Weitere Entscheidung unten: KG, 16.07.2009

Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 346/08   

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https://dejure.org/2009,856
BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 346/08 (https://dejure.org/2009,856)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2009 - VIII ZR 346/08 (https://dejure.org/2009,856)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08 (https://dejure.org/2009,856)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechnung der Kosten einer Sachversicherung und Haftpflichtversicherung in einer Betriebskostenabrechnung in einer Summe unter der Kostenposition "Versicherung" durch einen Vermieter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zusammenfassung zusammenhängender Kosten in Betriebskostenabrechnung

  • Judicialis

    BGB § 556; ; BetrKV § 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 556
    Vermieter darf Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung unaufgeschlüsselt unter der Kostenposition "Versicherung" abrechnen

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Betriebskostenabrechnung: BGH senkt erneut die Anforderungen an die formelle Wirksamkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556; BetrKV § 2 Nr. 13
    Abrechnung der Kosten einer Sachversicherung und Haftpflichtversicherung in einer Betriebskostenabrechnung in einer Summe unter der Kostenposition "Versicherung" durch einen Vermieter

  • rechtsportal.de

    BGB § 556 ; BetrKV § 2 Nr. 13
    Abrechnung der Kosten einer Sachversicherung und Haftpflichtversicherung in einer Betriebskostenabrechnung in einer Summe unter der Kostenposition "Versicherung" durch einen Vermieter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung der Sach- und Haftpflichtversicherung des Vermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versicherungen in der Betriebskostenabrechnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sammelposten Versicherungen ist zulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zusammengefasste Nebenkostenabrechnung "Versicherungen"

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Betriebskostenabrechnung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    In der BK-Abrechnung müssen die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung nicht getrennt aufgeführt werden

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Betriebskostenposition "Versicherung"

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung - Sachversicherung und Haftpflichtversicherung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Kostenposition Versicherung

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Abrechnung von Versicherungskosten

  • blog.de (Kurzinformation)

    Bei der Betriebskostenabrechnung ist das Zusammenfassen von Versicherungskosten in einer Summe zulässig

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung: Gleichartige Positionen zusammenfassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter darf in der Nebenkostenabrechnung die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung zusammenfassen - Einheitliche Kostenposition "Versicherung" erlaubt

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    BGH stärkt Vermieterrechte bei Nebenkostenabrechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sach- und Haftpflichtversicherung darf Vermieter unter Kostenposition Versicherung abrechnen! (IMR 2009, 417)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3575
  • NJW-RR 2010, 585 (Ls.)
  • MDR 2009, 1383
  • NZM 2009, 906
  • ZMR 2010, 102
  • NJ 2010, 232
  • VersR 2010, 219
  • WuM 2009, 669
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 340/08

    Zulässigkeit einer Zusammenfassung der Kosten für Frisch- und Abwasser in einer

    Auszug aus BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 346/08
    Die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung für den Mieter ist auch dann gewährleistet, wenn der Vermieter eng zusammenhängende Kosten - wie hier die Kosten für Sach- und Haftpflichtpflichtversicherung - in einer Summe zusammenfasst, ohne die auf die jeweilige Versicherungsart entfallenden Einzelbeträge anzugeben (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 340/08, WuM 2009, 516, Tz. 19, zur Abrechnung der Kosten für Frischwasser und Abwasser in einer Position).
  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 346/08
    Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorliegende Belege nur noch zur Kontrolle und zur Behebung von Zweifeln erforderlich ist; die Pflichten zur Spezifizierung der Kosten dürfen nicht überspannt werden (Senatsurteil vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/80, NJW 1982, 573, unter I 2 a aa).
  • BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09

    Wohnraummiete: Erlöschen der Wirkung einer Aufrechnung mit dem Anspruch auf

    Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorhandene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist (Senatsurteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, NJW 2009, 3575 Rn. 6).

    Einen derartigen engen Zusammenhang hat der Senat zum Beispiel für die Kosten für Frisch- und Schmutzwasser - soweit letztere auf der Grundlage des Frischwasserbezugs berechnet werden - sowie für Sach- und Haftpflichtversicherungsbeiträge bejaht (Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 340/08, NJW-RR 2009, 1383 Rn. 18; vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, aaO Rn. 7).

  • BGH, 24.01.2017 - VIII ZR 285/15

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung der Kostenpositionen

    Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorhandene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist (Senatsurteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, NJW 2009, 3575 Rn. 6).

    Eine weitere Aufschlüsselung nach einzelnen Positionen innerhalb einer Ziffer ist dann nicht erforderlich (vgl. Senatsurteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, aaO Rn. 7 [zur Zusammenfassung der Abrechnung der Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung]).

  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 3/17

    Mietrechtsstreit: Inhaltsanforderungen die Urteilsgründe eines der Revision

    Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorgesehene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist (im Anschluss an Senatsurteile vom 16. September 2009, VIII ZR 346/08, NJW 2009, 3575 Rn. 6; vom 22. September 2010, VIII ZR 285/09, NJW 2011, 143 Rn. 40 und Senatsbeschluss vom 25. April 2017, VIII ZR 237/16, juris Rn. 5).

    Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorgesehene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist (Senatsurteile vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, NJW 2009, 3575 Rn. 6; vom 22. September 2010 - VIII ZR 285/09, NJW 2011, 143 Rn. 40; Senatsbeschluss vom 25. April 2017 - VIII ZR 237/16, juris Rn. 5).

  • BGH, 06.06.2018 - VIII ZR 38/17

    Umlagefähigkeit der infolge eines Gebäudeschadens verursachten Kosten eines in

    Schließlich steht es der Umlage der Kosten der Gebäudeversicherung nicht entgegen, dass die Klägerin diese innerhalb der allgemein als "Versicherung" bezeichneten Kostenposition abgerechnet hat (vgl. Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 340/08, NZM 2009, 698 Rn. 18; vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, NJW 2009, 3575 Rn. 7; vom 22. September 2010 - VIII ZR 285/09, NJW 2011, 143 Rn. 40; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2017 - VIII ZR 285/15, WuM 2017, 205 Rn. 4).
  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08

    Zulässigkeit der Revision bzgl. eines auf § 91a Abs. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO

    Es genügt vielmehr grundsätzlich, dass er hierbei nach den Kostenarten des in § 2 BetrKV enthaltenen Betriebskostenkatalogs differenziert und diese nach ihrem Entstehungsgrund gleichartigen Kosten summenmäßig zusammenfasst (Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 340/08, WuM 2009, 516, Tz. 19; vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, WuM 2009, 669, Tz. 7; Milger, NJW 2009, 625, 627).
  • LG Bremen, 06.06.2019 - 2 S 283/18

    Umfang einer Modernisierungsankündigung und Folgen einer unzureichenden

    Danach soll die Pflicht des Vermieters zur Spezifizierung der angerechneten Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung nicht überspannt werden, da es sich dabei um eng zusammenhängende Kosten handelt (BGH, Urteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, Rn. 7).
  • BGH, 06.07.2021 - VIII ZR 371/19

    Ergänzung eines Urteils durch eine nachträgliche Entscheidung innerhalb der

    Aus der Rechtsprechung des Senats lässt sich zudem ohne Weiteres ableiten, dass eine Aufschlüsselung nach Kostenarten erforderlich ist, wenn die einzelnen Kostenarten nicht eng zusammenhängen (Senatsurteile vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, NJW 2009, 3575 Rn. 7 [zulässige Abrechnung der Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe unter der Kostenposition "Versicherung"]; vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 340/08, NZM 2009, 698 Rn. 18 f. [zulässige Abrechnung der Kosten für Abwasser und Frischwasser jedenfalls dann, wenn die Umlage einheitlich nach dem durch einen Zähler erfassten Frischwasserverbrauch vorgenommen wird]; vgl. demgegenüber Senatsbeschluss vom 24. Januar 2017 - VIII ZR 285/15, WuM 2017, 205 Rn. 6 [unzulässige Zusammenfassung der Kosten für Grundsteuer und Straßenreinigung]; siehe auch Senatsurteil vom 22. September 2010 - VIII ZR 285/09, NJW 2011, 143 Rn. 41).

    Den - wie oben unter 2. ausgeführt - erforderlichen engen Zusammenhang zwischen einzelnen Kostenarten hat der Senat zwar grundsätzlich bei einzelnen Ziffern des Betriebskostenkatalogs bejaht (Senatsurteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, aaO).

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 285/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Mietrechtsstreit: Gehörsrüge

    Dies ist für die zusammengefassten Abrechnungspositionen "Wasserkosten/Strom" (18,10 EUR), "Straßenreinigung/Müllbeseitigung/Schornsteinreinigung" (241,64 EUR) sowie "Gebäudereinigung/Gartenpflege" (822,91 EUR) der Fall, denn ein sachlicher Grund für die Zusammenfassung dieser Positionen (insgesamt 1.082,65 EUR) ist nicht ersichtlich (vgl. Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 340/08, NJW-RR 2009, 1383; vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, NJW 2009, 3575 Rn. 6).
  • BGH, 25.04.2017 - VIII ZR 237/16

