Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,485
BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06 (https://dejure.org/2007,485)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2007 - V ZR 211/06 (https://dejure.org/2007,485)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2007 - V ZR 211/06 (https://dejure.org/2007,485)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 7 Abs. 3; BGB §§ 433 Abs. 1, 435, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 281 Abs. 1 S. 1
    Abschreibung von auf Grundbuchblatt konkret bezeichnetem Sondereigentum muss im Grundbuch ausdrücklich vermerkt werden, bloße Bezugnahme genügt nicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines Vermerks auf dem Grundbuchblatt bei einer Änderung im Bestand der zum Sondereigentum gehörenden Räume; Garantie für das Leistungsvermögen eines Verkäufers als Bestandteil des von ihm gegebenen Leistungsverprechens; Umfang der Pflichten des ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 7 Abs. 3; BGB § 433 Abs. 1, §§ 435, 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, § 281 Abs. 1 Satz 1
    Beseitigung von bei der Übertragung von Wohnungseigentum bestehenden Hindernissen durch den Verkäufer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderung des Sondereigentums an Nebenraum; Garantieversprechen; Eigentumsverschaffungspflicht; Eintragungspflicht; Doppelbuchung; Schadensersatz wegen Nichterfüllen der Pflicht zur Beseitigung einer Doppelbuchung

  • rabüro.de

    Zum Umfang der Pflichten des Verkäufers einer Immobilie

  • Judicialis

    WEG § 7 Abs. 3; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 433 Abs. 1; ; BGB § 435; ; BGB § 437 Nr. 3

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    "Vorübergehende" Unmöglichkeit und § 275 BGB; Abgrenzung der Nichterfüllung zur Rechtsmängelhaftung bei Nichtverschaffung von Eigentum; (keine) gesetzliche Garantiehaftung des Veräußerers für die Eigentumsverschaffungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum Sondereigentum gehörenden Räume; Pflichtenstellung und Rechtsnatur des Leistungsversprechens des Verkäufers einer Eigentumswohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umschreibung des Eigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG § 7 Abs. 3; BGB §§ 433 Abs. 1, 435, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 281 Abs. 1 S. 1
    Abschreibung von auf Grundbuchblatt konkret bezeichnetem Sondereigentum muss im Grundbuch ausdrücklich vermerkt werden, bloße Bezugnahme genügt nicht

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Änderung des Sondereigentumsgegenstandes

Besprechungen u.ä. (6)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der Begiff der Pflichtverletzung ist bei § 281 BGB verhaltensbezogen

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rechtsmangel: Eigentum eines Dritten

  • beck.de PDF, S. 11 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 275, 280, 281, 283, 311a, 433, 435, 437 BGB
    Zur Frage, ob fehlendes (Buch-) Eigentum des Verkäufers einen Rechtsmangel i.S. des § 435 BGB begründen kann

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    "Vorübergehende" Unmöglichkeit und § 275 BGB; Abgrenzung der Nichterfüllung zur Rechtsmängelhaftung bei Nichtverschaffung von Eigentum; (keine) gesetzliche Garantiehaftung des Veräußerers für die Eigentumsverschaffungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gegenstand eines Sondereigentums: Wie erfolgt eine Änderung im Grundbuch? (IMR 2008, 17)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentumsverschaffungspflicht: Was schuldet der Verkäufer einer Eigentumswohnung? (IMR 2008, 26)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 174, 61
  • NJW 2007, 3777
  • MDR 2008, 71
  • DNotZ 2008, 441
  • NZM 2007, 925
  • ZMR 2008, 136
  • WM 2007, 2393
  • Rpfleger 2008, 60
  • WuM 2008, 50
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 18.06.1971 - V ZR 45/69

    Anspruch auf Dienstbarkeitsbestellung in Form eines Wegerechts - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06
    Der Verkäufer eines Grundstücks schuldet vielmehr nur die Handlungen, die für die Umschreibung des Eigentums erforderlich sind, jedoch nicht den Erfolg selbst (RG JW 1931, 2626, 2628; Senat, Urt. v. 18. Juni 1971, V ZR 45/69, WM 1971, 1475, 1476).

    Nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) hat er vielmehr an der Erreichung des Vertragszweckes und des Leistungserfolges soweit mitzuwirken, wie dies erforderlich und ihm zumutbar ist (vgl. Senat, Urt. v. 18. Juni 1971, V ZR 45/69, aaO).

    Zu den Pflichten des Verkäufers gehört es daher - falls nicht anderes vereinbart worden ist - auch, Hindernisse zu beseitigen, die der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch bereits bei Vertragsschluss im Wege sind oder erst nachträglich entstehen (RGZ 113, 403, 405; 118, 100, 102; vgl. Senat, Urt. v. 18. Juni 1971, V ZR 45/69, aaO).

  • RG, 08.11.1935 - V 97/35

    1. Ist die Löschungspflicht des Grundstücksverkäufers nach § 435 BGB. eine

    Auszug aus BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06
    § 435 Satz 2 BGB verpflichtet den Verkäufer, solche Scheinbelastungen zu beseitigen; er kann den Käufer nicht darauf verweisen, dass dieser in Wirklichkeit unbelastetes Eigentum erhält und selbst die Löschung des zu Unrecht eingetragenen Rechts herbeiführen kann (vgl. RGZ 149, 195, 198; Senat, Urt. v. 8. November 1985, V ZR 153/84, NJW-RR 1986, 310).

