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   BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16   

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https://dejure.org/2017,57334
BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16 (https://dejure.org/2017,57334)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2017 - V ZR 275/16 (https://dejure.org/2017,57334)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16 (https://dejure.org/2017,57334)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW

    § 1004 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 242, 1004; WEG § 15 Abs. 3
    Zu den Voraussetzungen der Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs

  • Wolters Kluwer

    Beginn der für die Annahme einer Verwirkung erforderlichen Zeitspanne bei Auslösung eines neuen Unterlassungsanspruchs durch eine Störung des Eigentums; Voraussetzung für die Verwirkung eines Rechts; Zweckwidrige Nutzung der Teileigentumseinheit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Verwirkung von Unterlassungsansprüchen (hier: Gaststättennutzung) im Wohnungseigentumsrecht; §§ 15 Abs. 3 WEG; 242 BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 242, 1004; WEG § 15 Abs. 3
    Zur Verwirkung des Anspruchs der übrigen Wohnungseigentümer auf Unterlassen der langjährigen Nutzung einer Teileigentumseinheit entgegen der Teilungserklärung

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs der Wohnungseigentümer gegen einen Miteigentümer auf Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung seiner Teileigentumseinheit; Unterlassungsanspruch wegen neuer bzw. erweiterter Nutzung

  • wertermittlerportal
  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum für eine vor dem Erwerb beschlossene Sonderumlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 D; WEG § 15 Abs. 3
    Beginn der für die Annahme einer Verwirkung erforderlichen Zeitspanne bei Auslösung eines neuen Unterlassungsanspruchs durch eine Störung des Eigentums; Voraussetzung für die Verwirkung eines Rechts; Zweckwidrige Nutzung der Teileigentumseinheit

  • rechtsportal.de

    BGB § 1004 Abs. 1 ; WEG § 15 Abs. 3
    Beginn der für die Annahme einer Verwirkung erforderlichen Zeitspanne bei Auslösung eines neuen Unterlassungsanspruchs durch eine Störung des Eigentums; Voraussetzung für die Verwirkung eines Rechts; Zweckwidrige Nutzung der Teileigentumseinheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweckwidrige Nutzung: Verwirkung des Unterlassungsanspruchs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Nutzung einer Teileigentumseinheit kann auch noch nach Jahren untersagt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Unterlassung der Nutzung der Außenterrasse wegen langjähriger Duldung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nutzungsuntersagung von Teileigentum?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümergemeinschaft kann trotz langjähriger Duldung zweckwidrigen Betrieb einer Gaststätte aufgrund Erweiterung um Außenterrasse untersagen - Fehlende Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs über mehrere Jahre begründet keine Verwirkung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässiger Gebrauch: Wann ist der Unterlassungsanspruch verwirkt? (IMR 2018, 199)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 860
  • NZM 2018, 909
  • ZMR 2018, 529
  • WuM 2018, 236
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16
    Rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass die Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs, der seine Grundlage sowohl in § 1004 Abs. 1 BGB als auch in § 15 Abs. 3 WEG findet (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 18), vorliegen und dieser von der Klägerin geltend gemacht werden kann.

    Durch den Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer vom 23. Juni 2015 zur gerichtlichen Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs gegen den Beklagten, ist aber eine gekorene Ausübungsbefugnis des Verbands gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG für die individuellen Unterlassungsansprüche der Sondereigentümer begründet worden (vgl. Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 45/17, MDR 2018, 204 Rn. 8; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 5 jeweils mwN).

    Werden die in der Norm genannten Gebrauchsregelungen nicht eingehalten, liegt hierin eine Eigentumsbeeinträchtigung, die Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 BGB ist (Senat, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, ZWE 2014, 356 Rn. 7; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 18).

    Die Regelungen in der Teilungserklärung, die der Senat in vollem Umfang ohne Bindung an die Auslegung durch das Berufungsgericht selbst auslegen kann, wobei die Auslegung "aus sich heraus" objektiv und normativ zu erfolgen hat (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 19 mwN), schließen eine Nutzung des Teileigentums des Beklagten als Gaststätte aus.

    Den Betrieb einer Gaststätte umfasst dies regelmäßig nicht (Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 20 mwN).

    Entscheidend ist dabei, dass eine solche anderweitige Nutzung die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das Maß hinaus beeinträchtigt, das bei einer Nutzung zu dem vereinbarten Zweck typischerweise zu erwarten ist (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 21 mwN).

    Der Senat hat dies bislang bei der Ausweitung der Öffnungszeiten einer Gaststätte (Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 13 ff.) und bei einer Neuvermietung der Einheit (Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, NJW-RR 2015, 781 Rn. 12 f.) angenommen.

  • BGH, 25.03.2010 - V ZR 159/09

    Wohnungseigentum: Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung einer der

    Auszug aus BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16
    Anhaltspunkte dafür, dass die übrigen Wohnungs- und Teileigentümer zu erkennen gegeben haben, dass sie mit der zweckwidrigen Nutzung einverstanden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZR 159/09, ZWE 2010, 266 Rn. 2) - z. B. im Zusammenhang mit Beschlussanträgen auf Eigentümerversammlungen - hat es nicht festgestellt.
  • BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12

    Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe:

    Auszug aus BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16
    Der Vertrauenstatbestand kann nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2001 - VI ZR 12/00, NJW 2001, 2535, 2537; Urteil vom 9. Oktober 2013 - XII ZR 59/12, NJW-RR 2014, 195 Rn. 11 jeweils mwN).
  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00

    Verjährungsbeginn bei einem Teilungsabkommen

    Auszug aus BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16
    Der Vertrauenstatbestand kann nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2001 - VI ZR 12/00, NJW 2001, 2535, 2537; Urteil vom 9. Oktober 2013 - XII ZR 59/12, NJW-RR 2014, 195 Rn. 11 jeweils mwN).
  • BGH, 13.10.2017 - V ZR 45/17

    Wohnungseigentum: Gekorene Ausübungsbefugnis des Verbandes für Unterlassungs- und

    Auszug aus BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16
    Durch den Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer vom 23. Juni 2015 zur gerichtlichen Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs gegen den Beklagten, ist aber eine gekorene Ausübungsbefugnis des Verbands gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG für die individuellen Unterlassungsansprüche der Sondereigentümer begründet worden (vgl. Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 45/17, MDR 2018, 204 Rn. 8; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 5 jeweils mwN).
  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 131/13

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

    Auszug aus BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16
    Werden die in der Norm genannten Gebrauchsregelungen nicht eingehalten, liegt hierin eine Eigentumsbeeinträchtigung, die Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 BGB ist (Senat, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, ZWE 2014, 356 Rn. 7; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 18).
  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

    Auszug aus BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16
    Der Senat hat dies bislang bei der Ausweitung der Öffnungszeiten einer Gaststätte (Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 13 ff.) und bei einer Neuvermietung der Einheit (Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, NJW-RR 2015, 781 Rn. 12 f.) angenommen.
  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 49/08

    Anspruch des Eigentümers auf Löschung von Grundpfandrecht?

    Auszug aus BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere auf das Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (Senat, Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 42/09, NJW 2010, 1074 Rn. 19; Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 49/08, NJW 2009, 847, 849 - insoweit in BGHZ 179, 146 ff. nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 14. November 2002 - VII ZR 23/02, NJW 2003, 824).
  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 42/09

    Grundbuchberichtigungsanspruch wegen eines schuldrechtlichen Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere auf das Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (Senat, Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 42/09, NJW 2010, 1074 Rn. 19; Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 49/08, NJW 2009, 847, 849 - insoweit in BGHZ 179, 146 ff. nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 14. November 2002 - VII ZR 23/02, NJW 2003, 824).
  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

    Auszug aus BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16
    (2) Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es für die Beurteilung der Zeitspanne, die bis zum Eintritt der Verwirkung verstrichen sein muss, auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und daher die Annahme fester Zeiträume nicht in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09, NJW 2011, 212 Rn. 22).
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

