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KG, 20.10.2004 - 24 W 97/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2
Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentüers gegen die übrigen Wohnungseigentüber wegen Verletzung der Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümer wegen Verletzung der den Wohnungseigentümern obliegenden Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Eigentums; Schadensersatz wegen schuldhaften Unterlassens einer die Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums ...
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 19.02.2002 - 76 II 430/01
- LG Berlin, 01.11.2002 - 85 T 11/02
- LG Berlin, 01.11.2002 - 85 T 116/02
- KG, 20.10.2004 - 24 W 97/03
Papierfundstellen
- FGPrax 2005, 62
- ZMR 2005, 308
- WuM 2005, 143
Wird zitiert von ... (4)
- AG Bremen, 04.12.2009 - 29 C 2/09
Aufwendungsersatzanspruch in Zweiergemeinschaft
Der Sonderfall, dass ein Eigentümer pflichtwidrig gegen bestimmte Sanierungsmaßnahmen gestimmt hätte und es zu einem Verzögerungsschaden gekommen ist, liegt nach den vorstehenden Ausführungen gerade nicht vor (…vgl. hierzu nur: Krebs, WuM 2008, S. 211 f. m. Ha. KG, Beschluss vom 20.10.2004, WuM 2005, S. 143). - KG, 10.01.2005 - 24 W 283/03
Wohnungseigentum: Haftung der Gemeinschaft für schuldhaftes Fehlverhalten des …
Anders als in dem Fall, der dem Senat zum Aktenzeichen 24 W 97/03 (Be-schluss vom 20.10.2004) zur Entscheidung vorlag, haben die Antragsteller zu keinem Zeitpunkt die Erneuerung der Fenster abgelehnt. - AG Hannover, 14.07.2009 - 483 C 1434/09
Schädigung des Sondereigentums (Feuchtigkeitsschäden) wegen verzögerter …
Wenn wegen des baulichen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums ein Sondereigentum beschädigt wird - und nicht und nur mit Einschränkung genutzt werden kann - haften die Wohnungseigentümer nur, wenn sie es schuldhaft unterlassen haben, die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen rechtzeitig zu beschließen (Kammergericht in: ZMR 2005, 308 ;… Greiner Wohnungseigentumsrecht, 2007, Rn. 1463 ff.). - AG Hamburg, 13.04.2010 - 102D C 125/08
Verkauf: Zustimmungsverweigerung nur aus wichtigem Grund!
So haften beispielsweise die Wohnungseigentümer, die es schuldhaft unterlassen haben, die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen zu beschließen, dem Sondereigentümer für den entstandenen Schaden (KG WuM 2005, 143; OLG Köln ZMR 2000, 865; BayObLG NJW-RR 1992m 1102; Greiner, 1464).