    Das könnte sie nach §§ 280 Abs. 1 Satz 2, 281 Abs. 1 BGB nur entschuldigen, wenn sie das Hindernis mit ihr zumutbaren Anstrengungen nicht bis zum Ablauf der von der Klägerin gesetzten Frist hätte beseitigen können (vgl. RGZ 149, 195, 199 zu dem Umfang der Pflichten des Verkäufers, wenn nach Vertragsschluss zu Unrecht eine Vormerkung für einen Dritten eingetragen wird).

  • RG, 26.09.1927 - VI 19/27

    Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06
    Die behördliche Tätigkeit ist daher auch nicht Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Verpflichtung des Verkäufers (RGZ 118, 100, 102; JW 1931, 2626, 2628).

    Zu den Pflichten des Verkäufers gehört es daher - falls nicht anderes vereinbart worden ist - auch, Hindernisse zu beseitigen, die der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch bereits bei Vertragsschluss im Wege sind oder erst nachträglich entstehen (RGZ 113, 403, 405; 118, 100, 102; vgl. Senat, Urt. v. 18. Juni 1971, V ZR 45/69, aaO).

  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 357/80

    Restwerklohnanspruch trotz nicht ausführbarer Montage

    Auszug aus BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06
    Ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ist einem dauernden nur dann gleichzuachten, wenn durch das Hindernis die Erreichung des Vertragszwecks in Frage gestellt ist und der einen oder anderen Partei bei billiger Abwägung der beiderseitigen Belange nicht mehr zugemutet werden könnte, die Leistung dann noch zu fordern oder zu erbringen (BGH, Urt. v. 27. Mai 1953, VI ZR 230/52, LM BGB § 275 Nr. 3; Urt. v. 9. Juli 1955, VI ZR 108/54, LM BGB § 275 Nr. 7; Senat BGHZ 47, 48, 50; BGHZ 83, 197, 200).

    Dabei ist die Frage, ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, nach dem Zeitpunkt des Eintritts des Hindernisses zu beurteilen (Senat, Urt. v. 30. Oktober 1953, V ZR 76/52, LM BGB § 275 Nr. 4; BGH, Urt. v. 9. Juli 1955, VI ZR 108/54, aaO; BGHZ 83, 197, 200).

  • BGH, 30.10.1953 - V ZR 76/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06
    Dabei ist die Frage, ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, nach dem Zeitpunkt des Eintritts des Hindernisses zu beurteilen (Senat, Urt. v. 30. Oktober 1953, V ZR 76/52, LM BGB § 275 Nr. 4; BGH, Urt. v. 9. Juli 1955, VI ZR 108/54, aaO; BGHZ 83, 197, 200).

    Grundstückskaufverträge werden nicht schon dadurch hinfällig, dass solche Verfahren Zeit in Anspruch nehmen (vgl. OGHZ 2, 247, 252; Senat, Urt. v. 30. Oktober 1953, V ZR 76/52, aaO).

  • BGH, 09.07.1955 - VI ZR 108/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06
    Ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ist einem dauernden nur dann gleichzuachten, wenn durch das Hindernis die Erreichung des Vertragszwecks in Frage gestellt ist und der einen oder anderen Partei bei billiger Abwägung der beiderseitigen Belange nicht mehr zugemutet werden könnte, die Leistung dann noch zu fordern oder zu erbringen (BGH, Urt. v. 27. Mai 1953, VI ZR 230/52, LM BGB § 275 Nr. 3; Urt. v. 9. Juli 1955, VI ZR 108/54, LM BGB § 275 Nr. 7; Senat BGHZ 47, 48, 50; BGHZ 83, 197, 200).

    Dabei ist die Frage, ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, nach dem Zeitpunkt des Eintritts des Hindernisses zu beurteilen (Senat, Urt. v. 30. Oktober 1953, V ZR 76/52, LM BGB § 275 Nr. 4; BGH, Urt. v. 9. Juli 1955, VI ZR 108/54, aaO; BGHZ 83, 197, 200).

  • BGH, 08.11.1985 - V ZR 153/84

    Pflicht des Grundstücksverkäufers zur lastenfreien Übertragung des Eigentums

    Auszug aus BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06
    § 435 Satz 2 BGB verpflichtet den Verkäufer, solche Scheinbelastungen zu beseitigen; er kann den Käufer nicht darauf verweisen, dass dieser in Wirklichkeit unbelastetes Eigentum erhält und selbst die Löschung des zu Unrecht eingetragenen Rechts herbeiführen kann (vgl. RGZ 149, 195, 198; Senat, Urt. v. 8. November 1985, V ZR 153/84, NJW-RR 1986, 310).
  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 277/95

    Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen

    Auszug aus BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06
    Ihn traf daher im Falle anfänglichen Unvermögens (subjektiver Unmöglichkeit) eine Garantiehaftung (BGHZ 11, 16, 22; Senat, Urt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, NJW 1988, 2878; Urt. v. 20. Dezember 1996, V ZR 277/95, NJW 1997, 938, 939).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06
    Ihn traf daher im Falle anfänglichen Unvermögens (subjektiver Unmöglichkeit) eine Garantiehaftung (BGHZ 11, 16, 22; Senat, Urt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, NJW 1988, 2878; Urt. v. 20. Dezember 1996, V ZR 277/95, NJW 1997, 938, 939).
  • OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04