    Wohnraummiete: Formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung

    Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorhandene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist (Senatsurteile vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, NJW 2009, 3575 Rn. 6; vom 22. September 2010 - VIII ZR 285/09, NJW 2011, 143 Rn. 40).
  • LG Berlin, 13.04.2018 - 63 S 217/17

    Mietvertragskündigung - Nichtzahlung Nebenkosten

    Eine Zusammenfassung in der Abrechnung ist möglich bei eng zusammenhängenden Positionen (BGH, Urteil vom 16.09.2009 - VIII ZR 346/08 - zu Sach-und Haftpflichtversicherung; BGH, Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 340/08 - zu Frisch- und Schmutzwasser).
  • LG Bonn, 12.11.2015 - 6 S 5/15

    Zahlungsanspruch des Vermieters bzgl. rückständiger Mieten und Betriebskosten im

  • LG Itzehoe, 17.12.2010 - 9 S 66/10

    Kein Vorwegbabzug bei Nichtangabe von Heizungsstrom

  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 323/08

    Voraussetzungen für eine Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen; Formelle

  • LG Itzehoe, 14.01.2011 - 9 S 22/10

    Wohnraummiete: Vorwegabzug in der Betriebskostenabrechnung bei fehlender

  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08

    Voraussetzungen für die Erhöhung einer Betriebskostenvorauszahlung durch einen

  • AG Aachen, 16.03.2016 - 115 C 448/15

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung

  • LG Itzehoe, 26.11.2010 - 9 S 52/09

    Formeller Mangel der Mietkostenabrechnung durch Verwendung einer

  • LG Bremen, 10.02.2020 - 1 S 1/19

    Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen wegen Modernisierung

  • LG Berlin, 22.03.2013 - 63 S 568/12

    Heiz- und Betriebskostenabrechnung muss nachvollziehbar sein!

  • KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11

    Abrechnungsreife während des Rechtstreits: Vorausklage erledigt?

  • AG Berlin-Schöneberg, 09.02.2016 - 18 C 108/15

    Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Mieterhöhung

  • AG Köln, 13.11.2015 - 227 C 110/15

    Erstattung der Kosten für die Kopien der Belege und Abrechnungsunterlagen i.R.d.

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Rechtsprechung
   KG, 16.07.2009 - 8 U 77/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4515
KG, 16.07.2009 - 8 U 77/09 (https://dejure.org/2009,4515)
KG, Entscheidung vom 16.07.2009 - 8 U 77/09 (https://dejure.org/2009,4515)
KG, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - 8 U 77/09 (https://dejure.org/2009,4515)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Obliegenheit des Mieters hinsichtlich der Mitteilung der Zustimmung oder deren Versagung zu Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters

  • grundeigentum-verlag.de

    Verpflichtung zur Antwort auf Modernisierungsankündigung; Klageveranlassung

  • RA Kotz

    Modernisierungsmaßnahmen - Vermieterschreiben

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 554 Abs. 2; BGB § 242
    Obliegenheit des Mieters hinsichtlich der Mitteilung der Zustimmung oder deren Versagung zu Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Mieter erklärt sich nicht firstgerecht: Duldungsklage zulässig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Leitsatz)

    Kostentragungspflicht des Mieters bei nicht fristgerechter Abgabe einer Duldungserklärung zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Veranlassung zur Erhebung einer Duldungsklage bei Nichtbeantwortung einer vermieterseitigen Erklärungsaufforderung - Pflicht des Mieters zur Erklärung über Duldungsbereitschaft

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Modernisierungsmaßnahmen: Mieter gibt bei nicht fristgerechter Abgabe der Duldungserklärung Anlass zur Duldungsklage! (IMR 2010, 44)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Lichtenberg - 14 C 334/08
  • KG, 16.07.2009 - 8 U 77/09

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 442
  • NZM 2010, 203
  • ZMR 2010, 180
  • WuM 2009, 669
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 25.01.2018 - 67 T 9/18

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Veranlassung zur Klageerhebung

    Zwar wird vereinzelt vertreten, ein Mieter gebe bereits dann Veranlassung zur Erhebung einer auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen gerichteten Klage, wenn er der fristgebundenen Aufforderung des Vermieters, schriftlich die Bereitschaft zur Duldung der Maßnahmen zu erklären, nicht nachkommt (vgl. KG, Beschl. v. 16. Juli 2009 - 8 U 77/09, NJW-RR 2010, 442, juris Tz. 4; LG Berlin, Beschl. v. 11. März 1997 - 64 T 120/96, GE 1997, 621; Heilmann, in: Herberger/Martinek/Rüßmann, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 555c BGB Rz. 13; Schlosser, in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BeckOK BGB, 43. Edition Stand: 1. Februar 2017, § 555c Rz. 7).
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