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   BGH, 05.10.2010 - VIII ZR 221/09   

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https://dejure.org/2010,14869
BGH, 05.10.2010 - VIII ZR 221/09 (https://dejure.org/2010,14869)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2010 - VIII ZR 221/09 (https://dejure.org/2010,14869)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - VIII ZR 221/09 (https://dejure.org/2010,14869)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 543 Abs 1 BGB, § 890 ZPO
    Fristlose Vermieterkündigung: Verweigerung des Wohnungszutritts durch den Mieter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 543 Abs 1 BGB, § 890 ZPO
    Fristlose Vermieterkündigung: Verweigerung des Wohnungszutritts durch den Mieter

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Vermieters auf das Einklagen bei der erheblichen Verletzung von Duldungspflichten durch den Mieter mit anschließender Pflicht zur Vollstreckung ohne die Möglichkeit zur Ausübung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung als klärungsbedürftige ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fristlose Kündigung bei Weigerung des Mieters zu Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter; §§ 543 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung bei Verletzung von Duldungspflichten

  • RA Kotz

    Vermieter Zutritt zur Wohnung verwehrt - fristlose Kündigung?

  • online-und-recht.de

    Fristlose Vermieterkündigung: Verweigerung des Wohnungszutritts durch den Mieter

  • rewis.io

    Fristlose Vermieterkündigung: Verweigerung des Wohnungszutritts durch den Mieter

  • ra.de
  • rewis.io

    Fristlose Vermieterkündigung: Verweigerung des Wohnungszutritts durch den Mieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 543; ZPO § 890
    Beschränkung des Vermieters auf das Einklagen bei der erheblichen Verletzung von Duldungspflichten durch den Mieter mit anschließender Pflicht zur Vollstreckung ohne die Möglichkeit zur Ausübung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung als klärungsbedürftige ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung von Duldungspflichten durch den Mieter (Besichtigung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Die Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten in einer WEG bedarf nur der einfachen Stimmenmehrheit

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Vermieter Zutritt zur Wohnung verwehrt - fristlose Kündigung?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verweigert der Mieter Kaufinteressenten den Zutritt, droht die fristlose Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 366
  • WuM 2011, 13
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 281/13

    Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten:

    Dem Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen auch schon vor Erhebung einer Duldungsklage und Erwirkung eines Titels unzumutbar sein, wenn der Mieter seine Pflicht gemäß § 554 BGB aF (vgl. jetzt §§ 555a bis 555d BGB) verletzt, die Instandsetzung oder Modernisierung der Mietsache zu dulden (Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb. 2014, § 573 Rn. 35; Lützenkirchen/Lützenkirchen, Mietrecht, § 543 Rn. 20 f.; vgl. auch Erman/Lützenkirchen, BGB, 14. Aufl., § 543 Rn. 5; Grapentin in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., Kap. IV Rn. 389; Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2010 - VIII ZR 221/09, WuM 2011, 13 Rn. 2 f. [zu vertraglichen Duldungspflichten]).
  • LG Oldenburg, 03.08.2012 - 6 S 75/12

    Berechtigung eines Vermieters zur Besichtigung der vermieteten Wohnung in

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 05.10.2010 (Az. VIII ZR 221/09) ist im Einzelfall zu bewerten, ob es dem Vermieter zuzumuten ist, vor Ausspruch einer Kündigung einen Duldungstitel gegen den Mieter zu erwirken und ggf. Vollstreckungsversuche nach § 890 ZPO zu unternehmen.
  • LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13

    Nicht aufgeräumte Wohnung ist kein Grund zur Kündigung!

    Zuvor ist zu beachten, ob und inwieweit es dem Vermieter im Einzelfall möglich und zumutbar ist, den Mieter gem. § 541 BGB auf Unterlassung vertragswidrigen Verhaltens bzw. auf Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen, notfalls auch unter Einschaltung gerichtlicher Hilfe (vgl. BGH, WuM 2011, 13; LG Berlin, GE 2009, 1316; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Auf., § 543 BGB, Rz. 59; § 573 BGB, Rz. 22 m.W.N.).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2016 - 25 S 63/16

    Vorübergehende Entnahmen sind in Jahresabrechnung zu erläutern!

