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   AG Wittlich, 02.01.2002 - 4 C 609/01   

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https://dejure.org/2002,23061
AG Wittlich, 02.01.2002 - 4 C 609/01 (https://dejure.org/2002,23061)
AG Wittlich, Entscheidung vom 02.01.2002 - 4 C 609/01 (https://dejure.org/2002,23061)
AG Wittlich, Entscheidung vom 02. Januar 2002 - 4 C 609/01 (https://dejure.org/2002,23061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung eines Teils einer Mietsicherheit bei fehlerhafter Nebenkostenabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 2002, 377
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08

    Zulässigkeit der Revision bzgl. eines auf § 91a Abs. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO

    Allerdings wird hinsichtlich eines Ausweises der Brennstoffkosten teilweise angenommen, dass deren wirksame Angabe zugleich eine Mitteilung des Anfangs- und des Endbestandes als Grundlage der vorgenommenen Verbrauchsschätzung erforderlich mache (LG Köln, WuM 1985, 303; LG Berlin, GE 2008, 995 f.; AG Wittlich, WuM 2002, 377; Sternel, Mietrecht Aktuell, 4. Aufl., Rdnr. V 536; aA LG Hamburg, ZMR 1986, 15).
  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 323/08

    Voraussetzungen für eine Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen; Formelle

    Allerdings wird hinsichtlich eines Ausweises der Brennstoffkosten teilweise angenommen, dass deren wirksame Angabe zugleich eine Mitteilung des Anfangs- und des Endbestandes als Grundlage der vorgenommenen Verbrauchsschätzung erforderlich mache (LG Köln, WuM 1985, 303; LG Berlin, GE 2008, 995 f.; AG Wittlich, WuM 2002, 377; Sternel, Mietrecht Aktuell, 4. Aufl., Rdnr. V 536; aA LG Hamburg, ZMR 1986, 15).
  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08

    Voraussetzungen für die Erhöhung einer Betriebskostenvorauszahlung durch einen

    Allerdings wird hinsichtlich eines Ausweises der Brennstoffkosten teilweise angenommen, dass deren wirksame Angabe zugleich eine Mitteilung des Anfangs- und des Endbestandes als Grundlage der vorgenommenen Verbrauchsschätzung erforderlich mache (LG Köln, WuM 1985, 303; LG Berlin, GE 2008, 995 f.; AG Wittlich, WuM 2002, 377; Sternel, Mietrecht Aktuell, 4. Aufl., Rdnr. V 536; aA LG Hamburg, ZMR 1986, 15).
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