Weitere Entscheidung unten: AG Marsberg, 27.12.1996

Rechtsprechung
   LG Köln, 12.02.1997 - 10 S 463/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11250
LG Köln, 12.02.1997 - 10 S 463/96 (https://dejure.org/1997,11250)
LG Köln, Entscheidung vom 12.02.1997 - 10 S 463/96 (https://dejure.org/1997,11250)
LG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 10 S 463/96 (https://dejure.org/1997,11250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ungezieferbekämpfung; Feuerschutzwartung; Pförtner; Notdiensttätigkeiten des Hausmeisters; Kosten; Betriebskosten; Umlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1231
  • WuM 1997, 230
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 07.01.1986 - 4 W-RE 720/85
    Auszug aus LG Köln, 12.02.1997 - 10 S 463/96
    Nach dem Rechtsentscheid des OLG Koblenz vom 7.1.1986 ist gemäss §§ 4, 10 MHG eine Vereinbarung unwirksam, nach der der Mieter auf andere Nebenkosten als die in Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung genannten Betriebskosten monatlich Vorauszahlungen zu leisten hat, die erhöht werden können und über die jährlich abzurechnen ist (OLG Koblenz, WuM 1986, 50).
  • BGH, 18.12.2019 - VIII ZR 62/19

    Handeln bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale um vom

    Das wird zum Teil damit begründet, dass die Stellung einer Notdienstbereitschaft im Interesse des Mieters liege, weil sie in erster Linie - insbesondere in großen Wohnanlagen - dazu diene, die vom Mieter eingebrachten Sachen vor Schäden durch beispielsweise Strom- oder Heizungsausfall oder bei einem Wasserrohrbruch zu bewahren (LG Köln, WuM 1997, 230, 231).
  • AG Brandenburg, 07.06.2010 - 31 C 210/09

    Wohnraummiete: Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit einer

    Auch Maßnahmen zur Einhaltung der Sicherheit und Ordnung, wie etwa die Erreichbarkeit in Notfällen ( LG Köln , WuM 1997, Seite 230; AG Hohenschönhausen , Das Grundeigentum 2008, Seite 933 ), die Überwachung der Sauberkeit der Außenanlage und der Gemeinschaftsräume ( AG Charlottenburg , GE 2005, Seite 997 ), die Kontrolle und Zugänglichkeit von Rettungs- und Fluchtwegen, die Kontrolle der Funktionsfähigkeit von Abflüssen und Druckleitungen im Keller und auf dem Grundstück sowie die Kontrolle der Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen und Treppenhäuser, die Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustandes der haustechnischen Anlagen ( AG Hohenschönhausen , GE 2008, Seite 933 ), die Überprüfung der Objekte auf Verschlechterung ihres Zustandes, die Pflege des Betriebsraumes der Heizungsanlage nebst Überwachung und auch die Überwachung des Müllplatzes ( AG Hamburg-St. Georg , Urteil vom 20.07.2007, Az.: 920 C 227/06 ), sind bei der Betriebskostenabrechnung aber durchaus anrechenbare Tätigkeiten eines Hausmeisters/Hauswarts ( K. Wolbers , ZMR 2009, Seiten 417 ff.; Dr. W. Hinz , NZM 2009, Seiten 97 ff. ).
  • LG Berlin, 30.01.2019 - 64 S 25/18

    Umlagefähigkeit einer "Notdienstpauschale" als Betriebskosten im

    Die Parteien haben - anders als in dem der Entscheidung des Landgerichts Köln (LG Köln, Urteil vom 12. Februar 1977 - 10 S 463/96 - WuM 1997, 230, juris) zugrunde liegenden Fall - laut dem als Anlage K1 eingereichten Mietvertrag (Bl. 5ff. d.A.) keine Vereinbarung dahingehend getroffen, dass die Kosten für Notdienste umgelegt werden können.
  • AG Berlin-Köpenick, 26.08.2003 - 3 C 221/03
    Denn die Tätigkeit des Pförtners sichert im Mieterinteresse die Kontrolle von Besuchern sowie die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, da wegen der Anonymität eines großen Wohnhauskomplexes das Eindringen unerwünschter Personen nur durch einen Pförtner verhindert werden kann (LG Köln vom 12.2.1997 - 10 S 463/96 -, WM 97, 230; NJW-RR 97, 1231; DWW 97, 125; AG Köln vom 26.6.1992 - 205 C 42/92 -, ZMR 93, H.3/IV; AG Köln vom 8.12.1995 - 205 C 195/95 -, ZMR 96, XII).
  • LG Potsdam, 07.11.2002 - 11 S 63/02

    Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten für die Wohnung; Anforderungen an

    Hierunter fallen die Kosten vorliegend auch, weil aus der mit der Größe des Mietobjekts und der Mischnutzung im Erdgeschoß einhergehenden Anonymität zum einen ein gesteigerter Bedarf an einer Kontrolle der Besucher und der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung resultiert (so auch LG Köln vom 12.12.1997 in WuM 1997, 230 f., wobei die Kosten dort aber als solche des Hauswarts behandelt werden).
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Rechtsprechung
   AG Marsberg, 27.12.1996 - 1 C 256/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13807
AG Marsberg, 27.12.1996 - 1 C 256/96 (https://dejure.org/1996,13807)
AG Marsberg, Entscheidung vom 27.12.1996 - 1 C 256/96 (https://dejure.org/1996,13807)
AG Marsberg, Entscheidung vom 27. Dezember 1996 - 1 C 256/96 (https://dejure.org/1996,13807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nebenkostenvereinbarung beim Mietvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1997, 230
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2000 - 2 UF 256/99

    Vaterschaftsfeststellung - eingräumter Mehrverkehr - Verweigerung der

    2 UF 256/99 1 C 256/96.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts M. vom 29.11.1999 (1 C 256/96) wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Amtsgerichts M. vom 29.11.1999, Az.: 1 C 256/96 wird aufgehoben.

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