Weitere Entscheidung unten: LG Schwerin, 21.03.2003

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 145/99   

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https://dejure.org/2002,3243
OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 145/99 (https://dejure.org/2002,3243)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.02.2002 - 4 U 145/99 (https://dejure.org/2002,3243)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 4 U 145/99 (https://dejure.org/2002,3243)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermietung eines Ladenlokals in einem Einkaufszentrum; Verweigerung der Zustimmung zur Untervermietung ; Verpflichtung zur Zulassung einer Sortimentsänderung ; Veränderung der Zusammensetzung der Kundschaft ; Umlegbarkeit von "Strom allgemein" und Verwaltungskosten; ...

  • Judicialis

    BGB § 549 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; BVO § 27 der II.; ; BVO § 26 der II.; ; AGBG § 9 a.F.; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verpflichtung des Vermieters eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals, einer Sortimentänderung zuzustimmen - Zur Umlegung allgemeiner Energie- und Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 180
  • WuM 2003, 268
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 10.01.1997 - 21 U 2464/95

    Feststellungsinteresse, daß Kündigungen ein langjähriges Mietverhältnis nicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 145/99
    Eine unklar AGB-Regelung der Nebenkosten kann zwar auch gegen das Transparenzgebot des § 9 AGBG a.F. verstoßen und deshalb unwirksam sein, etwa wenn die Belastungen verschleiert werden (vgl. OLG München, ZMR 1997, 233 f.).

    Die Überwalzung aller im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft abgerechneten Nebenkosten auf den gewerblichen Mieter ist dagegen schon als hinreichend bestimmt erachtet worden (OLG Frankfurt WuM 1985, 91; OLG München ZMR 1997, 233; vgl. auch Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 7. Auflage, § 546 Rn. 20; Bub/Treier/v. Brunn, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, S. Auflage, III. Rn. 34).

  • KG, 28.05.1998 - 8 REMiet 4877/97

    Voraussetzungen für die Fälligkeit von Betriebskosten

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 145/99
    Eine Kostenposition, die undifferenziert mehrere Kostenarten umfasst, macht es dem Mieter unmöglich, schon aus der Abrechnung selbst zu ersehen, ob ausschließlich umlagefähige Kosten berechnet wurden ( BGH NJW 1982, 573; KG ZMR 1998, 627, 629; Langenberg, Betriebskosten recht der Wohn- und Gewerberaummiete, 2. Aufl., G Rdn. 67; speziell zu Stromkosten: Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 6. Aufl., Rdn 5173).
  • OLG Nürnberg, 21.03.1995 - 3 U 3727/94

    Gewerberaummietrecht - Vereinbarung über Kosten für Verwaltung durch Drittfirma

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 145/99
    Von der Definition des § 26 der II. BVO kann deshalb auch für die Geschäftsraummiete ausgegangen werden, sie genügt dem Bestimmtheitserfordernis der Umlegungsvereinbarung (Schmid Rn. 5395; vgl. auch Langenberg B Rn. 3; OLG Nürnberg WuM 1995, 308 f.).
  • BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 8/89

    Fälligkeit des Entgelts für die Lieferung von Fernwärme bei fehlender

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 145/99
    Der Umstand, dass die Abrechnungsposition "Strom allgemein" fehlerhaft ist, steht der Fälligkeit der Abrechnungen im Übrigen nicht entgegen (BGH ZMR 1990, 97, 99; OLG Düsseldorf DWW2000, 193, 194).
  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 145/99
    Eine Kostenposition, die undifferenziert mehrere Kostenarten umfasst, macht es dem Mieter unmöglich, schon aus der Abrechnung selbst zu ersehen, ob ausschließlich umlagefähige Kosten berechnet wurden ( BGH NJW 1982, 573; KG ZMR 1998, 627, 629; Langenberg, Betriebskosten recht der Wohn- und Gewerberaummiete, 2. Aufl., G Rdn. 67; speziell zu Stromkosten: Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 6. Aufl., Rdn 5173).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.1991 - 10 U 119/90
    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 145/99
    Ein Verstoß gegen § 9 AGBG a.F. ist angenommen worden bei Abwälzung aller Nebenkosten, ohne dass diese aufgeschlüsselt waren (OLG Düsseldorf DWW 1991, 283; Senat HbgGrE 1990, 97, 99; Sternel, Mietrecht Aktuell, 3. Auflage Rn. 756).
  • OLG Frankfurt, 01.11.1984 - 3 U 143/83

