Weitere Entscheidungen unten: LG Kiel, 29.10.1987 | AG Bonn, 13.10.1987

Rechtsprechung
   LG Berlin, 13.06.1988 - 61 S 429/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,22409
LG Berlin, 13.06.1988 - 61 S 429/87 (https://dejure.org/1988,22409)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.06.1988 - 61 S 429/87 (https://dejure.org/1988,22409)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. Juni 1988 - 61 S 429/87 (https://dejure.org/1988,22409)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,22409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fälligkeit der Kaution; Kautionsabsprache; Kaution, Verzinsung; Kautionszahlung, Fälligkeit; Barzahlung; Kontoüberweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1988, 266
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 98/10

    Mietkautionszahlung darf von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig

    a) Der Wortlaut des Gesetzes, wonach der Vermieter eine ihm als Sicherheit "überlassene Geldsumme" anzulegen hat, spricht zwar eher für die vom Berufungsgericht und teilweise auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur vertretene Meinung, die Verpflichtung zur insolvenzfesten Anlage der Kaution treffe den Vermieter erst nach Erhalt der entsprechenden Geldsumme in bar oder durch Überweisung auf sein Konto (LG Berlin, WuM 1988, 266; v. Martius in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III Rn. 791).
  • OLG Hamburg, 29.11.1989 - 4 U 141/89

    Welches Schicksal hat die Kaution im Konkurs des Vermieters?

    Es wird auch die Ansicht vertreten, daß dem Mieter das Recht zusteht, die Kautionszahlung zurückzuhalten, wenn der Vermieter ihm nicht Leistung auf ein dem § 550 b Abs. 2 BGB entsprechendes Konto anbietet (Derleder, WuM 1986, 39, 42; a.A. LG Berlin, WuM 1988, 266).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Kiel, 29.10.1987 - 1 T 112/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,19636
LG Kiel, 29.10.1987 - 1 T 112/87 (https://dejure.org/1987,19636)
LG Kiel, Entscheidung vom 29.10.1987 - 1 T 112/87 (https://dejure.org/1987,19636)
LG Kiel, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - 1 T 112/87 (https://dejure.org/1987,19636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,19636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1988, 266
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Bonn, 13.10.1987 - 6 C 328/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,20820
AG Bonn, 13.10.1987 - 6 C 328/87 (https://dejure.org/1987,20820)
AG Bonn, Entscheidung vom 13.10.1987 - 6 C 328/87 (https://dejure.org/1987,20820)
AG Bonn, Entscheidung vom 13. Oktober 1987 - 6 C 328/87 (https://dejure.org/1987,20820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,20820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1988, 266
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG München, 17.04.2000 - 3 W 1332/00

    Kündigung des Mietverhältnisses wegen Nichtleistung der vereinbarten Kaution

    Es ist deshalb anerkannt, daß der Mieter nicht berechtigt ist, gegen den Anspruch des Vermieters wegen behaupteter Mängel der Mietsache oder wegen behaupteter Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben (vgl. LG Hamburg, WuM 1991, 586; AG Bonn, WuM 1988, 266; Schmid, Miete und Mietprozeß, 1. Aufl., Kap. 6 RdNr.46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht