Rechtsprechung
LG Berlin, 28.08.1986 - 61 S 173/86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vollmacht des Verwalters zur Kündigung; Verwaltervollmacht (Umfang); Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; einseitiges Rechtsgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1986, 331
Wird zitiert von ...
- AG Berlin-Schöneberg, 03.09.2014 - 12 C 193/14 So wurde in der Rechtsprechung zwar die Kenntnis eines Mieters i.S.v. § 174 Satz 2 BGB im Falle einer Kündigung des Mietverhältnisses durch die bevollmächtigte Hausverwaltung bereits schon deshalb angenommen, weil diese auch den Mietvertrag als Vertreterin des Vermieters abgeschlossen hatte (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17 Marz 1995- 10 U 98/94 -, juris; dagegen LG Berlin, Urteil vom 28. August 1986 - 61 S 173/86 -, juris)).