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   BGH, 16.04.2008 - VIII ZR 75/07   

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https://dejure.org/2008,359
BGH, 16.04.2008 - VIII ZR 75/07 (https://dejure.org/2008,359)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2008 - VIII ZR 75/07 (https://dejure.org/2008,359)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2008 - VIII ZR 75/07 (https://dejure.org/2008,359)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Mietvertrages durch Umstellung der Wärmeversorgung während eines laufendes Mietvertrages im Fall der Bezugnahme auf mehrere Wärmeversorgungsarten im Mietvertrag; Abrechnung von Wasserkosten gegenüber einem einzelnen Mieter nach erfolgtem Einbau von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wasserkostenabrechnung nach Einbau von Einzelwasserzählern

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wasserkostenabrechnung - Einbau von Einzelwasserzählern

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Verpflichtung des Vermieters zur formell ordnungsgemäßen Abrechnung von Wasserkosten nach Einbau von Einzelwasserzählern und fehlendem Vertragsabschluss zwischen Mieter und Stadtwerken

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umstellung einer vorhandenen Heizungsanlage auf Fernwärme; Wärmecontracting; Umlage des vollen Wärmepreises; Wasserkosten nach Einbau von Einzelwasserzählern; mietvertragliche Vereinbarung von Betriebskosten durch Bezugnahme auf Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV, § 2 ...

  • Judicialis

    BGB § 556

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556
    Abrechnung der Wasserkosten gegenüber einzelnen Mietern nach Einbau von Wasserzählern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung von Wasserkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Betriebskostenabrechnung: Kosten der Wärmelieferung nach Umstellung auf Fernwärme und Weiterleitung von Wasserrechnungen der Stadtwerke als Bestandteil der Abrechnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kosten der Wärmelieferung nach Umstellung auf Fernwärme und Weiterleitung von Wasserrechnungen der Stadtwerke als Bestandteil der Abrechnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter ohne Vertrag mit Wasserversorger - Wasserkosten kann er auf diese Weise nicht auf die Vermieterin abwälzen

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Fernwärmekosten muss der Mieter tragen, wenn der Mietvertrag dies vorsieht

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Wärmecontracting-Kosten sind umlegbar

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Betriebskostenabrechnung - Kosten der Wärmelieferung nach Umstellung auf Fernwärme und Weiterleitung von Wasserrechnungen der Stadtwerke als Bestandteil der Abrechnung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vermieter können Kosten Heizungsbetriebs sowie Wasser- und Abwasserkosten auf Mieter umlegen

  • kapellmann.de (Kurzinformation)

    Wärmeliefercontracting und Mietvertrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umstellung der Zentralheizung auf Fernwärme: Ohne Zustimmung des Mieters möglich? (IMR 2008, 188)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung von Wasserkosten nach Umstellung auf Direktbezug und Weigerung des Mieters zum Vertragsabschluss mit dem Versorger? (IMR 2008, 189)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2105
  • MDR 2008, 736
  • NZM 2008, 442
  • ZMR 2008, 702
  • WuM 2008, 350
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 202/06

    Berechtigung des Vermieters zur Umstellung auf Fernwärme

    Auszug aus BGH, 16.04.2008 - VIII ZR 75/07
    Wie der Senat weiter nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat (Urteil vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 202/06, NJW 2007, 3060, Tz. 19), darf der Vermieter, der während des laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer im Haus vorhandenen Heizungsanlage einstellt und statt dessen Fernwärme bezieht, die Kosten der Fernwärmelieferung auf den Mieter umlegen, wenn im Mietvertrag bestimmt ist, dass der Mieter die Betriebskosten der Heizung nach der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV trägt, und die im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags gültige Fassung dieser Verordnung die Tragung der Kosten der Lieferung von Fernwärme vorsieht.

    Zu den umlegbaren Kosten der Fernwärme gehören die gesamten Kosten, die der Wärmelieferant seinerseits dem Vermieter in Rechnung stellt, einschließlich der Investitions- und Verwaltungskosten sowie des Unternehmergewinns (Senatsurteile vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 286/02, NJW 2003, 2900, unter III 2 a, sowie vom 27. Juni 2007, aaO, Tz. 21, st. Rspr.).

  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 167/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

    Auszug aus BGH, 16.04.2008 - VIII ZR 75/07
    a) Als vertragliche Regelung, die dem Vermieter die Umlage von Betriebskosten gestattet, genügt nach der Rechtsprechung des Senats eine Verweisung im Mietvertrag auf die Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung (II. BV), sofern es sich nicht um "sonstige Betriebskosten" im Sinne von Nr. 17 dieser Anlage handelt (Senatsurteil vom 7. April 2004 - VIII ZR 167/03, NZM 2004, 417, unter II 1 b b).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02

    Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter

    Auszug aus BGH, 16.04.2008 - VIII ZR 75/07
    Zu den umlegbaren Kosten der Fernwärme gehören die gesamten Kosten, die der Wärmelieferant seinerseits dem Vermieter in Rechnung stellt, einschließlich der Investitions- und Verwaltungskosten sowie des Unternehmergewinns (Senatsurteile vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 286/02, NJW 2003, 2900, unter III 2 a, sowie vom 27. Juni 2007, aaO, Tz. 21, st. Rspr.).
  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer

    Auszug aus BGH, 16.04.2008 - VIII ZR 75/07
    Zwar setzt eine ordnungsgemäße Abrechnung als Mindestangaben neben einer Zusammenstellung der Gesamtkosten, der Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Umlageschlüssel und der Berechnung des Anteils des Mieters auch den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters voraus (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059, Tz. 8 m.w.N.).
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