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   BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10   

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BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10 (https://dejure.org/2010,1803)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2010 - IX ZB 73/10 (https://dejure.org/2010,1803)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10 (https://dejure.org/2010,1803)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 139 ZPO, § 233 ZPO, § 234 Abs 1 ZPO, § 236 Abs 2 S 1 ZPO
    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges Vertrauen in Postlaufzeit; Erläuterung und Vervollständigung eines Wiedereinsetzungsgesuchs nach Fristablauf

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 233, 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 S. 1
    Berechtigtes Vertrauen auf Auslieferung von Postsendungen am folgenden Werktag

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vertrauen auf Auslieferung der Post am nächsten Werktag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrauen des Rechtsmittelführers auf die Auslieferung der im Bundesgebiet werktags aufgegebenen Postsendung am folgenden Werktag; Erläuterung und Vervollständigung erkennbar unklarer und ergänzungsbedürftiger Angaben eines Wiedereinsetzungsgesuchs zum Zeitpunkt des ...

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO, § 234 ZPO
    Vertrauen in Post - Ergänzung eines Wiedereinsetzungsgesuchs

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges Vertrauen in Postlaufzeit; Erläuterung und Vervollständigung eines Wiedereinsetzungsgesuchs nach Fristablauf

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges Vertrauen in Postlaufzeit; Erläuterung und Vervollständigung eines Wiedereinsetzungsgesuchs nach Fristablauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrauen des Rechtsmittelführers auf die Auslieferung der im Bundesgebiet werktags aufgegebenen Postsendung am folgenden Werktag; Erläuterung und Vervollständigung erkennbar unklarer und ergänzungsbedürftiger Angaben eines Wiedereinsetzungsgesuchs zum Zeitpunkt des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fristen: Vertrauen auf Postzustellung am folgenden Werktag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 458
  • MDR 2011, 124
  • FamRZ 2011, 104
  • AnwBl 2011, 148
  • AnwBl Online 2011, 32
  • WuM 2010, 765
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Damit sind aber die sonst noch erforderlichen, bisher fehlenden Kontrollmechanismen nicht geschaffen (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 369 a.E.; v. 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07, NJW 2007, 2778 Rn. 6).

    c) Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung - wie hier - nach § 139 ZPO geboten war, können nach Ablauf der Antragsfrist mit der Rechtsbeschwerde ergänzt werden (BGH, Beschl. v. 6. Mai 1999 - VII ZB 6/99, NJW 1999, 2284 m.w.N.; v. 18. Juli 2007, aaO S. 2779 Rn. 14).

  • BGH, 09.02.2010 - XI ZB 34/09

    Wiedereinsetzungsantrag: Hinweispflicht des Gerichts auf Ergänzungsbedürftigkeit

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen jedoch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (BGH, Urt. v. 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107, 2108 m.w.N.; v. 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06, NJW 2007, 3212; v. 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636 Rn. 9).

    Dem Berufungsgericht musste sich aufdrängen, dass weiterer Vortrag zu den Zeitpunkten der Postleerung deshalb unterblieben war, weil die Beklagte dies in Anbetracht des frühzeitigen Einwurfs vor 17.00 Uhr nicht für erforderlich hielt (BGH, Beschl. v. 9. Februar 2010, aaO Rn. 11).

  • BGH, 06.06.2005 - II ZB 9/04

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Der Wiedereinsetzung begehrende Antragsteller hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass sein Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgemäß an das zuständige Berufungsgericht weitergeleitet werden konnte (BGH, Beschl. v. 6. Juni 2005 - II ZB 9/04, NJW-RR 2005, 1373).
  • BGH, 25.06.2009 - V ZB 191/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    aa) Eine konkrete Einzelanweisung kann den Rechtsanwalt dann nicht von einer unzureichenden Büroorganisation entlasten, wenn sie die bestehende Organisation nicht außer Kraft setzt, sondern sich darin einfügt und vorhandene Organisationsmängel nicht beseitigt (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Juni 2009 - V ZB 191/08, NJW 2009, 3036 Rn. 9).
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Die Beklagte wäre gehalten gewesen, den gewöhnlichen Geschäftsgang im Verkehr zwischen Landgericht und Oberlandesgericht im Blick auf den zeitlichen Ablauf der Bearbeitung des Eingangs durch die Geschäftsstelle des Landgerichts, der Vorlage an den Richter, der Bearbeitung durch ihn und der Weiterleitung an die Postausgangsstelle des Landgerichts und von dort an das Oberlandesgericht zu konkretisieren (BGH, Beschl. v. 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86, NJW 1987, 440, 441 a.E.).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Damit sind aber die sonst noch erforderlichen, bisher fehlenden Kontrollmechanismen nicht geschaffen (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 369 a.E.; v. 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07, NJW 2007, 2778 Rn. 6).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 235/01

