Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 07.02.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 07.03.2002 - 2Z BR 77/01   

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https://dejure.org/2002,6272
BayObLG, 07.03.2002 - 2Z BR 77/01 (https://dejure.org/2002,6272)
BayObLG, Entscheidung vom 07.03.2002 - 2Z BR 77/01 (https://dejure.org/2002,6272)
BayObLG, Entscheidung vom 07. März 2002 - 2Z BR 77/01 (https://dejure.org/2002,6272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; FGG § 12

  • archive.org

    §§ 28, 43 WEG; § 12 FGG
    WEG-Jahresabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 3 § 43 Abs. 1 Nr. 4; FGG § 12
    Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung - Antragsbeschränkung - Amtsermittlung - verbrauchabhängige Wasserabrechnung - Ausweisung von Abgrenzungsposten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung der Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Eigentümerversammlung; Jahresabrechnung; Ungültigerklärung; Einzelne Abrechnungspositionen

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 94/99
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 1429/00
  • BayObLG, 07.03.2002 - 2Z BR 77/01

Papierfundstellen

  • WuM 2002, 333
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

    Auszug aus BayObLG, 07.03.2002 - 2Z BR 77/01
    Sie muss für einen Wohnungseigentümer auch ohne Zuziehung eines Buchprüfers oder sonstiger Sachkundiger verständlich sein (BayObLGZ 1993, 185/188 = NJW-RR 1993, 1166/1167; OLG Hamm ZWE 2001, 446/447; Demharter ZWE 2001, 416/417; vgl. auch Staudinger/Bub § 28 Rn. 323 ff.).

    Eine Ausnahme wird für notwendig angesehen bei der Heizkostenabrechnung, wenn das, was an Heizöl (Gas/Fernwärme) in der Abrechnungsperiode verbraucht wird, nicht aber innerhalb dieser Periode auch bezahlt wird (BayObLGZ 1993, 185/188; OLG Hamm ZWE 2001, 446/448).

    Dann sind Rechnungsabgrenzungsposten entsprechend den im Vorjahr geleisteten Zahlungen für den Verbrauch im Abrechnungsjahr und entsprechend den im Abrechnungsjahr für den Verbrauch im Folgejahr geleisteten Zahlungen zu bilden (vgl. die Modellrechnung des OLG Hamm ZWE 2001, 446/450).

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 07.03.2002 - 2Z BR 77/01
    Sie muss für einen Wohnungseigentümer auch ohne Zuziehung eines Buchprüfers oder sonstiger Sachkundiger verständlich sein (BayObLGZ 1993, 185/188 = NJW-RR 1993, 1166/1167; OLG Hamm ZWE 2001, 446/447; Demharter ZWE 2001, 416/417; vgl. auch Staudinger/Bub § 28 Rn. 323 ff.).

    Eine Ausnahme wird für notwendig angesehen bei der Heizkostenabrechnung, wenn das, was an Heizöl (Gas/Fernwärme) in der Abrechnungsperiode verbraucht wird, nicht aber innerhalb dieser Periode auch bezahlt wird (BayObLGZ 1993, 185/188; OLG Hamm ZWE 2001, 446/448).

  • BayObLG, 28.08.2001 - 2Z BR 108/01

    Geschäftswert bei Rüge von Eigentümerbeschlüssen über Jahresabrechnung und

    Auszug aus BayObLG, 07.03.2002 - 2Z BR 77/01
    Den Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren setzt der Senat gemäß § 48 Abs. 3 WEG entsprechend den Grundsätzen der Entscheidung vom 28.8.2001 (ZMR 2002, 66) mit 15 % der angefochtenen Position auf 18200 EUR fest.
  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Die Beschwer des Antragstellers durch die angefochtene Entscheidung übersteigt 750 EUR, § 45 Abs. 1 Satz 2 WEG a.F. Soweit die Genehmigung einer Jahresabrechnung von einem Wohnungseigentümer angefochten wird, kann die Anfechtung auf die Positionen beschränkt werden, die der Anfechtende für fehlerhaft hält (BayObLG NJW-RR 1990, 1108; WuM 2002, 333; siehe auch Senat, Beschl. vom 15. März 2007, V ZB 1/06, NJW 2007, 1869, 1870, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Selbst wenn nämlich etwa beim Kaltwasserverbrauch Abgrenzungen nötig wären, wovon offensichtlich die weitere Beschwerde unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BayObLG in WuM 2002, 333 ausgeht (vgl. dazu auch Riecke/Happ, WEG, § 28 Rz. 34; Palandt/Bassenge, a.a.0., § 28 WEG Rz. 11; Weitnauer/Gottschalg, a.a.0., § 28 Rz. 25; Riecke in Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 21. Kap. Rz. 123), wäre die vorliegende Gesamtabrechnung insoweit in der Darstellung nicht hinreichend.
  • LG Frankfurt/Main, 12.12.2019 - 13 S 143/18

    Abbuchungen für eigene Zwecke machen Verwalter ungeeignet!

