Weitere Entscheidung unten: LG Leipzig, 17.06.2004

Rechtsprechung
   LG Mannheim, 23.06.2004 - 4 S 182/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20824
LG Mannheim, 23.06.2004 - 4 S 182/03 (https://dejure.org/2004,20824)
LG Mannheim, Entscheidung vom 23.06.2004 - 4 S 182/03 (https://dejure.org/2004,20824)
LG Mannheim, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 4 S 182/03 (https://dejure.org/2004,20824)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Vereinbarung einer Mieterhöhung; Bewertung der Zahlung einer erhöhten Miete als Angebot zur Vertragsänderung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 535, 557 BGB (§ 10 MHG a.F.)
    "Mieterhöhungsvereinbarung"; Änderung des Überweisungsauftrages durch den Mieter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2004, 481
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus LG Mannheim, 23.06.2004 - 4 S 182/03
    Es ist allgemein anerkannt, dass trotz fehlendem Erklärungsbewusstsein eine Willenserklärung vorliegen kann, "wenn der Erklärende bei der Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat" (so BGHZ 109, 171 = NJW 1990, 454).
  • BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96

    Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von

    Auszug aus LG Mannheim, 23.06.2004 - 4 S 182/03
    Die Entscheidung des BGH vom 8.10.1997 (NZM 1998, 102) ist nach Ansicht der Kammer nicht einschlägig.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - fehlender Anordnungsgrund für die

    Auszug aus LG Mannheim, 23.06.2004 - 4 S 182/03
    Die Kammer hatte sich bereits mehrmals mit der Frage zu befassen, ob Mieterhöhungserklärungen der hier vorliegenden Art Grundlage einer Erhöhungsvereinbarung nach § 2 MHG a.F. = § 558 ff BGB n.F. sein können (LG Mannheim 4 S 73/97, 4 S 123/02, 4 S 158/03).
  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 146/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

    Auszug aus LG Mannheim, 23.06.2004 - 4 S 182/03
    In dem Urteil vom 7.4.2004 (NZM 2004, 418) hat der BGH entschieden, dass durch die mehrmalige Zahlung von an sich nicht geschuldeten Betriebskosten die Umlagevereinbarung erweitert werden kann (ebenso: BGH NZM 2000, 961).
  • BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00

    Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten

    Auszug aus LG Mannheim, 23.06.2004 - 4 S 182/03
    In dem Urteil vom 7.4.2004 (NZM 2004, 418) hat der BGH entschieden, dass durch die mehrmalige Zahlung von an sich nicht geschuldeten Betriebskosten die Umlagevereinbarung erweitert werden kann (ebenso: BGH NZM 2000, 961).
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Rechtsprechung
   LG Leipzig, 17.06.2004 - 12 S 1657/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,31811
LG Leipzig, 17.06.2004 - 12 S 1657/04 (https://dejure.org/2004,31811)
LG Leipzig, Entscheidung vom 17.06.2004 - 12 S 1657/04 (https://dejure.org/2004,31811)
LG Leipzig, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 12 S 1657/04 (https://dejure.org/2004,31811)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abweis der Berufung mangels Begründetheit derselben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 556, 242 BGB; § 522 ZPO
    Betriebskostenabrechnung; jährlicher Abrechnungszeitraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2004, 481
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 27.07.2011 - VIII ZR 316/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Einmalige einvernehmliche

    a) In der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum hat sich die weitaus überwiegende Auffassung durchgesetzt, wonach eine vertragliche Verlängerung der jährlichen Abrechnungsperiode ohne Ausnahme unzulässig ist (LG Leipzig, WuM 2004, 481; LG Bremen, WuM 2006, 199; LG Gießen, DWW 2009, 189; LG Frankenthal, WuM 1991, 702 f. [zu § 4 Abs. 1 MHG]; LG Düsseldorf, ZMR 1998, 167, 168 [zu § 4 Abs. 1 MHG]; AG Siegburg, WuM 1985, 372; AG Waiblingen, WuM 1987, 323 [jeweils zu § 4 Abs. 1 MHG]; Wall, Betriebskosten-Kommentar, 3. Aufl., § 556 BGB Rn. 1806 ff.; Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 5. Aufl., Rn. G 103; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 10. Aufl., § 556 BGB Rn. 298; Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 556 BGB Rn. 175; MünchKommBGB/Schmid, 5. Aufl., § 556 Rn. 64; ders., Handbuch der Mietnebenkosten, 10. Aufl., Rn. C 3190 f.; Staudinger/Weitemeyer, BGB, Neubearb.
  • LG München I, 04.05.2009 - 1 S 237/09

    Wohnungseigentum: Rechtsmissbräuchliche Anfechtung einer von der

    Allerdings durften die vermietenden Eigentümer wegen § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB gegenüber ihren Mietern keine Abrechnung über länger als ein Jahr erstellen (Palandt-Weidenkaff, § 556 Rdnr. 10; LG Bremen WuM 2006, 199; LG Leipzig WuM 2004, 481).
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