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   OLG Celle, 11.10.1995 - 2 U 124/94   

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https://dejure.org/1995,5873
OLG Celle, 11.10.1995 - 2 U 124/94 (https://dejure.org/1995,5873)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.10.1995 - 2 U 124/94 (https://dejure.org/1995,5873)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 2 U 124/94 (https://dejure.org/1995,5873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 4 § 571; WEG § 8
    Nutzungsrechte bei durch Umwandlung des Mietwohnhauses in eine Wohnungseigentumsanlage begründeten Sondereigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Teilkündigung bei Umwandlung von Mietwohnungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1996, 222
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Nürnberg, 24.04.2013 - 12 U 932/12

    Rechtsfolgen der Begründung und anschließenden Veräußerung von Wohnungseigentum

    b) Führt die Veräußerung dazu, dass auf Seiten des Erwerbers (neuen Vermieters) nunmehr mehrere Personen stehen, oder werden Teile des vermieteten Objekts von verschiedenen Personen erworben, so führt dies nicht zu einer Aufspaltung in mehrere getrennte Mietverhältnisse, sondern vielmehr dazu, dass im Rahmen des einheitlichen Mietverhältnisses die mehreren Erwerber auf Vermieterseite in Form einer Rechtsgemeinschaft gemäß §§ 741 ff. BGB verbunden sind (BGH, Urteil vom 24.01.1973 - VIII ZR 163/71, NJW 1973, 455; Urteil vom 28.09.2005 - VIII ZR 399/03, NJW 2005, 3781; BayObLG NJW-RR 1991, 651; OLG Celle OLGR 1996, 37).

    Die mehreren Vermieter bilden eine Rechtsgemeinschaft nach den §§ 741ff. BGB (Weitemeyer NZM 1998, 169, 173 unter III 2 b, III 3 a; vgl. OLG Celle OLGR 1996, 37).

  • BGH, 28.04.1999 - VIII ARZ 1/98

    Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung wird alleiniger Vermieter, auch

    Eine in Rechtsprechung und Schrifttum weit verbreitete Auffassung nimmt daher jedenfalls in Fällen, in denen die Wohnungseigentümer sondereigentumsfähige Bestandteile des Gebäudes in gemeinschaftliches Eigentum überführt haben, eine Vermieterstellung der Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Mietverhältnis an (OLG Hamburg, Beschluß vom 18. Juli 1996 aaO unter 2; OLG Celle, Beschluß vom 11. Oktober 1995, WuM 1996, 222 unter II 2 a; LG Hamburg, Beschluß vom 16. Februar 1994, WuM 1994, 539 f und Urteil vom 19. November 1996, WuM 1997, 47 unter 2 und 3; AG Köln, Urteil vom 21. Januar 1986, WuM 1986, 109; Beuermann WuM 1995, 5, 6 f; Heile in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., 1999, Kap. II Rdnr. 862; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Aufl., 1999, § 571 BGB Rdnr. 8; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., 1988, I 49).
  • OLG Hamm, 06.05.2011 - 30 U 15/10

    Ansprüche nach Beendigung eines Pachtvertrages über einen Golfplatz

    Ihr Verhältnis bestimmt sich nach den Regeln über die Bruchteilsgemeinschaft, was aufgrund des Grundsatzes der gemeinsamen Verwaltung (§§ 744, 745 BGB) dazu führt, dass die Forderungen gegen den Mieter aus dem Mietvertrag auf eine im Rechtssinne unteilbare Leistung gemäß § 432 Abs. 1 BGB gerichtet und jeder Gläubiger die Leistung nur alle fordern kann (BGH NJW 2005, 3781; BGH NJW 1973, 455; OLG Brandenburg WuM 2006, 272; OLG Celle WuM 1996, 222; und BayObLG NJW-RR 1991, 651).
  • OLG Hamm, 21.02.2013 - 10 U 109/12

