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   BGH, 22.10.2014 - V ZR 74/14   

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https://dejure.org/2014,38098
BGH, 22.10.2014 - V ZR 74/14 (https://dejure.org/2014,38098)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2014 - V ZR 74/14 (https://dejure.org/2014,38098)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - V ZR 74/14 (https://dejure.org/2014,38098)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 725 ZPO, § 750 ZPO
    Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen Räumungs- und Herausgabetitel: Rechtmäßigkeit der Klauselerteilung nach Urteilsberichtigung; Identifizierbarkeit des Vollstreckungsschuldners trotz Buchstabendrehers im Namen

  • IWW

    § 732 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 732 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Vollstreckung eineses Räumungs- und Herausgabetitels

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO §§ 725, 732 Abs. 1
    Zur Erteilung der Vollstreckungsklausel auf erstinstanzlichem Räumungs- und Herausgabetitel

  • rewis.io

    Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen Räumungs- und Herausgabetitel: Rechtmäßigkeit der Klauselerteilung nach Urteilsberichtigung; Identifizierbarkeit des Vollstreckungsschuldners trotz Buchstabendrehers im Namen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen Räumungs- und Herausgabetitel: Rechtmäßigkeit der Klauselerteilung nach Urteilsberichtigung; Identifizierbarkeit des Vollstreckungsschuldners trotz Buchstabendrehers im Namen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2015, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 22/97

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - V ZR 74/14
    In einem solchen Fall genügt die Ausfertigung des erstinstanzlichen Urteils, auf die die Klausel zu setzen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 22/97, NJW 1998, 613).

    Den Wegfall einer in diesem Urteil enthaltenen Anordnung einer Sicherheitsleistung kann der Kläger dem Vollstreckungsorgan dadurch nachweisen, dass er eine einfache Ausfertigung der Entscheidung des Berufungsgerichts beifügt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 22/97, NJW 1998, 613; Hk-ZPO/Kindl, 5. Aufl., § 725 Rn. 3; Musielak/Lackmann, ZPO, 11. Aufl., § 725 Rn. 3; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 725 Rn. 4; vgl. auch MünchKomm-ZPO/Wolfsteiner, 4. Aufl., § 725 Rn. 5).

  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 54/05

    Prüfungsumfang im Verfahren der Klauselerinnerung

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - V ZR 74/14
    Schließlich ist die Rüge der Beklagten, es fehle an einem vollstreckungsfähigen Inhalt des Titels - auch hierbei handelt es sich um eine nach § 732 ZPO beachtliche Einwendung (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 54/05, MDR 2006, 352; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 732 Rn. 8) - unbegründet.
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von

    Etwas anderes kann ausnahmsweise lediglich dann gelten, wenn keine wesentliche Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Berufungsgericht erfolgt ist (vgl. RG, JW 1927, 1311; BGH, NJW 1998, 613 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZR 74/14, WuM 2015, 41 Rn. 1 und 5; Zöller/Seibel aaO § 725 Rn. 4; Gehle in Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, ZPO, 79. Aufl., § 725 Rn. 6 "Berufungsurteil"; Saenger/Kindl aaO § 725 Rn. 3; Giers/Haas in Kindl/Meller-Hannich aaO § 725 ZPO Rn. 6).
  • BGH, 26.11.2015 - III ZB 96/15

    Statthaftigkeit der Erinnerung eines Beklagten gegen die Erteilung der

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der von den Beklagten erhobene Einwand, die titulierte Auskunftsverpflichtung sei mangels ausreichender Bestimmtheit nicht vollstreckungsfähig, im Wege der Klauselerinnerung nach § 732 Abs. 1 ZPO vorgebracht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2014 - V ZR 74/14, BeckRS 2014, 22528 Rn. 8; vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 54/05, NJW-RR 2006, 567 und vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, NJW-RR 2004, 1718, 1719).

    Maßgebend ist insoweit der Wert des zu vollstreckenden Anspruchs (s. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 aaO Rn. 9 mwN).

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