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   BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 273/03   

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https://dejure.org/2004,6024
BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 273/03 (https://dejure.org/2004,6024)
BayObLG, Entscheidung vom 26.02.2004 - 2Z BR 273/03 (https://dejure.org/2004,6024)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 2Z BR 273/03 (https://dejure.org/2004,6024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 4 § 45 Abs. 1
    Unselbständige Anschlussbeschwerde bei Beschlussanfechtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrags: Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Aufteilung der Kosten für eine Balkonisierung sowie auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses; Auslegung einer Teilungserklärung; Ausdehnung der Instandhaltungspflicht und Instandsetzungspflicht der Wohnungseigentümer auf Teile des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 112 (Ls.)
  • WuM 2004, 427
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 13.03.1991 - 24 W 4715/90

    Regelungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstattung einer

    Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 273/03
    Mit der unselbständigen Anschlussbeschwerde kann nach Ablauf der Beschwerdefrist die Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrags nicht mehr angegriffen werden (wie KG WuM 1991, 367).

    Diese ist mit Ablauf der Beschwerdefrist für den Antragsteller eingetreten, weil eine unselbständige Anschließung an das Rechtsmittel der Antragsgegner ausgeschlossen war (KG WuM 1991, 367).

  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 273/03
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 148, 335 = NJW 2001, 3339), der sich der Senat angeschlossen hat (BayObLGZ 2002, 20), hat auch die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer Beschlussqualität, so dass zu seiner Beseitigung ein Antrag nach § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG gestellt werden muss.
  • BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02

    Eigentümerbeschluss zur Ablehnung des Antrags auf Vornahme einer Maßnahme

    Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 273/03
    Der Eigentümerbeschluss, durch den der Antrag auf Aufteilung der Sanierungskosten abgelehnt wurde, hat den gleichen sachlichen Inhalt wie ein Beschluss, durch den festgelegt wird, dass die Sanierungskosten nicht aufgeteilt werden (BayObLGZ 2002, 247).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 273/03
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 148, 335 = NJW 2001, 3339), der sich der Senat angeschlossen hat (BayObLGZ 2002, 20), hat auch die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer Beschlussqualität, so dass zu seiner Beseitigung ein Antrag nach § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG gestellt werden muss.
  • BayObLG, 10.02.1993 - 2Z BR 126/92

    Ungültigkeit des Beschlusses einer Eigentümerversammlung hinsichtlich der Nutzung

    Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 273/03
    a) Die Regelungen der Teilungserklärung, einschließlich der in § 5 enthaltenen Gemeinschaftsordnung, sind als Inhalt des Grundbuchs objektiv, also nach Wortlaut und Sinn, wie er sich als nächstliegende Bedeutung für den unbefangenen Leser ergibt, auszulegen (z.B. BayObLG WuM 1993, 289).
  • OLG Köln, 29.09.2009 - 16 Wx 63/09

    Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde im Beschlussanfechtungsverfahren nach dem

    Da diese Auffassung indes in Widerspruch zu den Entscheidungen des Kammergerichts (OLGZ 1991, 306 = WuM 19991, 367), des Bayerischen Obersten Landesgerichts (WuM 2004, 427), des OLG Zweibrücken (ZMR 2005, 407 mit abl. Anm. Jacoby in ZMR 2005, 321), des OLG Frankfurt/Main vom 24.12.2005 - 20 W 441/02 - (zit. nach juris, dort Rn 39 ff.) sowie des OLG Saarbrücken vom 19.12.2005 (NZM 2006, 228) steht, ist die weitere Beschwerde nach § 28 Abs. 2 und 3 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.

    Der Fortgang eines solchen anderen Beschlussanfechtungsverfahrens rechtfertige es nicht, nach Fristablauf ein Aufgreifen bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse zu gestatten (KG OLGZ 1991, 306 = WuM 19991, 367; ihm folgend BayObLG, WuM 2004, 427; OLG Zweibrücken, ZMR 2005, 407; OLG Frankfurt/Main vom 24.12.2005 - 20 W 441/02 - zit. nach juris, dort Rn 39 ff. sowie OLG Saarbrücken NZM 2006, 228; ebenso Bärmann/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rn 112; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rn 27).

