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   BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 39/09, veröffentlicht am 9.2.2010   

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https://dejure.org/2009,1348
BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 39/09, veröffentlicht am 9.2.2010 (https://dejure.org/2009,1348)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2009 - VIII ZR 39/09, veröffentlicht am 9.2.2010 (https://dejure.org/2009,1348)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 39/09, veröffentlicht am 9.2.2010 (https://dejure.org/2009,1348)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 536 Abs. 1 S. 1
    Berechnung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung mit Galerie: Mietvertragliche Vereinbarung maßgebend; öffentlich-rechtliche Berechnungsverordnungen nur von nachrangiger Relevanz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung unabhängig von bauordnungsrechtlichen Vorschriften

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnflächeberechnung Maisonettewohnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnfläche in Maisonettewohnung mit Galeriegeschoss

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Immobilienrecht: Wohnflächenberechnung: Ermittlung bei einer Maisonettewohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536 Abs. 1 S. 1
    Berücksichtigung der Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung unabhängig von bauordnungsrechtlichen Vorschriften

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wohnfläche einer Maisonettewohnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Galeriegeschoss als vertraglich vereinbarte Wohnfläche?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnflächenermittlung einer Maisonettewohnung - Galeriegeschoss zählt mit!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wohnflächenermittlung bei Maisonettewohnung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Bei der Wohnflächenermittlung gelten die Angaben im Mietvertrag!

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Galerie zählt in der Regel zur Wohnfläche

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag geht Bauordnung bei Wohnflächenberechnung vor

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Nicht alle vermieteten Räume zählen zur Wohnfläche

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Wohnflächenberechnung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Wohnflächenberechnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falsche Wohnfläche und trotzdem keine Miete zurück

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung mit Galeriegeschoss (IMR 2010, 123)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1064
  • MDR 2010, 376
  • NZBau 2010, 238
  • NZM 2010, 196
  • ZMR 2010, 430
  • WuM 2010, 150
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 275/08

    Wohnflächenberechnung bei öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 39/09
    Bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung ist die Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses unabhängig davon zu berücksichtigen, ob die Räume des Galeriegeschosses nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften deswegen nicht zur Wohnfläche zu rechnen sind, weil sie zu weniger als der Hälfte der Grundfläche eine lichte Höhe von mehr als 2, 20 m aufweisen und deshalb nicht als Aufenthaltsräume gelten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 275/08, NJW 2009, 3421).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats legt das Berufungsgericht auch im Ansatz zutreffend seiner Entscheidung zugrunde, dass einer Vereinbarung der Parteien darüber, welche Flächen in die Berechnung der Wohnfläche einzubeziehen sind, der Vorrang zukommt (vgl. Senatsurteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 275/08, NJW 2009, 3421, Tz. 10 m. w. N.).

    Wie der Senat - nach Erlass des Berufungsurteils - bereits entschieden hat, sind die Flächen von Räumen, die nach dem Vertrag zu Wohnzwecken vermietet sind, bei der Wohnflächenermittlung unabhängig davon mit einzurechnen, ob sie wegen öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkungen bei einer Flächenberechnung nach den Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung als Wohnraum anzurechen sind (Senatsurteil vom 16. September 2009, aaO).

  • BGH, 23.05.2007 - VIII ZR 231/06

    Berücksichtigung von Nutzflächen bei der Berechnung der Wohnfläche

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 39/09
    Ebenso zutreffend geht das Berufungsgericht auch davon aus, dass der Begriff der Wohnfläche auslegungsbedürftig ist, weil er keinen feststehenden Inhalt hat, und, da eine verbindliche Regelung zur Berechnung von Flächen bei frei finanziertem Wohnraum fehlt, zur Auslegung des Begriffs der Wohnfläche grundsätzlich auch die für den preisgebundenen Wohnraum geltenden Bestimmungen herangezogen werden können, falls nicht die Parteien dem Begriff der Wohnfläche im Einzelfall eine abweichende Bedeutung beigemessen haben oder ein anderer Berechnungsmodus ortsüblich oder nach der Art der Wohnung nahe liegender ist (Senatsurteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 44/03, NJW 2004, 2230, unter II 1 b aa, cc, sowie vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 231/06, NJW 2007, 2624, Tz. 13).
  • BGH, 23.05.2007 - VIII ZR 138/06

    Zur Mieterhöhung, wenn die vermietete Wohnung tatsächlich größer ist als

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 39/09
    Zu Recht geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass die Angabe der Größe der Räume mit ca. 88 qm als Beschaffenheitsvereinbarung über die Wohnfläche der vermieteten Wohnung anzusehen ist, die bei einer Abweichung von mehr als 10 % zum Nachteil des Mieters zu einem Mangel der Mietsache führt (Senatsurteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947, unter II 2 a, c, sowie vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626 Tz. 13 f., 17).
  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03

    Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 39/09
    Zu Recht geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass die Angabe der Größe der Räume mit ca. 88 qm als Beschaffenheitsvereinbarung über die Wohnfläche der vermieteten Wohnung anzusehen ist, die bei einer Abweichung von mehr als 10 % zum Nachteil des Mieters zu einem Mangel der Mietsache führt (Senatsurteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947, unter II 2 a, c, sowie vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626 Tz. 13 f., 17).
  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 44/03

    Abweichung der anrechenbaren von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 39/09
    Ebenso zutreffend geht das Berufungsgericht auch davon aus, dass der Begriff der Wohnfläche auslegungsbedürftig ist, weil er keinen feststehenden Inhalt hat, und, da eine verbindliche Regelung zur Berechnung von Flächen bei frei finanziertem Wohnraum fehlt, zur Auslegung des Begriffs der Wohnfläche grundsätzlich auch die für den preisgebundenen Wohnraum geltenden Bestimmungen herangezogen werden können, falls nicht die Parteien dem Begriff der Wohnfläche im Einzelfall eine abweichende Bedeutung beigemessen haben oder ein anderer Berechnungsmodus ortsüblich oder nach der Art der Wohnung nahe liegender ist (Senatsurteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 44/03, NJW 2004, 2230, unter II 1 b aa, cc, sowie vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 231/06, NJW 2007, 2624, Tz. 13).
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZR 170/09

    Ehescheidung: Bewertung eines Vermögensgegenstandes im

    Dem stehen die von der Revision zitierten Urteile des VIII. Zivilsenats (vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 39/09 - NJW 2010, 1064 Rn. 18 und vom 16. September 2009 - VIII ZR 275/08 - NJW 2009, 3421 Rn. 8 ff.) nicht entgegen.
  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09

    Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung: Vereinbarung der Wohnfläche durch

    Der Senat hat - nach Erlass des Ausgangsurteils - wiederholt entschieden, dass Flächen von Räumen, die nach dem Vertrag zu Wohnzwecken vermietet sind, bei der Wohnflächenermittlung unabhängig davon mit einzurechnen sind, ob sie bei einer Flächenberechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen als Wohnraum anzurechnen sind (Senatsurteile vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 39/09, WuM 2010, 150, Tz. 17; vom 16. September 2009 - VIII ZR 275/08, NJW 2009, 3421, Tz.10; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.10.2020 - V ZR 282/19

    Wohnungseigentum: Neuregelung des Kostenverteilungsmaßstabes durch

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass der Begriff der Wohnfläche auslegungsbedürftig ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 39/09, NJW 2010, 1064 Rn. 17).
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