    In die Gesamtabrechnung sind auch solche Ausgaben einzustellen, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat, da nur bei einer solchen Handhabung von einer vollständigen, lückenlosen und rechnerisch richtigen Abrechnung gesprochen werden kann (Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. März 2011, - V ZR 156/10, ZMR 2011, 366).
  • KG, 20.06.2019 - 8 U 132/18

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bei mehrmaliger verzögerter Mietzahlung

    a) Die beharrliche Verweigerung des Zutritts kann eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB rechtfertigen (s. BGH, Beschl. v. 05.10.2010 - VIII ZR 221/09, juris Tz 3).
  • AG München, 28.07.2020 - 473 C 6285/20

    Mietrechtliche Streitigkeit - Kündigung wegen verweigerter Wohnungsbesichtigung

    Innerhalb dieser Wertung kann auch die Frage erheblich sein, ob es dem Vermieter im Einzelfall zuzumuten ist, vor Ausspruch der fristlosen Kündigung einen Duldungstitel gegen den Mieter zu erwirken und gegebenenfalls Vollstreckungsversuche nach § 890 ZPO zu unternehmen (BGH Beschl. vom 05.10.2010 - VIII ZR 221/09, BeckRS 2010, 30934).
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.10.2014 - 6 C 1267/14

    Keine Wohnungsbesichtigung durch Vermieter ohne Anlass

    In Bezug auf Duldungspflichten gilt insoweit nichts Anderes als in Bezug auf Zahlungs- oder Unterlassungspflichten des Mieters, deren Verletzung ungeachtet einer entsprechenden Titulierung den Vermieter ebenfalls nicht daran hindern, von seinem parallel hierzu bestehenden Recht aus § 573 Gebrauch zu machen, sofern dessen übrige Voraussetzungen vorliegen (Rolfs in Staudinger, BGB-Neubearbeitung 2014, § 573 Randnr. 35; BGH NJW 2012, 3089; BGH WuM 2011, 13-14).
  • OLG Dresden, 25.01.2023 - 5 U 1239/22

    Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Abrechnung des

    Seine Grundlage kann der wichtige Grund in jedweder Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag haben (vgl. BGH, Beschluss vom 05.10.2010, VIII ZR 221/09, BeckRS 2010, 30934 Rn. 3; Urteil vom 15.04.2015, VIII ZR 281/13, NJW 2015, 2417 Rn. 21).
  • LG Berlin, 12.12.2013 - 67 S 629/12
    Der BGH (Beschluss vom 05.10.2010, VIII ZR 221/09) führt insoweit aus:.
  • KG, 22.05.2023 - 8 U 47/22

    Büros statt Einzelhandelsflächen: Kündigungsrecht eines Ladenmieters?

    Das ist im Allgemeinen jedoch nur dann der Fall, wenn die Gründe, auf die die Kündigung gestützt wird, im Risikobereich des Kündigungsgegners liegen (s. BGHZ 196, 285 = NJW 2013, 2021 Rn 17 m.N.), insbesondere bei einer erheblichen Verletzung vertraglicher Pflichten durch diesen (etwa BGH WuM 2011, 13).
  • LG Karlsruhe, 28.05.2020 - 9 S 194/17

    Duldungsurteil missachtet: Vermieter kann sofort fristlos kündigen!

  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 12.11.2014 - 6 C 1267/14

    Keine Wohnungsbesichtigung durch Vermieter ohne Anlass!

  • AG Stuttgart, 12.11.2014 - 6 C 1267/14

    Vermieter hat kein allgemeines Besichtigungsrecht der Mietwohnung; §§ 307, 535

  • OLG Oldenburg, 03.08.2012 - 6 S 75/12
  • AG München, 29.01.2015 - 422 C 17843/14

    Kündigung wegen verweigerter Räumung zur Ermöglichung von

  • LG Berlin, 03.01.2014 - 65 S 445/13

    Kündigungsgründe sind konkret anzugeben!

  • AG Hanau, 22.06.2023 - 32 C 67/23

    Kündigung wegen Verstoßes gegen gerichtlich ausgeurteilte Unterlassungspflicht

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