    Gewerblicher Gebrauchtwagenhandel: Gewährleistungsrecht des Käufers bei

    Auszug aus BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06
    Damit würde der Kerngehalt der vorbenannten Gesetzesänderungen durch die Schuldrechtsmodernisierung unterlaufen, nach denen der Schuldner grundsätzlich nur noch verschuldensabhängig haften soll (OLG Karlsruhe NJW 2005, 989, 990; Alpmann in jurisPK-BGB, 3. Aufl., § 311a Rdn 24; Emmerich, Recht der Leistungsstörungen, 6. Aufl., S. 61; Huber/Faust, Schuldrechtsmodernisierung, S. 215; MünchKomm-BGB/Ernst, 5. Aufl., § 311a, Rdn. 23; Palandt/Grüneberg, BGB, 66. Aufl., § 311a Rdn. 9; Staudinger/Löwisch, BGB [2005], § 311a Rdn 47; Wieser, MDR 2002, 858, 860; Windel, JR 2004, 263, 270; unklar Schwarze, JURA 2002, 73, 80; a.A. Sutschet, NJW 2005, 1401, 1406).
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

  • BGH, 23.02.2005 - II ZR 147/03

    Statthaftigkeit einer nicht zugelassenen Anschlußrevision

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 78/53

    Rückgriff bei Rückerstattung

  • BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90

    Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines

  • RG, 08.05.1926 - V 239/25

    Beifügung. Vormerkung. Verfügungsbeschränkung

  • BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65

    Vorübergehende Unmöglichkeit der Leistung

  • OLG Köln, 09.01.1984 - 2 Wx 30/83

    Nachweis der Vollmacht

  • BGH, 27.05.1953 - VI ZR 230/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.02.1969 - V ZR 130/65

    Anwendung von Eigentumsvermutung und Gutglaubenserwerb bei Grenzverwirrung -

  • OLG Hamm, 27.09.1984 - 15 W 34/83

    Nachträgliche Eintragung eines Vermerks im Grundbuch über Sondernutzungsrechte

  • RG, 25.11.1903 - V 453/03

    1. Steht, wenn ein Grundstück versehentlich auf mehreren Grundbuchblättern

  • BGH, 04.05.2022 - XII ZR 64/21

    Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios

    Dabei ist die Frage, ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, nach dem Zeitpunkt des Eintritts des Hindernisses zu beurteilen (vgl. BGHZ 174, 61 = NJW 2007, 3777 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 213/17

    Grundstückskaufvertrag: Formbedürftigkeit von Änderungen des Vertrags nach der

    Seine Eigentumsverschaffungspflicht hat der Veräußerer deshalb erst mit der Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch erfüllt (vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 100/04, NJW-RR 2005, 241, 242 f. [zu 2a u. c]; Urteil vom 19. Oktober 2007 - V ZR 211/06, BGHZ 174, 61 Rn. 27).

    Dazu gehört die Eintragung nicht, da sie eine behördliche Tätigkeit ist, die die Vertragsparteien aus Rechtsgründen nicht besorgen können (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 1971 - V ZR 45/69, WM 1971, 1475, 1476; Urteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 100/04, WM 2004, 2443, 2446; Urteil vom 19. Oktober 2007 - V ZR 211/06, BGHZ 174, 61 Rn. 32, 33; Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 273/16, juris Rn. 17).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2020 - 3 U 101/18

    Ansprüche gegen Hersteller/Verkäufer wegen angeblich unzulässiger

    Eine Nacherfüllung in Form der Nachlieferung oder Nachbesserung nach § 439 Abs. 1 BGB ist wegen eines unbehebbaren Mangels im Sinne des § 275 Abs. 1 BGB unmöglich, wenn die Leistung weder vom Schuldner noch von einem Dritten erbracht werden kann (BGH, Urteil vom 19.10.2007, V ZR 211/06, Juris Rdnr. 23 ff.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2019, 2 U 94/18, Juris Rdnr. 26; Grüneberg in Palandt, 79. Auflage 2020, § 326 BGB Rdnr. 18), was zweifellos nicht gegeben ist.

    Zwar kann ein zeitweiliges Erfüllungshindernis einem dauernden gleichstehen, wenn die Erreichung des Vertragszwecks durch die vorübergehende Unmöglichkeit in Frage gestellt wird und deshalb dem Vertragsgegner nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile die Einhaltung des Vertrags nicht zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 19.10.2007, V ZR 211/06, Juris Rdnr. 24), was nach dem Zeitpunkt des Eintritts des Hindernisses zu beurteilen ist (BGH, Urteil vom 19.10.2007, V ZR 211/06, Juris Rdnr. 24; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2019, 2 U 94/18, Juris Rdnr. 25), und der Käufer darlegen und beweisen muss (OLG Nürnberg, Urteil vom 24.04.2018, 6 U 409/17, Juris Rdnr. 86; Grüneberg in Palandt, a. a. O., § 275 BGB Rdnr. 34 a. E.).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3088
OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06 (https://dejure.org/2007,3088)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2007 - 15 W 444/06 (https://dejure.org/2007,3088)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2007 - 15 W 444/06 (https://dejure.org/2007,3088)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwehranspruch eines Wohnungseigentümers gegen ein anderes Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen einer Sondernutzung der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenflächen; Voraussetzungen der Entstehung eines dinglich wirkenden Sondernutzungsrechtes an im ...

