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AG Potsdam, 02.05.1996 - 26 C 38/96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Trotz erlaubter Hundehaltung kann im Falle des ständigen Jaulens und Bellens der Vermieter die Entfernung des Hundes verlangen - Schwerwiegende und nachhaltige Störung des Hausfriedens rechtfertigt Unterlassungsanspruch des Vermieters
Papierfundstellen
- WuM 1998, 316
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14
Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des …
bb) Eine andere Auffassung nimmt demgegenüber ein widersprüchliches Verhalten des Vermieters nicht bereits dann an, wenn der Vermieter das Entstehen eines künftigen Eigenbedarfs (als bloße Möglichkeit oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte) hätte vorhersehen können oder müssen, sondern verlangt hierfür das Vorliegen eines über die Fahrlässigkeit hinausgehenden subjektiven Elements, nämlich die "Absicht" (das "Entschlossensein"), den Wohnraum einer baldigen Eigennutzung zuzuführen, oder zumindest das (ernsthafte) "Erwägen" einer solchen Nutzung (LG Oldenburg, WuM 1998, 316; LG Münster, NJW-RR 1990, 1354, 1355; LG Mannheim, DWW 1990, 309; LG Köln, WuM 1992, 542, 543; LG Berlin, GE 1990, 255 und 493;… Soergel/Heintzmann, BGB, 13. Aufl., § 573 Rn. 37; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, § 573 BGB Anm. 21; wohl auch Sonnenschein, NJW 1993, 161, 168;… Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb. 2014, § 573 Rn. 116;… Emmerich/Sonnenschein/Haug, Miete, 11. Aufl., § 573 Rn. 53). - BayObLG, 05.05.2003 - 3 ObOWi 15/03
Verurteilung wegen fahrlässiger unerlaubter Verwendung eines Geräts mit direkter …
Denn seine Nachbarn waren nicht gehalten, Hundegebell des hier nach den amtsgerichtlichen Feststellungen anzunehmenden Ausmaßes zu tolerieren (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg NVwZ-RR 1996, 578; AG Potsdam WuM 1998, 316 [AG Potsdam 02.05.1996 - 26 C 38/96] ; Obergericht des Kantons Zürich, SpuRt 1999, 84).