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   BGH, 15.01.2014 - XII ZR 83/13   

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https://dejure.org/2014,1558
BGH, 15.01.2014 - XII ZR 83/13 (https://dejure.org/2014,1558)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2014 - XII ZR 83/13 (https://dejure.org/2014,1558)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - XII ZR 83/13 (https://dejure.org/2014,1558)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 3 SchuldRAnpG, § 21 Abs 2 ImmoWertV
    Schuldrechtsanpassung im Beitrittsgebiet bei Pachtverhältnis über ein Gartengrundstück: Verkehrswertermittlung für die Bestimmung einer Entschädigung für Bauwerke und Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    SchuldRAnpG § 12 Abs. 3
    Entschädigungsanspruch für Bauwerk nach Schuldrechtsanpassungsgesetz: Verkehrswertermittlung; Fälligkeit erst ab Grundstücksrückgabe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Wertes eines Bauwerks bei einer Verkehrswertermittlung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schuldrechtsanpassung; Pachtverhältnis; Gartengrundstück; Verkehrswertermittlung; Sachwertverfahren; Ertragswertverfahren; Entschädigungsanspruch; Bauwerkeentschädigung; Fälligkeit

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ermittlung der Entschädigungssumme nach SchuldRAnpG durch Erhöhung des Verkehrswerts des Grundstücks aufgrund Bebauung nur im Zeitpunkt erfolgter Rückgabe

  • rewis.io

    Schuldrechtsanpassung im Beitrittsgebiet bei Pachtverhältnis über ein Gartengrundstück: Verkehrswertermittlung für die Bestimmung einer Entschädigung für Bauwerke und Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchuldRAnpG § 12 Abs. 3
    Berücksichtigung des Wertes eines Bauwerks bei einer Verkehrswertermittlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Entschädigung nach SchuldRAnpG vor Rückgabe des Grundstücks!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigung nach dem Schuldrechtanpassungsgesetz - und die noch ausstehende Grundstücksrückgabe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkehrswertermittlung für Entschädigungen nach dem Schuldrechtanpassungsgesetz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Berücksichtigung des Werts des Bauwerks im Rahmen der Verkehrswertermittlung gem. § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Substanzwert eines Bauwerks bei Entschädigung nach Schuldrechtsanpassungsgesetz zu berücksichtigen

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Zum Entschädigungsanspruch nach § 12 Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Substanzwert eines Bauwerks bei Entschädigung nach Schuldrechtsanpassungsgesetz zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 522
  • NJ 2014, 163
  • WuM 2014, 152
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 156/05

    Höhe des Entschädigungsanspruchs; Anwendung des Sachwertverfahrens

    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - XII ZR 83/13
    Demgegenüber eignet sich das Sachwertverfahren für Grundstücke, die nach der Art ihrer Bebauung vornehmlich nicht auf eine möglichst hohe Rendite im Verhältnis zu den aufgewandten Kosten ausgelegt sind (Senatsurteil vom 12. März 2008 - XII ZR 156/05 - NJW-RR 2008, 1047 Rn. 25 mwN).

    Dieser Widerspruch beruht aber - wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 12. März 2008 - XII ZR 156/05 - NJW-RR 2008, 1047 Rn. 21) - auf einer Entscheidung des Gesetzgebers, nach dessen Vorstellung die durch das Bauwerk eingetretene Erhöhung des Verkehrswerts im Regelfall geringer ist als der Wert des Gebäudes.

  • BGH, 09.04.2014 - XII ZR 161/13

    Wertersatzanspruch für ein Gebäude auf einem gekündigten Pachtgrundstück im

    Die Rückgabe des Grundstücks an die Beklagten als Voraussetzung eines Anspruchs auf eine Entschädigung nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz (vgl. hierzu Senatsurteil vom 15. Januar 2014 - XII ZR 83/13 - WuM 2014, 152 Rn. 17 ff.) ist zwischen den Parteien nicht (mehr) im Streit.

    Insoweit kann grundsätzlich auf die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 19. Mai 2010 (ImmoWertV, BGBl. I 639) zurückgegriffen werden (Senatsurteile vom 15. Januar 2014 - XII ZR 83/13 - WuM 2014, 152 Rn. 13 und vom 12. März 2008 - XII ZR 156/05 - NJW-RR 2008, 1047 Rn. 25).

    Dem Verkehrswert im Sinne dieser Vorschrift ist dadurch eine andere als die Bedeutung beigegeben, die der allein auf den Veräußerungswert (Marktwert) ohne Rücksicht auf künftige Nutzungsabsichten des Grundstückseigentümers abstellende § 194 BauBG beinhaltet (Senatsurteil vom 15. Januar 2014 - XII ZR 83/13 - WuM 2014, 152 Rn. 15).

  • BGH, 24.06.2015 - XII ZR 72/14

    Schuldrechtsanpassung im Beitrittsgebiet: Entschädigungspflicht bei

    Dem Käufer eines derartigen Grundstücks kommt es nämlich in erster Linie darauf an, welche Rendite ihm das eingesetzte Kapital in Gestalt der durch die Vermietung oder Verpachtung erzielten Erträge erwirtschaftet (Senatsurteil vom 15. Januar 2014 - XII ZR 83/13 - MDR 2014, 522 Rn. 13).

    Durch die Einbeziehung der Dispositionsfreiheit des Grundstückseigentümers in Bezug auf die weitere Nutzung des Grundstücks ist dem Verkehrswert im Sinne des § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG eine von § 194 BauGB abweichende Bedeutung beigegeben, da jene Vorschrift allein auf den Veräußerungswert (Marktwert) ohne Rücksicht auf künftige Nutzungsabsichten durch den bisherigen Grundstückseigentümer abstellt (Senatsurteile vom 15. Januar 2014 - XII ZR 83/13 - MDR 2014, 522 Rn. 15 mwN und vom 9. April 2014 - XII ZR 161/13 - NJW 2014, 3027 Rn. 16 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2018 - 6 A 1.16

    Entschädigungszahlung an private Eigentümer für notwendigen, durch den Flughafen

    Entsprechend sei auch im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen worden, dass sich bei Bauwerken, die Erholungszwecken dienten, die Bewertung in aller Regel am Sachwert orientieren müsse (BGH, Urteil vom 15. Januar 2014 - XII ZR 83/13 -, MDR 2014, S. 522 ff., Rn. 13 bei juris).
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