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   BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 301/10   

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https://dejure.org/2011,4970
BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 301/10 (https://dejure.org/2011,4970)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2011 - VIII ZR 301/10 (https://dejure.org/2011,4970)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2011 - VIII ZR 301/10 (https://dejure.org/2011,4970)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 BGB, § 543 BGB, § 551 aF BGB
    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine Mietfälligkeitsklausel; fristlose Kündigung wegen fortlaufend unpünktlicher Mietzahlungen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliches Kündigungsrecht bei einer weiterhin unpünktlichen Zahlung durch den Mieter trotz einer Abmahnung des Vermieters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung; Vorfälligkeitsklausel in Kombination mit Aufrechnungsklausel

  • rewis.io

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine Mietfälligkeitsklausel; fristlose Kündigung wegen fortlaufend unpünktlicher Mietzahlungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine Mietfälligkeitsklausel; fristlose Kündigung wegen fortlaufend unpünktlicher Mietzahlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 543 ; BGB § 546 Abs. 1
    Außerordentliches Kündigungsrecht bei einer weiterhin unpünktlichen Zahlung durch den Mieter trotz einer Abmahnung des Vermieters

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verspätete Mietzahlungen: Vermieter kann fristlos kündigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Miete andauernd zu spät gezahlt - Kündigung!

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Vorauszahlungs- und kombinierte Aufrechungsankündigungsklausel zulässig - Fristlose Kündigung wegen wiederholt unpünktlicher Mietzahlung wirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann unpünktlichen Mietzahlern kündigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wer zu spät zahlt ... Vermieter darf wegen oft zu spät gezahlter Mieten kündigen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei schleppender Mietzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 13
  • NZM 2012, 22
  • WuM 2011, 674
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 191/10

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Vorauszahlungsklausel in Kombination mit einer

    Auszug aus BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 301/10
    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden, dass eine Formularklausel, die - wie im Streitfall - abweichend von § 551 BGB aF bestimmt, dass die Miete für den jeweiligen Monat im Voraus zu zahlen ist, auch in Kombination mit einer Aufrechnungsklausel, der zufolge die Aufrechnung einen Monat zuvor anzukündigen ist, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellt (Senatsurteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, NJW 2011, 2201 Rn. 15).

    Schließlich steht auch die Auffassung des Berufungsgerichts, dass nach vorangegangenen unpünktlichen Zahlungen bereits eine weitere unpünktliche Zahlung nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung rechtfertigen kann, im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, aaO Rn. 18 f.; vom 11. Januar 2006 - VIII ZR 364/04, NZM 2006, 338 Rn. 15).

    Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich aus dem Senatsurteil vom 4. Mai 2011 (VIII ZR 191/10, aaO) nichts Gegenteiliges.

    In dieser Entscheidung hat der Senat die Fortsetzung des Mietverhältnisses deswegen nicht für unzumutbar gehalten, weil die Vermieterin es vor der Abmahnung über viele Jahre widerspruchslos hingenommen hatte, dass die Mieterin Zahlungen abweichend von der vertraglichen Fälligkeitsregelung jeweils erst zur Monatsmitte leistete (Senatsurteil vom 4. Mai 2011, aaO Rn. 21 f.).

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 337/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vorauszahlungspflicht für Wohnraummiete

    Auszug aus BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 301/10
    Eine sogenannte Ankündigungsklausel - wie hier - führe nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 337/06) auch in Kombination mit der Vorfälligkeitsklausel nicht zu deren Unwirksamkeit.
  • BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 364/04

    Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlung

    Auszug aus BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 301/10
    Schließlich steht auch die Auffassung des Berufungsgerichts, dass nach vorangegangenen unpünktlichen Zahlungen bereits eine weitere unpünktliche Zahlung nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung rechtfertigen kann, im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, aaO Rn. 18 f.; vom 11. Januar 2006 - VIII ZR 364/04, NZM 2006, 338 Rn. 15).
  • LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 125/16

    Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung nebst Räumungsklage bei Mietrückstand

    Davon abgesehen lässt sich bei einem Zahlungsverzug des Mieters die betragsmäßige Erheblichkeit der Pflichtverletzung im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB - anders als bei dem qualitativ unterschiedlich gelagerten Kündigungsvorwurf unpünktlicher Mietzahlung (vgl. dazu BGH, Urt. v. 14. September 2011 - VIII ZR 301/10, NJW-RR 2012, 13 Tz. 15) - nicht durch eine relative Anknüpfung an den Zahlungstermin und die Höhe der geschuldeten Monatsmiete, sondern nur durch eine absolute Betrachtung der rückständigen Beträge und der Verzugsdauer ermitteln (vgl. BGH, Urt. v. 10. Oktober 2012 - VIII ZR 107/12, NJW 2013, 159 Tz. 20; Beschl. v. 17. Februar 2015 - VIII ZR 236/14, NJW 2015, 1749 Tz. 6).
  • LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16

