Rechtsprechung
   BVerfG, 15.06.1994 - 1 BvR 1879/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4873
BVerfG, 15.06.1994 - 1 BvR 1879/93 (https://dejure.org/1994,4873)
BVerfG, Entscheidung vom 15.06.1994 - 1 BvR 1879/93 (https://dejure.org/1994,4873)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - 1 BvR 1879/93 (https://dejure.org/1994,4873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Informationsfreiheit; Parabolantenne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer Parabolantenne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländischer Mieter - Kabelanschluß - Parabolantenne - Heimatsprachiges Fernsehprogramm - Mietobjekt - Vorenthaltung weiterer Programme - Beeinträchtigung - Informationsinteresse des Mieters - Eigentum des Vermieters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1994, 365
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1994 - 1 BvR 1879/93
    Das BVerfG hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen im Beschluß vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - (NJW 1994, 1147 ff. = ZMR 1994, 203 ff.) bereits entschieden.
  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1994 - 1 BvR 1879/93
    Das Landgericht hat seine Begründung auf den Rechtsentscheid des OLG Frankfurt/M. vom 22. Juli 1992 - RE Miet 1/91 - (NJW 1992, 2490 = WuM 1992, 458 ) gestützt: Der Vermieter könne seine Zustimmung zur Anbringung einer Parabolantenne bei Vorhandensein eines Kabelanschlusses verweigern.
  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

    Die grundlegende Bedeutung des Grundrechts auf Informationsfreiheit wird verkannt, wenn dem Eigentümerinteresse von vornherein ein Vorrang vor dem Mieterinteresse am Empfang von Rundfunkprogrammen des Heimatlandes eingeräumt wird, ohne dass dies durch besondere Umstände zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 1 BvR 1879/93 -, Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM) 1994, S. 365 ).
  • AG Brandenburg, 08.08.2014 - 31 C 304/13

    Mieter braucht Parabolantenne nicht aus Garten der Wohnung entfernen!

    Für den hier zu beurteilenden Fall folgt daraus, dass die in den grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a.: BVerfG , NJW 2013, Seiten 2180 ff.; BVerfG , Grundeigentum 2007, Seite 902; BVerfG , WuM 2007, Seite 379; BVerfG , BayVBl. 2005, Seite 691; BVerfG , ZMR 2005, Seite 932; BVerfG , WuM 1996, Seite 264; BVerfG , ZMR 1996, Seite 12; BVerfG , ZMR 1995, Seite 241; BVerfG , NJW 1994, Seite 2143; BVerfG , NJW 1994, Seiten 1147 ff.; BVerfG , WuM 1994, Seite 365; BVerfG , NJW-RR 1994, Seite 1232 ) niedergelegten Maßstäbe und die die Anwendung der Verfassung betreffenden Ausführungen der stattgebenden Kammerbeschlüsse für die hiesige Rechtsprechung uneingeschränkte Beachtung erfordern.
  • LG Konstanz, 23.11.2001 - 6 S 52/01

    Installation einer mietereigenen Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss

    Es muss sich daher z.B. ein Mieter nicht generell darauf verweisen lassen, dass er sein Informationsinteresse durch ein bestimmtes, für ihn über die Gemeinschaftsanlage zugängliches ausländisches Programm befriedigen könne, wenn ihm der Zugang zu weiteren, anderen ausländischen Programmen hierdurch nicht möglich ist (BVerfG, WuM 1994, 365; NJW 1994, 2143).

    Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländer ein anerkennenswertes Interesse daran haben, die Programme ihres Heimatlandes zu empfangen, um sich über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechterhalten zu können (BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 [1148] u. st. Rspr.; s. z.B. BVerfG, NJW-RR 1994, 1232; WuM 1994, 365; OLG Karlsruhe, WuM 1995, 525).

    Die Kammer hat dieses Interesse anhand der vorgelegten Lichtbilder, die ihr dessen Gewichtung gestatten, ermittelt (siehe zu diesem Erfordernis BVerfG, WuM 1994, 365).

