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   OLG Köln, 17.01.1996 - 16 Wx 202/95   

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https://dejure.org/1996,3575
OLG Köln, 17.01.1996 - 16 Wx 202/95 (https://dejure.org/1996,3575)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.1996 - 16 Wx 202/95 (https://dejure.org/1996,3575)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 1996 - 16 Wx 202/95 (https://dejure.org/1996,3575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenvorstellung bei Verletzung des rechtlichen Gehörs oder Rüge anderer Verfassungsgrundsätze; Gegenvorstellung bei Verletzung des rechtlichen Gehörs oder Rüge anderer Verfassungsgrundsätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 3, Abs. 4
    Ermächtigung des Verwalters zur Entnahme von Prozesskostenvorschüssen aus dem Gemeinschaftskonto

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1996, 245
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Das sind gerade nicht die hier zu beurteilenden Binnenstreitigkeiten (s. o.), sondern Streitigkeiten mit Dritten, an denen die Eigentümergemeinschaft selbst oder sämtliche Wohnungseigentümer gemeinsam und gleichgerichtet beteiligt sind (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1989, 47, 48 f.; OLG Köln, WuM 1996, 245; Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG Rdn. 182; Merle, in Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 47 Rdn. 9 und WE 1991, 4 f.; Weitnauer/Gottschalg, aaO, § 16 Rdn. 60; Becker, MietRB 2004, 25 f.; Schnauder, WE 1992, 30, 36), ferner aber auch Streitigkeiten zur Verfolgung von gemeinschaftlichen Beitrags- und Schadensersatzansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer.
  • OLG Köln, 16.05.2003 - 16 Wx 76/03

    Kein WEG -Mehrheitsbeschluss über die Vorfinanzierung von Gerichts- und

    Entgegen dem Vorbringen der Antragsgegener ist auch der Entscheidung des Senats vom 17.1.1996 (16 Wx 202/95, WuM 1996, 245 f.) nichts Anderes zu entnehmen.

    Zum anderen betrifft er lediglich die vorschußweise Entnahme von Verfahrenskosten vom Konto der Gemeinschaft, die nach der zitierten Entscheidung des Senats vom 17.1.1996 (16 Wx 202/95, a.a.O.) unbedenklich ist.

  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02

    Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines

    In die entsprechenden Abrechnungspositionen eingeflossene Gutachterkosten sowie Kosten, die außerhalb von Verfahren nach § 43 WEG durch Rechtstreitigkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft mit Dritten oder durch beratende Tätigkeit der Rechtsanwälte O. und S. für die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft entstanden sind, waren ohnehin gem. den § 16 Abs. 2 WEG i. V. m. § 11 Nr. 1 der Teilungserklärung als Verwaltungskosten nach Miteigentumsanteilen abzurechnen (vgl. zu letzterem Senatsbeschlüsse vom 17.01.1996 - 16 Wx 202/95 - WuM 1996, 245 und vom 20.11.1996 - 16 Wx 217/96 - OLGReport Köln 1997, 155).
  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 179/99

    Zulässige Gegenvorstellung gegen eine Rechtsbeschwerdeentscheidung

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht indes - neben dem von der Antragstellerin angesprochenen und im vorliegenden Fall nicht eingreifenden Gesichtspunkt einer schwerwiegenden Verletzung von Verfahrensgrundrechten, etwa eines Verstoßes gegen das Gebot auf ein objektiv willkürfreies Verfahren oder der Versagung rechtlichen Gehörs (vgl. hierzu z. B. BGH, Beschluss vom 25.11.1999 - IX ZB 95/99 - ; Senatsbeschluss WuM 1996, 245) - dann, wenn das Gericht überhaupt nicht in eine Sachprüfung einsteigt, weil es irrtümlich das Fehlen einer Zulässigkeitsvoraussetzung angenommen hat (vgl. Zöller/Gummer, ZPO 21. Auflage, § 567 Rd. 24; Keidel/Schmidt, FGG 14. Auflage, vor § 19 Rd. 11 c jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 30.10.2000 - 16 Wx 128/00

    Gegenvorstellung gegen letztinstanzliche Beschwerdeentscheidung des

    Auch ist sie nur beachtlich, wenn die im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die weitere Beschwerde erforderliche Form des § 29 FGG gewahrt ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17.01.1996 - 16 Wx 202/95 - und 18.02.2000 - 16 Wx 179/99 = NJW-RR 2000, 1111 = NZM 2000, 685).
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