Weitere Entscheidung unten: LG Leipzig, 14.03.2000

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   OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 24 U 186/99   

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https://dejure.org/2000,2296
OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 24 U 186/99 (https://dejure.org/2000,2296)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2000 - 24 U 186/99 (https://dejure.org/2000,2296)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - 24 U 186/99 (https://dejure.org/2000,2296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietzinszahlung; Kündigungserklärung ; Kündigung eines Vertrags aus wichtigem Grund; Treu und Glauben im Rechtsverkehr ; Außerordentliches Kündigungsrecht ; Konkludente Mietzinsherabsetzung ; Mietzinsreduzierung

  • Judicialis

    BGB § 552 Abs. 1; ; BGB § 569 Abs. 1; ; BGB § 366 Abs. 1; ; ZPO § 530 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung des Mieters wegen schwerer Erkrankung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erkrankung des Mieters kein außerordentlicher Kündigungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 83
  • NZM 2001, 669
  • ZMR 2001, 106
  • WuM 2002, 94
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2008 - 24 W 53/08

    Gewerbliches Mietrecht: Kein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bei schwerer

    Eine schwere Krankheit des Mieters rechtfertigt nicht die Kündigung des Mietvertrages (Bestätigung von Senat MDR 2001, 83).

    Hat, wie im Streitfall, der Vermieter die Vertragspflichten, die er gegenüber dem Mieter zu beobachten hat, unstreitig nicht verletzt, kann ein befristeter Mietvertrag allenfalls dann ausnahmsweise vorzeitig gekündigt werden, wenn sonstige wichtige Gründe aus dem lnteressenbereich des Mieters vorliegen, die nicht in dessen Risikosphäre fallen (Senat MDR 2001, 83 = ZMR 2001, 106 = NZM 2001, 669 = WuM 2002, 94; Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 543 Rn 8 m. w. N.).

    Zu dem vom Mieter zu tragenden Risiko gehört deshalb auch der Erhalt seiner Gesundheit; selbst sein Tod fällt in seinen Risikobereich, beendet also das Mietverhältnis nicht, sondern lässt es auf die Erben übergehen (§§ 542 Abs. 2, 1922, 1967 Abs. 2, Halbs. 1 BGB (vgl. Senat MDR 2001, 83; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 537 Rn 4 m.w.N.).

  • SG Aachen, 24.02.2015 - S 20 SO 132/14

    Erstattung der Kosten für die Haushaltsauflösung anlässlich eines Umzugs von der

    Das OLG Düsseldorf hat durch Urteil vom 06.06.2000 (24 U 186/99) und Beschluss vom 25.07.2008 (I-24 W 53/08) entschieden, dass eine schwere Erkrankung des Mieters diesen nicht zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
  • AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13

    Wirksamkeit des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts in einem

    Eine unverschuldete persönliche Verhinderung befreit den Mieter weder von seiner Pflicht zur Entrichtung der Miete (OLG Düsseldorf, MDR 2001, S. 83; OLG Düsseldorf, NZM 2008, S. 807) noch berechtigt sie ihn zur Kündigung.
  • OLG Rostock, 09.07.2020 - 3 U 78/19

    Gewerberaummietvertrag: Kündigung durch Mieter wegen schwerer Erkrankung

    Daher rechtfertigt jedenfalls in einem Gewerberaummietverhältnis die Erkrankung des Mieters nicht dessen fristlose Kündigung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.07.2008, I-24 W 53/08, NZM 2008, 807 = ZMR 2009, 25; OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.06.2000, 24 U 186/99, MDR 2001, 83; Spielbauer/Schneider/Ettl, a.a.O., § 537, Rn. 12; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 537, Rn. 4; Boerner in Guhling/Günther, a.a.O., § 537 Rn. 14; Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, Mietrecht, 14. Aufl., § 537, Rn. 27; Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., § 543, Rn. 161).
  • BGH, 30.09.2009 - XII ZR 39/08

    Pachtzins für überlassene Anlieferungs-Referenzmenge für Milch (Milchquote);

    So eröffnet nach allgemeinen Regeln etwa die Erkrankung des Mieters kein Kündigungsrecht (OLG Düsseldorf NZM 2008, 807; NZM 2001, 669; vgl. auch AG Wittlich AUR 2007, 91 für die Milchquotenpacht - ohne Erörterung von § 594 c BGB).
  • OLG Rostock, 09.07.2020 - 3 U 79/19