  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1908/01

    Untersagung der Installation einer Parabolantenne bei Verfügbarkeit eines

    Die grundlegende Bedeutung des Grundrechts auf Informationsfreiheit wird verkannt, wenn dem Eigentümerinteresse von vornherein ein Vorrang vor dem Mieterinteresse am Empfang von Rundfunkprogrammen des Heimatlandes eingeräumt wird, ohne dass dies durch besondere Umstände zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 1 BvR 1879/93 -, Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM) 1994, S. 365 ).
  • AG Kerpen, 23.08.2011 - 104 C 392/10

    Interesse des Vermieters an einer "parabolspiegelfreien" Fassade eines Hauses

    vom 9.6.1994 - 1 BvR 439/93 -, "Parabolantenne II", NJW 1994, 2143, vom 15.6.1994 - 1 BvR 1879/93 -, WuM 1994, 365, vom 21.6.1994 - 1 BvR 641/94 -, "Parabolantenne III", NJW-RR 1994, 1232, vom 29.6.1994 - 1 BvR 1737/93 -, zitiert nach juris, vom 30.6.1994 - 1 BvR 1478/93 -, NJW-RR 1994, 1232, vom 19.7.1994 - 1 BvR 764/94 -, zitiert nach juris, vom 13.3.1995 - 1 BvR 1107/92 -, "Parabolantenne V", ZMR 1995, 241, vom 14.9.1995 - 1 BvR 1471/94 -, ZMR 1996, 12, vom 10.11.1995 - 1 BvR 739/94 -, zitiert nach juris und.

    Kann über den Kabelanschluss nur ein Heimatsender empfangen werden, so bedarf es immerhin noch einer besonderen Begründung für die Beschränkung der Informationsfreiheit, falls über eine Parabolantenne "weitere" Programme empfangen werden können (also die Informationsfreiheit beschränkt wird) und dem Interesse des Eigentümers der Vorrang gegeben wird soll (vgl. erneut namentlich den stattgebenden Kammerbeschluss vom 15.6.1994 - 1 BvR 1879/39 -, WuM 1994, 365 und auch BVerfG - 1 BvR 1107/92 -, ZMR 1995, 241 und stattgebender Kammerbeschluss vom 13.3.1995, "Parabolantenne V", zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft, dort bei Rz. 13, zitiert nach juris).

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 10-IV-05
    Das Eigentümerinteresse genießt dabei gegenüber dem (Informations-)Anspruch des Mieters am Empfang von Rundfunkprogrammen des Heimatlandes nicht ohne Weiteres Vorrang (vgl. BVerfG WuM 1994, 365).
  • BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der grundlegenden Entscheidung vom 9.2.1994 (NJW 1994, 1147 ; s. hierzu ergänzend auch die Beschlüsse der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9.6.1994, NJW 1994, 2143 , und vom 15.6.1994, WuM 1994, 365 ), die Umstände dargestellt, die bei der Interessenabwägung unter den verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten des Eigentumsschutzes (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ) einerseits und der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ) andererseits zu berücksichtigen sind, wenn ein ständig in Deutschland lebender Ausländer von seinem Vermieter die Erlaubnis zur Anbringung einer Parabolantenne verlangt.
  • LG Wuppertal, 09.04.1997 - 8 S 11/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Duldung einer Parabolantenne

    In der verfassungsgerichtlichen und der nach § 541 ZPO bindenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, NJW 1993, 2035 = WuM 1993, 377 ; NJW 1994, 1147 ; NJW 1994, 2134 und WuM 1994, 365 ; OLG Karlsruhe, RE in WuM 1993, 525 ), der die Kammer folgt, ist anerkannt, dass ein ausländischer Mieter, dessen Wohnung zwar über einen Breitbandkabelanschluss verfügt, über den jedoch keine Programme seines Heimatlandes angeboten werden, vom vermietenden Hauseigentümer regelmäßig verlangen kann, dass er die baurechtlich zulässige, fachmännisch ausgeführte Installation einer möglichst unauffälligen, technisch geeigneten Parabolantenne an einem für den Empfang von Satellitenprogrammen aus seinem Heimatland tauglichen Ort gestattet, an dem sie nach Einschätzung des Vermieters am wenigsten stört, sofern mit der Anbringung kein erheblicher Eingriff in die Bausubstanz verbunden ist, der Mieter den Vermieter von allen anfallenden Kosten und Gebühren freistellt, der Mieter das Haftungsrisiko des Vermieters abdeckt und ihm auf dessen Verlangen Sicherheit für die voraussichtlichen Kosten der Wiederentfernung der Anlage leistet.
  • LG Lübeck, 24.02.1995 - 6 S 278/94

    Duldung einer Parabolantenne trotz Breitbandkabelanschluss bei türkischem

    Bei der Entscheidung über die Benutzung eines Mietobjektes durch Anbringung von Satellitenantennen ist nach den neuerlich wiederholten Klarstellungen des Verfassungsgerichtes (BVerfG, NJW 1994, 1147 ; NJW-RR 1994, 232; WuM 1994, 365 ) das Interesse des Eigentümers und Vermieters gegen das Informationsinteresse des Mieters und sein Recht auf Zugang zu den allgemein angebotenen Medien abzuwägen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht