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   BayObLG, 08.02.1996 - 2Z BR 122/95   

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https://dejure.org/1996,8622
BayObLG, 08.02.1996 - 2Z BR 122/95 (https://dejure.org/1996,8622)
BayObLG, Entscheidung vom 08.02.1996 - 2Z BR 122/95 (https://dejure.org/1996,8622)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Februar 1996 - 2Z BR 122/95 (https://dejure.org/1996,8622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4, 5 Nr. 2
    Beteiligung aller Wohnungseigentümer an der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - II 99/94
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 3483/95
  • BayObLG, 08.02.1996 - 2Z BR 122/95

Papierfundstellen

  • WuM 1996, 239
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Entspricht nur die sofortige Vornahme der zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Sanierungsmaßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten (oder des Alters) einzelner Wohnungseigentümer kein Raum (ebenso BayObLG, WuM 1996, 239 f.; NZM 2002, 531, 532; LG Hamburg, ZWE 2014, 129, 131; Timme/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 243).
  • LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12

    Wohnungseigentum: Verwalterentlastung trotz mögliche Schadensersatzansprüche;

    Es ist insoweit anerkannt, dass trotz einer hohen finanziellen Belastung das Verschieben von Erhaltungsmaßnahmen angesichts einer fortschreitenden Verschlechterung des Bauzustandes nicht mehr in Frage kommt (BayObLG, B. v. 08.02.1996 - 2ZBR 122/95, zitiert nach juris; Elzer, in: Timme, BeckOK-WEG, a.a.O., § 21, Rn. 240).
  • LG München I, 31.01.2019 - 36 S 13241/17

    Anfechtung eines Finanzierungsbeschlusses einer Sanierung einer Tiefgarage bei

    b) Dabei geht das Amtsgericht im Ansatz zu Recht davon aus, dass Maßnahmen der Instandsetzung bzw. Instandhaltung im Grundsatz nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, wenn die Finanzierung der Maßnahmen sichergestellt ist (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2001 - V ZR 176/10, NJW 2011, 2958, Rn. 8 bei juris; BayObLG, Beschluss vom 08.02.1996 - 2 Z BR 122/95, WuM 1996, 239; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.2008 - 3 Wx 1/08, NZM 2008, 529; Merle, in: Bärmann, WEG, 14. Auflage 2018, § 21, Rn. 104).
  • BayObLG, 26.01.1999 - 2Z BR 130/98

    Zustimmung eines Wohnungseigentümers zur Vergabe von Sanierungsarbeiten

    Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört auch die Regelung der Kosten notwendiger Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen (vgl. BayObLG WuM 1996, 239 ; Weitnauer/Lüke § 21 Rn. 18).
  • LG Krefeld, 26.11.2007 - 6 T 200/07

    Antrag gegen eine Partei einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zustimmung zur

    Zu einer ordnungsgemäßen, dem Interesse aller Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört es auch, dass die Kostenfrage geregelt ist (BayObLG, WUM 1996, 239; Merle, a.a.O., § 21 WEG Rdnr. 127).
  • AG Berlin-Wedding, 16.10.2009 - 7 C 229/07

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Ordnungsgemäße Verwaltung; Beschluss über

    Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört aber auch die Regelung der Kosten notwendiger Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen (vgl. BayObLG WuM 1996, 239).
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