    Gewerberaummietvertrag: Kündigung durch Mieter wegen schwerer Erkrankung

    Daher rechtfertigt jedenfalls in einem Gewerberaummietverhältnis die Erkrankung des Mieters nicht dessen fristlose Kündigung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.07.2008, I-24 W 53/08, NZM 2008, 807 = ZMR 2009, 25; OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.06.2000, 24 U 186/99, MDR 2001, 83; Spielbauer/Schneider/Ettl, a.a.O., § 537, Rn. 12; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 537, Rn. 4; Boerner in Guhling/Günther, a.a.O., § 537 Rn. 14; Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, Mietrecht, 14. Aufl., § 537, Rn. 27; Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., § 543, Rn. 161).
  • AG Wetzlar, 21.02.2008 - 38 C 1281/07

    Wohnraummietvertrag: Erteilung eines Hausverbots gegenüber einem Besucher des

    Entsprechend der Regelung des § 537 Abs. 1 BGB trägt nämlich der Mieter das Verwendungsrisiko (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 2002, 94; zit. n. juris).
  • LG Berlin, 22.05.2019 - 64 S 2/19

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Mieters wegen Erkrankung

    Auch eine schwere Erkrankung des Mieters berechtigt diesen nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages (OLG Düsseldorf MDR 2001, 83; OLG Düsseldorf GE 2008, 1195), da der Mieter das persönliche Verwendungsrisiko für die Mietsache trägt.
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 24 U 208/08

    Kündigung und Abrechnung eines Leasingvertrages über einen Pkw

    Der Schuldner ist für die Verzögerung der Leistung auch dann verantwortlich, wenn sie auf mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit beruht (vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 286 Rdnr. 39; § 276 Rdnr. 28; zum Verwendungsrisiko des Mieters auch im Falle schwerer Krankheit vgl. Senat NZM 2008, 807; NZM 2001, 669).
  • AG Kehl, 04.01.2022 - 4 C 158/21

    Privates Studentenwohnheim: Keine vorzeitige Kündigung durch den Mieter

    Die Erkrankung eines Mieters berechtigt - wohl auch bei der Wohnraummiete - nicht zu einer Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. OLG Rostock, NJOZ 2020, 1137; OLG Düsseldorf NZM 2008, 807; OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.06.2000 - 24 U 186/99; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.07.2008 - I-24 W 53/08 - juris).
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Rechtsprechung
   LG Leipzig, 14.03.2000 - 01 S 7409/99   

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https://dejure.org/2000,20507
LG Leipzig, 14.03.2000 - 01 S 7409/99 (https://dejure.org/2000,20507)
LG Leipzig, Entscheidung vom 14.03.2000 - 01 S 7409/99 (https://dejure.org/2000,20507)
LG Leipzig, Entscheidung vom 14. März 2000 - 01 S 7409/99 (https://dejure.org/2000,20507)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 2002, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15

    Modernisierungsvereinbarung als Haustürgeschäft, deren Widerruf und dessen Folgen

    Der Vermieter kann diese detaillierten Regelungen nicht dadurch umgehen, dass er eine letztlich unwirksame - Erhöhung vereinbart und dann versucht, im Wege des Wertersatzes die Erhöhung trotzdem durchzusetzen (zweifelnd auch AG Dortmund, WuM 2009, 120; ebenso LG Leipzig, WuM 2002, 94; anders wohl KG WuM 1992, 514, jeweils zu § 812 BGB; vgl. auch BGH NZM 2016, 42 zur Frage, ob bei einer unwirksamen Erhöhung eine Anpassung über § 313 BGB erfolgen kann), zumal dann auch die Regelung des § 559 b Abs. 2 BGB leerlaufen würde.
  • AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08

    Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung in Form der Zustimmung zu einer

    In den Fällen, in denen die Mieterhöhung nach § 559 BGB wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 554 BGB ausgeschlossen ist, scheiden auch bereicherungsrechtliche Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter wegen Gebrauchs der Modernisierungsmaßnahme aus (LG Leipzig WuM 2002, 94 [LG Leipzig 14.03.2000 - 1 S 7409/99] , AG Tiergarten GE 1998, 46, 47, AG Schöneberg GE 1998, 1217; Sternel , Mietrecht aktuell, Rdn. 682; ders . PiG 41, 45, 59 Fn 70; a. A. KG NJW-RR 1992, 1362; Lammel , Wohnraummietrecht, 3. Auflage, § 559 BGB Rdn. 16).
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