Weitere Entscheidung unten: AG Stuttgart, 14.12.2009

Rechtsprechung
   KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12   

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https://dejure.org/2012,7933
KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12 (https://dejure.org/2012,7933)
KG, Entscheidung vom 28.02.2012 - 1 W 43/12 (https://dejure.org/2012,7933)
KG, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 1 W 43/12 (https://dejure.org/2012,7933)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 12 Abs 1 WoEigG, § 32 GBO, § 21 BNotO
    Grundbuchverfahren: Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum; Nachweis des Rechtsübergangs von Grundschulden im Wege der Ausgliederung

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12; GBO § 32; BNotO § 21
    Auslegung einer Veräußerungsbeschränkung bei Veräußerung an Abkömmlinge; Nachweis der Rechtsnachfolge bei Ausgliederung im Grundbuchverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung von Wohnungseigentum an Abkömmlinge des Eigentümers durch dessen Erben; Anforderungen an den Nachweis des Rechtsübergangs von Grundschulden gegenüber dem Grundbuchamt

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausnahme der Veräußerungsbeschränkung gegenüber Abkömmlingen; Abkömmlinge von Erben; WEG-Veräußerung; erforderliche Zustimmung; Rechtsübergang von Grundschulden; Einsicht in Ausgliederungsvertrag

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchverfahren - Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12 Abs. 1; GBO § 32; BNotO § 21
    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung von Wohnungseigentum an Abkömmlinge des Eigentümers durch dessen Erben; Anforderungen an den Nachweis des Rechtsübergangs von Grundschulden gegenüber dem Grundbuchamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veräußerung an nahe Angehörige: Zustimmung erforderlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Veräußerungszustimmung des WEG-Verwalters (IMR 2012, 379)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1159
  • DNotZ 2012, 621
  • FGPrax 2012, 96
  • ZMR 2012, 653
  • Rpfleger 2012, 436
  • WuM 2012, 288
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2010 - 3 Wx 88/10

    Zur Eigentumsübertragung von Grundstücken durch Spaltung

    Auszug aus KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12
    Diese können letztlich nur durch Vorlage des Spaltungs- und Übertragungsvertrags in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 225; Böhringer, a.a.O., 61).
  • OLG München, 27.11.2009 - 34 Wx 102/09

    Grundbuchverfahren: Löschung von Rückgewährsvormerkungen ohne Bewilligung des

    Auszug aus KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12
    Eine solche Bestätigung hat aber keine Beweiskraft, insbesondere kommt ihr nicht die Wahrheitsvermutung der §§ 414, 418 ZPO zu (OLG Frankfurt, NJW-RR 1996 529, 530; OLG München, Beschluss vom 27. November 2009 - 34 Wx 102/09 - Juris).
  • OLG Schleswig, 26.08.2009 - 2 W 241/08

    Übertragung von Grundstücksrechten im Wege der Spaltung

    Auszug aus KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12
    Sie enthält keinerlei Hinweis auf den Inhalt der zum Rechtsübergang erforderlichen Erklärungen, vgl. §§ 126, Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 S. 1 und 2 UmwG, 28 GBO (hierzu BGH, MDR 2008, 497; OLG Schleswig, FGPrax 2010, 21, 22).
  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 79/07

    Rechtsfolgen der Spaltung eines Grundstücks

    Auszug aus KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12
    Sie enthält keinerlei Hinweis auf den Inhalt der zum Rechtsübergang erforderlichen Erklärungen, vgl. §§ 126, Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 S. 1 und 2 UmwG, 28 GBO (hierzu BGH, MDR 2008, 497; OLG Schleswig, FGPrax 2010, 21, 22).
  • OLG Schleswig, 14.06.1993 - 2 W 66/93

    Verwalterzustimmung, Veräußerung an Ehegatten

    Auszug aus KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12
    Die ausnahmsweise Befreiung vom Zustimmungserfordernis bei Veräußerung an nahe Angehörige stellt eine Vergünstigung im Interesse des jeweils veräußernden Wohnungseigentümers dar, der insoweit in seiner Entscheidungsfreiheit nicht beschränkt werden soll (OLG Schleswig, NJW-RR 1993, 1103, 1104).
  • BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81

    Zur WEG-Verwalterzustimmung bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12
    Zwar ist die Übertragung des Wohnungseigentums von der Erbengemeinschaft, § 2032 BGB, auf einen der Miterben eine Veräußerung i.S.v. § 12 Abs. 1 WEG, auch wenn sie der Auseinandersetzung nach §§ 2042 ff. BGB dient (vgl. BayObLG, Rpfleger 1982, 177; Demharter, GBO, 28. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 34).
  • OLG Frankfurt, 29.08.1995 - 20 W 351/95