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 151/09

    Anschlussbeschwerde im Beschlussanfechtungsverfahren

    Hieran sieht es sich durch die Entscheidungen des Kammergerichts (OLGZ 1991, 306), des Bayerischen Obersten Landesgerichts (WuM 2004, 427), des OLG Zweibrücken (ZMR 2005, 407), des OLG Frankfurt vom 24. Dezember 2005, juris, und des OLG Saarbrücken (NZM 2006, 228) gehindert.
  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03

    Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf erstmalige Herstellung

    Er hat nämlich den gleichen Inhalt wie wenn die Wohnungseigentümer positiv entschieden hätten, den Kellerraum nicht einzurichten (vgl. BayObLGZ 2002, 247; BayObLG Beschluss vom 26.2.2004, 2Z BR 273/03).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03

    Wohnungseigentum: Vergleich mit dem Bauträger über den Teilverzicht auf

    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass mit der unselbstständigen Anschlussbeschwerde nach Ablauf der Beschwerdefrist die Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrages nicht mehr angegriffen werden kann, da der Eigentümerbeschluss bereits bestandskräftig geworden ist (vgl. KG OLGZ 1991, 306; BayObLG WuM 2004, 427; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 45 Rz. 27; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 112; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 45 WEG Rz. 25; vgl. auch Köhler/Bassenge, a.a.O., Teil 17 Rz. 298).
  • OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässige unselbstständige Anschließung an

    Dieser rechtlichen Beurteilung, der sich das Bayerische Oberste Landesgericht angeschlossen hat (Beschluss vom 26. Februar 2004, - 2 ZBR 273/03 -, zitiert nach juris), tritt auch der beschließende Senat bei.
  • LG Köln, 30.03.2009 - 29 T 149/08

    Voraussetzungen der Erledigung eines Rechtsstreits i.R.e. Anfechtungsklage gegen

    Ebenso wie andere Beteiligte nach Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses nicht mehr verfolgen können, ist auch derjenige, dessen Anfechtungsbegehren zurückgewiesen worden ist, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist damit ausgeschlossen, sein Anfechtungsbegehren weiter zu verfolgen (so auch OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407; BayObLG WuM 2004, 427).
  • LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05

    Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl

    Nach Ansicht des BayObLG ( BayObLG NZM 2003, 122; bestätigt durch: BayObLG - 2Z BR 170/03 - 17.09.03; BayObLG - 2Z BR 119/03 - 30.10.03; BayObLG - 2Z BR 131/03 - 09.10.03; BayObLG WuM 2004, 427; BayObLG OLGR München 2004, 244 ) folgt aus der Gesamtheit der Gründe, dass die Bestandskraft des einen Beschlussantrag ablehnenden Eigentümerbeschlusses einem Verpflichtungsantrag mit dem Inhalt des Beschlussantrages entgegensteht und insoweit eine Veränderung der Rechtslage bewirkt, die ein Rechtsschutzinteresse begründet.
  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 24/04

    Zweckbestimmung bei Verwendung eines Eingabeplans als Aufteilungsplan - Umfang

    a) Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sind als Inhalt des Grundbuchs objektiv, also nach Wortlaut und Sinn, wie er sich als nächstliegende Bedeutung für den unbefangenen Leser ergibt, auszulegen, wobei die Auslegung durch das Landgericht für das Rechtsbeschwerdegericht nicht bindend ist (st. Rspr. vgl. z.B. BayObLG WuM 1993, 289; Beschluss des Senat vom 26.2.2004 - 2Z BR 273/03).
  • LG Kaiserslautern, 03.12.2004 - 1 T 199/03

    Erlöschen der Miteigentümerschaft wegen Nichterrichtung des Sondereigentums

    Mit einer unselbständigen Anschlussbeschwerde kann nach Ablauf der Beschwerdefrist die Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrages nicht mehr angegriffen werden (BayObLG, Beschluss vom 26. Februar 2004, Az.: 2 ZBR 273/03, Fundstelle: WuM 2004, 427; KG Berlin, Beschluss vom 13. März 1991, Az.: 24 W 4715/90, Fundstelle: WuM 1991, 367).
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