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Unfähigkeit eines Rechtsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen jedoch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (BGH, Urt. v. 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107, 2108 m.w.N.; v. 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06, NJW 2007, 3212; v. 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636 Rn. 9).
  • BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung einer

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (BGH, Beschl. v. 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 01.03.2005 - VI ZB 65/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Übermittlung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Die Rechtsbeschwerde zeigt keinen Vortrag der Beklagten vor dem Berufungsgericht auf, welche allgemeinen Anweisungen bestanden, insbesondere ob und auf welche Weise die Richtigkeit der Empfängernummer abschließend und selbständig zu prüfen war (BGH, Beschl. v. 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862).
  • BGH, 06.05.1999 - VII ZB 6/99

    Ergänzung tatsächlicher Angaben zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags nach

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    c) Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung - wie hier - nach § 139 ZPO geboten war, können nach Ablauf der Antragsfrist mit der Rechtsbeschwerde ergänzt werden (BGH, Beschl. v. 6. Mai 1999 - VII ZB 6/99, NJW 1999, 2284 m.w.N.; v. 18. Juli 2007, aaO S. 2779 Rn. 14).
  • BGH, 13.06.2007 - XII ZB 232/06

    Hinweispflichten des Gerichts bei angenommener Unklarheit des Vorbringens zu

  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08 - NJW 2009, 2379 Rn. 8 m.w.N. und vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10 - NJW 2011, 458 Rn. 15).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters bei Stornierung des

    Übersendet der Versicherer Stornogefahrmitteilungen durch die Post, so darf er grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Postsendung ordnungsgemäß befördert wird und, wenn sie im Bundesgebiet werktags aufgegeben wird, am folgenden Werktag ausgeliefert wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, juris Rn. 15; vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 226/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf die übliche Postlaufzeit bei

    Geht eine Sendung verloren oder wird sie verspätet ausgeliefert, darf dies der Partei nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217, 1218; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 15; Beschluss vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379 Rn. 8 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10   

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https://dejure.org/2010,2199
BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10 (https://dejure.org/2010,2199)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2010 - V ZB 37/10 (https://dejure.org/2010,2199)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - V ZB 37/10 (https://dejure.org/2010,2199)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 ZVG, § 43 Abs 2 ZVG, § 83 Nr 1 ZVG
    Zwangsversteigerungsverfahren: Arglistige Vereitelung von Zustellungen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 6, 9, 33, 43
    Keine arglistige Zustellungsverhinderung bei Umzug während des Zwangsversteigerungsverfahrens ohne Mitteilung einer neuen Anschrift

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arglistige Verhinderung von Zustellungen durch den Umzug eines Beteiligten eines Zwangsversteigerungsverfahrens ohne Mitteilung der neuen Anschrift an das Vollstreckungsgericht und ohne Stellung eines Nachsendeantrags

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zuschlagsversagung wegen fehlender Zustellung des Fortsetzungsbeschlusses an Schuldner und Nicht-Berücksichtigung eines Wohnrechtsinhabers als Verfahrensbeteiligten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustellung im Zwangsversteigerungsverfahren bei Umzug eines Beteiligten ohne Miteilung der neuen Anschrift; Beteiligung durch Mitteilung des Wunsches zur Berücksichtigung eines dinglichen Wohnrechts; Zustellung; Verfahrensbeteiligung

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Arglistige Vereitelung von Zustellungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Arglistige Vereitelung von Zustellungen

