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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 80/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1784
BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 80/07 (https://dejure.org/2008,1784)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2008 - VIII ZR 80/07 (https://dejure.org/2008,1784)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2008 - VIII ZR 80/07 (https://dejure.org/2008,1784)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Geltendmachung von Einwendungen gegen eine abredewidrige Abrechnung des Vermieters über Vorauszahlungen für Betriebskosten is zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung; Auslegung einer in einem Mietvertrag ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebskostenvorauszahlungen - Einwendungen des Mieters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussfrist für Einwendungen des Mieters gegen Betriebskostenabrechnung; Teilinklusivmiete

  • Judicialis

    BGB § 556

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556
    Frist für die Geltendmachung von Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung; Einwand der Geltendmachung durch eine Teilinklusiv-Miete abgegoltener Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einwendungen gegen eine Abrechnung des Vermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nebenkostenabrechnung bei Teilinklusivmiete

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Es verbleibt dabei: Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung muss der Mieter binnen Jahresfrist erheben

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Betriebskostenabrechnung: fristgemäße Einwendung gegen Nichtumlagefähigkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einwendungsfrist und abredewidrige Abrechnung von Betriebskosten (IMR 2008, 150)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1521
  • MDR 2008, 679
  • NZM 2008, 361
  • WuM 2008, 283
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 80/07
    Zu den Einwendungen gegen eine Abrechnung des Vermieters über Vorauszahlungen für Betriebskosten, die der Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung geltend machen muss, gehört auch der Einwand, dass der Vermieter Betriebskosten, die nach der mietvertraglichen Vereinbarung durch eine Teilinklusivmiete abgegolten sein sollten, abredewidrig konkret abgerechnet habe (Fortführung Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NJW 2008, 283).

    Der Einwendungsausschluss nach dieser Vorschrift betrifft, wie der Senat in seinem nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 10. Oktober 2007 (VIII ZR 279/06, NJW 2008, 283 = WuM 2007, 694) entschieden hat, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch Einwendungen, mit denen der Mieter gegenüber einer formell ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung beanstandet, dass es für bestimmte Betriebskosten an einer vertraglichen Vereinbarung über deren Umlage fehle (aaO, unter B II).

  • AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 68/16

    Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Zahlungsverpflichtung gegenüber

    Deshalb mussten die Kläger/Mieter der Vermieterin auch insofern innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt der jeweiligen Betriebskostenabrechnung für das entsprechende Abrechnungsjahr dem Vermieter mitteilen, dass (einzelne) Betriebskosten so evtl. nicht abzurechnen sind bzw. anders abgerechnet werden müssten ( BGH , Beschluss vom 31.01.2012, Az.: VIII ZR 335/10, u.a. in: Grundeigentum 2012, Seite 543; BGH , Urteil vom 18.05.2011, Az.: VIII ZR 240/10, u.a. in: NJW 2011, Seite 2786; BGH , Urteil vom 12.01.2011, Az.: VIII ZR 148/10, u.a. in: NJW 2011, Seite 842; BGH , Urteil vom 05.03.2008, Az.: VIII ZR 80/07, u.a. in: NJW 2008, Seite 1521; BGH , Urteil vom 10.10.2007, Az.: VIII ZR 279/06, u.a. in: NJW 2008, Seiten 283 ff.; LG Itzehoe , ZMR 2012, Seiten 953 ff.; AG Oldenburg , ZMR 2013, Seiten 362 ff. ).
  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 335/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Frist für Einwendungen des Mieters im

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale vereinbart ist, nicht zur Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen führt und der Mieter dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung mitteilen muss, dass (einzelne) Betriebskosten nicht abzurechnen sind (Senatsurteile vom 18. Mai 2011 - VIII ZR 240/10, NJW 2011, 2786 Rn. 12 f.; vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 148/10, NJW 2011, 842 Rn. 15; vom 5. März 2008 - VIII ZR 80/07, NJW 2008, 1521 Rn. 11; vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NJW 2008, 283 Rn. 24 f.).
  • AG Hamburg, 15.09.2016 - 48 C 51/16

    Betriebskostenabrechnung - Verfristung von Einwendungen

    Macht der Mieter keine Einwendungen geltend, wird die Abrechnung nach Ablauf der Jahresfrist für den Mieter selbst dann verbindlich, wenn sie fehlerhaft erfolgt ist, etwa weil sie mietvertraglich nicht umlagefähige Kosten enthalten hat (vgl. BGH Urteil vom 05.03.2008, VIII ZR 80/07, BGH, Urteil vom 11.05.2016, Az.: VIII ZR 209/15, juris-online).
  • LG Frankfurt/Main, 07.01.2011 - 11 S 277/10

    Fristversäumnis des § 556 Abs. 3 BGB für die Rüge einer formell nicht

    Zwar ist es in der Literatur umstritten, ob auch eine formal nicht ordnungsgemäße Abrechnung die Frist des § 556 Abs. 3 BGB in Gang setzt, doch ist in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, dass Voraussetzung für den Fristbeginn der Zugang einer formell ausreichenden Abrechnung beim Mieter ist (BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 279/06; BGH, Urteil vom 05.03.2008 - VIII ZR 80/07; BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 185/09; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Auflage, 2007, § 556, Rdnr.499; Langenberg, Betriebskostenrecht, 5. Auflage, 2010, G, Rdnr.189).
  • LG Köln, 14.01.2010 - 6 S 171/09

