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   LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18   

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https://dejure.org/2018,19372
LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18 (https://dejure.org/2018,19372)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.07.2018 - 67 S 20/18 (https://dejure.org/2018,19372)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - 67 S 20/18 (https://dejure.org/2018,19372)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 543 Abs 1 BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 2 BGB, § 573 Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG
    Kündigung eines Wohnraummietvertrags: Hinreichend erhebliche Pflichtverletzung des Mieters im Fall einer unbefugten Gebrauchsüberlassung der Wohnung an Dritte

  • IWW

    § 546 Abs. 1 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Untervermietung an Touristen: Keine Kündigung, wenn Vermieter auch erhebliche Pflichtverletzung begeht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unerlaubte Vermietung über Airbnb und die Beweissicherung des Vermieters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung der Mietwohnung kann bei schwerwiegenderer Pflichtverletzung des Vermieters unwirksam sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Untervermietung an Touristen: Keine Kündigung bei Mietfalle des Vermieters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermietung der Wohnung über airbnb: Unwirksamkeit einer vermieterseitigen Kündigung aufgrund rechtswidrigen Eindringens in Wohnung und Anfertigung von Fotos - Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Mieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Untervermietung an Touristen: Darf Vermieter auch bei eigener Pflichtverletzung kündigen? (IMR 2018, 414)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2018, 562
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Berlin, 05.10.2017 - 67 S 229/17

    Wohnraummiete: Erheblichkeitsprüfung bei ordentlicher Zahlungsverzugskündigung;

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18
    Bei der kündigungsrechtlichen Beurteilung des Verschuldens eines Mieters wiegt Vorsatz schwerer als Fahrlässigkeit und eigenes Verschulden schwerer als zugerechnetes (vgl. Kammer, Beschl. v. 2. Februar 2017 - 67 S 410/16, MDR 2017, 512, juris Tz. 3, Beschl. v. 5. Oktober2017- 67 S 229/17, ZMR 2018, 228, juris Tz. 4; Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl. 2017, § 573 Rz. 15).

    Daneben erscheinen die Pflichtverletzungen der Beklagten im Zusammenhang mit der zeitweiligen Drittüberlassung der Wohnung an Touristen als derart geringfügig, dass sie ohne das Hinzutreten weiterer - und hier nicht gegebener - gewichtiger Umstände nicht geeignet sind, ihrem Verhalten das für die Kündigung des Mietverhältnisses hinreichend erhebliche Gewicht zu verleihen (vgl. Kammer, Urt. v. 6. Oktober2016 - 67 S 203/16, WuM 2016, 734, juris Tz. 18; Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, NZM 2018, 36, juris Tz. 11; Beschl. v. 5.10.2017 - 67 S 229/17, ZMR 2018, 228, juris Tz. 4).

  • LG Berlin, 06.10.2016 - 67 S 203/16

    Wohnraummiete: Kündigung des Mieters wegen unbefugter oder nicht angezeigter

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18
    Daneben erscheinen die Pflichtverletzungen der Beklagten im Zusammenhang mit der zeitweiligen Drittüberlassung der Wohnung an Touristen als derart geringfügig, dass sie ohne das Hinzutreten weiterer - und hier nicht gegebener - gewichtiger Umstände nicht geeignet sind, ihrem Verhalten das für die Kündigung des Mietverhältnisses hinreichend erhebliche Gewicht zu verleihen (vgl. Kammer, Urt. v. 6. Oktober2016 - 67 S 203/16, WuM 2016, 734, juris Tz. 18; Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, NZM 2018, 36, juris Tz. 11; Beschl. v. 5.10.2017 - 67 S 229/17, ZMR 2018, 228, juris Tz. 4).
  • LG Berlin, 23.02.2018 - 66 S 243/17

    Wohnraummiete: Vermieterkündigung wegen Überlassung der Mietwohnung an Touristen;

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18
    Damit fällt der Beklagten auch eine Pflichtverletzung zur Last, die zumindest nach vorheriger Abmahnung grundsätzlich zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt (vgl. Kammer, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 67 S 154/16, DWW 2016, 300, juris Tz. 9; LG Berlin, Beschl. v. 23. Februar 2018 - 66 S 243/17, WuM 2018, 371, juris Tz. 6).
  • BGH, 15.05.2018 - VIII ZR 150/17

    Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe einer angemieteten Wohnung in einem

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18
    Im Falle einer unbefugten Gebrauchsüberlassungist für die Frage, ob die schuldhafte Pflichtverletzung des Mieters hinreichend erheblich ist, sowohl für die Wirksamkeit einer darauf gestützten außerordentlichen als auch für die einer ordentlichen Kündigung - nicht anders als bei sonstigen verhaltensbedingten Kündigungen auch (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Mai 2018 - VIII ZR 150/17, BeckRS 2018, 11562 Tz. 13) - im Rahmen einer umfassenden Gesamtabwägung auf sämtliche Umstände des Einzelfalls abzustellen (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Beschl. v. 16. Mai 2017 - 67 S 119/17, NJOZ 2018, 703, juris Tz. 6 m.w.N.).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18
    Zwar kann eine vom Vertragspartner veranlasste - auch detektivische - Überwachung eines Vertragspartners zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung zulässig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16, NJW 2017, 2853, juris Tz. 30 ff.).
  • LG Berlin, 02.02.2017 - 67 S 410/16