  • rechtsportal.de

    Arglistige Verhinderung von Zustellungen durch den Umzug eines Beteiligten eines Zwangsversteigerungsverfahrens ohne Mitteilung der neuen Anschrift an das Vollstreckungsgericht und ohne Stellung eines Nachsendeantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Keine arglistige Zustellungsverhinderung durch Umzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zugangsvereitelung durch Umzug?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unterbliebene Mitteilung des Zwangsversteigerungstermins

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Arglistige Zustellungsvereitelung

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unbekannt verzogen? Zustellungspflicht des Gerichts im Rahmen einer Zwangsversteigerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 233
  • MDR 2011, 130
  • NZM 2011, 91
  • WM 2011, 174
  • Rpfleger 2011, 171
  • WuM 2010, 765
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 8/07

    Rechtstellung des Erbbauberechtigten bei Zwangsversteigerung eines mit einem

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10
    aa) Der Beteiligte zu 3 ist nach § 9 Nr. 2 ZVG Verfahrensbeteiligter und damit grundsätzlich beschwerdeberechtigt (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 8/07, WM 2007, 1748, 1749 Rn. 8).

    Auch kann ihm eine mögliche Rechtsbeeinträchtigung durch die Festsetzung des Verkehrswerts nicht abgesprochen werden (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 8/07, WM 2007, 1748, 1749 Rn. 8; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 74a Anm. 9.8).

  • BGH, 30.05.1956 - V ZR 200/54

    Anmeldung bei Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10
    Eine besondere Form der Erklärung ist nicht vorgeschrieben (Senat, Urteil vom 30. Mai 1956 - V ZR 200/54, BGHZ 21, 30, 32); insbesondere muss der Begriff "Anmeldung" nicht verwendet werden, solange der Wille, das Recht möge im Verfahren berücksichtigt werden, erkennbar zum Ausdruck kommt.
  • BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07

    Anforderungen an die Bekanntmachung des durch das Vollstreckungsgericht neu

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10
    a) Das Rechtsbeschwerdegericht verkennt, dass über die von dem Beteiligten zu 3 vor dem Versteigerungstermin erhobene sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung des Verkehrswerts (§ 74a Abs. 5 Satz 3 ZVG) in der Sache zu befinden und deshalb vorher ein (vorläufiger) Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 5 ZVG gegeben war (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, NJW-RR 2008, 1741, 1742 Rn. 12; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 83 Anm. 3.5).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da sich die Beteiligten bei einer Zuschlagsbeschwerde in aller Regel nicht als Parteien im Sinne der §§ 91 ff. ZPO gegenüberstehen (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7), und sich die Verpflichtung der Beteiligten zu 2, die auf sie entfallenden Gerichtskosten zu tragen, aus dem Gesetz ergibt.
  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07

    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10
    Das gilt jedoch nicht bei einem rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuch, wie es nach der rechtsfehlerfreien Würdigung des Beschwerdegerichts hier vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07, NJW-RR 2008, 216, 217 Rn. 6 f.).
  • BGH, 05.10.2006 - V ZB 2/06

    Ablösung von Grundpfandrechten durch den Grundpfandgläubiger; Vorausetzungen der

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10
    Für die Anmeldung nach § 9 Nr. 2 ZVG reicht die bloße Willensbekundung des Erklärenden, dass er eine Berücksichtigung seines - näher zu bezeichnenden - Rechts in dem Zwangsversteigerungsverfahren wünscht (Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 166 Rn. 15).
  • BGH, 14.05.2019 - X ZR 94/18

    Unzulässige Rechtsausübung bei Berufung auf fehlerhafte Ersatzzustellung:

    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesem scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233 Rn. 17; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - V ZB 131/11, juris Rn. 11).
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    Der Einwand unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) kann zwar grundsätzlich auch im Recht der Zustellung begründet sein (vgl. Staudinger/Looschelders/Olzen (2015) § 242 BGB Rn. 1133; BGH 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10 - Rn. 17; 28. April 2008 - II ZR 61/07 - Rn. 2 ff.; 26. Oktober 1971 - X ZB 15/71 - zu B III 2 f der Gründe, BGHZ 57, 160) .