    Übernahme von Nebenkosten bei vermieteten Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 145/99
    Die Überwalzung aller im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft abgerechneten Nebenkosten auf den gewerblichen Mieter ist dagegen schon als hinreichend bestimmt erachtet worden (OLG Frankfurt WuM 1985, 91; OLG München ZMR 1997, 233; vgl. auch Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 7. Auflage, § 546 Rn. 20; Bub/Treier/v. Brunn, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, S. Auflage, III. Rn. 34).
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 145/99
    Auch in einem Einkaufszentrum trägt der gewerbliche Mieter grundsätzlich das Verwendungsrisiko bezüglich der Mietsache (BGH ZMR 2000, 508, 512), so dass ein Wegfall oder eine Veränderung der Geschäftsgrundlage nicht anzuerkennen ist.
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 237/82

    Untervermietung

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 145/99
    Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn der vorgeschlagene Untermieter einen Mietgebrauch beabsichtigt, der dem Mieter selbst nicht gestattet ist (BGHZ 89, 308 = NJW 1984, 1031; OLG Köln WuM 1997, 620; Bub/Treier/Kraemer III Rdn 1016, 1262).
  • OLG Köln, 12.04.1996 - 20 U 166/95

    Untervermietung Gewerberaum Kleintierarztpraxis Zahnarztpraxis

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 145/99
    Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn der vorgeschlagene Untermieter einen Mietgebrauch beabsichtigt, der dem Mieter selbst nicht gestattet ist (BGHZ 89, 308 = NJW 1984, 1031; OLG Köln WuM 1997, 620; Bub/Treier/Kraemer III Rdn 1016, 1262).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 340/08

    Zulässigkeit einer Zusammenfassung der Kosten für Frisch- und Abwasser in einer

    Überwiegend wird verlangt, dass sämtliche angesetzten Kostenarten einzeln abgerechnet werden (OLG Dresden, NZM 2002, 437; OLG Hamburg, WuM 2003, 268, 269) .
  • OLG Köln, 18.01.2008 - 1 U 40/07

    Umlage der Kosten für kaufmännische und technische Hausverwaltung als sonstige

    Es besteht in Rechtsprechung und Schrifttum mittlerweile weitgehend Einigkeit, dass Verwaltungskosten auch formularmäßig auf den Mieter abgewälzt werden können (vgl. etwa OLG Köln NZM 2006, 851; OLG Hamburg, WuM 2003, 268; KG, KG-Report 2004, 21; Beyerle in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann Kap. 11 Rn. 20).

    Dem Begriff fehlt nämlich nicht jede Auslegbarkeit dahingehend, dass sich kein geltungsfähiger Sinn ermitteln ließe (so auch OLG Hamburg, WuM 2003, 268).

    Diese Annahme wird auch dadurch gestützt, dass bei Gewerberäumen die Notwendigkeit der Verwaltung im Sinne von Leitung, Organisation und Koordination auf der Hand liegt und dass es üblich und von vornherein absehbar ist, dass eine professionelle Hausverwalterfirma beauftragt wird (OLG Hamburg, WuM 2003, 268).

    Legt man aber rein objektive Kriterien zu Grunde, lässt sich nach dem oben Gesagten feststellen, dass die Umlage der Verwalterkosten als solche verkehrsüblich ist und der Vertragspartner des Verwenders grundsätzlich mit ihr rechnen muss (vgl. OLG Hamburg WuM 2003, 268).