  • zfir-online.de

    Keine dingliche Wirkung eines schuldrechtlich vereinbarten Sondernutzungsrechts gegenüber Rechtsnachfolger ohne Eintragung im Grundbuch

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § ... 10 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 13; ; WEG § 13 Abs. 2 S. 1; ; WEG § 15; ; WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 48 Abs. 3; ; FGG § 27; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29; ; BGB § 242; ; BGB § 1004; ; ZPO § 256

  • rewis.io
  • ibr-online

    Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss von Abwehransprüchen durch Vereinbarung nach § 10 WEG? (IMR 2008, 1019)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 23 T 151/05
  • OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 680
  • DNotZ 2008, 382
  • ZMR 2008, 159
  • Rpfleger 2008, 192
  • WuM 2008, 50
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Damit ein so begründetes Sondernutzungsrecht die dingliche Wirkung nach § 10 Abs. 2 WEG entfaltet, ist jedoch auch dann als Bestandteil des Begründungsvorganges die gesonderte Eintragung des Sondernutzungsrechts auf der Grundlage der Zuordnungserklärung des teilenden Eigentümers erforderlich, die bloße Eintragung des Zuordnungsvorbehalts in der Teilungserklärung also unzureichend (Senat NZM 2000, 662, 663; FGPrax 2006, 79).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 09.09.1999 (ZMR 2000, 123ff = DNotZ 2000, 210ff) darauf hingewiesen, dass diese Rechtsprechung -wenn überhaupt-nur mit äußerster Zurückhaltung auf Fälle übertragen werden kann, in denen der Ausschluss von Abwehransprüchen der positiven Begründung eines dinglich wirkenden Sondernutzungsrechts gleichkäme (im Ergebnis ebenso OLG Köln a.a.O.; KG ZWE 2007, 237; OLG Celle, Beschluss vom 04.06.2007 -4 W 108/07-, veröffentlicht in juris).

  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Das Sondernutzungsrecht hat zwei Komponenten: Dem Wohnungseigentümer einer bestimmten Wohnung wird (positiv) die Befugnis zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums eingeräumt, alle übrigen Wohnungseigentümer werden (negativ) von der ihnen als Miteigentümern zustehenden Befugnis zum Mitgebrauch ausgeschlossen (vgl. BayObLGZ 1985, 378, 380 = NJW-RR 1986, 93).

    Die Regelung in der Teilungserklärung bewirkt, dass die Miteigentümer bis auf den durch die Zuordnungserklärung Begünstigten mit Eintritt der Bedingung vom Mitgebrauch des betreffenden gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen sind (vgl. BayObLGZ 1985, 378/381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 = Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453).

  • BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 115/89

    Zuordnung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung der dinglich Berechtigten an

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Unter dem Sondernutzungsrecht für einen Wohnungs- oder Teileigentümer wird eine nach §§ 10 I 2, 15 I WEG vereinbarte Nutzungsregelung verstanden, die einem bestimmten Wohnungseigentümer hinsichtlich eines Teiles des gemeinschaftlichen Eigentums das ausschließliche Recht zum Gebrauch einräumt, den anderen Wohnungseigentümern also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 II 1 WEG nimmt (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 63).
  • OLG Hamm, 01.12.1997 - 15 W 384/97

    Vorbehaltene Zuordnung von Sondernutzungsrechten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Die Regelung in der Teilungserklärung bewirkt, dass die Miteigentümer bis auf den durch die Zuordnungserklärung Begünstigten mit Eintritt der Bedingung vom Mitgebrauch des betreffenden gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen sind (vgl. BayObLGZ 1985, 378/381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 = Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453).
  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 15 W 17/05

    Anweisung auf Antragstellung zur Eintragung der Zuordnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Damit ein so begründetes Sondernutzungsrecht die dingliche Wirkung nach § 10 Abs. 2 WEG entfaltet, ist jedoch auch dann als Bestandteil des Begründungsvorganges die gesonderte Eintragung des Sondernutzungsrechts auf der Grundlage der Zuordnungserklärung des teilenden Eigentümers erforderlich, die bloße Eintragung des Zuordnungsvorbehalts in der Teilungserklärung also unzureichend (Senat NZM 2000, 662, 663; FGPrax 2006, 79).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Die Auslegung hat deshalb allein nach objektiven Maßstäben den Inhalt zu ermitteln, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des im Grundbuch Eingetragenen ergibt (BGHZ 139, 288 = NJW 1998, 3713, 3714 = NZM 1998, 955 m.w. Nachw.).
  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 7/01

    WEG : Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Sie betrifft jedoch -soweit ersichtlich-fast ausschließlich Fälle eigenmächtiger baulicher Veränderungen oder einer zweckwidrigen Nutzung des Sondereigentums oder von Teilen des Gemeinschaftseigentums, das bereits durch ein Sondernutzungsrecht dem Gemeingebrauch entzogen war (anders wohl nur OLG Köln WuM 1997, 234; insoweit aufgegeben durch OLG Köln DNotZ 2002, 223f).
  • OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04

    Wohnungseigentum: Bindungswirkung einer schuldrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Auch eine positive Kenntnis des Sonderrechtsnachfolgers genügt nämlich nicht, um dessen Bindung an die Vereinbarung auszulösen (OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 149; Senat FGPrax 1997, 15).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1987 - 3 Wx 206/87

    Nachträgliche Zuordnung von Stellplätzen durch den teilenden Eigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Die Regelung in der Teilungserklärung bewirkt, dass die Miteigentümer bis auf den durch die Zuordnungserklärung Begünstigten mit Eintritt der Bedingung vom Mitgebrauch des betreffenden gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen sind (vgl. BayObLGZ 1985, 378/381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 = Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453).
  • OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96

    Keine Bindungswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Auch eine positive Kenntnis des Sonderrechtsnachfolgers genügt nämlich nicht, um dessen Bindung an die Vereinbarung auszulösen (OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 149; Senat FGPrax 1997, 15).
  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das

  • OLG Celle, 04.06.2007 - 4 W 108/07

    Untersagung der einer Teilungserklärung widersprechenden Nutzung eines

  • KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines gegenüber Rechtsnachfolgern wirkenden

  • OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung in einem

    Diese bindet grundsätzlich nur die an der Vereinbarung beteiligten Eigentümer (Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 10 Rn. 107; OLG Hamm, Beschluss vom 19. September 2007 - 15 W 444/06 -, Rn. 17, juris).

    Die gleichen Rechtsfolgen können durch rein schuldrechtliche Vereinbarungen erzielt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 19. September 2007 - 15 W 444/06, ZMR 2008, 159).

  • LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20

    Sondereigentum zweckbestimmungswidrig genutzt - Unterlassungsanspruch aber

    Nach einhelliger Ansicht steht dem - trotz § 10 Abs. 3 WEG - eine fehlende Eintragung im Grundbuch, die an sich für eine derartige Nutzungsänderung erforderlich wäre, nicht entgegen, da die Verwirkung Rechtsfolge tatsächlichen Verhaltens und tatsächlicher Umstände ist und daher einer Eintragung in das Grundbuch nicht zugänglich ist (BGH ZWE 2010, 776; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 19. September 2007 - 15 W 444/06).
  • LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 13 S 18/13

    Keine Wohnnutzung in Hobby- und Vorratsräumen!

    Nach einhelliger Ansicht steht dem - trotz § 10 Abs. 3 WEG - eine fehlenden Eintragung im Grundbuch, die an sich für eine derartige Nutzungsänderung erforderlich wäre, nicht entgegen, da die Verwirkung Rechtsfolge tatsächlichen Verhaltens und tatsächlicher Umstände ist und daher einer Eintragung in das Grundbuch nicht zugänglich ist (BGH ZWE 2010, 776; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 19. September 2007 - 15 W 444/06).
  • OLG Hamm, 12.11.2015 - 15 W 290/15

    Erfordernis familien- oder betreuungsgerichtlicher Genehmigung: Bewilligung der

    Werden dessen Wirkung durch Eintragung in das Grundbuch jedoch in der Form "verdinglicht", dass diese Regelung nunmehr auch gegen die Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers gilt, wird der Inhalt der Regelung zum Inhalt des Sondereigentums (vgl. § 5 Abs. 4 S.1 WEG; BGHZ 73, 145, 148; Senat RPfleger 2008, 192f).
  • AG Oberhausen, 02.05.2018 - 34 C 28/17

    Einigung über ein Sondernutzungsrecht ohne Grundbucheintrag bindet den

    Auch eine positive Kenntnis des SonderrechtsnachfoIgers genügt nämlich nicht, um dessen Bindung an die Vereinbarung auszulösen (OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 149; Senat, FGPrax 1997, 15, OLG Hamm DNotZ 2008, 382).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.2007 - VIII ZR 163/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6274
BGH, 30.10.2007 - VIII ZR 163/07 (https://dejure.org/2007,6274)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2007 - VIII ZR 163/07 (https://dejure.org/2007,6274)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - VIII ZR 163/07 (https://dejure.org/2007,6274)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Räumung eines Grundstücks im Falle einer Beendigung des Mietverhältnisses; Berechnung des maßgeblichen Jahresbetrages aus dem höchsten Entgelt im Falle des Bestehens einer Staffelmiete mit verschieden hohen Beträgen in verschiedenen Zeiträumen

  • Judicialis

    GKG § 41 Abs. 1 Satz 2; ; GKG § 41 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GKG § 41 Abs. 2
    Streitwert bei Räumungsklage wegen Beendigung eines Mietverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Berechnung des Räumungsstreitwerts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 935
  • WuM 2008, 50
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 256/03

    Wertberechnung bei gestaffeltem Mietentgelt

    Auszug aus BGH, 30.10.2007 - VIII ZR 163/07
    Dieser Betrag ist zugrunde zu legen, weil der maßgebliche Jahresbetrag aus dem höchsten Entgelt zu errechnen ist, wenn das Entgelt aufgrund einer Staffelmiete in verschiedenen Zeiträumen verschieden hoch ist (BGH, Beschluss vom 21. September 2005 - XII ZR 256/03, NZM 2005, 944, unter II 2 b bb).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - 10 U 74/09

    Begriff der Gesundheitsgefahr i.S. von § 569 Abs. 1 BGB; Voraussetzungen der

    Gemäß § 1 Abs. 4 MV (GA 10) haben die Parteien eine Staffelmiete vereinbart, deren höchste Staffel "4.100,00 EUR kalt" beträgt, sodass der maßgebliche Jahresbetrag hier aus dem höchsten Entgelt mit insgesamt 49.200 EUR (12 x 4.100 EUR) zu errechnen ist (BGH, Beschl. v. 30.10.2007, NZM 2007, 935 = WuM 2008, 50 - VIII ZR 163/07; Beschl. v. 21.9.2005, NZM 2005, 944 - XII ZR 256/03).
  • OLG Koblenz, 30.11.2012 - 2 W 636/12

    Streitwert einer Räumungsklage; gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung

    Dabei ist nur die Nettogrundmiete in Ansatz zu bringen, es sei denn die Nebenkosten sind als Pauschale vereinbart (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 30.10.2007 - VIII ZR 163/07 - NZM 2007, 935 ).

    Dies stellt sich lediglich dann anders dar, wenn die Nebenkosten als Pauschale vereinbart waren (BGH, Beschluss vom 30.10.2007 - VIII ZR 163/07 - NZM 2007, 935 ).

