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   LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 2-11 S 317/06   

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https://dejure.org/2007,18013
LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 2-11 S 317/06 (https://dejure.org/2007,18013)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.10.2007 - 2-11 S 317/06 (https://dejure.org/2007,18013)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Oktober 2007 - 2-11 S 317/06 (https://dejure.org/2007,18013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Treuwidrige Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs - Vermieter zog erst aus seinem Haus aus und wollte dann wieder zurück

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eine auf treuwidriges Verhalten gestützte Eigenbedarfskündigung ist unwirksam! (IMR 2008, 193)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2007, 635
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Frankfurt/Main, 03.11.2006 - 33 C 1543/06
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 11 S 317/06
    Die Berufung des Klägers vom 23.11.2006 gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 03.11.2006, Az.: 33 C 1543/06-76, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 03.11.2006, Az.: 33 C 1543/06-76, den Beklagten zu verurteilen, die im Parterre des Anwesens Pstraße ... in ... F gelegene Wohnung, bestehend aus drei Zimmern, einer Küche, einem Korridor, einer Toilette und einem Kellerraum zu räumen und an den Kläger herauszugeben.

  • BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 179/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 11 S 317/06
    22 Auch wenn dem Kläger zuzugeben ist, dass nicht jede Fehlplanung oder Fehleinschätzung des Vermieters in Bezug auf die eigene finanzielle oder gesundheitliche Leistungsfähigkeit automatisch als treuwidriges Verhalten gegenüber dem hierdurch beeinträchtigten Mieter des herausverlangten Mietobjektes angesehen werden kann, so ist dies nach Auffassung des Berufungsgerichts jedenfalls dann der Fall, wenn der Vermieter die hierdurch verursachte Eigenbedarfssituation zuvor schon erwartet hat oder zumindest hätte erwarten müssen (ähnlich auch BVerfG, Urteil vom 17.07.1992, NJW 1992, 3032, hier zitiert nach juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 11 S 317/06
    Auch soweit der Kläger schließlich zu Recht darauf hinweist, dass dem Eigentümer eines Mietobjektes nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 14.02.1989, NJW 1989, 970 ff) das Kündigungsrecht nicht allein deshalb versagt werden darf, weil er den Eigenbedarfsgrund willentlich herbeigeführt hat, vermag dies eine Abänderung der angefochtenen Entscheidung nicht zu rechtfertigen.
  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14

    Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    Andere, überwiegend im Schrifttum anzutreffende Stimmen nehmen einen etwas restriktiveren Standpunkt ein und bejahen mit unterschiedlichen Nuancen einen Rechtsmissbrauch nur dann, wenn bei Abschluss des Mietvertrags konkrete (greifbare) Anhaltspunkte für einen künftigen Eintritt eines Eigenbedarfs vorlagen, aufgrund derer der Vermieter einen solchen bei vorausschauender Planung hätte in Erwägung ziehen müssen (LG Ravensburg, WuM 2003, 332; AG Bremen, Urteil vom 4. Februar 2004 - 23 C 0363/03, juris Rn. 16; Bub/Treier/Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., Kap. IV Rn. 145 f.; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. XI 159 und Rn. 162; Barthelmess, Wohnraumkündigungsschutzgesetz, 5. Aufl., § 564b BGB aF Rn. 72; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 11. Aufl., § 573 BGB Rn. 138; MünchKommBGB/Häublein, 6. Aufl., § 573 Rn. 79; Lützenkirchen/Lützenkirchen, Mietrecht, 2013, § 573 BGB Rn. 81, 85; Köhler/Kossmann/Meyer-Abich, Handbuch der Wohnraummiete, 7. Aufl., § 117 Rn. 21; Benedicter, GE 2014, 976, 978; ähnlich auch LG Frankfurt am Main, WuM 2007, 635, 637).
  • AG Hamburg-Blankenese, 10.10.2018 - 531 C 159/18

    Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

    Selbst wenn man die Kündigung nicht als rechtsmissbräuchlich aus diesem Grunde ansieht, wäre sie dennoch treuwidrig (vgl. LG Frankfurt WuM 2007, 635), weil hier laut Kündigungsschreiben - die Teilvermietung wird dort nicht erwähnt - weit überhöhter Wohnbedarf geltend gemacht wird.
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