    Räumungsklage gegen den Wohnraummieter: Wirksamkeit einer Kündigung bei

    Damit hätte sie - vorbehaltlich der von ihr behaupteten abweichenden Fälligkeitsabrede für die Zeit nach Erteilung der Abmahnung - auch pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt (vgl. BGH, Urt. v. 14.9. 2011 - VIII ZR 301/10, NJW-RR 2012, 13 Tz. 15).
  • AG Hamburg, 25.02.2022 - 48 C 304/21

    Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum bei unpünktlichen Zahlungseingängen;

    Allerdings kann eine fortdauernde Zahlungsunpünktlichkeit als Ausdruck mangelnder Zahlungswilligkeit und -fähigkeit geeignet sein, die vertragliche Vertrauensgrundlage schwer zu erschüttern (BGH, Urteil vom 14.9.2011 - VIII ZR 301/10).
  • AG Freiburg, 01.10.2013 - 53 C 1059/13

    Nachhaltige unpünktliche Mietzahlung ist Kündigungsgrund!

    Die Aufrechnungsklausel im § 5 des Mietvertrages führt nicht zur Unwirksamkeit der Fälligkeitsregelung (vgl. BGH, WuM 2011, 674).
  • LG Berlin, 06.10.2015 - 63 S 51/15

    Wohnraummiete: Zurückbehaltungsrecht wegen Mietmängeln für vergangene

    Nach vorangegangenen unpünktlichen Zahlungen kann bereits eine weitere unpünktliche Zahlung nach erfolgter Abmahnung sogar die fristlose Kündigung rechtfertigen (BGH, Urteil vom 14. September 2011 - VIII ZR 301/10 - NJW-RR 2012, 13-14, Rn 15 mwN).
  • LG Berlin, 09.12.2021 - 67 S 158/21

    Räumungsklage gegen den Wohnraummieter: Wirksamkeit einer Kündigung bei

    Nur im Fall eines derartigen Ausnahmefalles eines seitens des Vermieters geschaffenen Vertrauenstatbestand ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH anzunehmen, dass der Vermieter über Jahre die unpünktliche Zahlungsweise widerspruchslos hingenommen und damit den Anschein gesetzt hat, den Vertragsverletzung kein erhebliches Gewicht beizumessen sowie darin keine wesentliche Beeinträchtigung seiner Interessen zu sehen (vgl. BGH, Urt. v. 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, juris Tz. 21-22; Urt. v. 14. September 2011 - VIII ZR 301/10, WuM 2011, 674, juris Rz. 21).
  • LG Berlin, 09.10.2013 - 65 S 140/13

    Mietvertragskündigung wegen dreimaliger unpünktlicher Mietzinszahlung

    Ohne Erfolg stützt sich die Klägerin auf die Entscheidung des BGH in seinem Urteil vom 14.09.2011 - VIII ZR 301/10 - , in der dieser ausgeführt hat, dass auch schon die nach einer Abmahnung einmalig erfolgende weitere Zahlungsverspätung eine Kündigung rechtfertigt.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 14.02.2013 - 8 C 192/12

    Wohnraummiete: Fristgemäße bzw. fristlose Kündigung wegen einmaliger

    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.09.2011 (BGH VIII ZR 301/10) steht dem nicht entgegen.
  • LG Berlin, 19.07.2016 - 18 S 330/15

    Wohnraummietvertrag: Kündigung wegen Stromdiebstahls

    Im Fall BGH - VIII ZR 364/04 - (MDR 2006, 864 ff. , zitiert nach juris) waren binnen eines halben Jahres alle sechs Mietzahlungen verspätet, und zwar teils erst im Folgemonat, geleistet worden, im Fall BGH - VIII ZR 91/10 - (MDR 2011, 909 f., zitiert nach juris) waren über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren alle Mieten statt am Monatsanfang erst zur Monatsmitte und im Fall BGH - VIII ZR 301/10 - (NJW 2012, 13 f., zitiert nach juris) elf von 15 Mietzahlungen verspätet geleistet worden.
  • LG Berlin, 28.01.2014 - 29 O 323/13

    Fristlose Kündigung bei wiederholt unpünktlicher Mietzahlung

    Im Fall des BGH in NJW-RR 2012, 13 waren innerhalb eines Zeitraums von 15 Monaten 9 Mieten unpünktlich gezahlt worden, im Falle des BGH in NZM 2012, 22 innerhalb von 15 Monaten 11 Mieten.
  • AG Berlin-Neukölln, 13.03.2019 - 13 C 513/18

    Schonfristzahlung nebst Unwirksamwerden der fristlosen Kündigung

  • LG Berlin, 27.10.2015 - 25 O 148/15

    Geschäftsraummietvertrag: Wirksamkeit der Kündigung eines Zeitmietvertrags

  • LG Berlin, 05.06.2013 - 18 S 104/13

    Miete drei Mal hintereinander zu spät bezahlt: Kündigung wirksam!

  • AG Berlin-Schöneberg, 24.06.2019 - 4 C 316/18

    Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung bei einem Maßnahmebündel

  • AG Dinslaken, 02.05.2019 - 32 C 275/18
  • LG Berlin, 29.11.2016 - 9 C 148/16

    Unzulässigkeit der Zahlungsverzugskündigung trotz mehrfacher unpünktlicher

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