  • AG Bad Segeberg, 05.01.2012 - 17 C 31/11

    Nutzungsvereinbarung zum Betrieb eines Jugendzentrums mit einer Gemeinde:

    Wie oben unter Ziff. I. 2 im Einzelnen dargelegt, sind vorliegend in analoger Anwendung des § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG, der auch für die Streitwertfestsetzung im Rahmen des § 41 Abs. 2 GKG maßgeblich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 30.10.2007 - VIII ZR 163/07, NZM 2007, 935, juris Rn. 4), neben dem vertraglich vereinbarten Nettogrundentgelt von 1, 00 ? p.a. die gesamten von dem Beklagten zu tragenden Nebenkosten sowie die von dem Beklagten bis zu einem Betrag in Höhe von 800, 00 ? zu tragenden Instandsetzungskosten bei der Bemessung des Jahresentgelts zu berücksichtigen.
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2009 - 10 W 102/09

    Streitwert für eine Räumungsklage nach Beendigung des Mietverhältnisses

    § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG findet auch bei der Ermittlung des Räumungsstreitwerts Anwendung, da für die Bestimmung des Entgelts in § 41 Abs. 2 GKG auf Absatz 1 verwiesen wird (BGH, Beschl. v. 30.10.2007, NZM 2007, 935 - VIII ZR 163/07).
  • AG Berlin-Neukölln, 08.05.2021 - 17 C 47/21

    Räumungsklage - Streitwertfestsetzung bei Staffelmietvereinbarung

    Maßgeblich ist der Jahreswert der vereinbarten höchsten Staffel (hier: 542, 04 EUR), da in dem hier gegebenem Fall, dass die Miete wegen einer Staffelmietvereinbarung in unterschiedlichen Zeiträumen verschieden hoch ist, der für die Bemessung des Räumungsstreitwertes maßgebliche Jahresbetrag aus dem höchsten Entgelt zu berechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 -VIII ZR 163/07 -).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3213
OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06 (https://dejure.org/2007,3213)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.07.2007 - 15 W 203/06 (https://dejure.org/2007,3213)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 15 W 203/06 (https://dejure.org/2007,3213)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Streitigkeiten über eine noch nicht vollzogene Änderung der sachenrechtlichen Grundverhältnisse einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Gegenstand der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Fehlen einer Vorabentscheidung über die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts als ...

  • zfir-online.de

    Heilung des Beurkundungsmangels eines notariellen Kaufvertrags über ein Wohnungseigentumsrecht wegen nicht ordnungsgemäßer Bezeichnung des Sondereigentums durch Eigentumsumschreibung

  • Judicialis

    GVG § 17a; ; BeurkG § 9; ; BeurkG § 13; ; BGB § 311 b Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Heilung der Formunwirksamkeit nach § 311 b Abs. 1 BGB durch Auflassung - Umwandlung WEG Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Medebach - 4 II 20/05
  • LG Arnsberg - 6 T 483/05
  • OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06

Papierfundstellen

  • WuM 2008, 50
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
    Streitigkeiten hierüber sind nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern im streitigen Verfahren auszutragen (vgl. BGH, NJW 1995, 2851, 2852; BayObLG, NJW-RR 1996, 912 f. und 1991, 1356 f.; KG, WE 1998, 306 f.).

    Nach dieser Vorschrift, die auch im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung nach § 46 WEG anwendbar ist (BGH, NJW 1995, 2851, 2852), findet im Rechtsmittelverfahren eine Prüfung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs nicht statt.

    Fehlt eine solche Vorabentscheidung, kann die Zuständigkeit trotz der Beschränkung des § 17 a Abs. 5 GVG sowohl vom Erstbeschwerdegericht als auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft werden (vgl. BGH, NJW 1995, 2851, 2852; OLG Köln, NJW-RR 1995, 910, 911).

  • BGH, 29.09.1972 - V ZR 170/70

    Vertragsheilung nach § 313 Satz 2

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
    Die Heilung erstreckt sich grundsätzlich auf den gesamten Inhalt des Vertrags einschließlich aller mündlichen und schriftlichen Nebenabreden (BGH, NJW 1972, 2265, 2266).

    Zwar hat die Rechtsprechung Ausnahmen zugelassen, wenn die betreffende Abrede Pflichten begründet, die über den sachenrechtlichen Vollzug des Vertrags hinausgehen und einem selbstständigen Formzwang nach § 313 S. 1 BGB a. F. oder nach einer anderen Vorschrift unterliegen (vgl. BGH, NJW 2002, 2560, 2561; 1972, 2265, 2266 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 03.06.2002 - II ZR 4/00

    Heilung einer formunwirksamen Vereinbarung zwischen künftigen Miteigentümern

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
    Zwar hat die Rechtsprechung Ausnahmen zugelassen, wenn die betreffende Abrede Pflichten begründet, die über den sachenrechtlichen Vollzug des Vertrags hinausgehen und einem selbstständigen Formzwang nach § 313 S. 1 BGB a. F. oder nach einer anderen Vorschrift unterliegen (vgl. BGH, NJW 2002, 2560, 2561; 1972, 2265, 2266 jeweils m.w.N.).

    Eine solcher Ausnahmefall liegt aber nicht vor, wenn die formbedürftige Abrede mit dem Veräußerungsvertrag zwischen Veräußerer und Erwerber eine Einheit bildet und auf eine Erwerbseinschränkung in diesem Verhältnis hinausläuft (vgl. BGH, NJW 2002, 2560, 2561).

