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   OLG Hamm, 06.10.1982 - 4 REMiet 13/81   

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https://dejure.org/1982,1755
OLG Hamm, 06.10.1982 - 4 REMiet 13/81 (https://dejure.org/1982,1755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.1982 - 4 REMiet 13/81 (https://dejure.org/1982,1755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 1982 - 4 REMiet 13/81 (https://dejure.org/1982,1755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Substantiierung des Rechts eines Vermieters zur Kündigung eines Wohnraummietvertrags wegen Überbelegung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überbelegung; Kinder/des Mieters; Kündigung/wegen Überbelegung; Überbelegung/Kündigungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 1, 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 48
  • MDR 1983, 133
  • WuM 1982, 323
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.07.1993 - VIII ARZ 1/93

    Kein vertragswidriger Gebrauch bei bloßer Überbelegung

    Darüber hinaus sieht das Landgericht eine Divergenz zwischen dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Oktober 1982 (NJW 1983, 48 = WuM 1982, 323) und einem Rechtsentscheid des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 1988 (BGHZ 103, 91) hinsichtlich der Berücksichtigung entgegenstehender Interessen des Mieters bei einer ordentlichen Kündigung gemäß § 564 b BGB.
  • OLG Karlsruhe, 16.03.1987 - 3 REMiet 1/87

    Kündigung; Fristlos; Vermieter; Mieter; Abmahnung; Überbelegung

    Dabei ist die Frage, ob eine Wohnung überbelegt ist, aufgrund aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles (OLG Hamm (RE), NJW 1983, 48 ), insbesondere der Größe und Gestaltung der Wohnung, des Vertragsinhalts und der bei Beginn des Mietverhältnisses gegebenen und für die Zukunft zu erwartenden Belegung zu entscheiden.

    Teilweise wird dies ohne Einschränkung bejaht (BayObLGZ (RE) 1983, 228; LG Köln, WuM 1981, 161; LG Düsseldorf, WuM 1983, 141); andere ziehen dagegen lediglich eine ordentliche Kündigung nach § 564 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Betracht (Köhler, § 55 Rdn. 2; Staudinger -Sonnenschein, § 564 b Rdn. 43; Schmidt-Futterer/Blank, B 474; OLG Hamm (RE), NJW 1983, 48 ).

    Eine Abweichung vom Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 6.10.1982 (NJW 1983, 48 ) liegt nicht vor; denn jener betrifft allein die Frage, ob Überbelegung ein Kündigungsrecht aus § 564 b BGB begründen kann.

  • AG Stuttgart, 24.05.2011 - 37 C 5827/10

    Wohnraummietvertrag: Kündigung einer mit acht Personen belegten Wohnung

    Hinzutreten müssen noch andere Umstände, wie zum Beispiel das verstärkte Abnutzen oder eine Beschädigung der Wohnung, Störungen der übrigen Hausmitbewohner, etc. (vgl. hierzu OLG Hamm, WuM 1982, S. 323).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 810/98
    In seinem Beschluß vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80 (NJW 1983, 48 ff.) - führt das Bundesverfassungsgericht aus, das Recht auf ein rechtsstaatliches, faires Strafverfahren verbiete es, den der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Angeklagten zu einem unverstandenen Objekt des Verfahrens herabzuwürdigen; er müsse in die Lage versetzt werden, die ihn betreffenden wesentlichen Verfahrensvorgänge zu verstehen und sich im Verfahren verständlich zu machen.
  • BayObLG, 14.09.1983 - REMiet 8/82

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietvertrages aufgrund der Überbelegung des

    Zwar verstößt der Mieter grundsätzlich nicht gegen seine vertraglichen Pflichten, wenn er seinen Ehegatten und gemeinsame Kinder aufnimmt (Roquette, Das Mietrecht des BGB , § 549 Rdn. 2; vgl. BayObLGZ 1952, 89/92; OLG Hamm, WuM 1982, 323 ).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 14.08.1989 - 5 C 304/89
    Das Gericht legt dabei die Rechtsentscheide des Oberlandesgerichts Hamm (NJW 1983, 48 ), des BayObLG (NJW 1984, 60 ) und des OLG Karlsruhe (NJW 1987, 1952 ) zur Frage der Kündigung bei Überbelegung zugrunde.
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