Rechtsprechung
BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB § 556 Abs. 3 Satz 2, Satz 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Frist zur Abrechnung über die Vorauszahlung für Betriebskosten - Maßgeblichkeit der materiellen Richtigkeit der Abrechnung für die Einhaltung der Abrechnungsfrist - Fristwahrung durch formell ordnungsgemäße Abrechnung - Möglichkeit der Korrektur inhaltlicher Fehler nach ...
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Ausschlussfrist
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ist fristwahrend
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 556 Abs. 3 S. 2, 3
Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung; Abgrenzung von formellen und inhaltlichen Mängeln - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verjährung der Betriebskostenabrechnung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Abrechnung der Betriebskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
- nomos.de , S. 5 (Kurzinformation)
Fristwahrung trotz fehlerhaftem Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Abrechnungszeitraum und formelle Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung (1)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Formell ordnungsgemäße Abrechnung trotz falschen Umlageschlüssels
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Getäuscht
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
- mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung, Mieter muss rechnen!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Recht auf korrekte Nebenkostenabrechnung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Welche Fristen gelten für die Betriebskostenabrechnung im Wohnraummietrecht?
- 123recht.net (Kurzinformation)
Falscher Verteilerschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
Besprechungen u.ä. (2)
- nomos.de , S. 32 (Entscheidungsbesprechung)
§ 556 BGB
Korrektur einer Betriebskostenabrechnung nach Fristablauf bei fehlerhaftem Umlageschlüssel (RA Prof. Dr. Horst Zank; Neue Justiz 4/2005, S. 171-172) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mietnebenkosten: Falscher Umlageschlüssel macht Abrechnung nicht unwirksam! (IMR 2006, 1017)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 219
- MDR 2004, R9
- MDR 2005, 263 (Ls.)
- NZM 2005, 13
- ZMR 2005, 121
- NJ 2005, 171
- DB 2005, 223 (Ls.)
- WuM 2005, 61
Wird zitiert von ... (115) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80
Inhalt der Nebenkostenabrechung
Auszug aus BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04
Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (Senatsurteile vom 27. November 2002 - VIII ZR 108/02, NJW-RR 2003, 442 unter III 1; vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/80, NJW 1982, 573 unter I 2 a aa).Für einen durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter, auf dessen Verständnis es insoweit ankommt (…Senatsurteile vom 27. November 2002, aaO unter III 2, und vom 23. November 1981, aaO), ist bei einer derartigen Kontrolle der Abrechnung klar erkennbar, daß diese im Hinblick auf den verwendeten Umlageschlüssel einen inhaltlichen Fehler aufweist und insoweit der Korrektur bedarf.
- BGH, 27.11.2002 - VIII ZR 108/02
Anforderungen an den Inhalt einer Nebenkostenabrechnung
Auszug aus BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04
Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (Senatsurteile vom 27. November 2002 - VIII ZR 108/02, NJW-RR 2003, 442 unter III 1; vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/80, NJW 1982, 573 unter I 2 a aa).Für einen durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter, auf dessen Verständnis es insoweit ankommt (Senatsurteile vom 27. November 2002, aaO unter III 2, …und vom 23. November 1981, aaO), ist bei einer derartigen Kontrolle der Abrechnung klar erkennbar, daß diese im Hinblick auf den verwendeten Umlageschlüssel einen inhaltlichen Fehler aufweist und insoweit der Korrektur bedarf.
- AG Münster, 09.06.1998 - 52 C 43/97
Auszug aus BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04
Dieser Fehler stellt vielmehr einen inhaltlichen Mangel der Abrechnung dar (…Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 8. Aufl., Rdnr. 3247; OLG Düsseldorf, GE 2003, 879; LG Hamburg, WuM 1998, 727).