  • OLG Köln, 27.01.1995 - 16 Wx 13/95
  • BGH, 11.06.2021 - V ZR 234/19

    Abschneiden überhängender Äste bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Annahme der Verwirkung eines Rechts neben dem reinen Zeitablauf erforderlich, dass der Berechtigte durch sein gesamtes Verhalten bei dem Verpflichteten das Vertrauen geschaffen hat, er werde sein Recht nicht mehr geltend machen und dass dieser sich darauf eingerichtet hat; der Vertrauenstatbestand kann nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden (vgl. Senat, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16, NZM 2018, 909 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem

    Maßgebend sind ihr Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt, weil sie auch die Sonderrechtsnachfolger der Wohnungseigentümer bindet (vgl. Senat, Urteil vom 20. November 2020 - V ZR 196/19, ZWE 2021, 273 Rn. 12; Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16, NZM 2018, 909 Rn. 11).
  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 284/19

    Wohnungseigentumssache: Prozessführungsbefugnis des Wohnungseigentümerverbands

    Er konnte die Geltendmachung der Ansprüche durch Beschluss an sich ziehen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NZM 2015, 787 Rn. 5 und 18; Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16, NZM 2018, 909 Rn. 8; Urteil vom 25. Oktober 2019 - V ZR 271/18, BGHZ 223, 305 Rn. 6).
  • BGH, 28.01.2022 - V ZR 86/21

    Wohnungseigentumssache: Streitwertfestsetzung nach altem und neuem Recht;

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Annahme der Verwirkung eines Rechts neben dem reinen Zeitablauf erforderlich, dass der Berechtigte durch sein gesamtes Verhalten bei dem Verpflichteten das Vertrauen geschaffen hat, er werde sein Recht nicht mehr geltend machen und dass dieser sich darauf eingerichtet hat; der Vertrauenstatbestand kann nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2021 - V ZR 234/19, NJW 2021, 2882 Rn. 10; Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16, NZM 2018, 909 Rn. 22 mwN).

    Einem Wohnungseigentümer fehlte bei der zweckwidrigen Nutzung einer Sondereigentumseinheit jedoch sowohl für einen Anspruch aus § 15 Abs. 3 WEG aF als auch für einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB die Prozessführungsbefugnis, wenn die Wohnungseigentümer diese Ansprüche durch Mehrheitsbeschluss an sich gezogen und damit eine sog. gekorene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG aF begründet hatten (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 5 f.; Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16, NZM 2018, 909 Rn. 6, 8; Urteil vom 25. Oktober 2019 - V ZR 271/18, BGHZ 223, 305 Rn. 6; Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 295/16, NJW-RR 2020, 894 Rn. 12).

  • BGH, 16.12.2022 - V ZR 144/21

    Zur Wirksamkeit eines 30-jährigen Wiederkaufsrechts der Gemeinde in einem

    Der Vertrauenstatbestand kann nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden (vgl. Senat, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16, WuM 2018, 236 Rn. 21 f. mwN).
  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 203/18

    Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und

    Da die Teilungserklärung - wie auch sonstige Grundbucheintragungen - aus sich heraus objektiv und normativ auszulegen ist (vgl. Senat, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16, NZM 2018, 909 Rn. 11), bedarf es bei der Festlegung des zulässigen Maßes der Nutzung und der noch hinnehmbaren Beeinträchtigungen einer typisierenden Betrachtungsweise.
  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 295/16

    Prozessführungsbefugnis hinsichtlich Sondereigentum bei Vergemeinschaftung vom

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann aber Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums gemäß § 1004 Abs. 1 BGB durch Mehrheitsbeschluss nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG an sich ziehen und ist dann allein zuständig für die gerichtliche Geltendmachung gegenüber dem Dritten (vgl. Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 45/17, NZM 2018, 231 Rn. 9; Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16, NZM 2018, 909 Rn. 8; Urteil vom 25. Oktober 2019 - V ZR 271/18, NZM 2020, 107 Rn. 6, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    aa) Die Vergemeinschaftung der Ansprüche der Wohnungseigentümer, die das Unterlassen einer zweckwidrigen Nutzung eines Wohnungseigentums zum Gegenstand haben, ist zulässig (vgl. Senat, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16, NZM 2018, 909 Rn. 8; siehe auch Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 5).

  • LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20

    Sondereigentum zweckbestimmungswidrig genutzt - Unterlassungsanspruch aber

    Der BGH hat dies bei erheblicher Ausweitung der Öffnungszeiten einer Gaststätte (NZM 2015, 787 = NJW 2016, 53 Rn. 13 ff.), bei einer Neuvermietung der Einheit (NZM 2015, 495 = NJW-RR 2015, 781 Rn. 12 f.) oder der Erweiterung einer Gaststätte um eine Außenterrasse (NZM 2018, 909) angenommen.
  • OLG Celle, 10.09.2020 - 8 U 45/20

    Verwirkung des sog. "ewigen" Widerspruchsrechts wegen unwirksamer Belehrung über

    Außerhalb dieser Konstellationen ist hingegen anerkannt, dass das Umstandsmoment nicht durch bloßen Zeitablauf ohne Hinzutreten weiterer Umstände geschaffen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - XII ZR 59/12; BGH, Urteil vom 27. März 2001 - VI ZR 12/00).
  • LG Karlsruhe, 30.12.2020 - 11 S 129/18

    Keller darf nicht als Wohnung genutzt werden!

    Jeder Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann einen den Vereinbarungen entsprechenden Gebrauch der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile verlangen (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16 Rn. 10 m.w.N. zu § 15 Abs. 3 WEG a.F.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16 Rn. 10 m.w.N.) kann jeder Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 15 Abs. 3 WEG a. F. einen den Vereinbarungen entsprechenden Gebrauch der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile verlangen.

    Entscheidend ist dabei, dass eine solche anderweitige Nutzung die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das Maß hinaus beeinträchtigt, das bei einer Nutzung zu dem vereinbarten Zweck typischerweise zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16 m.w.N.).

    Hinzutreten muss der Umstand, dass der Berechtigte durch sein gesamtes Verhalten bei dem Verpflichteten das Vertrauen geschaffen hat, er werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen und dass dieser sich darauf eingerichtet hat (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16).

  • BGH, 18.01.2019 - V ZR 72/18

    Antrag auf Herabsetzung der Stimmkraft des Eigentümers von sog.

  • BGH, 10.01.2019 - V ZR 138/18

    Rechtsstreit über das Zustehen eines Unterlassungsanspruchs gemäß § 1004 Abs. 1

  • LG Berlin, 16.01.2019 - 55 S 46/18

    Unterlassungsanspruch gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung

  • LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21

    Auslegung einer in der Gemeinschaftsordnung getroffenen Gebrauchsregelung

  • OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22

    Unterlassung der Nutzung eines über ein Privatgrundstück verlaufenden Weges

  • LG Stuttgart, 12.03.2019 - 19 S 31/18

    Unterlassungsklage gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung

  • BGH, 27.01.2022 - V ZB 90/20

    Gesetzliche Anforderung an die Berufungsbegründung

  • LG Dortmund, 22.09.2020 - 1 S 27/20

    Shisha-Bar ist keine Gaststätte

  • OLG Köln, 11.10.2018 - 15 U 81/17
  • VGH Bayern, 08.05.2023 - 8 ZB 22.2287

    Zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf der Freigabe eines Grundstücks für den

  • LG Berlin, 31.01.2023 - 55 S 28/22

    WEG: Anfechtung eines Sonderumlagebeschlusses

  • OLG München, 31.07.2019 - 20 U 4438/18

    Zur Verwirkung der Annahmemöglichkeit bei einem Kaufangebot, an das sich der

  • LG Berlin, 29.01.2019 - 55 S 64/18

    Wohnungseigentumssache: Auslegung einer Teilungserklärung zur

  • LG Berlin, 14.03.2019 - 55 S 46/18

    Kein Gastronomiebetrieb in einer Gewerbeeinheit

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