    Nachweis eines Bedingungseintritts durch Notarbestätigung

    Auszug aus KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12
    Eine solche Bestätigung hat aber keine Beweiskraft, insbesondere kommt ihr nicht die Wahrheitsvermutung der §§ 414, 418 ZPO zu (OLG Frankfurt, NJW-RR 1996 529, 530; OLG München, Beschluss vom 27. November 2009 - 34 Wx 102/09 - Juris).
  • OLG München, 11.06.2014 - 34 Wx 172/14

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bei

    Jedoch kann das Grundbuchamt diese Erklärung nicht zur Grundlage der Eintragung verwenden; denn sie bringt keinen förmlichen Nachweis (§ 29 Abs. 1 Satz 2 GBO) ihrer inhaltlichen Richtigkeit gemäß §§ 415, 418 ZPO (KG FGPrax 2012, 96; Demharter § 29 Rn. 29).
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Rechtsprechung
   AG Stuttgart, 14.12.2009 - 62 C 5164/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,70713
AG Stuttgart, 14.12.2009 - 62 C 5164/09 (https://dejure.org/2009,70713)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 14.12.2009 - 62 C 5164/09 (https://dejure.org/2009,70713)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 62 C 5164/09 (https://dejure.org/2009,70713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen; Umbau eines Fensters in eine Terrassentür als bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 2012, 288
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 12.10.1998 - 11 Wx 49/98

    Aufsägen des Balkongeländers und Einrichtung eines Durchganges einschließlich der

    Auszug aus AG Stuttgart, 14.12.2009 - 62 C 5164/09
    In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass alleine die Möglichkeit der intensiveren Nutzung eines Sondernutzungsrechts am Garten, selbst wenn sich an der Nutzung tatsächlich nichts ändert, ein Nachteil darstellt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.10.2998, veröffentlicht in WuM 1998, 744; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, § 22 Rn. 95 mit Hinweis auf: BayObLG NZM 2003, 242, 243).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus AG Stuttgart, 14.12.2009 - 62 C 5164/09
    Die Beschlüsse sind wegen der Wirkung gegenüber Sondernachfolgern die im Grundbuch eingetragene Erklärungen aus sich heraus - objektiv und normativ - auszulegen (vgl. Kümmel in Niedenführ, a.a.O., § 23 WEG, Rn 47 ff. mit Hinweis auf BGH V ZB 11/98, NJW 1998, 3713 [BGH 10.09.1998 - V ZB 11/98] ).
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus AG Stuttgart, 14.12.2009 - 62 C 5164/09
    Dabei war zu berücksichtigen, dass als Nachteil, der das Zustimmungserfordernis auslöst, jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen ist und hierbei nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus verfassungsrechtlichen Gründen - Art. 14 Abs. 1 GG - die Schwelle niedrig anzusetzen ist (vgl. Bundesverfassungsgericht ZMR 2005, 634 [BVerfG 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04] ).
  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 86/02

    Umgestaltung der Grundstücksoberfläche als bauliche Veränderung der

    Auszug aus AG Stuttgart, 14.12.2009 - 62 C 5164/09
    In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass alleine die Möglichkeit der intensiveren Nutzung eines Sondernutzungsrechts am Garten, selbst wenn sich an der Nutzung tatsächlich nichts ändert, ein Nachteil darstellt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.10.2998, veröffentlicht in WuM 1998, 744; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, § 22 Rn. 95 mit Hinweis auf: BayObLG NZM 2003, 242, 243).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    bb) Nach verbreiteter Ansicht kann die erforderliche Interessenabwägung ergeben, dass ein Wohnungseigentümer einen Treppenlift, eine Rollstuhlrampe oder einen Handlauf auch ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer anbringen darf, sofern er seine Wohnung infolge einer Behinderung ohne solche Hilfsmittel nicht erreichen kann (vgl. BayObLGZ 2003, 254, 259 ff.; OLG München, NJW-RR 2005, 1324 ff. und NJW-RR 2008, 1332, 1334; LG Hamburg, NZM 2001, 767, 768; LG Karlsruhe, ZWE 2013, 37 f.; AG Hamburg, ZMR 2005, 821 ff.; AG Krefeld, WuM 1999, 590 f. [jeweils Treppenlift]; AG Bielefeld, WE 2004, 104 f.; AG Warendorf, ZWE 2015, 56 f. [jeweils Rampe]; LG Bremen, ZMR 2014, 386; LG Köln, ZWE 2012, 277, 278 f. [jeweils Handlauf]; AG Stuttgart, WuM 2012, 288, 290 f. [Türeinbau]; vgl. ferner Staudinger/Bub, BGB [2005], § 22 WEG Rn. 55, 176; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 80; Bärmann/Suilmann, WEG, 13. Aufl., § 14 Rn. 16; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 110).
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