Weitere Entscheidung unten: KG, 14.08.1981

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.12.1980 - 10 W 30/80 (R)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,943
OLG Karlsruhe, 04.12.1980 - 10 W 30/80 (R) (https://dejure.org/1980,943)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.12.1980 - 10 W 30/80 (R) (https://dejure.org/1980,943)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Dezember 1980 - 10 W 30/80 (R) (https://dejure.org/1980,943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MHG § 1, § 10; WoBauG § 87a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1380 (Ls.)
  • WuM 1981, 270
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 04.11.1980 - 10 W 47/80

    Erhöhung der Betriebskosten bei Wegfall der Grundsteuervergünstigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.1980 - 10 W 30/80
    In seinem Rechtsentscheid vom 04.11.1980 - 10 W 47/80 (R) - ist dazu ausgeführt, ein Rechtsentscheid könne nur über eine Rechtsfrage herbeigeführt werden, zu deren Beantwortung der dem Vorlagebeschluß zugrundeliegende Rechtsstreit Anlaß gebe.
  • BayObLG, 21.07.1970 - Allg. Reg. 20/70
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.1980 - 10 W 30/80
    Das sei nicht Aufgabe der Rechtsprechung (ebenso BayObLG NJW 1970, 1748, 1749; Dänzer-Vanotti, NJW 1980, 1777 m.w. Rechtsprechungshinweisen).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.1983 - 9 REMiet 4/83

    Kündigung; Eintreten in den Mietvertrag; Berechtigtes Interesse ;

    Diese Frage kann der Senat nach überwiegender Meinung selbst prüfen (OLG Karlsruhe, WuM 1981, 270 ; OLG Oldenburg, WuM 1982, 100 ).
  • BayObLG, 21.02.1983 - Allg. Reg. 112/81

    Mietvertrag; Vollmacht; Vollmachtsklausel; Mieterhöhung; Mieter; Mitmieter

    Ein Rechtsentscheid ergeht jedoch nicht, weil es für die Entscheidung in der vorliegenden Sache auf die Beantwortung der Vorlagefragen nicht ankommt (vgl. zur Entscheidungserheblichkeit BayObLG, aaO.; BayObLGZ 1981, 1/3; OLG Karlsruhe, WuM 1981, 173 f. = ZMR 269/270 f.; WuM 1981, 270 ).
  • BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81
    Die vorgelegte Rechtsfrage - die in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beantwortet wird (s. dazu nachfolgend unter 2 c) und die obergerichtlich noch nicht entschieden ist - liegt im Rahmen des Art. 111 Abs. 1 des 3. MietÄndG, denn sie ergibt sich aus einem Mietvertragsverhältnis über Wohnraum; sie hat für die Anwendung des § 2 Abs. 2 S. 3 MHG grundsätzliche Bedeutung und sie kann hier für die Sachentscheidung erheblich sein (BayObLGZ 1970, 169/170 f.; 1980, 360/363; 1981, 15/16, je mit weit.Nachw.; OLG Karlsruhe vom 4.12.1980 = OLGZ 1981, 81; OLG Oldenburg, OLGZ 1981, 198; vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1981, 219 = WuM 1981, 123 ).
  • BayObLG, 25.02.1983 - REMiet 1/82
    a) Auf die Beantwortung des ersten Teils der vorgelegten Frage kommt es für die Entscheidung nicht an (vgl. zur Entscheidungserheblichkeit BayObLG, aaO.; BayObLGZ 1981, 1/3; OLG Karlsruhe, WuM 1981, 173 f. = ZMR 1981, 269/270 f.; WuM 1981, 270).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 14.08.1981 - 8 W RE Miet 3471/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2328
KG, 14.08.1981 - 8 W RE Miet 3471/81 (https://dejure.org/1981,2328)
KG, Entscheidung vom 14.08.1981 - 8 W RE Miet 3471/81 (https://dejure.org/1981,2328)
KG, Entscheidung vom 14. August 1981 - 8 W RE Miet 3471/81 (https://dejure.org/1981,2328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,2328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung von Ansprüchen des Vermieters gegen Mieter auf Nachzahlung von Nebenkosten aus Umlagenabrechnungen; Unterlassen der Abrechnung von Nebenkosten durch einen abrechnungspflichtigen Vermieter; Dauernde Untätigkeit eines Vermieters als Verwirkungsgrund für einen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Anspruchs auf Nebenkostennachforderung; Mietnebenkosten, Nachforderung; Nachzahlungspflicht; Abrechnung, Unterlassen der Verwirkung

  • rechtsportal.de

    BGB § 242

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 10 C 573/80
  • LG Berlin - 65 S 40/81
  • KG, 14.08.1981 - 8 W RE Miet 3471/81

Papierfundstellen

  • WuM 1981, 270
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 63/75

    Umfang übertragener Schmalfilmrechte

    Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
    Das Umstandsmoment umfaßt zwei Voraussetzungen, nämlich einerseits ein Verhalten des Berechtigten, aufgrund dessen der Verpflichtete mit der Geltendmachung von Ansprüchen nicht mehr rechnen brauchte und sich daher darauf einrichten durfte, und andererseits ein Verhalten des Verpflichteten, nämlich daß er sich tatsächlich darauf eingerichtet hat, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BGHZ 67, 56, 68).