    In einem solchen Fall spricht gerade nichts dafür, dass der Rechtsanwalt zielgerichtet versucht hat, eine Zustellung, mit der er sicher rechnen musste, zu verhindern (vgl. BGH 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10 - Rn. 17) .

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 207/10

    Bietvollmacht eines Sparkassenvorstands als öffentliche Urkunde

    Die Nichteinhaltung einer dieser Fristen führt zu einem Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 1 ZVG, der nur dann nach § 84 Abs. 1 ZVG geheilt ist, wenn ausgeschlossen werden kann, dass der Schuldner die ihm durch § 43 Abs. 2 ZVG zugebilligte Überlegungszeit nicht dazu genutzt hätte, den Verlust seines Eigentums zu verhindern (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, WM 2011, 174, 175 Rn. 15 und 18).

    Die einzuhaltende Frist zwischen der Zustellung des Anordnungs- oder Beitrittsbeschlusses und dem Versteigerungstermin soll dem Schuldner eine Überlegungszeit einräumen, damit er den Eigentumsverlust noch vermeiden kann (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, WM 2011, 174, 175 Rn. 18).

  • BGH, 07.12.2017 - V ZB 109/17

    Zwangsversteigerungssache: Neubewertung des Verkehrswertes nach Eintritt der

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde gilt dies auch für die Verfahrensbeteiligten gemäß § 9 Nr. 2 ZVG (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233 Rn. 24), zu denen die Beteiligte zu 2 gehört.
  • BGH, 20.10.2011 - V ZB 131/11

    Heilung einer unwirksamen Zustellung: Tatsächliche Kenntnisnahme des

    b) Anerkannt ist aber, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend macht, obwohl er einen Irrtum über seine Wohnung bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - III ZR 342/09, NJW 2011, 2440 Rn. 15; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 178 Rn. 7 jeweils mwN).
  • BGH, 18.07.2013 - V ZB 29/12

    Zwangsverwaltungssache: Beteiligung des Eigentumsprätendenten; Überprüfung der

    Die Anmeldung bedarf keiner besonderen Form (Senat, Urteil vom 30. Mai 1956 - V ZR 200/54, BGHZ 21, 30, 32 sowie Beschlüsse vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 166 Rn. 15 und vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233, 234 Rn. 24; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 9 Rn. 4.1; Rellermeyer in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 9 Rn. 21).
  • OLG Dresden, 23.11.2020 - 4 U 1563/20

    Zustellungsrecht

    Allerdings kann es sich als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über einen seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesen scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rz. 15; BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10; Beschluss vom 20.10.2011 - V ZB 131/11).
  • OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1563/20
    Allerdings kann es sich als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über einen seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesen scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rz. 15; BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10; Beschluss vom 20.10.2011 - V ZB 131/11).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AL 1358/11
    Der Kläger hat hierdurch ein ihm zuzurechnendes Zustellungshindernis geschaffen, mit dem das SG nicht zu rechnen brauchte (vgl. u.a. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.02.1977 - 2 AZR 770/75 - m.w.N.; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10 - jew. veröffentlicht in juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.2010 - VIII ZR 155/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9454
BGH, 27.10.2010 - VIII ZR 155/10 (https://dejure.org/2010,9454)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2010 - VIII ZR 155/10 (https://dejure.org/2010,9454)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - VIII ZR 155/10 (https://dejure.org/2010,9454)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 712 ZPO, § 719 Abs 2 ZPO
    Räumungsprozess bei Wohnraummiete: Einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung in der Revisionsinstanz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 712 ZPO, § 719 Abs 2 ZPO
    Räumungsprozess bei Wohnraummiete: Einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung in der Revisionsinstanz

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Voraussetzungen für das Vorliegen der Gefahr eines nicht zu ersetzenden Nachteils i.R.e. Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • rewis.io

    Räumungsprozess bei Wohnraummiete: Einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung in der Revisionsinstanz

  • ra.de
  • rewis.io

    Räumungsprozess bei Wohnraummiete: Einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung in der Revisionsinstanz

