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   BGH, 07.11.2012 - XII ZR 41/11   

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https://dejure.org/2012,38394
BGH, 07.11.2012 - XII ZR 41/11 (https://dejure.org/2012,38394)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2012 - XII ZR 41/11 (https://dejure.org/2012,38394)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2012 - XII ZR 41/11 (https://dejure.org/2012,38394)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 535 Abs 2 BGB
    Gewerberaummietvertrag: Auslegung einer Mietanpassungsvereinbarung für den Fall der Veränderung des "Lebenhaltungskostenindex eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalts der mittleren Einkommensgruppe in der Bundesrepublik Deutschland"

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 157, 535 Abs. 2
    Mietanpassungsklausel; Wegfall des Referenzindex; ergänzende Vertragsauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Wertsicherungsklausel im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Mieterhöhungsbeträgen aus einem gewerblichen Mietverhältnis

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ergänzende Auslegung einer Wertsicherungsklausel nach Wegfall des vereinbarten Indexes; automatische Mietanpassung; allgemeiner Verbraucherpreisindex als Lückenfüller; Regelungslücke

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 133, 157, 535 Abs. 2
    Durchgehende Anwendung des Verbraucherpreisindex bei Mietanpassung nach zwischenzeitlichem Wegfall des Lebenshaltungskostenindex

  • rewis.io

    Gewerberaummietvertrag: Auslegung einer Mietanpassungsvereinbarung für den Fall der Veränderung des "Lebenhaltungskostenindex eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalts der mittleren Einkommensgruppe in der Bundesrepublik Deutschland"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 2 Buchst. a)
    Auslegung einer Wertsicherungsklausel im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Mieterhöhungsbeträgen aus einem gewerblichen Mietverhältnis

  • datenbank.nwb.de

    Gewerberaummietvertrag: Auslegung einer Mietanpassungsvereinbarung für den Fall der Veränderung des "Lebenhaltungskostenindex eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalts der mittleren Einkommensgruppe in der Bundesrepublik Deutschland"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietanpassung bei nicht mehr fortgeschriebenem Index?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Indexmieten für Gewerberäume und der ehemalige Lebenshaltungskostenindex

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Maßgeblichkeit des Verbraucherpreisindexes

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung bei Wegfall des vereinbarten Lebenshaltungskostenindex

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung bei Wegfall des vereinbarten Lebenshaltungskostenindex

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGB §§ 133, 157, 535 Mietanpassungsvereinbarung; ergänzende Vertragsauslegung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietanpassung bei nicht mehr fortgeschriebenem Index? (IMR 2013, 62)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 82
  • NZM 2013, 148
  • ZMR 2013, 258
  • WuM 2013, 32
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.03.2009 - XII ZR 141/07

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Preisgleitklausel in einem

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZR 41/11
    Haben die Parteien eines Gewerberaummietvertrags vereinbart, dass bei einer bestimmten prozentualen Veränderung des "Lebenshaltungskostenindex eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushaltes der mittleren Einkommensgruppe in der Bundesrepublik Deutschland" die Miete zu ändern ist, entsteht durch den Wegfall dieses Index eine Regelungslücke, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden muss (im Anschluss an Senatsurteil vom 4. März 2009, XII ZR 141/07, ZMR 2009, 591).

    Jedenfalls wenn der der Anpassung zugrunde liegende Zeitraum ab dem 1. Januar 2000 beginnt, entspricht es dem Interesse der Vertragsparteien, für die automatische Anpassung der Miethöhe auf den allgemeinen Verbraucherpreisindex bereits ab dem Basisjahr 2000 abzustellen (im Anschluss an Senatsurteil vom 4. März 2009, XII ZR 141/07, ZMR 2009, 591).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, hätten die Vertragsparteien, wenn sie den Fall bedacht hätten, dass der von ihnen in Bezug genommene und auf einen bestimmten Haushaltstyp (4-Personen-Arbeitnehmerhaushalt mit mittlerem Einkommen) zugeschnittene Lebenshaltungsindex nicht fortgeschrieben wird, wohl aber der für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland geltende Index (jetzt: "Verbraucherpreisindex"), redlicher Weise diesen Index als Maßstab für künftige Anpassungen des Mietzinses vereinbart (Senatsurteil vom 4. März 2009 - XII ZR 141/07 - ZMR 2009, 591 Rn. 19 mwN).

    Sie unterliegt deshalb auch als Individualabrede im Interesse einer einheitlichen Handhabung einer vollen inhaltlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. Senatsurteil vom 4. März 2009 - XII ZR 141/07 - ZMR 2009, 591 Rn. 17 und BGHZ 122, 256, 260).

  • BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92

    Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZR 41/11
    Sie unterliegt deshalb auch als Individualabrede im Interesse einer einheitlichen Handhabung einer vollen inhaltlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. Senatsurteil vom 4. März 2009 - XII ZR 141/07 - ZMR 2009, 591 Rn. 17 und BGHZ 122, 256, 260).
  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZR 41/11
    ee) Aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2007 (V ZR 283/06 - NJW-RR 2008, 251) und vom 31. Oktober 2008 (V ZR 71/08 - NJW 2009, 679) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 31.10.2008 - V ZR 71/08

    Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZR 41/11
    ee) Aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2007 (V ZR 283/06 - NJW-RR 2008, 251) und vom 31. Oktober 2008 (V ZR 71/08 - NJW 2009, 679) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts Gegenteiliges.
  • OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10

    Maßgeblicher Index für eine Mietanpassungsklausel nach Fortfall des vertraglich

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZR 41/11
    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in ZMR 2011, 635 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Es bestünde Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur, dass im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach Fortfall des vertraglich vereinbarten Lebenshaltungsindex der Verbraucherpreisindex zur Anwendung komme.
  • BGH, 26.05.2021 - VIII ZR 42/20

    Vereinbarung einer Indexmiete und Mietänderung

    Dabei erfolgt eine umfassende Neuberechnung, bei welcher nicht nur - wie bei der regelmäßigen monatlichen Fortschreibung - im Wesentlichen die Preisentwicklungen der Waren und Dienstleistungen berücksichtigt, sondern auch die Gewichtung der einzelnen Güter und Dienstleistungen neu vorgenommen und methodische Veränderungen in der Datenerhebung und -verarbeitung umgesetzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2012 - XII ZR 41/11, WuM 2013, 32 Rn. 28 [zur methodischen Weiterentwicklung mit dem Basisjahr 2000]; Statistisches Bundesamt, Hintergrundpapier zur Revision des Verbraucherpreisindex für Deutschland 2019, S. 1 [zur Umstellung vom Basisjahr 2010 auf das Basisjahr 2015]).

    Die hiernach auf ein neues Basisjahr umgestellten und veröffentlichten Lebenshaltungskostenindizes spiegeln damit nicht nur eine reine Preissteigerung, sondern auch die geänderten Verbrauchsgewohnheiten wider (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2012 - XII ZR 41/11, aaO Rn. 22).

    Da somit der auf dem neuen Basisjahr beruhende Verbraucherpreisindex anders zusammengesetzt ist als der vorherige, ist ein unmittelbarer Vergleich der Indizes, die auf unterschiedlichen Basisjahren beruhen, nicht möglich (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2012 - XII ZR 41/11, aaO).

    Dies folgt daraus, dass - wie ausgeführt - solche Verbraucherpreisindizes, die auf unterschiedlichen Basisjahren beruhen, nicht miteinander vergleichbar sind und mit der Veröffentlichung der Indexreihen für ein neues Basisjahr allein diese Gültigkeit haben, während die früheren Veröffentlichungen auf einem statistisch überholten Berechnungsschema beruhen und daher nicht länger herangezogen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2002 - XII ZR 41/11, WuM 2013, 32 Rn. 25).

  • BGH, 17.05.2018 - VII ZR 157/17

    Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers

    Solche Verträge unterliegen im Interesse einer einheitlichen Handhabung einer vollen inhaltlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2012 - XII ZR 41/11, NZM 2013, 148 Rn. 16; Urteil vom 24. Januar 2008 - III ZR 79/07, NJW-RR 2008, 562 Rn. 11; Urteil vom 11. Oktober 2005 - XI ZR 395/04, BGHZ 164, 286, 292, juris Rn. 25; vgl. auch MünchKommBGB/Busche, 7. Aufl., § 133 Rn. 70).
  • BGH, 22.01.2013 - II ZR 80/10

    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit einer schuldrechtlichen Abrede über die

    Es kommt hinzu, dass weder Umstände festgestellt noch sonst ersichtlich sind, aufgrund derer ermittelt werden könnte, welche Regelung die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel in § 12 Abs. 4 des Partnerschaftsvertrages bedacht hätten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, NJW 2012, 1865 Rn. 24; Urteil vom 7. November 2012 - XII ZR 41/11, juris Rn. 26).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2014 - 2 U 245/12

    Zulässige Wertsicherungsklauseln im Pachtvertrag

    Daher ist davon auszugehen, dass die Parteien, hätten sie mit dem künftigen Wegfall des gewählten Indexes für einen bestimmten Haushaltstyp gerechnet, den Verbraucherpreisindex für eine Anpassungsklausel gewählt hätten (so auch BGH ZMR 2009, 591; BGH WuM 2009, 61; BGH WuM 2013, 32; OLG Sachsen-Anhalt, Urt. vom 15.11.2006, 9 U 67/05; Dickersbach in: Lützenkirchen a.a.O., Rn. 134; Neuhaus , a.a.O., S. 849).
  • OLG Brandenburg, 06.05.2014 - 3 U 75/11

    Pachtvertrag: Eintritt der Unwirksamkeit einer Wertsicherungsklausel

    Das lässt es sachgerecht erscheinen, die prozentuale Indexentwicklung von dieser Bezugsgröße des Verbraucherpreisindex aus zu bemessen (vgl. hierzu auch BGH, MDR 2013, 82; OLG Schleswig, MDR 2011, 635).