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04
Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung
Eine so weitgehende Auslegung wäre weder mit dem Wortlaut der Vorschrift zu vereinbaren noch durch ihren Schutzzweck geboten (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04 unter II 1 b). - BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15
Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei …
Beide Regelungen gewährleisten eine zeitnahe Abrechnung, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Senatsurteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b;… vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, NJW 2006, 903, Rn. 13;… vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 220/05, NZM 2006, 740 Rn. 17;… vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 190/06, NJW 2008, 1150 Rn. 13;… vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 107/08, NJW 2009, 2197 Rn. 15;… vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 296/09, aaO Rn. 19). - BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten durch den …
aa) Wie der Senat bereits entschieden hat, sollen die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB und der durch § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB angeordnete Ausschluss von Nachforderungen eine zeitnahe Abrechnung gewährleisten, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Urteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b; Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, NJW 2006, 903 unter II 1 b).
- BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06
Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten …
Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats als Mindestangaben eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters sowie den Abzug seiner Vorauszahlungen voraus (Urteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 a; vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135, unter II 2). - BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07
Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch …
a) Ist in der Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten (§ 556 Abs. 3 BGB) der Verteilerschlüssel unverständlich, liegt ein formeller Mangel vor, der zur Unwirksamkeit der Abrechnung führt (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 b).Die Einhaltung der Abrechnungsfrist wird jedoch nur mit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung gewahrt; allein inhaltliche Fehler können auch nach Fristablauf korrigiert werden (Senatsurteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 a m.w.N., und vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059, unter II 2 a).
Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (Senatsurteile vom 17. November 2004, aaO, …und vom 14. Februar 2007, aaO, jew. m.w.N.).
Ohne eine Erläuterung, wie sie die Revision - gemäß § 559 Abs. 1 ZPO unbeachtlich - erstmals vorgetragen hat, wird für einen durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter, auf dessen Verständnis es insoweit ankommt (Senatsurteil vom 17. November 2004, aaO, unter II 1 b m.w.N.), nicht deutlich, dass die unter "Gesamtsumme" aufgeführte Zahl "3816,00" das rechnerische Produkt aus der Gesamtwohnfläche des Hauses von 318 m² und den 12 Monaten des Jahres und die unter "Ihr Anteil" angegebene Zahl "1176,00" das rechnerische Produkt aus der auf die Wohnung der Beklagten entfallenden Wohnfläche von 98 m² und 12 Monaten sein soll, wobei die darunter kommentarlos genannte Zahl "12,00" die Anzahl der Monate bezeichnen soll, in denen die Beklagten die Wohnung im Jahr 2003 bewohnt haben.
Die Abrechnung soll den Mieter in die Lage versetzen, den Anspruch des Vermieters nachzuprüfen, also gedanklich und rechnerisch nachzuvollziehen (Senatsurteil vom 17. November 2004, aaO, m.w.N.).
Diese Abweichung ist vom Mieter unschwer zu erkennen und stellt daher keinen formellen Mangel, sondern lediglich einen inhaltlichen Fehler der Abrechnung dar (Senatsurteil vom 17. November 2004, aaO).
- BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 296/09
Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden …
Innerhalb der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB kann der Vermieter indessen - wie hier der Fall - eine Korrektur der Betriebskostenabrechnung ohne weiteres vornehmen, auch wenn sie zu Lasten des Mieters ausfällt (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b;… Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 10. Aufl., § 556 BGB Rn. 397;… Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 556 BGB Rn. 143 ff. und 163;… Jauernig/Teichmann, BGB, 13. Aufl., § 556 Rn. 5).Nach Ablauf der Abrechnungsfrist ist der Mieter hingegen vor einer Berichtigung der Betriebskostenabrechnung zu seinen Lasten durch § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB weitgehend geschützt (Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, aaO).
Sie gewährleisten eine zeitnahe Abrechnung, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich bei der Abrechnung zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Senatsurteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, aaO;… vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, aaO Rn. 13;… vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 220/05, NJW 2006, 3350 Rn. 17;… vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 190/06, NJW 2008, 1150 Rn. 13).
- BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 156/11
BGH verneint Zulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip im …
Dies schließt auf den Saldo der bisherigen Abrechnungen begrenzte Nachzahlungsansprüche der Klägerin nicht aus, falls es ihr gelingt, für die genannten Abrechnungsjahre - gegebenenfalls aufgrund einer sachgerechten Schätzung - nachträglich eine Abrechnung nach dem Leistungsprinzip vorzulegen, da die den Beklagten jeweils innerhalb der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB mitgeteilten Betriebskostenabrechnungen den formellen Anforderungen an ihre Prüffähigkeit genügen (Senatsurteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 2;… vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 190/06, NJW 2008, 1150 Rn. 13 f.). - BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06
Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer …
Die Abrechungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB wird nur mit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung gewahrt; lediglich inhaltliche Fehler können auch nach Fristablauf korrigiert werden (Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 = WuM 2005, 61, unter II 1 a, m.w.Nachw.).Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug seiner Vorauszahlungen (st. Rspr. des Senats; Urteil vom 17. November 2004, aaO; Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135 = WuM 2005, 579, unter II 2; Urteil vom 27. November 2002 - VIII ZR 108/02, NJW-RR 2003, 442 = WuM 2003, 216, unter III 1; Urteil vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/80, NJW 1982, 573 = WuM 1982, 207, unter I 2 a aa).
- BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 94/05
Ansprüche des Wohnungsmieters bei Versäumung der Frist für die Abrechnung der …
Die Regelung des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB, die auf § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV zurückgeht, enthält ebenso wie diese Vorschrift eine Ausschlussfrist (…Gesetzentwurf, BT-Drucks. aaO, S. 51;… Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drucks. aaO, S. 87;… Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/5663, S. 79; ferner Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b; Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499 unter II 5 c).Sie gewährleisten eine zeitnahe Abrechnung, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Senatsurteil vom 17. November 2004, aaO, unter II 1 b).
- BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 27/10
Wohnraummiete: Beginn der Einwendungsfrist bei formell unwirksamer …
Nach allgemeiner Meinung wird - auch wenn dies im Wortlaut des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht hinreichend zum Ausdruck kommt - die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nur durch den Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung gewahrt (vgl. etwa Senatsurteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 a mwN, …und vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, aaO). - BGH, 25.09.2009 - V ZR 36/09
Formell wirksame Betriebskostenabrechnung wegen fehlender Möglichkeit zum …
- AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 112/16
Aufrechnung: Zahlungsanspruch und Mietkautionherausgabeanspruch sind nicht …
- OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14
Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem …
- BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 41/05
Vergleichsmaßstab bei einem Mieterhöhungsverlangen
- BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu …
- BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 57/07
Anforderungen an die Vorerfassung des Verbrauchs bei zwei Benutzergruppen
- BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07
Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der …
- AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 68/16
Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Zahlungsverpflichtung gegenüber …
- BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 78/15
Wohnraummiete: Einbeziehung von verursachungsabhängigen und …
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 371/04
Anforderungen an die Form einer Nebenkostenabrechnung; Zusammenfassung von …
- BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07
Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer …
- BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 190/06
Begriff der Nachforderung von Mietnebenkosten
- AG Brandenburg, 27.05.2021 - 31 C 295/19
Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung?
- AG Brandenburg, 08.11.2010 - 34 C 16/10
Einwendungen des Mieters bei fehlendem Antrag auf Sprengwasserabzug
- AG Brandenburg, 28.06.2013 - 31 C 279/11
Zugluft-Erscheinungen sind ein Mietmangel!
- OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 2 U 142/17
Verwendung des Begriffs "Nebenkosten" ausreichend für Umlage der Betriebskosten …
- BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
Zulässigkeit der Revision bzgl. eines auf § 91a Abs. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO …
- AG Brandenburg, 14.07.2011 - 31 C 102/09
Wohnfläche - Berechnung - Maisonettewohnung mit Dachschräge
- LG Itzehoe, 27.07.2012 - 9 S 23/11
Ausreichen einer generellen Beanstandung der Betriebskostenabrechnung ohne …
- BGH, 20.01.2021 - XII ZR 40/20
Neuerteilung der Nebenkostenabrechnungen bei formeller Ordnungsmäßigkeit i.R.e. …
- LG Itzehoe, 26.11.2010 - 9 S 35/10
Nachzahlungsanspruch eines Klägers aus formell ordnungsgemäßen …
- AG Brandenburg, 07.06.2010 - 31 C 210/09
Wohnraummiete: Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit einer …
- LG Dortmund, 08.06.2006 - 11 S 26/06
Betriebskostenabrechnung: Korrektur nach Ablauf der Ausschlussfrist?
- OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 123/11
Umfang der Verpflichtung zur Tragung von Mietnebenkosten eines Gewerbeobjekts
- BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 116/04
Anforderungen an die Wahrung der Abrechnungsfrist
- OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 163/08
Formeller Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter; …
- KG, 06.06.2016 - 8 U 40/15
Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Gewerberaummietvertrag: Umlegung der …
- BGH, 12.01.2010 - VIII ZR 21/09
Formularmäßiger "Dauernutzungsvertrag" für eine öffentlich geförderte …
- LG Berlin, 19.02.2016 - 63 S 189/15
Wohnraummiete: Formelle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung; Umlage von …
- AG Frankfurt/Main, 08.09.2015 - 33 C 1729/15
Hausmeisterkosten über viele Jahre nicht abgerechnet: Kein Vertrauenstatbestand!
- AG Brandenburg, 07.10.2009 - 34 C 119/08
Heizkosten bei Wohnungsmiete: Kürzungsrecht bei Heizkostenabrechnung ohne …
- LG Dortmund, 08.03.2005 - 1 S 152/04
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 9 U 111/16
Geschäftsraummietvertrag: Wirksamkeit der Ausschlussfrist für Einwendungen des …
- LG München I, 30.11.2023 - 31 S 10140/23
Betriebskostenabrechnung: Geringeres Guthaben ist keine Nachforderung!
- LG München I, 02.06.2016 - 31 S 1387/16
Einwendungsausschluss umfasst auch zu gering eingestellte …
- OLG Köln, 11.06.2010 - 1 U 66/09
Bezugnahme auf die Abrechnung des Eigentümers in der Betriebskostenabrechnung des …
- LG Itzehoe, 17.12.2010 - 9 S 37/10
Fehler bei der Angabe des Abrechnungsobjektes und „Umgruppierung" von …
- AG Frankenberg/Eder, 17.02.2017 - 6 C 67/16
Die Ausschlussfrist des § 566 Abs. 3 S. 3 BGB ist analog auch auf ein dingliches …
- AG Ludwigslust, 31.05.2013 - 5 C 324/13
Vertrag nicht gekündigt: Versorgungssperre durch Vermieter zulässig?
- LG Berlin, 20.12.2010 - 67 S 29/10
Anforderungen formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung - Umrechnung
- LG Aachen, 10.03.2016 - 2 S 245/15
Vorschüsse abgerechnet: Kein Anspruch auf nicht geleistete Vorauszahlungen!
- LG Gießen, 21.01.2009 - 1 S 288/08
Mietverhältnis: (Un-)Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung wegen des …
- LG Hamburg, 26.06.2008 - 307 S 34/08
Wohnraummiete: Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung nach dem …
- OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 194/04
Verzicht auf Steuerfreiheit von Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung; keine …
- LG Berlin, 07.01.2011 - 63 S 177/10
Betriebskostennachforderung - Unterbliebener Vorwegabzug für …
- BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 323/08
Voraussetzungen für eine Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen; Formelle …
- AG Siegburg, 18.12.2008 - 111 C 325/07
Verwendung eines anderen nicht vertraglich vereinbarten Umlageschlüssels als …
- OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 2 U 142/17
Anspruch der Mieterin von Gewerberaum auf erneute Abrechnung der Betriebskosten
- LG Itzehoe, 24.09.2010 - 9 S 65/09
Formelle und materielle Kriterien für die Wirksamkeit einer …
- LG Berlin, 30.08.2005 - 65 S 90/05
- LG Hagen, 06.04.2005 - 10 S 8/05
Wirksamkeit von Anerkenntnisverträgen bei rügeloser Zahlung nach Ablauf der …
- OLG Frankfurt, 19.06.2008 - 1 U 30/08
Zustandshaftung: Unfall eines Fahrradfahrers wegen Absenkungen in der Pflasterung …
