Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.11.2010

Rechtsprechung
   BGH, 03.02.2011 - IX ZB 3/10   

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https://dejure.org/2011,8807
BGH, 03.02.2011 - IX ZB 3/10 (https://dejure.org/2011,8807)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2011 - IX ZB 3/10 (https://dejure.org/2011,8807)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - IX ZB 3/10 (https://dejure.org/2011,8807)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 290 Abs 1 Nr 5 InsO
    Versagung der Restschuldbefreiung: Umfang der Auskunftspflicht des Schuldners

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 290 Abs 1 Nr 5 InsO
    Versagung der Restschuldbefreiung: Umfang der Auskunftspflicht des Schuldners

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten i.S.d. § 290 Abs. 1 Nr. 5 Insolvenzordnung (InsO) bei Einräumung des Besitzens eines Billardtisch und zugleich Verweigerung der Mitteilung des Ortes des Billardtisches

  • rewis.io

    Versagung der Restschuldbefreiung: Umfang der Auskunftspflicht des Schuldners

  • ra.de
  • rewis.io

    Versagung der Restschuldbefreiung: Umfang der Auskunftspflicht des Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung der Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten i.S.d. § 290 Abs. 1 Nr. 5 IInsO bei Einräumung des Besitzes an einem Billardtisch und zugleich Verweigerung der Mitteilung des Ortes des Billardtisches

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2011, 321
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZB 175/09

    Restschuldbefreiung: Nichtanzeige des Erwerbs von Geschäftsanteilen an einer GmbH

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZB 3/10
    Die Auskunftspflicht des Schuldners bezieht sich auf alle das Verfahren betreffende Verhältnisse, insbesondere alle rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände, die für das Verfahren in irgendeiner Weise von Bedeutung sein können (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2010 - IX ZB 126/08, WM 2010, 524 Rn. 5; vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, WM 2010, 976 Rn. 9).

    Es ist nicht Sache des Schuldners, seine Aktiva zu bewerten und von Angaben zu vermeintlich wertlosen Gegenständen abzusehen (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - IX ZB 11/06, ZInsO 2007, 96 Rn. 8; vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, aaO Rn. 10).

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZB 11/06

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verstoßes gegen Auskunfts- und

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZB 3/10
    Es ist nicht Sache des Schuldners, seine Aktiva zu bewerten und von Angaben zu vermeintlich wertlosen Gegenständen abzusehen (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - IX ZB 11/06, ZInsO 2007, 96 Rn. 8; vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, aaO Rn. 10).
  • BGH, 11.02.2010 - IX ZB 126/08

    Versagung der Restschuldbefreiung: Nichtangabe von Umständen für eine

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZB 3/10
    Die Auskunftspflicht des Schuldners bezieht sich auf alle das Verfahren betreffende Verhältnisse, insbesondere alle rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände, die für das Verfahren in irgendeiner Weise von Bedeutung sein können (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2010 - IX ZB 126/08, WM 2010, 524 Rn. 5; vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, WM 2010, 976 Rn. 9).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZB 3/10
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht, wie vorliegend, mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG NJW 2001, 1125 f).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZB 3/10
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht, wie vorliegend, mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG NJW 2001, 1125 f).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZB 3/10
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht, wie vorliegend, mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG NJW 2001, 1125 f).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 1 BvR 1684/99

    Willkürliche Nichtzulassung der Revision trotz Abweichung von der Rspr des BGH

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZB 3/10
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht, wie vorliegend, mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG NJW 2001, 1125 f).
  • BGH, 16.07.2020 - IX ZB 77/18

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung von Auskunfts- und

    Dem Schuldner musste klar sein, dass die Beurteilung der Verwertbarkeit seiner Versicherungsverträge nicht ihm zustand, sondern dem zur Verwertung der Insolvenzmasse berufenen Insolvenzverwalter (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - IX ZB 11/06, ZInsO 2007, 96 Rn. 8; vom 3. Februar 2011 - IX ZB 3/10, WuM 2011, 321 Rn. 4; vom 8. März 2012 - IX ZB 70/10, ZInsO 2012, 751 Rn. 17).
  • BGH, 17.03.2011 - IX ZB 174/08

    Restschuldbefreiung: Versagung wegen unterlassener Offenbarung einer zwischen

    Ist der Schuldner bereits ohne Nachfrage zu einer erschöpfenden Auskunft verpflichtet, versteht es sich von selbst, dass er konkrete Fragen des Gerichts nach seinen Vermögensverhältnissen stets zutreffend beantworten muss (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - IX ZB 3/10, Rn. 5; MünchKomm-InsO/Stephan, 2. Aufl. § 290 Rn. 72; Uhlenbruck/Vallender, InsO 13. Aufl. § 290 Rn. 67).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.2010 - IX ZA 39/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14245
BGH, 11.11.2010 - IX ZA 39/10 (https://dejure.org/2010,14245)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2010 - IX ZA 39/10 (https://dejure.org/2010,14245)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2010 - IX ZA 39/10 (https://dejure.org/2010,14245)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 544 Abs 1 S 1 ZPO, § 574 Abs 1 ZPO, § 793 ZPO, § 36 Abs 4 InsO
    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Insolvenzgerichts als besonderes Vollstreckungsgericht: Statthaftigkeit der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 544 Abs 1 S 1 ZPO, § 574 Abs 1 ZPO, § 793 ZPO, § 36 Abs 4 InsO
    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Insolvenzgerichts als besonderes Vollstreckungsgericht: Statthaftigkeit der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung von Prozesskostenhilfe aufgrund des Vorliegens von allgemeinem Vollstreckungsschutz

  • rewis.io

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Insolvenzgerichts als besonderes Vollstreckungsgericht: Statthaftigkeit der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Insolvenzgerichts als besonderes Vollstreckungsgericht: Statthaftigkeit der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    ZPO § 574 Abs. 1; ZPO § 793
    Versagung von Prozesskostenhilfe aufgrund des Vorliegens von allgemeinem Vollstreckungsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2011, 321
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 11.11.2010 - IX ZA 39/10
    Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 11.11.2010 - IX ZA 39/10
    Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
  • BGH, 16.11.2006 - IX ZA 26/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 11.11.2010 - IX ZA 39/10
    Die Nichtzulassungsbeschwerde ist gemäß § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausschließlich gegen Berufungsurteile eröffnet, nicht aber gegen Entscheidungen, die in Beschlussform ergehen (BGH, Beschl. v. 16. November 2007 - IX ZA 26/06, WuM 2007, 41).
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 97/03

    Instanzenzug bei Entscheidung des Insolvenzgerichts als Vollstreckungsgericht

    Auszug aus BGH, 11.11.2010 - IX ZA 39/10
    Da das Insolvenzgericht gemäß § 36 Abs. 4 InsO als Vollstreckungsgericht entschieden hat, ist der allgemeine Vollstreckungsrechtsschutz gemäß § 793 ZPO gegeben (vgl. BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 97/03, WM 2004, 834 f).
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