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   OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 8 W 25/85   

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OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 8 W 25/85 (https://dejure.org/1985,2090)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.09.1985 - 8 W 25/85 (https://dejure.org/1985,2090)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. September 1985 - 8 W 25/85 (https://dejure.org/1985,2090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 3 ZPO
    Streitwert für Besitzstörung durch Lärmbelästigung durch Waschmaschine

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535, § 537; GKG § 16
    Streitwert bei Unterlassungsklage gegen Mitmieter

  • rechtsportal.de

    BGB § 537
    Streitwert einer Klage auf Unterlassung von Lärmbeeinträchtigungen in einer Mietwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1986, 19
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • AG Osnabrück, 11.10.1996 - 44 C 345/96

    Voraussetzung der Passivlegitimation für die Zulässigkeit einer Klage; Vornahme

    Der Minderungsbetrag ist dabei von der Gesamtmiete zu berechnen (Sternel II Rn. 556; Emmerich § 537 Rn. 19; OLG Frankfurt WuM 1986, 19).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2007 - 19 W 57/07

    Streitwert der Besitzstörungsklage eines Mieters

    Handelt es sich wie hier um eine geltend gemachte Störung von Mieträumen zu Wohnzwecken, erscheint es sachgerecht, das Interesse der klagenden Partei auf der Grundlage der nach der Klage in Betracht kommenden Mietminderung zu bewerten und jedenfalls dann, wenn es sich - wie hier - um eine Besitzstörungsklage eines Mieters gegen einen Mitmieter handelt, den Jahresbetrag der Mietzinsminderung in Anwendung des Rechtsgedankens des § 41 Abs. 5 GKG als maßgebend anzusehen (OLG Frankfurt, WuM 1986, 19; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.12.1983 Az. 2 W 21/83; JURIS).
  • KG, 13.10.2003 - 12 U 104/03

    Wohnraummiete: Berechnung der Mietminderung

    Der Senat vermag der zur Berufungsbegründung vorgetragenen Ansicht der Klägerin nicht zu folgen, es käme hierfür auf die Netto-Miete an, sondern schließt sich der Auffassung an, dass es für die Minderung des Mietzinses nach § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB grundsätzlich auf die Bruttomiete ankommt, also auf die Summe aus Nettomiete und Nebenkosten (ebenso - zum alten Mietrecht - OLG Hamm, NJWE-MietR 1996, 80; OLG Düsseldorf, WuM 1994, 324; OLG Frankfurt, WuM 1986, 19; vgl. zur bisherigen, nach neuem Recht nicht weiterverfolgten Rechtsprechung des Senats GE 2001, 1670).
  • KG, 07.10.2002 - 8 U 139/01

    Versagung einer Gaststättenerlaubnis als Mangel vermieteter Gaststättenräume

    Dass das Landgericht die Minderung auch auf die (kalten) Nebenkostenvorschusse bezogen hat, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 14.8.2000, 8 U 7898/99 unter Hinweis auf OLG Frankfurt WuM 1986, 19 ).
  • OLG Naumburg, 16.06.1999 - 12 U 34/99

    Mietminderung wegen Nässebildungen am Mietobjekt; Kriterien für die Feststellung

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Rechtsprechung
   LG Köln, 17.09.1985 - 1 T 275/85   

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LG Köln, 17.09.1985 - 1 T 275/85 (https://dejure.org/1985,6504)
LG Köln, Entscheidung vom 17.09.1985 - 1 T 275/85 (https://dejure.org/1985,6504)
LG Köln, Entscheidung vom 17. September 1985 - 1 T 275/85 (https://dejure.org/1985,6504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • WuM 1986, 19
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