- AG Berlin-Mitte, 03.07.2015 - 14 C 84/14
Umstellung des Abrechnungszeitraums und des Abrechnungsmaßstabs für Heiz- und …
- AG Euskirchen, 22.05.2015 - 13 C 141/13
Voraussetzungen eines Anspruchs des Vermieters auf Nachforderung von …
- AG Gifhorn, 16.09.2008 - 2 C 175/08
Abrechnung; Abrechnungsfrist; Auszahlung; deklaratorisch; Einwand; Entgegennahme; …
- LG Bonn, 13.11.2006 - 6 S 157/06
Geltendmachung einer bestehenden Nachforderung aus einer korrigierten …
- LG Berlin, 04.01.2007 - 67 S 287/06
Wohnraummietvertrag: Umlagefähigkeit der Doormankosten in einem großstädtischen …
- BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08
Voraussetzungen für die Erhöhung einer Betriebskostenvorauszahlung durch einen …
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.08.2012 - L 5 AS 454/12
Ausschluss einer Übernahmepflicht unwirksam abgerechneter Wohnungsnebenkosten des …
- AG Brandenburg, 23.05.2007 - 31 C 112/06
Geltendmachung von Nachzahlungsansprüchen aus Betriebskostenabrechnungen und …
- OLG Schleswig, 25.03.2020 - 12 U 142/19
Formelle Ordnungsmäßigkeit einer gewerblichen Betriebskostenabrechnung; Anspruch …
- AG Berlin-Mitte, 09.06.2015 - 5 C 443/14
Nebenkosten in zwei Zeitabschnitte eingeteilt: Abrechnung formunwirksam?
- LG Itzehoe, 24.09.2010 - 9 S 73/09
Keine Betriebskostennachforderungen bei fehlender formell ordnungsgemäßer …
- BGH, 27.04.2010 - VIII ZR 21/09
Zulassung einer Revision trotz fehlender Aussicht auf Erfolg
- OLG Zweibrücken, 11.10.2017 - 7 U 75/15
Mitversorgung eines Nachbargrundstücks über eine Fernheizungsanlage: Auslegung …
- AG Bergisch Gladbach, 15.02.2018 - 60 C 436/15
Schimmelbefall in der ganzen Wohnung: 80% Minderung!
- LG Karlsruhe, 08.01.2014 - 9 S 294/14
Eine Betriebskostenabrechnung ist formell nicht zu beanstenden, wenn beim …
- LG Neuruppin, 11.07.2012 - 4 S 101/11
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarung eines Termins zur …
- LG Itzehoe, 27.05.2011 - 9 S 116/09
Nebenkostenabrechnung: Klarheit über das Abrechnungsobjekt
- LG Krefeld, 10.11.2010 - 2 S 34/10
Nebenkostenabrechnung mittels Sollvorschüssen
- AG Hamburg, 15.09.2016 - 48 C 51/16
Betriebskostenabrechnung - Verfristung von Einwendungen
- LG Kiel, 12.07.2019 - 13 O 63/19
Betriebskostenabrechnung - formelle Rechtmäßigkeit
- KG, 25.06.2009 - 8 U 81/09
Nebenkostenabrechnung: Falschbezeichnung bei der Position Heizkosten
- LG Berlin, 17.06.2022 - 63 S 128/21
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Umlegung von Kabelanschlussgebühren; …
- LG Bochum, 08.04.2005 - 10 S 76/04
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- AG Köln, 18.01.2017 - 209 C 457/16
Rückgabe einer als Mietsicherheit geleisteten Barkaution als Anspruch eines …
- LG Karlsruhe, 08.01.2014 - 9 S 294/13
Nebenkostenabrechnung bei Wohnraummiete: "ME-Ant" als nicht zu beanstandende …
- AG Gütersloh, 05.12.2008 - 10 C 869/08
Ausschluss von Nachforderungen nach Fristablauf infolge einer fehlerhaften …
- AG Aachen, 16.05.2007 - 80 C 591/06
Ausschluss der Geltendmachung von Nachforderungen aus verspäteten …
- LG Dortmund, 10.05.2005 - 1 S 247/04
- LG Berlin, 06.03.2015 - 63 S 246/14
Wohnraummietverhältnis: Umlagefähigkeit von Zusatzkosten bei Umstellung der …
- AG Bergheim, 20.08.2012 - 23 C 189/12
Formelle Unwirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung
- AG Emmendingen, 10.04.2012 - 3 C 115/10
Ungedämmte Rohre unter dem Estrich: Korrektur der Heizkostenabrechnung?