    Ein Recht oder Anspruch ist verwirkt, wenn seine verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) anzusehen ist (BGHZ 67, 56, 68).

  • BAG, 09.07.1958 - 2 AZR 438/56

    Verwirkung - Voraussetzungen

    Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
    Die Verwirkung tritt dadurch ein, daß nach Ablauf eines längeren Zeitraums (Zeitmoment) der Schuldner aufgrund eines bestimmten Verhaltens des Gläubigers sich berechtigterweise darauf einrichtet, daß dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde (BGHZ 25, 47, 52; BAGE 6, 165, 167).

    Das folgt aus dem Verbot des widersprüchlichen Verhalten (BAGE 6, 165, 168).

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
    Die Verwirkung tritt dadurch ein, daß nach Ablauf eines längeren Zeitraums (Zeitmoment) der Schuldner aufgrund eines bestimmten Verhaltens des Gläubigers sich berechtigterweise darauf einrichtet, daß dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde (BGHZ 25, 47, 52; BAGE 6, 165, 167).

    Mag auch in erster Linie auf das Verhalten des Berechtigten abzustellen sein (BGHZ 25, 47, 51), so kommt es doch auch auf das Verhalten des Verpflichteten an, das ebenfalls unter dem rechtlichen Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu prüfen und zu beurteilen ist (BGHZ 25, 47, 52).

  • LG Bonn, 02.10.1978 - 6 S 164/78
    Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
    Soweit demgegenüber teilweise die Ansichten vertreten wird, daß das Umstandsmoment allein durch sein Verhalten des Vermieters, nämlich die Unterlassung der Abrechnung über die Nebenkosten, erfüllt werde und der Nachzahlungsanspruch verwirkt sei, wenn er erst nach mehr als einem Jahr nach dem Abrechnungszeitpunkt geltend gemacht werde (LG Berlin, GE 1978, 243 = WuM 1978, 166; LG München I, WuM 1976, 253; LG Bonn, WuM 1979, 235; AG Oberhausen, WuM 1975, 274 = FWW 1976, 127; Sternel, Mietrecht, 2. Aufl., III 283; Oske, GE 1978, 225, 226), kann dem aus den angeführten Gründen nicht gefolgt werden.
  • LG Wuppertal, 29.08.1980 - 10 S 157/80
    Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
    Das Landgericht Wuppertal hat in seinen Urteilen vom 15. November 1979 - 9 S 164/79 - und vom 29. August 1980 - 10 S 157/80 - (WuM 1981, 139 und 138) ausgeführt, daß bei Mietverhältnissen, auf welche die Neubaumietenverordnung 1970 ( NMV ) anzuwenden ist, die Umlagenabrechnung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Höhe der umlagefähigen Kosten durchgeführt werden muß; innerhalb dieser Frist muß der Vermieter dem Mieter gegenüber die Erklärung der nachzuzahlenden Nebenkosten abgegeben haben mit der Folge, daß sonst der Anspruch erlischt.
  • OLG Karlsruhe, 07.07.1981 - 9 REMiet 2/81
    Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
    Die Unterlassung der Aufstellung der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter ist daher nur einer der zu prüfenden und gegeneinander abzuwägenden Einzelumstände (Köhler, Handbuch der Wohnraummiete, 1981, S. 93/94, Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 4. Aufl., C 280; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 7. Juli 1981 - 9 REMiet 2/81-).
  • LG Berlin, 12.12.1977 - 61 S 170/77
    Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
    Soweit demgegenüber teilweise die Ansichten vertreten wird, daß das Umstandsmoment allein durch sein Verhalten des Vermieters, nämlich die Unterlassung der Abrechnung über die Nebenkosten, erfüllt werde und der Nachzahlungsanspruch verwirkt sei, wenn er erst nach mehr als einem Jahr nach dem Abrechnungszeitpunkt geltend gemacht werde (LG Berlin, GE 1978, 243 = WuM 1978, 166; LG München I, WuM 1976, 253; LG Bonn, WuM 1979, 235; AG Oberhausen, WuM 1975, 274 = FWW 1976, 127; Sternel, Mietrecht, 2. Aufl., III 283; Oske, GE 1978, 225, 226), kann dem aus den angeführten Gründen nicht gefolgt werden.
  • LG Wuppertal, 15.11.1979 - 9 S 164/79
    Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
    Das Landgericht Wuppertal hat in seinen Urteilen vom 15. November 1979 - 9 S 164/79 - und vom 29. August 1980 - 10 S 157/80 - (WuM 1981, 139 und 138) ausgeführt, daß bei Mietverhältnissen, auf welche die Neubaumietenverordnung 1970 ( NMV ) anzuwenden ist, die Umlagenabrechnung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Höhe der umlagefähigen Kosten durchgeführt werden muß; innerhalb dieser Frist muß der Vermieter dem Mieter gegenüber die Erklärung der nachzuzahlenden Nebenkosten abgegeben haben mit der Folge, daß sonst der Anspruch erlischt.
  • RG, 17.02.1941 - II 70/40

