Leihe, Form

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 853
  • WuM 1994, 332
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.1993 - 11 U 127/93
    Wer einem anderen den Gebrauch einer Wohnung unentgeltlich überläßt, begründet einen Leihvertrag gemäß § 598 BGB, der auch dann formlos wirksam ist, wenn die Gebrauchsüberlassung auf Lebenszeit geschieht - § 566 BGB ist nicht analog anwendbar - (BGH NJW 1982, 820 f.; BGH NJW 1985, 1553; Erman-Werner, BGB, 9. Aufl., § 598 Rdnr. 7).

    Neben dem Kündigungsrecht aus § 605 BGB ist die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich (vgl. Palandt-Putzo, a.a.O., § 605 Rdnr. 1; BGH NJW 1982, 820/821).

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 34/83

    Wirksamkeit der formlosen Einräumung eines Wohnrechts

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.1993 - 11 U 127/93
    Wer einem anderen den Gebrauch einer Wohnung unentgeltlich überläßt, begründet einen Leihvertrag gemäß § 598 BGB, der auch dann formlos wirksam ist, wenn die Gebrauchsüberlassung auf Lebenszeit geschieht - § 566 BGB ist nicht analog anwendbar - (BGH NJW 1982, 820 f.; BGH NJW 1985, 1553; Erman-Werner, BGB, 9. Aufl., § 598 Rdnr. 7).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2005 - 8 U 194/05

    Zur Beweislast beim dinglichen Herausgabeanspruch und zur Rechtsnatur

    Bei Unentgeltlichkeit läge eine - formlos wirksame - Leihe vor, die gemäß § 605 BGB sowie aus sonstigen wichtigen Gründen außerordentlich gekündigt werden kann (BGH NJW 1985, 1553/1554; OLG Köln NZM 2000, 111; OLG Koblenz NJW-RR 1996, 843/844); im anderen Falle wäre eine - formgültige - schuldrechtliche Wohnrechtseinräumung gegen Entgelt (§ 305 BGB) anzunehmen, die ebenfalls nur aus wichtigem Grund fristlos wirksam zu kündigen ist (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 853/854).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.11.1993 - 11 U 106/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2178
OLG Köln, 24.11.1993 - 11 U 106/93 (https://dejure.org/1993,2178)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.11.1993 - 11 U 106/93 (https://dejure.org/1993,2178)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. November 1993 - 11 U 106/93 (https://dejure.org/1993,2178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine generelle Aufklärungspflicht des Architekten über Honorarhöhe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflicht über die Höhe des Architektenhonorars? (IBR 1994, 239)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 340
  • BauR 1994, 271
  • WuM 1994, 332
  • ZfBR 1994, 88
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 17.10.1990 - 6 U 223/89

    Honorarminderung trotz mängelfreier Leistung?

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.1993 - 11 U 106/93
    Unabhängig von der zwischen den Parteien bestehenden Streitfrage, ob der Kläger die vorgelegte Kostenschätzung nach DIN 276 schon vor oder erst nach Beendigung der Vertragsbeziehungen fertigte, und obgleich die Kostenschätzung nach DIN 276 in der Regel eine zentrale Leistung der Leistungsphase 2 nach § 15 HOAI darstellt, scheidet eine Honorarkürzung aus, weil die Kostenschätzung für den Beklagten jedenfalls nicht entscheidungserheblich war (vgl. OLG Celle, BauR 1991, 371).
  • BGH, 03.07.1969 - VII ZR 105/67

    Entlohnung einer Tätigkeit als Architekt - Honorar für nicht ausgeführte

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.1993 - 11 U 106/93
    Für Architekten gelten die Gebührensätze der HOAI als die übliche Vergütung (vgl. BGH NJW 1969, 1855; Palandt-T. , BGB, 52. Aufl., § 632 Rdnr. 8).
  • OLG Köln, 19.09.2013 - 24 U 15/10

    Honoraransprüche eines Ingenieurbüros bei abschnittsweiser Beauftragung

    Eine generelle Pflicht des Architekten zur Aufklärung seines Auftraggebers über die Höhe des Honorars besteht nicht (OLG Köln NJW-RR 1994, 340; Kniffka/Koeble, a.a.O., Rn. 12/167).
  • OLG Hamm, 11.08.1999 - 12 U 100/98

    Architekten und Ingenieure-Aufklärungspflicht d. Architekten ü. Höhe d. Honorars

    Allerdings ist ein Architekt ebenso wie ein Rechtsanwalt im allgemeinen nicht verpflichtet, von sich aus auf die Höhe der durch seine Inanspruchnahme entstehenden Kosten hinzuweisen (vgl. OLG Köln a.a.O. und OLGR 1994, 79 = NJW-RR 1994, 340; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 128; OLG Stuttgart NJW 1989, 2402; Knacke BauR 1990, 395; Pauly BauR 1997, 928).
  • OLG Hamburg, 24.03.2017 - 6 U 119/16

    Honorar unter HOAI-Mindestsätzen vereinbart: Aufstockungsverlangen ist nicht

    Die Urteile, auf die sich die Beklagte im Schriftsatz vom 22.03.2017 bezieht {OLG Köln, NJW-RR 1994, 340; OLG Hamm BauR 1999, 1479; OLG Saarbrücken, BauR 2000, 753), betreffen keine Fälle, in denen es um die Bedeutung der Mindestsätze der HOAI ging.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht