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   LG Meiningen, 23.09.2002 - 6 S 169/00   

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https://dejure.org/2002,18528
LG Meiningen, 23.09.2002 - 6 S 169/00 (https://dejure.org/2002,18528)
LG Meiningen, Entscheidung vom 23.09.2002 - 6 S 169/00 (https://dejure.org/2002,18528)
LG Meiningen, Entscheidung vom 23. September 2002 - 6 S 169/00 (https://dejure.org/2002,18528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Umlegung von Betriebskosten; Zulässigkeit der Berechnung einer Position "Hausreinigung" in den Betriebskosten; Auslegung einer Regel als anerkannte Regel der Technik; Technische Voraussetzungen der Erfassungsgeräte für ein Heizsystem zur Abrechnung mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Keine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung bei unzureichender Erfassung

  • heinrich-heiden.eu (Kurzinformation)

    Heizkostenverteilung bei vertikalen Einrohrheizungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2003, 453
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 19.07.1984 - 2 UH 1/84

    Pflichten des Mieters hinsichtlich des Bauzustandes der Wohnung bei

    Auszug aus LG Meiningen, 23.09.2002 - 6 S 169/00
    Umgekehrt kann aber ein Normenentwurf schon unter diese Definition fallen, wenn die DIN-Norm zwar noch nicht fortgeschrieben wurde, aber die Erkenntnisse, die dem Entwurf zugrunde liegen und in der Neufassung berücksichtigt werden sollen, anerkannt waren (OLG Celle, Beschluß vom 19.07.1984, Aktenzeichen: 2 UH 1/84, ZMR 85/10).
  • BGH, 15.11.2019 - V ZR 9/19

    Heizungskostenabrechnung in der Wohnungseigentumsanlage bei großem Wärmeverlust

    In den Fällen der sog. Rohrwärmeabgabe kann eine Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs auch dann nicht nach § 9a Abs. 1 und 2 HeizkostenV erfolgen, wenn von den elektronischen Heizkostenverteilern infolge der Rohrwärmeverluste weniger als 20 % der abgegebenen Wärmemengen erfasst wird (so auch LG Meiningen, WuM 2003, 453; LG München I, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 36 S 12255/12 WEG, juris Rn. 8; MüKoBGB/Schmid/Zehelein, 7. Aufl., BetrKV § 9a HeizKV Rn. 2; Serwe, ZMR 2018, 11, 13).
  • LG Mühlhausen, 29.01.2009 - 1 S 182/08

    Erfassung des Wärmeverbrauchs durch Heizkostenverteiler

    Dies entspricht keiner gerechten Verteilung der Kosten und ist damit nicht mit Treu und Glauben vereinbar (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.04.2003, WuM 2003, 519 ff.; LG Gera, Urteil vom 04.04.2007, WuM 2007, 511 ff.; LG Meiningen, Urteil vom 23.09.2002, WuM 2003, 453 ff.).
  • AG Brandenburg, 07.10.2009 - 34 C 119/08

    Heizkosten bei Wohnungsmiete: Kürzungsrecht bei Heizkostenabrechnung ohne

    Die nunmehr hierzu - soweit ersichtlich - veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. u. a.: LG Dresden, WuM 2009, Seiten 292 f.; LG Mühlhausen, WuM 2009, Seiten 234 f.; LG Gera, WuM 2007, Seiten 511 f.; LG Halle/Saale, ZMR 2003, Seiten 428 f.; LG Meiningen, WuM 2003, Seiten 453 ff.; AG Hohenschönhausen, Das Grundeigentum 2008, Seiten 933 ff.; AG Halle-Saalkreis, ZMR 2006, Seite 536; AG Neukölln, WuM 2003, Seiten 325 f.; AG Lübben, NZM 2000, Seite 907; AG Brandenburg an der Havel Urteil vom 27.07.2007, Az.: 37 C 200/05) stellt insofern dann aber darauf ab, dass mangels Anbringung von Heizkostenverteilern auch an dem Einrohrwärmestrang keine ordnungsgemäße Erfassung der Wärmeabgabe vorliege, so dass eine verbrauchsabhängige Kostenverteilung nicht möglich sei und somit nur der Wohnflächenmaßstab gemäß § 556 a Abs. 1 Satz 1 BGB eingreife.
  • LG Gera, 04.04.2007 - 1 S 332/06
    In durch die Kammer nicht zu beanstandender Weise ist das Amtsgericht vorliegend auch unter Berücksichtigung dessen, dass im zu Grunde liegenden Fall eine Umlage der Heizkosten nach dem Verteilungsschlüssel von 50 % verbrauchsabhängiger und 50 % verbrauchsunabhängiger Kosten erfolgt, in Anlehnung an das Urteil des Landgerichtes Meiningen vom 23.09.2002 ( WuM 2003, 453 [LG Meiningen 23.09.2002 - 6 S 169/00] ) davon ausgegangen, dass die Heizkosten vorliegend nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden dürfen, sondern nach einem verbrauchsunabhängigem Maßstab, konkret nach dem Verhältnis der Wohnflächen, wobei hinsichtlich der für die maßgeblichen Abrechnungszeiträume umzulegenden Heizkosten auf die auf Seiten 3, 4 der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils dargelegte Berechnung in Ansehung des insoweit nicht gegebenen Berufungsangriffes sowie zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
  • AG Aachen, 30.04.2014 - 119 C 78/13

    Kostenverteilungsschlüssel ungerecht: Eigentümer kann Anpassung verlangen

    Die Entscheidung LG Meiningen WuM 2003, 453 ff. ist ohnehin nicht einschlägig, da sie ein Mietverhältnis betrifft und damit nicht die Besonderheiten eines in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gültigen Kostenverteilungsschlüssels berücksichtigen kann.
  • AG Brühl, 26.04.2010 - 23 C 587/08

    Abrechnung bei unzureichender Wärmeverbrauchserfassung

    Es ist vielmehr nach einem nicht verbrauchabhängigen Maßstab, d.h. der Wohnfläche oder dem umbauten Raum der beheizten Räume abzurechnen (vgl. LG Meiningen vom 23.09.2002, 6 S 169/00; LG Gera vom 04.04.2007, 1 S 332/06).
  • AG Emmendingen, 10.04.2012 - 3 C 115/10

    Ungedämmte Rohre unter dem Estrich: Korrektur der Heizkostenabrechnung?

    In derartigen Fällen ist eine unkorrigierte Wärmeerfassung durch Heizkostenverteiler an Heizungen gem. § 5 Heizkostenverordnung ungeeignet, weil 80% des Wärmeverbrauchs nicht in die Messungen einfließen (vgl. LG Meiningen, WuM 2003, 453; LG Gera, WuM 2007, 511; LG Mühlhausen, WuM 2009, 234; LG Dresden, WuM 2009, 292; a. A. AG Halle-Saalkreis, ZMR 2006, 536).
  • LG Dortmund, 23.01.2020 - 11 S 79/18
    Dieses Vorgehen war bereits vor Inkrafttreten der Vorschrift des § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkV in den Fällen, in denen es aufgrund einer Rohrwärmeproblematik zu erheblichen Kostenverzerrungen gekommen war, in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. LG Meiningen, Urteil vom 23. September 2002 - 6 S 169/00 -, juris; LG Dresden, BeckRS 2009, 16475; LG Neubrandenburg, BeckRS 2011, 4063; LG Gera, BeckRS 2008, 17016).
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