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   BGH, 11.08.2009 - VI ZR 163/08   

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https://dejure.org/2009,4944
BGH, 11.08.2009 - VI ZR 163/08 (https://dejure.org/2009,4944)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2009 - VI ZR 163/08 (https://dejure.org/2009,4944)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2009 - VI ZR 163/08 (https://dejure.org/2009,4944)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des ausdrücklichen Bescheidens jeglichen Vorbringens der Beteiligten in den Gründen einer Entscheidung; Erforderlichkeit einer vorbeugenden Streupflicht zur Verhinderung von Glättebildung an bestimmten Stellen in den Nachtstunden

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unfall wegen Verletzung der Streupflicht; Keine vorbeugende Streupflicht in den Nachtstunden

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 544 Abs. 4

  • ra.de
  • RA Kotz

    Glätteunfall zur Nachtzeit - Streupflicht der Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Eine vorbeugende Streupflicht gegen Glättebildung während der Nachtstunden ist grundsätzlich nicht erforderlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Winterdienst: Grundsätzlich keine nächtliche Streupflicht auf Straßen - Ausnahme bei größeren Verkehrsaufkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2009, 677
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 11.08.2009 - VI ZR 163/08
    Die Gerichte brauchen jedoch nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f. ; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432 f.).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus BGH, 11.08.2009 - VI ZR 163/08
    Wer nach Ablauf der mit der Streupflicht verbundenen Zeit durch Glätte stürzt, muss jedoch beweisen, dass sich der Unfall bei Erfüllung der Streupflicht in der vorgeschriebenen Zeit nicht ereignet hätte (Senatsurteil vom 4. Oktober 1983 - VI ZR 98/82 - VersR 1984, 40; OLG Düsseldorf, VersR 1984, 1173; KG VersR 1993, 1369; Geigel/Wellner, Der Haftpflichtprozess, 14. Kap., Rn. 163).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 11.08.2009 - VI ZR 163/08
    Die Gerichte brauchen jedoch nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f. ; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432 f.).
  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 172/77

    Umfang der Streupflicht einer Gemeinde; Begriff des selbständigen bzw.

    Auszug aus BGH, 11.08.2009 - VI ZR 163/08
    Eine vorbeugende Streupflicht zur Verhinderung von Glättebildung an bestimmten Stellen auch in den Nachtstunden ist nur ausnahmsweise dann erforderlich, wenn mit einem entsprechenden Verkehr gerechnet werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 1979 - III ZR 172/77 - VersR 1979, 541, 542).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BGH, 11.08.2009 - VI ZR 163/08
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191, 194 ; 70, 288, 294 ; st.Rspr.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 11.08.2009 - VI ZR 163/08
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191, 194 ; 70, 288, 294 ; st.Rspr.).
  • KG, 25.09.1992 - 9 U 5771/91

    Streupflicht; Fußgänger; Fall; Beweislast; Tageszeit; Zeit

    Auszug aus BGH, 11.08.2009 - VI ZR 163/08
    Wer nach Ablauf der mit der Streupflicht verbundenen Zeit durch Glätte stürzt, muss jedoch beweisen, dass sich der Unfall bei Erfüllung der Streupflicht in der vorgeschriebenen Zeit nicht ereignet hätte (Senatsurteil vom 4. Oktober 1983 - VI ZR 98/82 - VersR 1984, 40; OLG Düsseldorf, VersR 1984, 1173; KG VersR 1993, 1369; Geigel/Wellner, Der Haftpflichtprozess, 14. Kap., Rn. 163).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.1984 - 18 U 233/83

    Beweislast; Streupflicht; Streupflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 11.08.2009 - VI ZR 163/08
    Wer nach Ablauf der mit der Streupflicht verbundenen Zeit durch Glätte stürzt, muss jedoch beweisen, dass sich der Unfall bei Erfüllung der Streupflicht in der vorgeschriebenen Zeit nicht ereignet hätte (Senatsurteil vom 4. Oktober 1983 - VI ZR 98/82 - VersR 1984, 40; OLG Düsseldorf, VersR 1984, 1173; KG VersR 1993, 1369; Geigel/Wellner, Der Haftpflichtprozess, 14. Kap., Rn. 163).
  • BGH, 12.06.2012 - VI ZR 138/11

    Glatteisunfall eines Fußgängers: Grenzen der Streupflicht eines

    Eine vorbeugende Verpflichtung zum Bereithalten eines Streudienstes bestand nicht, weil an dem Sonntagvormittag auf dem Weg zum Haus weder mit einem Fußgängerverkehr zu rechnen war noch die Wetterlage dafür Anlass gab (vgl. zur vorbeugenden Streupflicht Senatsbeschluss vom 11. August 2009 - VI ZR 163/08, WuM 2009, 677 Rn. 5; BGH, Urteil vom 15. Februar 1979 - III ZR 172/77, VersR 1979, 541, 542).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2014 - 2 U 113/13

    Glatteisunfall eines Fußgängers: Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht

    Dazu reicht es anerkanntermaßen nicht aus, dass vereinzelt Personen, insbesondere Zeitungsausträger, vor Einsetzen der allgemeinen Streupflicht unterwegs sind, insbesondere wenn diese sich auf die seit Tagen bestehenden Witterungsverhältnisse einstellen konnten (BGH, WuM 2009, 677; OLG Celle, OLGR 2004, 125; Lange/Schmidbauer, aaO).
  • OLG Schleswig, 01.09.2017 - 7 W 29/17

    Amtshaftungsanspruch: Vertretung einer schleswig-holsteinischen Gemeinde im

    Eine vorbeugende Streupflicht zur Verhinderung von Glättebildung an bestimmten Stellen in den Nachtstunden ist nur ausnahmsweise erforderlich, wenn nämlich mit einem entsprechenden Verkehr gerechnet werden muss (BGH vom 11.08.2009, VI ZR 163/08, WuM 2009, 677-678).
  • LG Aachen, 21.04.2016 - 12 O 447/15

    Winterliche Räum- und Streupflicht

    Eine vorbeugende Streupflicht in den Nachtstunden kann von den Gemeinden nicht verlangt werden (BGH, Beschluss vom 11.08.2009 - VI ZR 163/08; BGH, Urteil vom 02.07.1970 - III ZR 45/67).
  • OLG Jena, 18.07.2012 - 4 U 195/12

    Keine Streupflicht auf nicht markiertem Fußgängerüberweg (über eine innerörtliche

    Auch dann stellt sich aber die Frage nach einem echten Verkehrsbedürfnis, d.h., ist auch unter Berücksichtigung der Erwartungshaltung der Benutzer ein echtes Verkehrsbedürfnis nicht zu bejahen, entfällt eine Streupflicht, die ansonsten bei einer Fahrbahnüberquerung nur dann besteht, wenn diesem Übergang ein (echtes) Verkehrsbedürfnis nicht abgesprochen werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 11.8.2009 - VI ZR 163/08, zit. nach juris; Brandenb. OLG VRR 2008, 282).
  • OLG München, 28.01.2010 - 1 U 3824/09

    Verkehrssicherungspflicht: Beginn der Streupflicht bei Einsetzen des

    Es fehlen hinreichende Anhaltspunkte bzw. Beweisangebote dafür, dass die Beklagte zu 1) und/oder zu 2) an den Vortagen ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen sind (vgl. BGH vom 11.08.2009 - VI ZR 163/08).
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