    Erstreckung der Rügepflicht auf Einwendungen gegen die formelle Richtigkeit einer

    Sinn und Zweck des Einwendungsausschlusses ist es, möglichst schnell Klarheit über die wechselseitigen Ansprüche zu erhalten und zu einer Befriedigung zu kommen (vgl. BGH NJW 2008, 283; NJW 2008, 1521).
  • AG Pinneberg, 29.08.2017 - 81 C 24/17

    Betriebskostenabrechnung - Frist zur Geltendmachung von Einwendungen

    Macht der Mieter keine Einwendungen geltend, wird die Abrechnung nach Ablauf der Jahresfrist für den Mieter selbst dann verbindlich, wenn sie fehlerhaft erfolgt ist, etwa, weil sie mietvertraglich nicht umlagefähige Kosten enthalten hat (vgl. BGH, Urt. v. 5.3.2008, VIII ZR 80/07 [= WuM 2008, 283], BGH, Urt. v. 11.5.2016, VIII ZR 209/15 [= WuM 2016, 420], juris).
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Rechtsprechung
   AG Steinfurt, 05.02.2008 - 4 C 499/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30725
AG Steinfurt, 05.02.2008 - 4 C 499/07 (https://dejure.org/2008,30725)
AG Steinfurt, Entscheidung vom 05.02.2008 - 4 C 499/07 (https://dejure.org/2008,30725)
AG Steinfurt, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - 4 C 499/07 (https://dejure.org/2008,30725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • prcenter.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten: Auch wer schon analoges Sat-TV empfangt, muss für digitales zahlen

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 804
  • WuM 2008, 283
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 253/04

    Zur Duldungspflicht des Mieters für Arbeiten zum Anschluß der Wohnung an ein

    Auszug aus AG Steinfurt, 05.02.2008 - 4 C 499/07
    Den Beklagten steht über die von der Klägerin installierten Anlage seit September 2006 zudem digitales Fernsehen und damit ein um ein vielfach größeres Fernsehprogrammangebot und ein qualitativ hochwertigeres Fernsehen zur Verfügung [Vgl. auch BGH, WuM 2005, 576].

    Im Vergleich zum analogen Fernsehen bietet das digitale Fernsehen eine erheblich verbesserte Bildqualität, so dass der Wohnraummieter auch zur Duldung der für den Anschluss der Wohnung an ein Breibandkabelnetz erforderlichen Arbeiten im Sinne des § 554 Abs. 2 BGB verpflichtet ist [ BGH, WuM 2005, 576].

  • LG Hannover, 04.10.1989 - 11 S 8/89
    Auszug aus AG Steinfurt, 05.02.2008 - 4 C 499/07
    Ebenso ist es zulässig, wenn der Ergeschossmieter an den Aufzugskosten beteiligt wird [ LG Hannover WuM 1990, 228 [LG Hannover 04.10.1989 - 11 S 8/89] ].
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Rechtsprechung
   LG Erfurt, 29.02.2008 - 2 T 318/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30963
LG Erfurt, 29.02.2008 - 2 T 318/07 (https://dejure.org/2008,30963)
LG Erfurt, Entscheidung vom 29.02.2008 - 2 T 318/07 (https://dejure.org/2008,30963)
LG Erfurt, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 2 T 318/07 (https://dejure.org/2008,30963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2008, 283
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Rostock, 29.05.2006 - 3 U 167/05

    Formularmäßige Abbedingung der Verlängerung eines Mietvertrages

    Auszug aus LG Erfurt, 29.02.2008 - 2 T 318/07
    Der vom Amtsgericht insoweit herangezogenen Rechtsprechung des OLG Rostock (vgl. NJW 06, 3217) ist zu folgen, wonach eine Klausel, die sich auf ein für jedermann einsehbaren Gesetzestext bezieht, nicht gegen das Transparenzgebot verstößt.
  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus LG Erfurt, 29.02.2008 - 2 T 318/07
    Denn entgegen dem Beschwerdevorbringen verstößt die im Vertrag erfolgte Abbedingung der Regelung des § 568 BGB a.F. (§ 545 BGB n.F.), welche grundsätzlich zulässig ist (vgl. BGH ZMR 66, 241; NJW 91, 1750), nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB .
  • BGH, 02.05.2012 - XII ZR 88/10

    Wohnraummiete: Umlegung der Betriebskosten auf Grund Vereinbarung der Zahlung

    Ob § 568 BGB aF, auf den im Mietvertrag lediglich verwiesen wird, rechtswirksam abbedungen wurde (bejahend für den Fall, dass ein Formularvertrag nur die Verweisung auf die nicht abgedruckte Norm enthält: OLG Rostock NJW 2006, 3217; LG Erfurt WuM 2008, 283; Lammel WuM 2008, 659; verneinend OLG Schleswig NJW 1995, 2858, 2859; für den Fall, dass die infolge der Nichtgeltung der Bestimmung eintretende Rechtsfolge in einem Formularvertrag genannt wird, bejahend: BGH Urteil vom 15. Mai 1991 - VIII ZR 38/90 - NJW 1991, 1750, 1752), kann jedoch dahinstehen.
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