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   OLG Brandenburg, 29.05.2006 - 3 W 7/06   

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https://dejure.org/2006,7162
OLG Brandenburg, 29.05.2006 - 3 W 7/06 (https://dejure.org/2006,7162)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.05.2006 - 3 W 7/06 (https://dejure.org/2006,7162)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 3 W 7/06 (https://dejure.org/2006,7162)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit einer Kündigungsklage wegen ausstehender Mieten; Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe für bereits abgeschlossene Verfahren

  • OLG Brandenburg PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkrete Angabe für Räumungsklage; Zahlungsfrist als befristeter Kündigungsverzicht

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 535 Abs. 2; ; BGB § 546 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Auslegung der Einräumung einer Zahlungsfrist als befristeter Kündigungsverzicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Räumungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2006, 456
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2006 - 3 W 7/06
    Prozesskostenhilfe für ein bereits abgeschlossenes Verfahren kommt nur in Betracht, wenn vor dessen Abschluss Bewilligungsreife bestand (vgl. BGH NJW 1982, 446; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 114 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.2002 - VIII ZB 66/02

    Klageweise Geltendmachung der künftig fällig werdenden Nutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2006 - 3 W 7/06
    Das den Beschluss des BGH vom 20.10.2002 - VIII ZB 66/02 - in Bezug nehmende Klägervorbringen zur Besorgnis einer nicht rechtzeitigen Leistung (§ 259 ZPO) ist unstreitig.
  • KG, 20.06.2019 - 8 U 132/18

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bei mehrmaliger verzögerter Mietzahlung

    Eine insoweit zu früh ausgesprochene Kündigung ist unwirksam und kann durch den späteren Eintritt kündigungsrelevanter Umstände nicht nachträglich Wirksamkeit erlangen (s. OLG Brandenburg WuM 2006, 456 - bei juris Tz 12 f.; Palandt/Weidenkaff, BGB, 78. Aufl., § 543 Rn 55: der wichtige Grund muss spätestens bei Zugang der Kündigung vorliegen; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 13. Aufl., § 543 Rn 219).
  • AG Berlin-Neukölln, 18.02.2008 - 19 C 397/07

    Wohnraummiete: Vermieterpflicht zur Rücknahme einer Abmahnung

    Für einen entsprechenden Feststellungsantrag fehlte es sowohl an einem Feststellungsinteresse als auch an einem allein auf die Abmahnung bezogenen eigenständigen Rechtsverhältnis, so dass eine Feststellungsklage bereits unzulässig wäre (vgl. LG Berlin, GE 1996, 1243; AG Münster, WuM 2006, 456).
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