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LG Köln, 16.09.1994 - 12 S 219/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Herausgabeanspruches und Räumungsanspruches aus § 556 Abs. 1 BGB; Wirksamkeit der Kündigung eines Untermietverhältnisses über Wohnraum sowie Anwendung der Bedingungen des sozialen Wohnrechtes auch auf Untermietverhältnisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 15.04.1994 - 218 C 491/93
- LG Köln, 16.09.1994 - 12 S 219/94
Papierfundstellen
- WuM 1995, 709
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89
Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Oldenburg, 16.12.1992 - 5 UH 1/92
Mietrecht; Eigenbedarfskündigung für Familienangehörige
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- KG, 29.09.2005 - 12 U 266/04
Gewerberaummiete: Abgrenzung der Teilräumung von der Schlechterfüllung der …
So wurde das Zurücklassen von wenigem Gerümpel (BGHZ 104, 285, 289) bzw. einer Lampe, eines Stuhles, mehrerer Regalbretter, Taschen mit Wäsche und einer Waschmaschine als unschädlich angesehen (AG Köln, WUM 1995, 709).