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   BayObLG, 20.10.2000 - 2Z BR 77/00   

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https://dejure.org/2000,2383
BayObLG, 20.10.2000 - 2Z BR 77/00 (https://dejure.org/2000,2383)
BayObLG, Entscheidung vom 20.10.2000 - 2Z BR 77/00 (https://dejure.org/2000,2383)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Oktober 2000 - 2Z BR 77/00 (https://dejure.org/2000,2383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederbestellung; Hausverwalter; Tatsachenvortrag; Zeitpunkt der Beschlussfassung; Nachschieben von Gründen; Sofortige weitere Beschwerde

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG-Verwalter; Wiederwahl; Abberufungsgründe

  • Judicialis

    WEG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26
    Gründe gegen die Wiederbestellung eines Hausverwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einspruch gegen die Wiederbestellung eines Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Laufen - UR II 58/97
  • BayObLG, 20.10.2000 - 2Z BR 77/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 446
  • NZM 2001, 104
  • ZMR 2001, 128
  • WuM 2000, 689
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 139/97

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Genehmigung zur Nutzung von Wohnraum als

    Auszug aus BayObLG, 20.10.2000 - 2Z BR 77/00
    Im Zusammenhang mit dem Konkurrenzverhältnis des Antragstellers zu 1 und des Antragsgegners zu 2 kam es zu mehreren Gerichtsverfahren (vgl. BayObLG NZM 1998, 1007) und Auseinandersetzungen.
  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der

    Auszug aus BayObLG, 20.10.2000 - 2Z BR 77/00
    Das Landgericht hat geprüft, ob ein wichtiger Grund gegen die Wiederbestellung des Antragsgegners zu 2 als Verwalter gegeben ist (vgl. BayObLG FGPrax 1997, 176 f.).
  • BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98

    Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags

    Auszug aus BayObLG, 20.10.2000 - 2Z BR 77/00
    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass das Vertrauensverhältnis zum Verwalter, abgesehen von einzelnen Wohnungseigentümern, nachhaltig gestört ist (vgl. BayObLGZ 1998, 310/312).
  • BGH, 25.02.2022 - V ZR 65/21

    Wohnungseigentumssache: Klagegegner bei Beschlussersetzungsklagen in

    b) Im Rahmen einer Anfechtungsklage, die sich gegen die Ablehnung eines Beschlussantrags auf Abberufung des Verwalters richtet, ist zu prüfen, ob zum Zeitpunkt der Beschlussfassung (vgl. BayObLG, NJW-RR 2001, 446, 447) ein Anspruch der klagenden Partei aus § 21 Abs. 4 WEG aF auf Abberufung der Verwalterin bestand.
  • LG Düsseldorf, 18.10.2013 - 25 S 7/13

    Verwalter muss kompetent und neutral sein!

    Dabei können als derartige Umstände nur Tatsachen berücksichtigt werden, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits vorgelegen haben bzw. bekannt waren (BayObLG, NZM 2001, 104, 105; Oberlandesgericht Frankfurt OLGR Frankfurt 2005, 378; Elzer ZMR 2001, 418, 424).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist sowohl eine Tat- als auch eine Rechtsfrage (BayObLG WuM 2000, 689; Staudinger/Bub § 26 Rn. 392).
  • OLG Hamburg, 15.08.2005 - 2 Wx 22/99

    Abberufung des WEG -Verwalters aus wichtigem Grund wegen Kompetenzüberschreitung;

    Ob die festgestellten Tatumstände die Merkmale eines wichtigen Grundes er füllen, ist eine Rechtsfrage, deren richtige Beantwortung der Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichtes unter liegt (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 446 (zitiert nach juris)).

    Hervorzuheben ist zudem, dass als Grund für die Abberufung eines Verwalters nur Tatsachen vorgebracht werden können, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits vorgelegen haben (vgl. BayOblG NJW-RR 2001, 446 (zitiert nach juris)), so dass der (zudem in der Rechtsmittelinstanz als neue Tatsache grundsätzlich unzulässige) Vortrag zu angeblichen Schlechtleistungen bei der Sanierung (die durch ein Gutachten vom 15.11.2001 dokumentiert sein sollen) nicht zu berücksichtigen ist.

  • LG Berlin, 23.09.2014 - 55 S 302/12

    Verwalter 45% teuerer als die Konkurrenz: Bestellung unwirksam!

    Bei der Beurteilung, ob ein gegen die Bestellung des Verwalters sprechender wichtiger Grund vorliegt, sind nach allgemeiner Meinung nur solche Umstände zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorliegen und den Eigentümern bekannt waren (BayObLG ZMR 2005, 561 Rdnr. 10; NZM 2001, 104; KG ZMR 2007, 801; Palandt/Bassenge a.a.O., § 26 WEG, Rdnr. 5), denn nur diese können sie ihrer Entscheidung zugrunde legen.
  • OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01

    Wohnungseigentum: Formalien der Jahresabrechnung; Verwalterentlastung

    Vorgänge, die zeitlich nach dem Beschluss über die Wiederwahl vom 07.06.2000 liegen, können darüber hinaus grundsätzlich nicht als Anfechtungsgründe herangezogen werden (BayObLG NZM 2001, 104, 105).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03

    Wohnungseigentum: Bestellung des Verwalters; Unwirksamkeit des

    Dabei können als derartige Umstände nur Tatsachen berücksichtigt werden, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits vorgelegen haben bzw. bekannt waren (BayObLG NZM 2001, 104, 105; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 26 Rdnr. 16; Elzer ZMR 2001, 418, 424).
  • LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15

    Zeitpunkt der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme?

    Sie vertritt zwar ebenfalls die Ansicht, dass für die Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung abzustellen ist (so auch BayObLG, Beschl. v. 20.10.2000 - 2Z BR 77/00; OLG Köln, Beschl. v. 20.10.2006 - 16 Wx 189/06, NZM 2007, 603; Bärmann/Pick, WEG.
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 3 Wx 123/05

    Eigentümerbeschluss über die Wiederwahl eines Verwalters bei gravierenden vom

    Dabei können als derartige Umstände nur Tatsachen berücksichtigt werden, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits vorgelegen haben bzw. bekannt waren (OLG Frankfurt - 20 W 133/03 - v. 13.10.2004; BayObLG NZM 2001, 104, 105).
  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05

    Abberufung des Verwalters bei fehlerhafter Information über Einlagensicherung der

    Ein Nachschieben von Kündigungsgründen nach Ausspruch der entsprechenden Erklärung ist nämlich nicht möglich (vgl. BayObLG ZWE 2001, 105; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl.
  • OLG Hamburg, 24.03.2010 - 2 Wx 6/08

    Wohnungseigentumsverwaltung: Anfechtung des Abberufungsbeschlusses durch den

  • LG Mainz, 15.08.2011 - 306 T 129/08

    Ungültiger Beschluss wegen unzulässiger Majorisierung?

  • BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 115/00

    Wichtiger Grund gegen die Wiederbestellung des Hausverwalters

  • OLG München, 23.03.2006 - 34 Wx 10/06

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Abberufung des Verwalters nach Ablauf

  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03

    Ermächtigung des Verwalters zur individuellen Festsetzung der Instandhaltungs-

  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00

    Stimmrechtsmissbrauch eines Wohnungseigentümers

  • OLG München, 22.02.2006 - 4 Wx 118/05

    Abberufung des Verwalters

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