    1. Stehen, soweit es sich um Unzulässigkeit der Rechtsausübung durch eine Ehefrau

    Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
    Der Rechtsbegriff der unzulässigen Rechtsausübung läßt Raum für die Beachtung eines jeden Gesichtspunkts, welcher der Erreichung wahrer innerer Gerechtigkeit dient (RGZ 166, 113, 1179. Eine schematisierende Betrachtungsweise wird ihm nicht gerecht. Was Treu und Glauben entspricht, kann nur unter Abwägung aller Umstände für den konkreten Einzelfall bestimmt werden (Palandt-Heinrichs, BGB , 40. Aufl., § 242 Anm. 4 D Einl., Anm. 9).
  • BGH, 20.12.1968 - V ZR 97/65

    Verwirkung

    Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
    Die bloße Untätigkeit des abrechnungspflichtigen Vermieters ist daher grundsätzlich nicht geeignet, allein das Umstandsmoment bei dem Rechtsinstitut der Verwirkung auszufüllen (vgl. BGH, Betrieb 1969, 302).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ARZ 16/83

    Anspruchsverlust bei vorauszahlungsunabhängiger Umlage

    Während das Kammergericht die Frage in seinem Rechtsentscheid vom 14. August 1981 - 8 W REMiet 3471/81 = ZMR 1982, 182 = WuM 1981, 270 zwar angeschnitten, im Ergebnis aber offen gelassen hat, hält das LG Köln (WuM 1981, 282) die Fristenregelung des § 10 Abs. 2 WoBindG auf das Nachzahlungsverlangen des Vermieters nicht für anwendbar.

    Dabei ist allerdings zu beachten, daß entgegen einer weitverbreiteten Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. die Nachweise bei KG ZMR 1982, 182, 183 = WuM 1981, 270) allein ein längeres Zuwarten des Vermieters mit der Abrechnung zur Annahme einer Verwirkung nicht genügt.

  • OLG Hamm, 17.08.1982 - 4 REMiet 2/82
    Sie ist - soweit ersichtlich - bisher durch Rechtsentscheide noch nicht entschieden, insbesondere auch nicht durch den Rechtsentscheid des KG vom 14.8.1981 (WuM 1981, 270).
  • KG, 09.09.2002 - 8 U 231/01

    Keine Unwirksamkeit vertraglicher Verpflichtungen aufgrund Vermögensgesetzes;

    Neben dem Zeitmoment ist weitere Voraussetzung der Verwirkung das Vorliegen besonderer Umstände, die die Feststellung rechtfertigen, dass der Schuldner bereits darauf vertrauen durfte, dass der Gläubiger die Forderung nicht, mehr geltend macht (Umstandsmoment) (KG WuM 1981, 270).
  • KG, 28.02.2002 - 8 U 4735/98

    Nebenkostenabrechnung ohne Vorschusserhebung

    Darüber hinaus, hätte der Beklagte auch aufgrund dieses Verhaltens entsprechende Vermögensdispositionen treffen müssen, so dass seine jetzige Inanspruchnahme eine unbillige Härte bedeuten würde (vgl. KG WuM 1981, 270; Bub/Treier/Gramlich, aaO, VI Rn. 103).
  • OLG Schleswig, 14.11.1983 - 6 REMiet 5/82
    Das Kammergericht (ZMR 1982, 182 ) hat die Frage ausdrücklich offengelassen.
  • OLG Hamm, 21.02.1983 - 4 REMiet 15/82
    "... Das KG hat [zur Frage], ob auch die Verwirkung von Ansprüchen auf Mietnebenkosten neben einem "Zeitmoment« noch ein "Umstandsmoment« voraussetzt .., durch Rechtsentscheid (WuM 1981, 270 [hier: I(133)211e]) klargestellt, daß der Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Nachzahlung von Nebenkosten aus Umlageabrechnungen nicht allein dadurch verwirkt wird, daß der abrechnungspflichtige Vermieter es längere Zeit unterlassen hat, abzurechnen und den Anspruch geltend zu machen, daß vielmehr die länger andauernde Untätigkeit des Vermieters grundsätzlich nur einer der bei der Prüfung der Verwirkung zu würdigenden Umstände des Einzelfalles ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht