Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 27.10.1983

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.12.1985 - 8 W 344/84   

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https://dejure.org/1985,3343
OLG Stuttgart, 12.12.1985 - 8 W 344/84 (https://dejure.org/1985,3343)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.12.1985 - 8 W 344/84 (https://dejure.org/1985,3343)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Dezember 1985 - 8 W 344/84 (https://dejure.org/1985,3343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung der Vereinbarung über den Inhalt des Sondereigentums durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer; Zulässigkeit von Regelungen über die künftige Abänderbarkeit der Teilungserklärung in der Vereinbarung der Wohnungseigentümer; Anforderungen an die Form der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 815
  • WuM 1986, 147
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.1985 - 8 W 344/84
    In seinem auf dessen Vorlage ergangenen Beschluß (NJW 1985, 2832) vertritt der BGH die Auffassung, daß grundsätzlich eine Änderung der Gemeinschaftsordnung durch abändernden Mehrheitsbeschluß für wirksam zu erachten sei, wenn die Gemeinschaftsordnung eine solche Möglichkeit ausdrücklich vorsehe.
  • OLG Köln, 21.04.1982 - 2 Wx 13/82

    Zwingendes Einstimmigkeitsprinzip bei Änderungen von Teilungserklärung und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.1985 - 8 W 344/84
    Landgericht und Grundbuchamt haben angenommen, daß es nicht zulässig sei, in einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder der einer Vereinbarung gleichgestellten Regelung in der Teilungserklärung des alleinigen Eigentümers vorzusehen, daß künftige Abänderungen durch Mehrheitsbeschluß vorgenommen werden können (ebenso OLG Köln, OLGZ 1982, 413, und OLG Frankfurt, OLGZ 84, 146).
  • OLG Frankfurt, 21.02.1984 - 20 W 816/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.1985 - 8 W 344/84
    Landgericht und Grundbuchamt haben angenommen, daß es nicht zulässig sei, in einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder der einer Vereinbarung gleichgestellten Regelung in der Teilungserklärung des alleinigen Eigentümers vorzusehen, daß künftige Abänderungen durch Mehrheitsbeschluß vorgenommen werden können (ebenso OLG Köln, OLGZ 1982, 413, und OLG Frankfurt, OLGZ 84, 146).
  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung

    Auch die "Änderung der Miteigentumsquoten" ist entgegen der Ansicht von Niedenführ/Schulze (§ 10 Rn. 25) einer Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG nicht zugänglich (vgl. Belz Handbuch des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 39; OLG Stuttgart BWNotZ 1986, 61).
  • OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 173/04

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf Umwandlung von

    Von daher ist auch eine "Änderung der Miteigentumsquoten" einer Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 WEG nicht zugänglich (OLG Celle, aaO; BayObLG, BayObLGZ 1997, S. 233 ff, m.w.N.; OLG Stuttgart BWNotZ 1986, 61; Belz, Handbuch des Wohnungseigentums 3. Aufl., Rn. 39).
  • KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97

    Keine Umw andlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Auch eine »Änderung der Miteigentumsquoten" ist einer Vereinbarung im Sinne von § 10 I 2 und 11 WEG nicht zugänglich (OLG Stuttgart, BWNotZ 1986, 61; Belz, Handbuch des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rn. 39).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.10.1983 - 6 W 104/83   

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https://dejure.org/1983,16055
OLG Karlsruhe, 27.10.1983 - 6 W 104/83 (https://dejure.org/1983,16055)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.10.1983 - 6 W 104/83 (https://dejure.org/1983,16055)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - 6 W 104/83 (https://dejure.org/1983,16055)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1986, 147
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 14.06.1995 - 2 W 96/95

    Verurteilung eines Schuldners mit minderjährigen Kindern zur Zwangsräumung eines

    Das gilt auch für die Kosten des Beschwerdeverfahrens beim Landgericht, in dem die Schuldner erst mit ihrem Vollstreckungsschutzantrag Erfolg gehabt haben (ebenso OLG Karlsruhe WuM 1986, 147; LG Berlin Rpfleger 1991, 219; KG KG-Report 1994, 179 m.w.N.; a.M. Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 788 Rn. 42; Baumbach/Hartmann, ZPO, 53.Aufl. (1995), § 788 Rn.8).
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