- LG Halle, 08.02.2006 - 2 S 230/05
- AG Berlin-Kreuzberg, 03.03.2022 - 23 C 71/21
Korrektur der Betriebskostenabrechnung nach einem Jahr noch möglich?
- AG Kleve, 10.07.2006 - 30 C 236/05
Rechtspflegererinnerung, § 495a ZPO-Verfahren, Terminsgebühr
- LG Frankfurt/Main, 25.04.2016 - 11 S 26/16
Betriebskostenabrechnung muss Anteil des Mieters ausweisen!
- LG Berlin, 12.01.2016 - 63 S 103/15
Änderung des Verteilerschlüssels für Nebenkosten nach Vermieterermessen
- AG Berlin-Lichtenberg, 24.05.2011 - 112 C 243/10
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Angabe der Verbrauchseinheiten für …
- LG Berlin, 21.01.2008 - 52 S 397/06
Wohnraummiete: Vertretenmüssen des verspäteten Zugangs der …
- AG Berlin-Wedding, 16.01.2008 - 8a C 286/07
Wohnraummiete: Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen bei Erhöhung der …
- AG Kleve, 29.05.2006 - 30 C 78/06
Güteverfahren, Klageerweiterung
- AG Hamburg, 07.01.2022 - 46 C 539/20
Sachgerechte Umlage der Betriebskosten durch das Abflussprinzip?
- AG Ansbach, 16.08.2018 - 2 C 1600/17
Darlegung von Mietmängeln im Mietprozess - Zurückbehaltungsrecht an …
- LG Köln, 07.07.2011 - 1 S 105/10
Formelle Fehlerhaftigkeit einer Nebenkostenabrechnung bei Ansatz schon …
- AG Dortmund, 04.11.2008 - 425 C 4180/08
Mindestanforderungen an eine Betriebskostenabrechnung; Zulässigkeit der …
- AG Berlin-Neukölln, 22.06.2006 - 8 C 34/06
Betriebskostennachzahlungsanspruch des Vermieters von Wohnraum: Anforderungen an …
- AG Elmshorn, 07.07.2005 - 52 C 368/04
Zulässigkeit einer Klausel über die Bindung des Mieters an Beschlüsse der …
- AG Leipzig, 03.01.2006 - 161 C 6725/05
- LG Kleve, 25.10.2018 - 6 S 159/17
Korrigierte Betriebskostenabrechnung nach Ablauf Abrechnungsfrist
- LG Berlin, 13.06.2005 - 67 S 36/05
- AG Hamburg, 16.03.2005 - 46 C 86/04
Anspruch auf Zahlung restlicher Nebenkosten; Anspruch aus übersandter …
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 21.04.2005 - 8 C 446/04
- AG Leipzig, 11.03.2005 - 170 C 195/05
- AG Stuttgart, 07.04.2016 - 37 C 4905/15
Betriebskostenabrechnung muss übersichtlich und nachvollziehbar sein!
Rechtsprechung
AG Bonn, 23.11.2004 - 6 C 441/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kosten eines Hauswarts und Kosten einer Dachrinnenreinigung als umlagefähige Mietnebenkosten.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kosten eines Hauswarts und Kosten einer Dachrinnenreinigung als umlagefähige Mietnebenkosten.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Umlagefähigkeit von Nebenkostenpositionen; Vertragliche Vereinbarung von Nebenkosten als Voraussetzung für deren Ersatzfähigkeit; Zulässigkeit der Umlage von vertraglich nicht vereinbarten Nebenkosten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 2005, 61