Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.08.2008

Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2008 - X ZR 80/07   

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https://dejure.org/2008,3881
BGH, 02.12.2008 - X ZR 80/07 (https://dejure.org/2008,3881)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2008 - X ZR 80/07 (https://dejure.org/2008,3881)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - X ZR 80/07 (https://dejure.org/2008,3881)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Revision mit einer Verletzung einer nicht über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus geltenden Vorschrift

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Irreversibles Landesrecht; Berufungsgericht als Synonym für Oberlandesgericht; keine Straßenreinigungsentgelte für Anlieger von Privatstraßen in Berlin

  • Judicialis

    ZPO § 545 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung einer Revision mit einer Verletzung einer nicht über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus geltenden Vorschrift

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Auf welche Vorschriften kann Revision gestützt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 402
  • WuM 2009, 139
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 03.11.2009 - 20 W 330/09

    Gefahrenabwehr: Höchstzeitraum für die Verlängerung einer

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Revision zum Bundesgerichtshof nicht auf eine Verletzung einer Vorschrift gestützt werden kann, die sich nicht über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt (BGH, Beschluss vom 02.12.2008, X ZR 80/07, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.08.2008 - X ZR 80/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6934
BGH, 21.08.2008 - X ZR 80/07 (1) (https://dejure.org/2008,6934)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2008 - X ZR 80/07 (1) (https://dejure.org/2008,6934)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2008 - X ZR 80/07 (1) (https://dejure.org/2008,6934)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines erbbauberechtigten Besitzers von Hausgrundstücken in einer Siedlergemeinschaft auf Rückzahlung von unter Vorbehalt gezahlten Entgelten für die Straßenreinigung; Pflicht eines Grundstücksbesitzers zur Reinigung eines an sein Grundstück jeweils angrenzenden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2009, 139
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 21.08.2008 - X ZR 80/07
    Dass die Klausel nur im Bezirk eines Oberlandesgerichts angewendet wird, steht danach der Auslegung durch das Revisionsgericht nicht entgegen (BGHZ 163, 321).
  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 30/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - Arzneimittelpreisvereinbarung

    Kap Revision, RdNr 456; vgl auch BAG vom 5.5.1955 - 2 AZR 356/54 - juris RdNr 6 mwN; zu der mit § 162 SGG vergleichbaren Regelung des § 545 Abs. 1 ZPO in der bis zum 31.8.2009 geltenden Fassung vgl BGH vom 5.7.2005 - X ZR 60/04 - BGHZ 163, 321, juris RdNr 21; BGH vom 21.8.2008 - X ZR 80/07 - juris RdNr 8; BGH vom 1.10.2009 - VII ZR 183/08 - juris RdNr 48; zu der ab dem 1.9.2009 geltenden Fassung des § 545 Abs. 1 ZPO vgl BGH vom 9.6.2010 - VIII ZR 294/09 - juris RdNr 11) .
  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 13/21 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelpreisvereinbarung gemäß § 129a SGB 5 zwischen

    Kap Revision, RdNr 456; vgl auch BAG vom 5.5.1955 - 2 AZR 356/54 - juris RdNr 6 mwN; zu der mit § 162 SGG vergleichbaren Regelung des § 545 Abs. 1 ZPO in der bis zum 31.8.2009 geltenden Fassung vgl BGH vom 5.7.2005 - X ZR 60/04 - BGHZ 163, 321, juris RdNr 21; BGH vom 21.8.2008 - X ZR 80/07 - juris RdNr 8; BGH vom 1.10.2009 - VII ZR 183/08 - juris RdNr 48; zu der ab dem 1.9.2009 geltenden Fassung des § 545 Abs. 1 ZPO vgl BGH vom 9.6.2010 - VIII ZR 294/09 - juris RdNr 11) .
  • BGH, 19.12.2012 - IV ZR 21/11

    Eintrittspflicht der Kfz-Kaskoversicherung: Schaden durch Aufprall des

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind wie revisible Rechtsnormen zu behandeln und können vom Revisionsgericht frei ausgelegt werden, wenn sie über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus verwendet werden und eine unterschiedliche Auslegung durch verschiedene Berufungsgerichte denkbar ist (BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - X ZR 80/07, WuM 2009, 139 Rn. 8; BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, NJW 2005, 2919 unter II 2 b aa m.w.N.).
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