  • rechtsportal.de

    ZPO § 711 S. 1; ZPO § 712; ZPO § 719 Abs. 2
    Rechtliche Voraussetzungen für das Vorliegen der Gefahr eines nicht zu ersetzenden Nachteils i.R.e. Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Unbegründeter Einstellungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Einstweilige Einstellung der Räumungszwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ohne Schutzantrag in der Berufung kein einstweiliger Vollstreckungsschutz beim BGH! (IMR 2011, 114)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2010, 765
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.2007 - VIII ZR 2/07

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - VIII ZR 155/10
    Eine Ausnahme gilt allenfalls dann, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Antrag nach § 712 ZPO zu stellen, oder wenn sich nachträglich neue Gründe ergeben haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. August 2004 - VIII ZR 178/04, WuM 2004, 553 unter [II] 1 mwN sowie vom 13. März 2007 - VIII ZR 2/07, WuM 2007, 209 Rn. 4).
  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 208/05

    Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - VIII ZR 155/10
    Hat der Schuldner dies versäumt, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht (Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2004 - VIII ZR 215/04, GE 2004, 1523 unter II mwN.; vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 208/05, WuM 2005, 735 unter II 1; vom 18. August 2008 - VIII ZR 215/08, WuM 2008, 612 Rn. 3).
  • BGH, 18.08.2008 - VIII ZR 215/08

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - VIII ZR 155/10
    Hat der Schuldner dies versäumt, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht (Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2004 - VIII ZR 215/04, GE 2004, 1523 unter II mwN.; vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 208/05, WuM 2005, 735 unter II 1; vom 18. August 2008 - VIII ZR 215/08, WuM 2008, 612 Rn. 3).
  • BGH, 27.10.2004 - VIII ZR 215/04

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - VIII ZR 155/10
    Hat der Schuldner dies versäumt, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht (Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2004 - VIII ZR 215/04, GE 2004, 1523 unter II mwN.; vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 208/05, WuM 2005, 735 unter II 1; vom 18. August 2008 - VIII ZR 215/08, WuM 2008, 612 Rn. 3).
  • BGH, 09.08.2004 - VIII ZR 178/04

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - VIII ZR 155/10
    Eine Ausnahme gilt allenfalls dann, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Antrag nach § 712 ZPO zu stellen, oder wenn sich nachträglich neue Gründe ergeben haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. August 2004 - VIII ZR 178/04, WuM 2004, 553 unter [II] 1 mwN sowie vom 13. März 2007 - VIII ZR 2/07, WuM 2007, 209 Rn. 4).
  • BGH, 19.01.2017 - I ZB 94/16

    Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss:

    aa) Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil des Berufungsgerichts durch das Revisionsgericht nach § 719 Abs. 2 Satz 1 ZPO kein Raum, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 24. November 2010 - XII ZR 31/10, NJW-RR 2011, 705 Rn. 7; Beschluss vom 27. Oktober 2010 - VIII ZR 155/10, WuM 2010, 765 Rn. 3).
  • BGH, 24.05.2016 - II ZR 105/16

    Revision gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil; Anordnung der

    a) Die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als ein letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners angesehen, dem regelmäßig der Erfolg zu versagen ist, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - II ZR 207/12, juris Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2011 - II ZR 221/10, WuM 2011, 528 Rn. 4; Beschluss vom 24. November 2010 - XII ZR 31/10, NJW-RR 2011, 705 Rn. 7; Beschluss vom 27. Oktober 2010 - VIII ZR 155/10, WuM 2010, 765 Rn. 3, jew. mwN).
  • BGH, 30.08.2011 - II ZR 221/10

    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Voraussetzungen für eine einstweilige

    a) Die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als ein letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners angesehen, dem regelmäßig der Erfolg zu versagen ist, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2010 - XII ZR 31/10, NJW-RR 2011, 705 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 27. Oktober 2010 - VIII ZR 155/10, WuM 2010, 765 Rn. 3 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.2010 - VIII ZA 14/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17037
BGH, 02.11.2010 - VIII ZA 14/10 (https://dejure.org/2010,17037)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2010 - VIII ZA 14/10 (https://dejure.org/2010,17037)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2010 - VIII ZA 14/10 (https://dejure.org/2010,17037)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 160 Abs 3 Nr 5 ZPO, § 162 Abs 1 ZPO, § 418 ZPO
    Urkundenprozess des Wohnraumvermieters auf Zahlung rückständigen Mietzins: Prozesskostenhilfe für den Mieter bei Einwendung von Mietminderungsansprüchen gestützt auf ein gerichtliches Protokoll

