Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,532
BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06 (https://dejure.org/2007,532)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2007 - VIII ZR 310/06 (https://dejure.org/2007,532)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 310/06 (https://dejure.org/2007,532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Identität des Gegenstands der außergerichtlichen Tätigkeit eines mit dem Ausspruch einer Kündigung beauftragten Rechtsanwalts mit der späteren gerichtlichen Tätigkeit i.R. einer Räumungsklage; Reduzierung der Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens im Umfang der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Volle Geschäftsgebühr für Kündigung eines Mietverhältnisses durch Rechtsanwalt als Schadensersatz

  • Judicialis

    ZPO § 103; ; ZPO § 104; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 543 Abs. 1; ; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3100 Vorbem. 3 Abs. 4
    Verhältnis von Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebühren bei Kündigung und anschließender Räumungsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten für Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Gebührenfalle" Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG! (IMR 2007, 1127)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3500
  • NZM 2007, 835
  • WuM 2007, 633
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06
    Zwar ist das Berufungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass der Gegenstand der außergerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts, der mit dem Ausspruch der Kündigung beauftragt ist, das Räumungsverlangen des Vermieters und somit denselben Gegenstand betrifft wie eine spätere gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen der Räumungsklage (Senatsurteil vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050 = NZM 2007, 396 unter II 2 b).

    Diese Anrechnung ist erst im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 14. März 2007, aaO, unter II 2 d).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2006 - 7 E 410/06

    Rechtsanwaltsgebühren, Kosten, Kostenerstattung, Kostenrecht, Verfahrensgebühr,

    Auszug aus BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06
    Soweit prozessökonomische Gründe für den umgekehrten Weg der hälftigen Anrechnung der Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr sprechen mögen (beispielsweise: KG JurBüro 2006, 202; OVG NRW NJW 2006, 1991), weil die vorgerichtliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG - anders als die Verfahrensgebühr - nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO berücksichtigt werden kann, rechtfertigt dies nicht, das Gesetz gegen seinen klaren Wortlaut anzuwenden.
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06
    Wie der Bundesgerichtshof (Senatsurteil vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049 = NZM 2007, 397) - nach Erlass der Entscheidung des Berufungsgerichts - aber bereits entschieden hat, führt die in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG angeordnete Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens zu einer Reduzierung der letztgenannten Gebühr.
  • LG Bonn, 09.11.2006 - 6 S 227/06

    Geschäftsgebühr, Anrechnung, Verfahrensgebühr, Kündigung, Mietverhältnis

    Auszug aus BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06
    Das Berufungsgericht (LG Bonn ZMR 2007, 374) hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • KG, 20.07.2005 - 1 W 285/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06
    Soweit prozessökonomische Gründe für den umgekehrten Weg der hälftigen Anrechnung der Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr sprechen mögen (beispielsweise: KG JurBüro 2006, 202; OVG NRW NJW 2006, 1991), weil die vorgerichtliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG - anders als die Verfahrensgebühr - nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO berücksichtigt werden kann, rechtfertigt dies nicht, das Gesetz gegen seinen klaren Wortlaut anzuwenden.
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06
    Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis des Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGHZ 37, 79, 81 f.).
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    a) Es wird daran festgehalten, dass sich durch die anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG (Nr. 2400 VV RVG aF) auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens gemäß Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach Nr. 3100 VV RVG anfallende Verfahrensgebühr vermindert (Senatsurteile vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049; vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050; vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 310/06, NJW 2007, 3500).

    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049, unter II 2 a; Urteil vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050, unter II 2 d; Versäumnisurteil vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 310/06, NJW 2007, 3500, unter II 2) so zu verstehen, dass eine entstandene Geschäftsgebühr unter der Voraussetzung, dass es sich um denselben Gegenstand handelt, teilweise auf die spätere Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ist.

    Dass die sonst unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie angeführten Erwägungen nicht geeignet sind, ein vom klaren Wortlaut dieser Anrechnungsbestimmung abweichendes Auslegungsergebnis zu rechtfertigen, hat der Senat bereits früher hervorgehoben (Urteil vom 7. März 2007, aaO, unter II 2 a; Versäumnisurteil vom 11. Juli 2007, aaO, unter II 2).

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07

    Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im

    Durch diese Anrechnung verringere sich die erst später nach Nr. 3100 VV RVG angefallene Verfahrensgebühr, während die zuvor bereits entstandene Geschäftsgebühr von der Anrechnung unangetastet bleibe (vgl. BGH Urteile vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06 - NJW 2007, 2049, 2050; vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06 - NJW 2007, 2050, 2052 und vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 310/06 - NJW 2007, 3500 f. sowie BGH Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 - FamRZ 2008, 878, 879; zustimmend Peter NJW 2007, 2298, 2299; Streppel MDR 2007, 929, 930 f.; a. A. noch BGH Beschlüsse vom 20. Oktober 2005 - I ZB 21/05 - NJW-RR 2006, 501, 502, vom 27. April 2006 - VII ZB 116/05 - FamRZ 2006, 1114 und vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06 - VersR 2007, 1102).
  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18

    Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?

    Gemäß Anlage 1 Teil 3, Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG ist die Gebühr nach Nr. 2400 ist die Gebühr aber nur zur Hälfte, höchstens mit einem Gebührensatz von 0, 75, auf die wegen desselben Gegenstandes angefallene Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ( BGH , Urteil vom 11.07.2007, Az.: VIII ZR 310/06, u.a. in: WuM 2007, Seiten 633 f.; BGH , NJW 2007, Seiten 2049 ff. = WuM 2007, Seiten 330 ff.; LG Potsdam , Urteil vom 05.07.2017, Az.: 7 S 146/16 ).

    Die vorprozessuale Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten der Kläger und die nunmehr anschließende Klage betreffen insofern aber hier "denselben" Gegenstand in diesem Sinne ( BGH , WuM 2007, Seiten 633 f. = Grundeigentum 2007, Seiten 1480 f.; BayVerwGH , JurBüro 2005, Seiten 642 f.; LG Potsdam , Urteil vom 05.07.2017, Az.: 7 S 146/16; LG Bonn , NJW 2006, Seiten 2640 ff.; LG Duisburg , RVGreport 2005, Seiten 308 f.; LG Mönchengladbach , NZM 2006, Seiten 174 f.; AG Brandenburg an der Havel , NJOZ 2006, Heft 35, Seiten 3254 ff. ).

    Nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung erfolgt die Anrechnung nämlich auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens, so dass sich die letztgenannte Gebühr, nicht dagegen die Geschäftsgebühr, im Umfang der Anrechnung reduziert ( BGH , WuM 2007, Seiten 633 f. = Grundeigentum 2007, Seiten 1480 f.; BGH , NJW 2007, Seiten 2049 f. = WuM 2007, Seiten 329 f.; BGH , NJW 2007, Seiten 2050 f. = WuM 2007, Seiten 330 ff.; OVG Münster , NJW 2006, Seiten 1991 f.; LG Baden-Baden , JurBüro 2007, Seiten 205 f.; AG Nürtingen , JurBüro 2007, Seite 206; N. Schneider , NJW 2007, Seiten 2001 ff. ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht