Rechtsprechung
   LG Augsburg, 17.12.2003 - 7 S 3983/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,29692
LG Augsburg, 17.12.2003 - 7 S 3983/03 (https://dejure.org/2003,29692)
LG Augsburg, Entscheidung vom 17.12.2003 - 7 S 3983/03 (https://dejure.org/2003,29692)
LG Augsburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 7 S 3983/03 (https://dejure.org/2003,29692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,29692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf einseitige Abänderung von Mietvertrag; Maßstabsänderung für die Abrechnung von Betriebskosten für Brutto- oder Teil- Inclusivmieten; Auslegung bei Widersprüchlichkeit von Mietvertrag zu Lasten des Verwenders

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebskosten bei "Inklusivmiete" - Vermieter darf nicht nachträglich die Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab einführen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 269
  • WuM 2004, 148
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 21.09.2011 - VIII ZR 97/11

    Wohnraummiete: Anwendbarkeit der Regelung über die Befugnis des Vermieters zur

    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. LG Augsburg, WuM 2004, 148; LG Itzehoe, ZMR 2011, 214, 217; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 10. Aufl., § 556a BGB Rn. 129; Eisenschmid in Eisenschmid/Wall, Betriebskostenkommentar, 3. Aufl., Rn. 2322 und 2332; Kinne in Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 6. Aufl., § 556a Rn. 9; Palandt/Weidenkaff, BGB, 70. Aufl., § 556a Rn. 7; Staudinger/Weitemeyer, BGB, Neubearb. 2011, § 556a Rn. 37), der auch das Berufungsgericht im Ansatz zustimmt, besteht damit gemäß § 556a Abs. 2 BGB ein Recht des Vermieters auf Änderung der mietvertraglich vereinbarten Mietstruktur für diejenigen Betriebskosten, die verbrauchs- oder verursachungsabhängig erfasst werden, auch wenn zuvor eine Brutto- oder Inklusivmiete oder eine Betriebskostenpauschale vereinbart war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht