Weitere Entscheidungen unten: BGH, 28.06.2010 | OLG Hamm, 20.01.2009 | BGH, 23.08.2010

Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2010 - VIII ZB 9/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7202
BGH, 18.05.2010 - VIII ZB 9/10 (https://dejure.org/2010,7202)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2010 - VIII ZB 9/10 (https://dejure.org/2010,7202)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - VIII ZB 9/10 (https://dejure.org/2010,7202)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 570 Abs 3 Halbs 1 ZPO, § 575 Abs 5 ZPO
    Einstweilige Anordnung durch das Rechtsbeschwerdegericht: Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil der ersten Instanz

  • Wolters Kluwer

    Aussetzbarkeit einer Vollziehung eines erstinstanzlichen Räumungsurteils durch ein Rechtsbeschwerdegericht im Wege einer einstweiligen Anordnung bei Gefahr unwiederbringlicher Nachteile

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Räumungsurteil

  • rewis.io

    Einstweilige Anordnung durch das Rechtsbeschwerdegericht: Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil der ersten Instanz

  • ra.de
  • rewis.io

    Einstweilige Anordnung durch das Rechtsbeschwerdegericht: Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil der ersten Instanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 570 Abs. 3 Hs. 1; ZPO § 575 Abs. 5
    Aussetzbarkeit einer Vollziehung eines erstinstanzlichen Räumungsurteils durch ein Rechtsbeschwerdegericht im Wege einer einstweiligen Anordnung bei Gefahr unwiederbringlicher Nachteile

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Aussetzung der Vollziehung erstinstanzlicher Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Einstellung der Räumungszwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2010, 649
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.08.2003 - VIII ZB 77/03

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Einstellung

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - VIII ZB 9/10
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbs. 1 ZPO, § 575 Abs. 5 ZPO auch die Vollziehung einer Entscheidung der ersten Instanz aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht sind (vgl. Senatsbeschluss vom 6. August 2003 - VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509 m.w.N.).
  • LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18

    Wohnraummietverhältnis: Kündigung wegen Eigenbedarfs; Berücksichtigungsfähigkeit

    Es entspricht der von der Kammer geteilten Rechtsprechung des BGH, dass ein Mieter einen nicht zu ersetzenden Nachteil erleidet, wenn er den Besitz an der von ihm gemieteten Wohnung als Mittelpunkt seiner privaten Existenz verliert (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Mai 2010 - VIII ZB 9/10, GE 2010, 1055, juris Tz. 2).
  • BGH, 28.09.2021 - VIII ZB 43/21

    Räumungsvollstreckung: Aussetzung der Vollstreckung durch das

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 570 Abs. 3 Halbs. 1, § 575 Abs. 5 ZPO auch die Vollziehung einer Entscheidung der ersten Instanz aussetzen, wenn hierdurch dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht sind (Senatsbeschlüsse vom 6. August 2003 - VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509; vom 4. Februar 2010 - VIII ZB 84/09, WuM 2010, 252 Rn. 1; vom 18. Mai 2010 - VIII ZB 9/10, GE 2010, 1055; vom 15. November 2011 - VIII ZB 95/11, WuM 2011, 703 Rn. 1; vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 3; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 unter II 2; vom 19. Januar 2017 - I ZB 94/16, NJW-RR 2017, 571 Rn. 3 f.).

    Jedoch spricht bereits nach dem Inhalt des Antrags der Beklagten auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung des erstinstanzlichen Urteils und der in dieser Antragsschrift in Bezug genommenen Berufungsbegründung vieles dafür, dass die Beklagten innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO genügende Begründung ihres Rechtsmittels bei dem Berufungsgericht eingereicht haben (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 2010 - VIII ZB 9/10, aaO).

  • BGH, 03.06.2022 - VIII ZB 44/22

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine Räumungsvollstreckung bei Wohnraum:

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 570 Abs. 3 Halbs. 1, § 575 Abs. 5 ZPO auch die Vollziehung einer Entscheidung der ersten Instanz aussetzen, wenn hierdurch dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht sind (Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 2010 - VIII ZB 84/09, WuM 2010, 252 Rn. 1; vom 18. Mai 2010 - VIII ZB 9/10, GE 2010, 1055; vom 15. November 2011 - VIII ZB 95/11, WuM 2011, 703 Rn. 1; vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 3; vom 28. September 2021 - VIII ZB 43/21, WuM 2022, 57 Rn. 1 mwN).
  • BGH, 18.07.2023 - VIII ZB 90/22

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der durch Urteil ausgesprochenen

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 570 Abs. 3 Halbs. 1, § 575 Abs. 5 ZPO auch die Vollziehung einer Entscheidung der ersten Instanz aussetzen, wenn hierdurch dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht sind (Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 2010 - VIII ZB 84/09, WuM 2010, 252 Rn. 1; vom 18. Mai 2010 - VIII ZB 9/10, juris Rn. 1; vom 15. November 2011 - VIII ZB 95/11, WuM 2011, 703 Rn. 1; vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 3; vom 28. September 2021 - VIII ZB 43/21, WuM 2022, 57 Rn. 1; vom 3. Juni 2022 - VIII ZB 44/22, WuM 2022, 559 Rn. 1).
  • BGH, 14.02.2012 - VIII ZB 3/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschuldete

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann zwar im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbsatz 1 ZPO, § 575 Abs. 5 ZPO auch die Vollziehung einer Entscheidung der ersten Instanz aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2010 - VIII ZB 9/10, GE 2010, 1055; vom 4. Februar 2010 - VIII ZB 84/09, WuM 2010, 52 mwN).
  • LG Berlin, 17.09.2012 - 63 S 208/12

    Mietminderung - Vorhersehbare Bauarbeiten in Nachbarschaft

    Das Gericht kann gemäß §§ 707, 719 ZPO die Vollziehung des angefochtenen Urteils aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Schuldner größere Nachteile drohen als dem Gläubiger und das Rechtsmittel nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - VIII ZB 9/10, GE 2010, 1055).
  • KG, 08.11.2010 - 19 WF 183/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Terminsgebühr in einer Familienstreitsache ohne mündliche

    Voraussetzung ist dafür jedoch, dass durch die Vollziehung dem Beschwerdeführer größere Nachteile als dem Gegner drohen und das Rechtsmittel nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - VIII ZB 9/10 - Juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2010 - IX ZA 26/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18101
BGH, 28.06.2010 - IX ZA 26/10 (https://dejure.org/2010,18101)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2010 - IX ZA 26/10 (https://dejure.org/2010,18101)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - IX ZA 26/10 (https://dejure.org/2010,18101)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2010, 649
 
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Wird zitiert von ... (31)

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.01.2009 - I-15 Wx 164/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3193
OLG Hamm, 20.01.2009 - I-15 Wx 164/08 (https://dejure.org/2009,3193)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2009 - I-15 Wx 164/08 (https://dejure.org/2009,3193)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - I-15 Wx 164/08 (https://dejure.org/2009,3193)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft für kommunale Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung; Straßenreinigung und Abwasserentsorgung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers, nicht der Wohnungseigentümergemeinschaft für auf Grundlage einer kommunalen Satzung i. V. m. § 6 KAG NW erhobene Benutzungsgebühren

  • Judicialis

    WEG § 28 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 16 Abs. 2; ; KAG NW § 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft für kommunale Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Abwasserentsorgung

  • ibr-online

    Haftung der WEG für kommunale Benutzungsgebühren?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Haftung der Wohnungseigentümer für kommunale Benutzungsgebühren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine grundsätzliche Haftung der WEG für kommunale Benutzungsgebühren! (IMR 2009, 172)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1463
  • ZMR 2009, 464
  • BauR 2009, 858
  • WuM 2010, 649
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.02.2005 - X ZR 87/04

    Beginn des Verzuges mit der Entgeltzahlung für Entsorgungsleistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 15 Wx 164/08
    Jedenfalls beziehen sich die vom Autor zitierten Entscheidungen des BGH (MDR 1984, 558 und NJW 2005, 1772) auf eine derartige Konstellation und nicht auf die hoheitliche Erhebung von Gebühren.
  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 15 Wx 164/08
    Die Sonderumlage ist rechtlich eine Ergänzung des Wirtschaftsplans, § 28 Abs. 1 WEG (BGH NJW 1989, 3018).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 125/06

    Haftung der Wohnungseigentümer für Forderungen aus einem Gaslieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 15 Wx 164/08
    Soweit es um rechtsgeschäftlich begründete Pflichten geht, die gemeinschaftsbezogen sind, wird regelmäßig von einem Handeln des Verwalters für die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft ausgegangen (BGH NZM 2007, 363, Rn. 22 - zitiert nach juris).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 15 Wx 164/08
    Die Erforderlichkeit der Mittelaufbringung ergibt sich hier zunächst nicht daraus, dass es sich bei den in den Gebührenbescheiden der Stadt E für die Jahre 2000 - 2005 festgesetzten Grundbesitzgebühren für Abwasser, Abfallentsorgung und Straßenreinigung um eine Verbindlichkeit der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft handeln würde, zu deren Deckung jeder Wohnungseigentümer im Rahmen seiner Verpflichtung zur erforderlichen finanziellen Ausstattung der Gemeinschaft (BGHZ 163, 154 = NJW 2005, 2061, im Folgenden zitiert nach juris, hier Rn. 45) heranzuziehen wäre.
  • BVerwG, 11.11.2005 - 10 B 65.05

    Grundbesitzabgaben; Bestimmtheit von Gebührenbescheiden; Auslegung von

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 15 Wx 164/08
    Dass die in den kommunalen Gebührenregelungen vorgesehene gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nicht durch die Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit verdrängt wird, ist in der höchstrichterlichen Verwaltungsrechtsprechung anerkannt (BVerwG NJW 2006, 791).
  • KG, 12.02.2008 - 27 U 36/07

    Wohnungseigentum: Gesamtschuldnerische vertragliche Außenhaftung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 15 Wx 164/08
    Etwas anderes kann gelten, wenn die Kommune die Inanspruchnahme der kommunalen Leistung nicht öffentlich-rechtlich durch Satzung, sondern durch privat-rechtlichen Vertrag ausgestaltet hat (so KG Berlin Beschluss vom 12.2.2008 - 27 U 36/07 - ZMR 2008, 557/558 auf der Grundlage des in Berlin privatrechtlich ausgestalteten Entgelts für die Abwasserentsorgung).
  • BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Abgabenschuld aus der Herstellung der

    Die herrschende Meinung hingegen geht - mit unterschiedlichen Begründungen - von einer Wahrnehmungspflicht des Verbandes ohne Ermessensspielraum aus (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1463, 1465; VG Köln, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 14 L 872/11, juris Rn. 19; BeckOK WEG/Dötsch, Edition 16, § 10 Rn. 571; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 10 Rn. 498a; Becker in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 16 Rn. 26; ders. in ZfIR 2012, 403, 410 und ZWE 2014, 14, 16; Schmid, ZWE 2009, 325 und NZM 2010, 683, 686; Abramenko, IMR 2007, 18; Elzer, MietRB 2009, 137 f.; vgl. auch Briesemeister, NZM 2007, 225, 230 und IMR 2010, 199; Schmidt, ZWE 2009, 203, 204 f.).

    Sie hat die Forderung zu begleichen, soweit diese berechtigt ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1463, 1465), oder, wenn sie Zweifel an deren Rechtmäßigkeit hat, im Zusammenwirken mit dem in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer Maßnahmen zu ergreifen, um die Forderung abzuwehren und eine Vollstreckung gegen den Wohnungseigentümer aus dem Bescheid zu verhindern.

