Rechtsprechung
LG Augsburg, 17.12.2003 - 7 S 3983/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf einseitige Abänderung von Mietvertrag; Maßstabsänderung für die Abrechnung von Betriebskosten für Brutto- oder Teil- Inclusivmieten; Auslegung bei Widersprüchlichkeit von Mietvertrag zu Lasten des Verwenders
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Betriebskosten bei "Inklusivmiete" - Vermieter darf nicht nachträglich die Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab einführen
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 21.08.2003 - 17 C 2833/03
- LG Augsburg, 17.12.2003 - 7 S 3983/03
Papierfundstellen
- ZMR 2004, 269
- WuM 2004, 148
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.09.2011 - VIII ZR 97/11
Wohnraummiete: Anwendbarkeit der Regelung über die Befugnis des Vermieters zur …
Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. LG Augsburg, WuM 2004, 148; LG Itzehoe, ZMR 2011, 214, 217;… Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 10. Aufl., § 556a BGB Rn. 129;… Eisenschmid in Eisenschmid/Wall, Betriebskostenkommentar, 3. Aufl., Rn. 2322 und 2332;… Kinne in Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 6. Aufl., § 556a Rn. 9;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 70. Aufl., § 556a Rn. 7;… Staudinger/Weitemeyer, BGB, Neubearb. 2011, § 556a Rn. 37), der auch das Berufungsgericht im Ansatz zustimmt, besteht damit gemäß § 556a Abs. 2 BGB ein Recht des Vermieters auf Änderung der mietvertraglich vereinbarten Mietstruktur für diejenigen Betriebskosten, die verbrauchs- oder verursachungsabhängig erfasst werden, auch wenn zuvor eine Brutto- oder Inklusivmiete oder eine Betriebskostenpauschale vereinbart war.