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Kündigung wegen fahrlässiger Verursachung eines

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18
    Bei der kündigungsrechtlichen Beurteilung des Verschuldens eines Mieters wiegt Vorsatz schwerer als Fahrlässigkeit und eigenes Verschulden schwerer als zugerechnetes (vgl. Kammer, Beschl. v. 2. Februar 2017 - 67 S 410/16, MDR 2017, 512, juris Tz. 3, Beschl. v. 5. Oktober2017- 67 S 229/17, ZMR 2018, 228, juris Tz. 4; Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl. 2017, § 573 Rz. 15).
  • LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16

    Räumungsklage gegen den Wohnraummieter: Wirksamkeit einer Kündigung bei

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18
    Daneben erscheinen die Pflichtverletzungen der Beklagten im Zusammenhang mit der zeitweiligen Drittüberlassung der Wohnung an Touristen als derart geringfügig, dass sie ohne das Hinzutreten weiterer - und hier nicht gegebener - gewichtiger Umstände nicht geeignet sind, ihrem Verhalten das für die Kündigung des Mietverhältnisses hinreichend erhebliche Gewicht zu verleihen (vgl. Kammer, Urt. v. 6. Oktober2016 - 67 S 203/16, WuM 2016, 734, juris Tz. 18; Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, NZM 2018, 36, juris Tz. 11; Beschl. v. 5.10.2017 - 67 S 229/17, ZMR 2018, 228, juris Tz. 4).
  • LG Berlin, 27.07.2016 - 67 S 154/16

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Kündigung wegen unbefugter entgeltlicher

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18
    Damit fällt der Beklagten auch eine Pflichtverletzung zur Last, die zumindest nach vorheriger Abmahnung grundsätzlich zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt (vgl. Kammer, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 67 S 154/16, DWW 2016, 300, juris Tz. 9; LG Berlin, Beschl. v. 23. Februar 2018 - 66 S 243/17, WuM 2018, 371, juris Tz. 6).
  • LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15

    Außerordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrages: Unerlaubte entgeltliche

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18
    Auch wenn die Beklagte nicht selbst vermietet hat, sondern unter Zugrundelegung der zwischen den Parteien unstreitigen Gesamtumstände davon auszugehen ist, dass die Vermietungen in ihrer Abwesenheit und Unkenntnis durch den - mit Genehmigung der Kläger - in die Wohnung aufgenommene Untermieter vorgenommen wurden, ändert das an der Verletzung ihrer eigenen Vertragspflichten nichts, da ihr das Verhalten ihres Untermieters gemäß § 278 Satz 1 BGB zuzurechnen ist (vgl. Kammer, Beschl. v. 18. November 2014 - 67 S 360/14, NZM 2015, 248, juris Tz. 6; Beschl. v. 3. Februar 2015 - 67 T 29/15, ZMR 2015, 303, juris Tz. 11).
  • LG Berlin, 18.11.2014 - 67 S 360/14

    Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung bei gewerblicher Überlassung der Wohnung

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18
    Auch wenn die Beklagte nicht selbst vermietet hat, sondern unter Zugrundelegung der zwischen den Parteien unstreitigen Gesamtumstände davon auszugehen ist, dass die Vermietungen in ihrer Abwesenheit und Unkenntnis durch den - mit Genehmigung der Kläger - in die Wohnung aufgenommene Untermieter vorgenommen wurden, ändert das an der Verletzung ihrer eigenen Vertragspflichten nichts, da ihr das Verhalten ihres Untermieters gemäß § 278 Satz 1 BGB zuzurechnen ist (vgl. Kammer, Beschl. v. 18. November 2014 - 67 S 360/14, NZM 2015, 248, juris Tz. 6; Beschl. v. 3. Februar 2015 - 67 T 29/15, ZMR 2015, 303, juris Tz. 11).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

  • LG Berlin, 16.05.2017 - 67 S 119/17

    Wohnraummietvertrag: Kündigung wegen Aufnahme eines Lebensgefährten

  • LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18

    Wohnraummiete: Erlangung der Informationen des Vermieters zum Kündigungsgrund auf

    Zwar kann die von einem Vertragspartner veranlasste Videoüberwachung eines anderen Vertragspartners nicht nur zur Aufdeckung von Straftaten, sondern ebenso zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung zulässig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16, NJW 2017, 2853, juris Tz. 30 ff.; Kammer, Urt. v. 3. Juli 2018 - 67 S 20/18 , WuM 2018, 562 , beckonline Tz. 20).