  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
    Von diesem Grundsatz wird jedoch eine Ausnahme zugelassen, wenn der Rechtsmittelführer seine Rüge des nicht gegebenen Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr weiterverfolgt, da dieser Fall hinsichtlich der Interessenlage des Betroffenen derjenigen gleichzustellen ist, in der die Rüge von vornherein nicht erhoben wird (vgl. VGH München, NJW 1997, 1252; Münch.-Kommentar-Wolf, ZPO, 2. Aufl., § 17a GVG, Rdnr. 29; Musielak-Wittschier, ZPO, 4. Aufl., § 17a GVG, Rdnr. 19).
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
    Die Rechtssicherheit gebietet es, die Genehmigungsverweigerung mit der Folge der Unwirksamkeit des genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfts als endgültig anzusehen (st. höchstrichterliche Rspr., vgl. BGH, NJW 1999, 3704 m.w.N.).
  • LG Bonn, 03.02.2006 - 6 T 154/05

    Greifbare Gesetzeswidrigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
    Mit rechtskräftigem Beschluss des Amtsgerichts vom 17.3.2005 (Az. 4 II 18/04 = 6 T 154/05 LG Arnsberg = 15 W 100/06 OLG Hamm) ist der Beteiligten zu 1) die ausschließliche Nutzung der im Aufteilungsplan mit G bezeichneten Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss untersagt und sie zugleich verpflichtet worden, diese Räume wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
  • BayObLG, 23.05.1991 - BReg. 2 Z 55/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
    Streitigkeiten hierüber sind nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern im streitigen Verfahren auszutragen (vgl. BGH, NJW 1995, 2851, 2852; BayObLG, NJW-RR 1996, 912 f. und 1991, 1356 f.; KG, WE 1998, 306 f.).
  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 80/95

    Zuständigkeit von Prozessgericht oder Wohnungseigentumsgericht

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
    Streitigkeiten hierüber sind nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern im streitigen Verfahren auszutragen (vgl. BGH, NJW 1995, 2851, 2852; BayObLG, NJW-RR 1996, 912 f. und 1991, 1356 f.; KG, WE 1998, 306 f.).
  • LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17

    Schadenersatz wegen der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen?

    Damit wäre selbst ein - nicht erkennbarer - Verstoß des Arbeitsgerichts gegen die Vorabentscheidungspflicht aus § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG geheilt und die Bindungswirkung des § 17a Abs. 5 GVG eingetreten (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.2007 - 15 W 203/06, OLGR 2008, 103; Zöller-Lückemann, ZPO, § 17a GVG Rdz. 17).
  • OLG Rostock, 11.07.2022 - 6 U 19/22

    Klimastiftung - Auskunftspflicht der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV

    Denn die Bindungswirkung der Bejahung der Rechtswegzuständigkeit durch die in erster Instanz getroffene Sachentscheidung (§ 17a Abs. 5 GVG) kann auch bestehen bleiben, wenn zwar verfahrensfehlerhaft über die in erster Instanz erhobene Rüge der Rechtswegunzuständigkeit nicht vorab gemäß § 17a Abs. 3 S. 2 GVG entschieden worden ist, diese Rüge jedoch im Rechtsmittelverfahren ausdrücklich nicht mehr weiterverfolgt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 15 W 203/06 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14

    Stufenklage - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Auskunftsanspruch

    Nachdem der Beklagte mit Schriftsatz vom 18. Februar 2015 die in erster Instanz erhobene Rüge hinsichtlich der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ausdrücklich nicht mehr aufrechterhalten hat, ist die Bindungswirkung nach § 65 ArbGG mit der Folge eingetreten, dass die Zulässigkeit des Rechtswegs von der Berufungskammer nicht zu prüfen ist ( vgl. BAG 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - Rn. 21, NZA 1998, 595; OLG Hamm 26. Juli 2007 - 15 W 203/06 - Rn. 24, OLGR Hamm 2008, 103; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Koch § 48 ArbGG Rn. 10 ).
  • OLG Hamm, 05.11.2013 - 4 U 72/13

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten für eine Klage gegen

    Zwar wird von diesem Grundsatz dann eine Ausnahme gemacht, wenn der Rechtsmittelführer die Rüge des nicht gegebenen Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr weiterverfolgt, weil er sich ersichtlich mit der abweichenden Ansicht des Erstgerichts zur Rechtswegfrage abgefunden hat (vgl. OLG Hamm OLGR 2008, 103; MünchKomm-Zimmermann, 4. Aufl., § 17a GVG Rn. 29; Musielak-Wittschier, 10. Aufl., § 17a GVG Rn. 19; Zöller-Lückemann, 29. Aufl., § 17a GVG Rn. 17 - sämtlich unter Berufung auf die Entscheidung des VGH München NJW 1997, 1251, die sich ihrerseits auf die Entscheidung des BVerwG NJW 1994, 956 beruft, in dem der Rechtsmittelführer von der Alternative des § 17a Abs. 4 S. 3 GVG zugunsten einer Beschwerde nach §§ 146ff. VwGO keinen Gebrauch gemacht hatte).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2008 - 6 U 20/07

    Rechtsweg: Unterlassung diskreditierender Äußerungen durch eine Anstalt des

    Dann aber muss es den Parteien auch in der hier vorliegenden Konstellation unbenommen bleiben, selbst zu bestimmen, ob das Berufungsgericht die Rechtswegentscheidung der Vorinstanz noch einmal überprüfen soll, oder ob die Partei die erstinstanzliche Entscheidung jedenfalls insoweit akzeptiert (so ausdrücklich BVerwG v. 28.1.1994, NJW 1994, 956; OLG Hamm v. 26.7.2007, OLGR 2008, 103).
  • OLG München, 10.12.2009 - 29 U 3789/09