  • BGH, 11.05.2010 - IX ZR 127/09

    Zwangsversteigerungsverfahren für Wohnungseigentum: Rangordnung für

    Die einzelnen Wohnungseigentümer sind damit stets Miteigentümer des Grundstücks (§ 3 Abs. 1 WEG; vgl. VGH Baden-Württemberg NJW 2009, 1017; OLG Hamm NJW-RR 2009, 1463, 1464; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. § 24 Rn. 12).
  • BGH, 22.03.2012 - VII ZR 102/11

    Kosten der Abfallentsorgung und Straßenreinigung in Berlin: Haftung des

    Demgemäß beschränkt das OLG Hamm (NJW-RR 2009, 1463) die von ihm angenommene gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer ausdrücklich auf die Gebührenpflicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Satzung und räumt ein, dass bei einem privatrechtlich ausgestalteten Nutzungsverhältnis etwas anderes gelten kann.
  • KG, 24.04.2009 - 24 W 55/08
    Auch das OLG Hamm hatte in seiner Entscheidung vom 20.01.2009 (I-15 Wx 164/08, 15 Wx 164/08 - zitiert nach juris) die Frage, ob bei privatrechtlich ausgestalteten Verträgen trotz des bestehenden Anschluss- und Benutzungszwangs eine Vertragsauslegung möglich ist, die alleine die Wohnungseigentümergemeinschaft, die im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums für die Abwasser- und Abfallentsorgung sowie die Straßenreinigung Sorge zu tragen hat, als Vertragspartner ansieht, nicht abschließend zu entscheiden (vgl. dort Rdn. 37).

    Nur abrundend sei hinzugesetzt, dass nach Auffassung des Senats viel dafür spricht, dass § 10 Abs. 8 S. 4 WEG die aktuellen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, die allein an einer Mittelaufbringung nach den §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 5 WEG beteiligt werden können, deshalb auch nicht von ihrer Finanzierungsverantwortung für Altschulden befreit, der die Neueigentümer ggf. durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber ihren Rechtsvorgängern gerecht werden können (vgl. hingegen einen Verstoß einer Sonderumlage gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung in einem derartigen Zusammenhang regelmäßig bejahend den Beschluss des OLG Hamm vom 20.01.2009 zu I -15 Wx 164/08, 15 Wx 164/08).

  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2009 - 13 K 710/08

    Quotale Haftung greift nicht bei Benutzungsgebührenschulden

    OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 15 Wx 164/08 -, in: Justizministerialblatt NRW (JMBl. NRW) 2009, Seite 98 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2009 - 13 K 711/08

    Keine quotale Haftung bei Benutzungsgebührenschulden

    OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 15 Wx 164/08 -, in: Justizministerialblatt NRW (JMBl. NRW) 2009, Seite 98 ff.
  • VG Köln, 01.09.2015 - 14 K 5935/14

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren und Abwassergebühren im Rahmen des

    vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2009 - I-15 Wx 164/08, 15 Wx 164/08 -, juris.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2010 - IX ZB 154/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11217
BGH, 23.08.2010 - IX ZB 154/10 (https://dejure.org/2010,11217)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2010 - IX ZB 154/10 (https://dejure.org/2010,11217)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2010 - IX ZB 154/10 (https://dejure.org/2010,11217)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 1 S 3 ZPO, § 544 Abs 1 S 1 ZPO, § 574 Abs 1 ZPO, § 793 ZPO
    Unzulässigkeit und Unstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 1 S 3 ZPO, § 544 Abs 1 S 1 ZPO, § 574 Abs 1 ZPO, § 793 ZPO
    Unzulässigkeit und Unstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme einer generellen Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen ein Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung

  • rewis.io

    Unzulässigkeit und Unstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässigkeit und Unstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 574 Abs. 1
    Annahme einer generellen Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen ein Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2010, 649
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 23.08.2010 - IX ZB 154/10
    Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 23.08.2010 - IX ZB 154/10
    Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
  • BGH, 16.11.2006 - IX ZA 26/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 23.08.2010 - IX ZB 154/10
    Die Nichtzulassungsbeschwerde ist gemäß § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausschließlich gegen Berufungsurteile eröffnet, nicht aber gegen Entscheidungen, die in Beschlussform ergehen (BGH, Beschl. v. 16. November 2007 - IX ZA 26/06, WuM 2007, 41).
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