    Eine damit in Zusammenhang stehende Zahlungspflichtverletzung wiegt aber weit weniger schwer als eine vorsätzliche (vgl. Kammer, Urt. v. 3. Juli 2018 - 67 S 20/18 , WuM 2018, 562 , beckonline Tz. 17).

  • LG Berlin, 08.02.2022 - 67 S 298/21

    Zur Wirksamkeit von Kündigungen wegen Zahlungsverzuges im Zusammenhang mit nach

    Ein solches wiegt für den Mieter bei der Beurteilung der Erheblichkeit seiner Pflichtverletzung weit weniger schwer als eigenes Verschulden (vgl. Kammer, Urt. v. 3. Juli 2018 - 67 S 20/18, DWW 2018, 302, juris Tz. 19 m.w.N.; Bieber, a.a.O.).
  • LG Berlin, 15.09.2020 - 63 S 309/19

    Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung an Touristen

    Es handele sich nicht um einen Fall wie in der Entscheidung der ZK 67 des Landgerichts Berlin ( 67 S 20/18 ), in welcher sich ein Mitarbeiter der Hausverwaltung widerrechtlich Zugang zur Wohnung verschafft habe um die Untervermietung zu beweisen.

    Wie auch die ZK 67 des hiesigen Gerichts in dem zitierten Urteil ( 67 S 20/18 ) ausführt, sind detektivische Ermittlungen grundsätzlich zulässig.

  • LG Berlin, 28.09.2021 - 67 S 139/21

    Nachweis des Zugangs einer Abmahnung mit Kündigungsandrohung bei unpünktlichen

    Eine derartige Pflichtverletzung wiegt erheblich weniger schwer als eine vorsätzliche (vgl. Kammer, Urt. v. 3. Juli 2018 - 67 S 20/18, WuM 2018, 562, beckonline Tz. 17; Urt. v. 22. August 2019 - 67 S 109/19, ZMR 2019, 944, beckonline Tz. 8).
  • LG Berlin, 09.06.2022 - 67 S 90/22

    Keine Kündigung wegen Straftaten des Sohnes des Mieters

    Ein solches wiegt für den Mieter bei der Beurteilung der Erheblichkeit seiner Pflichtverletzung weit weniger schwer als eigenes (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urt. v. 3. Juli 2018 - 67 S 20/18, DWW 2018, 302, juris Tz. 19 m.w.N.; Beschl. v. 8. Februar 2022 - 67 S 298/21, WuM 2022, 226, beckonline Tz. 17; Bieber, in: Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl. 2020, § 573 Rz. 63 m.w.N.).
  • AG Berlin-Schöneberg, 25.07.2019 - 8 C 418/18
    Die Beklagte zu 1. hat durch die nicht genehmigte, entgeltliche touristische Vermietung von Teilen der Mieträume ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt, was zumindest nach vorheriger Abmahnung grundsätzlich zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt (vgl. LG Berlin Beschluss vom 03.02.2015 - 67 T 29/15 mwN und LG Berlin Urteil vom 03.07.2018 - 67 S 20/18 mwN).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Einzelfall wesentlich von der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 03.07.2018 zum Aktenzeichen 67 S 20/18 , in dem sich Mitarbeiter der Hausverwaltung mit unlauteren Mitteln Zugang zur Mietwohnung verschafft hatten.

  • LG Berlin, 22.08.2019 - 67 S 109/19

    Was anderswo für eine Kündigung ausreicht, muss im Familienkreis hingenommen

    Eine solche fällt weniger schwer ins Gewicht als eine vorsätzliche Pflichtverletzung des Mieters (vgl. Kammer, Urt. v. 3. Juli 2018 - 67 S 20/18, ZMR 2018, 935, beckonline Tz. 17).
  • LG Berlin, 11.10.2022 - 67 S 111/22

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung

    Bei der kündigungsrechtlichen Beurteilung des Verschuldens eines Mieters wiegt Fahrlässigkeit aber weit geringer als Vorsatz (vgl. Kammer, Urt. v. 3. Juli 2018 - 67 S 20/18, DWW 2018, 302, juris Tz. 19 m.w.N):.
  • LG Berlin, 28.05.2020 - 67 S 21/20

    Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung bei Verweigerung von Modernisierungsarbeiten

    Es kommt erschwerend hinzu, dass der Beklagte jedenfalls am 5. Juni 2018 nicht lediglich fahrlässig, sondern mit Vorsatz gehandelt hat (vgl. LG Berlin, Urt. v. 3. Juli 2018 - 67 S 20/18 , WuM 2018, 562 , beckonline Tz. 17).
  • LG Berlin, 11.10.2022 - 12 C 5122/19
    Bei der kündigungsrechtlichen Beurteilung des Verschuldens eines Mieters wiegt Fahrlässigkeit aber weit geringer als Vorsatz (vgl. Kammer, Urt. v. 3. Juli 2018 - 67 S 20/18, DWW 2018, 302, juris Tz. 19 m.w.N):.
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