    Verpachtetes Grundstück wird geteilt, einheitlicher Pachtvertrag bleibt bestehen

    Wird ein vermietetes oder - wie hier - verpachtetes Grundeigentum geteilt und werden die Teile sodann (zur Gänze oder teilweise) an verschiedene Erwerber veräußert, tritt mit dem Erwerb der Teile durch unterschiedliche Eigentümer nach gefestigter Rechtsprechung gerade keine Teilung des Miet- oder Pachtvertrages in mehrerer auf die einzelnen Grundstücke bezogenen Vertragsverhältnisse ein; vielmehr werden die einzelnen Erwerber auf Vermieter- bzw. Verpächterseite Mitgläubiger gemäß § 432 BGB (vgl. BGH, NJW 2005, 3781; BayObLG, NJW-RR 1991, 651 f.; BGH, NJW 1973, 455; OLG Celle, OLG-Report 1996, 37; OLG Rostock, OLG-Report 2001, 283 f.; OLG Hamm, Info M 2011, 380; RGZ 124, 195, 197).
  • LG Bamberg, 06.10.2017 - 3 S 56/16

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Garage

    Konsequenterweise ist die Kündigung dann von allen Vermietern auszusprechen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 11.10.1995, WuM 1996, 222).
  • KG, 08.11.2010 - 8 U 43/10

    Zwangsversteigerung: Teilkündigungsrecht des Erstehers einer Teilfläche eines

    Ein vertragsimmanentes Kündigungsrecht auf Vermieterseite bedarf danach einer einheitlichen Ausübung (vgl. OLG Celle WuM 1996, 222, 223) in Bezug auf das gesamte Mietobjekt; die Kündigung in Bezug auf eine Teilfläche würde eine unzulässige Teilkündigung darstellen (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 651).
  • OLG Hamm, 16.06.2011 - 10 U 5/11

    Getrennte Veräußerung eines Pachtgrundstücks an unterschiedliche Eigentümer ;

    Wird aber ein vermietetes oder (wie hier) verpachtetes Grundstück geteilt und die Teile sodann an verschiedene Erwerber veräußert, so tritt mit dem Erwerb der Teile durch unterschiedliche Eigentümer nach der Rechtsprechung gerade keine Teilung des Miet- oder Pachtvertrages in mehrere auf die einzelnen Grundstücke bezogenen Vertragsverhältnisse ein; vielmehr werden die einzelnen Erwerber auf Vermieter- bzw. Verpächterseite Mitgläubiger gemäß § 432 BGB (vgl. BGH, NJW 2005, 3781 - Juris Rz. 8; BayObLG, NJW-RR 1991, 651 f. - Juris Rz. 9; BGH, NJW 1973, 455 - Juris Rz. 26; OLG Celle, OLG-Report 1996, 37, - Juris Rz. 10; RGZ 124, 195, 197).
  • KG, 01.10.1998 - 8 REMiet 7241/97

    Vermietereigenschaft des Erwerbers einer vermieteten Eigentumswohnung

    Daß in einem solchen Falle die Erwerber der beiden Wohnungseigentumsrechte gemeinschaftliche Vermieter werden, ist - soweit ersichtlich ebenfalls unumstritten (vgl. OLG Celle, WuM 1996, 222 ; LG Berlin, MM 1993, 28; LG Hamburg, WuM 1997, 176; Teitge in ZMR 1987, 281; Sternel in MDR 1997, 315, 316).
  • LG Berlin, 19.06.1997 - 61 S 485/96
    So wird vertreten, daß der Erwerber von Wohnungseigentum nicht allein gemäß §§ 571, 580 BGB als Sondereigentümer der von ihm erworbenen und ihm zugewiesenen Wohnung Vermieter der Wohnung wird, wenn diese zuvor bereits vermietet war, sondern nur gemeinsam mit der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn - wie vorliegend - der mitvermietete Kellerraum im Gemeinschaftseigentum steht (vgl. LG Berlin, Zivilkammer 65, GE 1997, 745; OLG Celle, WuM 1996, 222 unter Bezugnahme auf BGH, NJW 1973, 455; BayObLG NJW-RR 1991, 651 ; LG Hamburg, WM 1994, 539; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., 1988 1, Rz. 49; Bub/Treier/Heile, Mietrecht, 2. Aufl., II Rdnr. 882; Palandt-Putzo, 56. Aufl., § 571 Rz. 6; Beuermann, GE 1995, 5 ff.), wobei teilweise angenommen wird, daß die Rechtslage anders zu beurteilen sein soll, wenn der im Gemeinschaftseigentum stehende mitvermietete Nebenraum dem Sondereigentümer qua Sondernutzungsrecht zugewiesen ist (vgl. LG Hamburg, WuM 1997, 47).
  • LG Berlin, 10.07.1998 - 63 S 8/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand infolge schuldloser Versäumung der

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