    Wettbewerbsverstoß: Verteilung einer Patienteninformation zur Krankenkassenwahl

    Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn der Berufungsführer die Rüge des nicht eröffneten Rechtswegs nicht weiter verfolgt (vgl. OLG Hamm OLGR 2008, 103 f.; VGH München NJW 1997, 1251 [1252]; Lückemann in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 17a GVG, Rz. 17; Wittschier in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 17a GVG Rz. 19).
  • LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden

    Zwar erscheint es zutreffend, dass trotz eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Vorabentscheidung gemäß § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG die Bindungswirkung des § 17 a Abs. 5 GVG eintritt, wenn der Rechtsmittelführer die Rechtswegrüge in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr ausdrücklich weiterverfolgt und damit zu erkennen gibt, auf eine Überprüfung des Rechtswegs durch das Rechtsmittelgericht endgültig verzichten zu wollen (vgl. dazu VGH München, NJW 1997, 1252; OLG Hamm, OLG-Report 2008, 103 m.w.N.; Prütting/Gehrlein/Bitz aaO § 17 a GVG Rn. 14; Zöller/Lückemann, ZPO, 28. Aufl., § 17 a GVG Rn. 17 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2007 - XI ZR 449/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6317
BGH, 23.10.2007 - XI ZR 449/06 (https://dejure.org/2007,6317)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2007 - XI ZR 449/06 (https://dejure.org/2007,6317)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 449/06 (https://dejure.org/2007,6317)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2008, 50
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.2007 - VIII ZR 2/07

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - XI ZR 449/06
    Eine Einstellung gemäß § 719 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht, weil der Beklagte in der Berufungsinstanz keinen Schutzantrag gemäß § 712 ZPO gestellt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 1999 - XII ZR 69/99, NJW-RR 2000, 746 und vom 13. März 2007 - VIII ZR 2/07, WuM 2007, 209, Tz. 4).
  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 69/99

    Vollstreckungsschutzantrag in Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - XI ZR 449/06
    Eine Einstellung gemäß § 719 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht, weil der Beklagte in der Berufungsinstanz keinen Schutzantrag gemäß § 712 ZPO gestellt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 1999 - XII ZR 69/99, NJW-RR 2000, 746 und vom 13. März 2007 - VIII ZR 2/07, WuM 2007, 209, Tz. 4).
  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 189/91

    Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung bei fehlendem Antrag auf

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - XI ZR 449/06
    Die begehrte Einstellung der Zwangsvollstreckung scheidet daher unabhängig davon aus, dass die falsche Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels grundsätzlich ohnedies keine Rechtfertigung für das Absehen von einem Vollstreckungsschutzantrag darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1991 - I ZR 189/91, NJW-RR 1992, 189 f.).
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZR 65/14

    Vorläufig vollstreckbares Räumungsurteil: Voraussetzungen einer einstweiligen

    Dies kann jedoch das Absehen von einem Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO nicht rechtfertigen, weil es grundsätzlich in den Risikobereich der Partei fällt (Senatsbeschluss vom 10. April 2003 - XII ZR 280/01 - juris Rn. 6; BGH Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 449/06 - WuM 2008, 50; vom 29. Juli 2004 - III ZR 263/04 - NJW-RR 2005, 147, 148 und vom 26. September 1991 - I ZR 189/91 - NJW-RR 1992, 189, 190).
  • BGH, 20.09.2010 - II ZR 98/10

    Möglichkeit einer Einstellung gemäß § 719 Abs. 2 Zivilprozessordnung ( ZPO ) im

    Sie hätte daher spätestens in der mündlichen Verhandlung unabhängig von der Frage eines Schriftsatznachlasses einen Antrag nach § 712 ZPO stellen können und müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 449/06, WuM 2008, 50).

    Deshalb scheidet die begehrte Einstellung der Zwangsvollstreckung unabhängig davon aus, dass die falsche Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels grundsätzlich ohnedies keine Rechtfertigung für das Absehen von einem Vollstreckungsschutzantrag darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1991 - I ZR 189/91, NJW-RR 1992, 189 f.; vom 23. Oktober 2007 aaO).

  • BGH, 20.09.2010 - II ZR 99/10

    Entbehrlichkeit eines Schutzantrages vor Schluss der mündlichen Verhandlung in

    Sie hätten daher spätestens in der mündlichen Verhandlung unabhängig von der Frage eines Schriftsatznachlasses einen Antrag nach § 712 ZPO stellen können und müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 449/06, WuM 2008, 50).

    Deshalb scheidet die begehrte Einstellung der Zwangsvollstreckung unabhängig davon aus, dass die falsche Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels grundsätzlich ohnedies keine Rechtfertigung für das Absehen von einem Vollstreckungsschutzantrag darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1991 - I ZR 189/91, NJW-RR 1992, 189 f.; vom 23. Oktober 2007 aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs 1 S 3 ArbGG

    Zwar wird unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Entscheidung vom 31.10.2000, XII ZR 3/00, NJW 2001, 375; Entscheidung vom 23.10.2007, XI ZR 449/06, WuM 2008, 50) vertreten, dass ein Antrag nach § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG unzulässig sei, wenn ein Antrag nach § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG bereits in erster Instanz hätte gestellt werden können.
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