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 160 Abs 3 Nr 5 ZPO, § 162 Abs 1 ZPO, § 418 ZPO
    Urkundenprozess des Wohnraumvermieters auf Zahlung rückständigen Mietzins: Prozesskostenhilfe für den Mieter bei Einwendung von Mietminderungsansprüchen gestützt auf ein gerichtliches Protokoll

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie Eignung eines gerichtlichen Protokolls zum urkundlichen Beweis

  • rewis.io

    Urkundenprozess des Wohnraumvermieters auf Zahlung rückständigen Mietzins: Prozesskostenhilfe für den Mieter bei Einwendung von Mietminderungsansprüchen gestützt auf ein gerichtliches Protokoll

  • ra.de
  • rewis.io

    Urkundenprozess des Wohnraumvermieters auf Zahlung rückständigen Mietzins: Prozesskostenhilfe für den Mieter bei Einwendung von Mietminderungsansprüchen gestützt auf ein gerichtliches Protokoll

  • rechtsportal.de

    Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie Eignung eines gerichtlichen Protokolls zum urkundlichen Beweis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2010, 765
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 53/83

    Irrtum über die Erklärung eines Rechtsmittelverzichts - Zwingend festzustellende

    Auszug aus BGH, 02.11.2010 - VIII ZA 14/10
    Das von der Beklagten vorgelegte gerichtliche Protokoll ist schon deswegen zum urkundlichen Beweis der behaupteten Mängel ungeeignet, weil ihm in Ermangelung der nach § 160 Abs. 3 Nr. 5, § 162 Abs. 1 ZPO erforderlichen Genehmigung die Beweiskraft als öffentliche Urkunde (§ 418 ZPO) fehlt (BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 53/83, NJW 1984, 1465 unter II 1 c bb; vom 4. Juli 2007 - XII ZB 14/07, NJW-RR 2007, 1451 Rn. 8; Musielak/Stadler, ZPO, 7. Aufl., § 162 Rn. 5; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 162 Rn. 6).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 14/07

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 02.11.2010 - VIII ZA 14/10
    Das von der Beklagten vorgelegte gerichtliche Protokoll ist schon deswegen zum urkundlichen Beweis der behaupteten Mängel ungeeignet, weil ihm in Ermangelung der nach § 160 Abs. 3 Nr. 5, § 162 Abs. 1 ZPO erforderlichen Genehmigung die Beweiskraft als öffentliche Urkunde (§ 418 ZPO) fehlt (BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 53/83, NJW 1984, 1465 unter II 1 c bb; vom 4. Juli 2007 - XII ZB 14/07, NJW-RR 2007, 1451 Rn. 8; Musielak/Stadler, ZPO, 7. Aufl., § 162 Rn. 5; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 162 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   AG Köln, 10.07.2009 - 201 C 525/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,43695
AG Köln, 10.07.2009 - 201 C 525/08 (https://dejure.org/2009,43695)
AG Köln, Entscheidung vom 10.07.2009 - 201 C 525/08 (https://dejure.org/2009,43695)
AG Köln, Entscheidung vom 10. Juli 2009 - 201 C 525/08 (https://dejure.org/2009,43695)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • WuM 2010, 765
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten

    Auszug aus AG Köln, 10.07.2009 - 201 C 525/08
    So liegt es zum Beispiel, wenn bei einer Betriebskostenart Betriebskosten für ein größeres Objekt oder mehrere Objekte einheitlich anfallen und der Vermieter nur einen Teil dieser Kosten umlegt, ohne erkennbar zu machen, dass (und wie ?) er diese aus einer größeren Kostenmenge heraus gerechnet hat (BGH ZMR 08, 38 [41]).
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