  • OLG Köln, 24.06.2008 - 22 U 131/07

    Umlegbarkeit der Betriebskosten, wenn Nutzung verboten?

    b) In Übereinstimmung mit der Entscheidung des ersten Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln ist - weiterhin - davon auszugehen, daß die streitige Klausel nicht schon deshalb nach § 307 BGB unwirksam ist, weil sie die Kosten der Hausverwaltung auf den Mieter abwälzt (Senat NZM 06, 701; vgl. auch OLG Hamburg NZM 02, 388 und WuM 03 268, 269 r.Sp. sowie KG in KGR 04, 21 f zum Begriff der Verwaltungskosten).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 163/08

    Formeller Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter;

    Denn regelmäßig nur unter Einhaltung dieser im Mietvertrag strukturell vorgegebenen Aufgliederung in der Abrechnung kann der Mieter selbstständig und in der gebotenen einfachen Weise erkennen, ob auch nur solche Kosten in der Abrechnung berücksichtigt worden sind, die er nach dem Mietvertrag schuldet und ob und in welcher Höhe Kosten im Bereich der jeweils auf ihn abgewälzten Kostenarten im Abrechnungszeitraum angefallen sind (vgl. BGH NJW 1982, 573, 574 sub I.2b; NJW 2007, 1059, 1060 sub II.2b; 2009, 283 f sub II.1c; OLG Hamburg ZMR 2003, 180 sub II.1; Staudinger/Weitemeyer, BGB, [2006], § 556 Rn 83; Beyerle in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2. Aufl., Kap. 11 Rn 118; Wolf/Eckert/ Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl. Rn 502; Blank NZM 2008, 745, 748 aE; Schmid, Formelle und materielle Fehler der Mietnebenkostenabrechnung, DWW 2009, 50, 51 sub III.6 m.w.Nachw.).
  • OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1301/04

    Mietvertrag: Anspruch auf Mietzinszahlung, unmittelbarer Besitz an Mietsache

    Das ist nicht unangemessen (vgl. HansOLG Hamburg ZMR 2003, 180, 181 f.: jedenfalls 3 % [netto] nicht überhöht), zumal die radiologische Praxis schon für sich genommen eine Vielzahl spezieller Anforderungen stellt.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 16.02.2010 - 112 C 170/09

    Betriebskostenabrechnung - Frist für Einwendungen gegen materielle Richtigkeit

    Zwar kann die Zusammenfassung mehrerer Positionen insoweit die Betriebskostenabrechnung formell unwirksam werden lassen (vgl. OLG Dresden, GE 2002, 994; OLG Hamburg ZMR 2003, 180).
  • KG, 18.09.2003 - 8 U 25/03

    Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit einer Nebenkostenvereinbarung und

    Auch das OLG Hamburg hat dies angenommen und ausgeführt, dass insbesondere bei einem Einkaufszentrum die Notwendigkeit der Verwaltung im Sinne von Leitung, Organisation und Koordination auf der Hand liegt und, dass eine professionelle Hausverwalterfirma beauftragt wird, auch üblich und von vornherein absehbar ist (OLG Hamburg, ZMR 2003, 180 = NZM 2002, 388).
  • AG Leipzig, 24.10.2007 - 166 C 10863/06
    Denn eine geordnete, nachvollziehbare Zusammenstellung der Gesamtkosten setzt voraus, dass nur Kosten, die derselben Kostenart im Sinne des § 2 BetrKV zugehörig sind, zusammengefasst werden, nicht jedoch diese, wie hier, vermischt werden (OLG Aktenzeichen: 166 C 10863/06 Seite 4 Hamburg ZMR 2003, 180 f; AG Leipzig WuM 2007, 576).
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Rechtsprechung
   LG Schwerin, 21.03.2003 - 6 S 259/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27161
LG Schwerin, 21.03.2003 - 6 S 259/02 (https://dejure.org/2003,27161)
LG Schwerin, Entscheidung vom 21.03.2003 - 6 S 259/02 (https://dejure.org/2003,27161)
LG Schwerin, Entscheidung vom 21. März 2003 - 6 S 259/02 (https://dejure.org/2003,27161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schutz eines Mieters durch ein vorzeitiges Kündigungsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2003, 268
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88

    Kündigung eines Staffelmietvertrages; Kündigungswirkung; Fristbeginn bei der

    Auszug aus LG Schwerin, 21.03.2003 - 6 S 259/02
    Das aus dieser Vorschrift von der Rechtsprechung abgeleitete vorzeitige Kündigungsrecht des Mieters, dessen Kündigungsrecht nach dem Mietvertrag für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren ausgeschlossen ist, zum Ablauf der 4-Jahres Frist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1989, 1288 [OLG Hamm 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88]), bietet einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Vermieters und des Mieters.
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