    Ob - einer in der früheren Rechtsprechung (so auch OLG Köln v. 20.12.2004 - 16 Wx 110/04, MietRB 2005, 209; BayObLG v. 7.3.2002 - 2Z BR 77/02, WuM 2002, 333) vertretenem Ansatz zu folgen ist, dass (ausnahmsweise) auch insoweit die Abrechnung des tatsächlichen Wasserverbrauchs maßgebend ist (so Jennißen in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl. 2019, § 28 WEG, Rn. 80), erscheint der Kammer zweifelhaft, bedarf indes hier keiner Entscheidung.
  • OLG Köln, 20.12.2004 - 16 Wx 110/04

    WEG -Verfahren: Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des

    Da diese von der Stadt C nicht nach den Verbräuchen des laufenden Jahres, sondern nach den Wasserverbräuchen des Vorjahres berechnet werden, sind Rechnungsabgrenzungsposten entsprechend den im Vorjahr geleisteten Zahlungen für den Verbrauch im Abrechnungsjahr und entsprechend den im Abrechnungsjahr für den Verbrauch im Folgejahr geleiteten Zahlungen zu bilden (BayObLG NJOZ 2002, 1523 = WuM 2002, 333; anders noch BayObLG NZM 2000, 873).
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 32/03

    Abgrenzung der individuelle Rechtsmittelbeschwer vom Geschäftswert - Bemessung

    (1) Bei Anträgen auf Ungültigerklärung von Beschlüssen über die Jahresabrechnung kommt es regelmäßig für den Umfang der Anfechtung ganz wesentlich auf den Wortlaut des Antrags selbst an (BayObLG WuM 2002, 333 - Leitsatz 2; siehe auch BayObLG OLG Report 2003, 42 - Leitsatz 1), insbesondere wenn dieser von einem Rechtsanwalt formuliert ist (BayObLG Beschluss vom 20.3.2003, 2Z BR 12/03).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6326
BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02 (https://dejure.org/2002,6326)
BayObLG, Entscheidung vom 07.02.2002 - 2Z BR 12/02 (https://dejure.org/2002,6326)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 2Z BR 12/02 (https://dejure.org/2002,6326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Rechtsmittelbeschwer; Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Wohngeld

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1

  • archive.org

    § 45 Abs. 1 WEG
    Rechtsmittelbeschwer im WEG-Verfahren

  • rechtsportal.de

    WEG § 45 Abs. 1
    Rechtsmittelbeschwer in Eigentümersache - Eigentümerbeschluss zu Teilnahme am Lastschriftverfahren

  • ibr-online

    Rechtsmittelbeschwer: Aufwand für Lastschriftverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 879/01
  • LG München I - 1 T 20497/01
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 535
  • WuM 2002, 333
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02
    Denn die sofortige weitere Beschwerde dient der Überprüfung, ob die Verwerfung durch das Beschwerdegericht rechtens war (BGHZ 119, 216/217; BayObLG WuM 1999, 130/131; NZM 2001, 49/50; WuM 2001, 410).

    Der Beschwerdewert bemisst sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 216/218) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1990, 141 f.; BayObLG WE 1995, 440; WUM 1997, 459; NZM 2001, 49/50; WuM 2001, 410) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung.

  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02
    Denn die sofortige weitere Beschwerde dient der Überprüfung, ob die Verwerfung durch das Beschwerdegericht rechtens war (BGHZ 119, 216/217; BayObLG WuM 1999, 130/131; NZM 2001, 49/50; WuM 2001, 410).

    Der Beschwerdewert bemisst sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 216/218) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1990, 141 f.; BayObLG WE 1995, 440; WUM 1997, 459; NZM 2001, 49/50; WuM 2001, 410) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung.

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02
    Ob eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung für die getroffene Regelung besteht (siehe BGH NJW 2000, 3500; zur früheren Rechtslage Pick in Bärmann/Pick/Merle § 16 Rn. 98), braucht nicht entschieden zu werden.
  • BayObLG, 12.06.1997 - 2Z BR 48/97

    Geschäftswert und Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02
    Der Beschwerdewert bemisst sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 216/218) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1990, 141 f.; BayObLG WE 1995, 440; WUM 1997, 459; NZM 2001, 49/50; WuM 2001, 410) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung.
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 111/98

    Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02
    Denn die sofortige weitere Beschwerde dient der Überprüfung, ob die Verwerfung durch das Beschwerdegericht rechtens war (BGHZ 119, 216/217; BayObLG WuM 1999, 130/131; NZM 2001, 49/50; WuM 2001, 410).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02
    Der Beschwerdewert bemisst sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 216/218) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1990, 141 f.; BayObLG WE 1995, 440; WUM 1997, 459; NZM 2001, 49/50; WuM 2001, 410) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung.
  • OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Beschwerdewerts; Kostenentscheidung im

    Der Beschwerdewert bemisst sich allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung (BGH NJW 1992, 3505; BayObLG ZMR 2002, 535).
  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 44/03

    Begründungserfordernis bei Verwerfung einer Beschwerde wegen Nichterreichens des

    a) Der Beschwerdewert bemisst sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 216/218) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLGZ 1990, 141; ZMR 2002, 535) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung.
  • BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 15/03

    Beschwerde: Berechnung des Werts der Beschwer

    Die Beschwer bemisst sich nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 119, 216/218; BayObLG ZMR 2002, 535 m.w.N.) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung und zwar unabhängig vom Geschäftswert nach § 48 Abs. 3 WEG.
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