Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 20.05.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.06.1999 - 16 W 16/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4872
OLG Köln, 21.06.1999 - 16 W 16/99 (https://dejure.org/1999,4872)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.06.1999 - 16 W 16/99 (https://dejure.org/1999,4872)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 1999 - 16 W 16/99 (https://dejure.org/1999,4872)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anspruch gegen den Lebensgefährten auf Mitwirkung bei der Kündigung der bisher gemeinsam bewohnten Mietwohnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 723
    Anspruch gegen den Lebensgefährten auf Mitwirkung bei der Kündigung der bisher gemeinsam bewohnten Mietwohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietvertrag; GbR; Zustimmung zur Kündigung; Rechtsschutzbedürfnis ; Scheitern einer Lebenspartnerschaft; Mitwirkungspflicht; Mieterschutz; Analogie

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lebenspartnerschaft; Lebensgemeinschaft; Kündigung; Mieterschutzvorschriften

  • Judicialis

    BGB § 723

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht - Anspruch gegen Lebensgefährten auf Mitwirkung bei Kündigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung bei Scheitern der Lebenspartnerschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 998
  • WuM 1999, 521
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankfurt/Main, 27.02.1990 - 13 O 474/89

    Keine Knebelmietverträge!

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.1999 - 16 W 16/99
    Ergänzend ist, insbsondere in Hinblick auf das Beschwerdevorbringen, noch darauf hinzuweisen, daß das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage schon deshalb zu bejahen ist, weil die Bestimmung in § 22 Nr. 2 des Mietvertrages einschränkend dahin auszulegen ist, daß jedenfalls Willenserklärungen, mit denen das gesamte Vertragsverhältnis beendet werden kann, nicht erfaßt sind, wenn nicht schon die gesamte Klausel wegen Verstosses gegen § 9 AGBG als nichtig angesehen wird (vgl. dazu beispielsweise Ulmer/Brandner, AGBG, 8. Aufl., Anhang zu §§ 9 - 11 Rz. 563; OLG Celle, WuM 90, 271; OLG Frankfurt NJW-RR 92, 396, 400; OLG Nürnberg NJW-RR 88, 1220, 1221).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1991 - 6 U 108/90

    Unzulässige Klauseln in Formularmietverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.1999 - 16 W 16/99
    Ergänzend ist, insbsondere in Hinblick auf das Beschwerdevorbringen, noch darauf hinzuweisen, daß das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage schon deshalb zu bejahen ist, weil die Bestimmung in § 22 Nr. 2 des Mietvertrages einschränkend dahin auszulegen ist, daß jedenfalls Willenserklärungen, mit denen das gesamte Vertragsverhältnis beendet werden kann, nicht erfaßt sind, wenn nicht schon die gesamte Klausel wegen Verstosses gegen § 9 AGBG als nichtig angesehen wird (vgl. dazu beispielsweise Ulmer/Brandner, AGBG, 8. Aufl., Anhang zu §§ 9 - 11 Rz. 563; OLG Celle, WuM 90, 271; OLG Frankfurt NJW-RR 92, 396, 400; OLG Nürnberg NJW-RR 88, 1220, 1221).
  • BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 14/04

    Kündigung des Mietvertrages gegenüber dem verbliebenen Mitmieter

    Haben mehrere Mieter als Partner einer Lebens- oder Wohngemeinschaft gemeinsam eine Wohnung gemietet und zieht einer der Mieter aus, so wird diesem in der obergerichtlichen Rechtsprechung mit Recht ein Anspruch gegen den anderen Mieter eingeräumt, an der - für eine Beendigung des Mitverhältnisses grundsätzlich erforderlichen - gemeinsamen Kündigung mitzuwirken, sofern nicht berechtigte Interessen des anderen Mieters dem entgegenstehen (OLG Köln, WuM 1999, 521; KG, WuM 1992, 323; Emmerich/Sonnenschein/Rolfs, Miete, 8. Aufl., § 542 BGB Rdnr. 4 m.w.Nachw.); dem Mieter, der die Wohnung nicht kündigen, sondern allein weiter nutzen will, bleibt es aber unbenommen, dieses mit dem Vermieter zu vereinbaren (OLG Köln, aaO).
  • AG Hamburg-St. Georg, 13.09.2018 - 911 C 245/17

    Lebensgemeinschaft ist zu Ende: Jeder kann Zustimmung zur Kündigung verlangen

    Diesem Anspruch können die Mieterschutzvorschriften nicht in analoger Anwendung entgegengehalten werden (OLG Köln NZM 1999, 998).

    Soweit die Klägerin die Wohnung nicht kündigen, sondern allein weiternutzen möchte, bleibt es ihr unbenommen, dies mit dem Vermieter zu vereinbaren (OLG Köln, NZM 1999, 998).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.05.1999 - 1 U 123/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2585
OLG Köln, 20.05.1999 - 1 U 123/98 (https://dejure.org/1999,2585)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.1999 - 1 U 123/98 (https://dejure.org/1999,2585)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 1 U 123/98 (https://dejure.org/1999,2585)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Sich wiedersprechende Klauseln in schriftlichem Mietvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 1142
  • ZMR 1999, 760
  • WuM 1999, 521
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 126/84

    Berücksichtigung von Vorstellungen der Vertragsparteien bei der Auslegung eines

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1999 - 1 U 123/98
    Dabei genügt nach der Rechtsprechung zwar, dass das Gewollte in der Urkunde angedeutet worden ist (BGH NJW-RR 1986, 1019 (1020)).
  • OLG Hamm, 26.11.2020 - 5 U 112/19

    In Bezug genommener Lageplan nicht beigefügt: Verstoß gegen Schriftform

    Die Schriftform wird im Übrigen auch dann nicht eingehalten, wenn der Vertrag (durch Auslegung nicht zu beseitigende) widersprüchliche Regelungen zu wesentlichen Punkten wie der Vertragslaufzeit bzw. dem Vertragsbeginn enthält (BGH, Urteil vom 02.11.2005 - XII ZR 212/03, BeckRS 2005, 13987; KG, Urteil vom 21.01.2016 - 8 U 164/15, BeckRS 2016, 5783 Rn. 16; OLG Köln, Urteil vom 20.05.1999 - 1 U 123/98, BeckRS 1999, 30060409; OLG Naumburg, Urteil vom 07.06.2011 - 9 U 213/10, BeckRS 2012, 11597; Leo, in: BeckOK, MietR, 20. Edition, Stand: 01.03.2020, § 550 BGB Rn. 102).
  • OLG Dresden, 10.08.2004 - 5 U 426/04

    Anforderungen an die Form eines befristeten Mietvertrages; Bezeichnung von

    Die Entscheidung des; Senats steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte zu der Frage, welche Angaben die Vertragsurkunde zur Laufzeit des Mietverhältnisse:; enthalten muss, damit die Form des § 566 BGB a.F. gewahrt ist (OLG Rostock NZM 2001, 426 und OLG Köln NZM 1999, 1142).
  • OLG Hamm, 05.06.2020 - 30 U 163/19

    Auch formbedürftige Vertragsklauseln sind auszulegen

    Mit einer Ausnahme befassen sich die Entscheidungen sämtlich mit Fällen, in denen die Formularverträge einerseits Regelungen zu einer bestimmten Mietdauer, andererseits aber auch solche für unbefristete Mietverhältnisse enthielten, so dass auch im Wege einer Auslegung nicht mehr hinreichend eindeutig zu bestimmen war, ob eine Befristung vereinbart sein sollte oder nicht (so OLG Köln, ZMR 1999, 760; OLG Rostock, ZMR 2001, 27; KG BeckRS 2016, 05783 und Senat, NJOZ 2017, 724).
  • KG, 21.01.2016 - 8 U 164/15

    Geschäftraummietvertrag: Wahrung der Schriftform bei unterschiedlichen Angaben

    Ist unklar, ob ein Mietvertrag befristet oder unbefristet werden soll, weil sowohl eine bestimmte Laufzeit vereinbart worden ist, als auch in derselben Urkunde die Klausel enthalten ist, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit laufe und ordentlich gekündigt werden könne, führt dies zur Formunwirksamkeit (vgl. Bub/Treier/Heile, Landwehr, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Auflage, II, Rdnr. 2483; vgl. OLG Köln NZM 1999, 1142; OLG Rostock NZM 2001, 426).
  • OLG Rostock, 18.12.2000 - 3 U 124/99

    Vorliegen eines Mietvertrags über die Nutzung eines Grundstückes bei fehlerhafter

    Beweis zu den mündlichen Absprachen anlässlich der Urkundenunterzeichnung durch Zeugenvernehmung kann, entgegen der Auffassung des Klägers, nicht erhoben werden, weil sich die Auslegung an dem oben genannten Gesetzeszweck des § 566 BGB zu orientieren hat (OLG Rostock OLGR 2000, 477; OLG Köln NZM 1999, 1142).
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