    Eine zweite Nachkommastelle kann nicht berücksichtigt werden (vgl. hierzu BGH, MDR 2013, 82).

  • BGH, 26.05.2021 - VI ZR 42/20
    Dabei erfolgt eine umfassende Neuberechnung, bei welcher nicht nur - wie bei der regelmäßigen monatlichen Fortschreibung - im Wesentlichen die Preisentwicklungen der Waren und Dienstleistungen berücksichtigt, sondern auch die Gewichtung der einzelnen Güter und Dienstleistungen neu vorgenommen und methodische Veränderungen in der Datenerhebung und -verarbeitung umgesetzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2012 - XII ZR 41/11, WuM 2013, 32 Rn. 28 [zur methodischen Weiterentwicklung mit dem Basisjahr 2000]; Statistisches Bundesamt, Hintergrundpapier zur Revision des Verbraucherpreisindex für Deutschland 2019, S. 1 [zur Umstellung vom Basisjahr 2010 auf das Basisjahr 2015]).

    Die hiernach auf ein neues Basisjahr umgestellten und veröffentlichten Lebenshaltungskostenindizes spiegeln damit nicht nur eine reine Preissteigerung, sondern auch die geänderten Verbrauchsgewohnheiten wider (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2012 - XII ZR 41/11, aaO Rn. 22).

    Da somit der auf dem neuen Basisjahr beruhende Verbraucherpreisindex anders zusammengesetzt ist als der vorherige, ist ein unmittelbarer Vergleich der Indizes, die auf unterschiedlichen Basisjahren beruhen, nicht möglich (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2012 - XII ZR 41/11, aaO).

    Dies folgt daraus, dass - wie ausgeführt - solche Verbraucherpreisindizes, die auf unterschiedlichen Basisjahren beruhen, nicht miteinander vergleichbar sind und mit der Veröffentlichung der Indexreihen für ein neues Basisjahr allein diese Gültigkeit haben, während die früheren Veröffentlichungen auf einem statistisch überholten Berechnungsschema beruhen und daher nicht länger herangezogen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2002 - XII ZR 41/11, WuM 2013, 32 Rn. 25).

  • OLG Brandenburg, 14.04.2015 - 6 U 77/12

    Pachtvertrag: Wirksamkeit einer Wertsicherungsklausel; Minderung wegen Mängeln

    Diesem entspricht der neu eingeführte Verbraucherpreisindex (vgl. BGH MDR 2013, 82 Rz. 29 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 3 U 88/22

    Kombination einer Staffelmiete mit einer Indexklausel wirksam?

    eine Unwirksamkeit der Klausel ergebe sich auch nicht daraus, dass der Lebenshaltungskostenindex als Bezugsgröße bei Vertragsschluss nicht mehr fortgeführt worden sei; auf diesen Umstand nehme das Vertragswerk dadurch Rücksicht, dass es auf etwaige Nachfolgeindizes verweise; insoweit sei nunmehr auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland abzustellen (BGH Urteil vom 07.11.2012 - XII ZR 41/11, BeckRS 2012, 24897);.
  • OLG Köln, 17.07.2018 - 16 U 127/17

    Anspruch auf Erstattung gezahlter Umsatzsteuer im Rahmen eines Bauträgervertrages

    Solche Verträge unterliegen im Interesse einer einheitlichen Handhabung einer vollen inhaltlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2012 - XII ZR 41/11, NZM 2013, 148 Rn. 16; Urteil vom 24. Januar 2008 - III ZR 79/07, NJW-RR 2008, 562 Rn. 11; Urteil vom 11. Oktober 2005 - XI ZR 395/04, BGHZ 164, 286, 292, juris Rn. 25; vgl. auch MünchKommBGB/Busche, 7. Aufl., § 133 Rn. 70).
  • OLG Köln, 13.07.2018 - 16 U 30/18

    Bauträger erhält Umsatzsteuer erstattet: Bauunternehmer kann Zahlung an sich

    Solche Verträge unterliegen im Interesse einer einheitlichen Handhabung einer vollen inhaltlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2012 - XII ZR 41/11, NZM 2013, 148 Rn. 16; Urteil vom 24. Januar 2008 - III ZR 79/07, NJW-RR 2008, 562 Rn. 11; Urteil vom 11. Oktober 2005 - XI ZR 395/04, BGHZ 164, 286, 292, juris Rn. 25; vgl. auch MünchKommBGB/Busche, 7. Aufl., § 133 Rn. 70).
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