Rechtsprechung
LG Berlin, 13.06.1988 - 61 S 429/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fälligkeit der Kaution; Kautionsabsprache; Kaution, Verzinsung; Kautionszahlung, Fälligkeit; Barzahlung; Kontoüberweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1988, 266
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 98/10
Mietkautionszahlung darf von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig …
a) Der Wortlaut des Gesetzes, wonach der Vermieter eine ihm als Sicherheit "überlassene Geldsumme" anzulegen hat, spricht zwar eher für die vom Berufungsgericht und teilweise auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur vertretene Meinung, die Verpflichtung zur insolvenzfesten Anlage der Kaution treffe den Vermieter erst nach Erhalt der entsprechenden Geldsumme in bar oder durch Überweisung auf sein Konto (LG Berlin, WuM 1988, 266;… v. Martius in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III Rn. 791). - OLG Hamburg, 29.11.1989 - 4 U 141/89
Welches Schicksal hat die Kaution im Konkurs des Vermieters?
Es wird auch die Ansicht vertreten, daß dem Mieter das Recht zusteht, die Kautionszahlung zurückzuhalten, wenn der Vermieter ihm nicht Leistung auf ein dem § 550 b Abs. 2 BGB entsprechendes Konto anbietet (Derleder, WuM 1986, 39, 42; a.A. LG Berlin, WuM 1988, 266).
Rechtsprechung
LG Kiel, 29.10.1987 - 1 T 112/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1988, 266
Rechtsprechung
AG Bonn, 13.10.1987 - 6 C 328/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1988, 266
Wird zitiert von ...
- OLG München, 17.04.2000 - 3 W 1332/00
Kündigung des Mietverhältnisses wegen Nichtleistung der vereinbarten Kaution
Es ist deshalb anerkannt, daß der Mieter nicht berechtigt ist, gegen den Anspruch des Vermieters wegen behaupteter Mängel der Mietsache oder wegen behaupteter Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben (vgl. LG Hamburg, WuM 1991, 586; AG Bonn, WuM 1988, 266;… Schmid, Miete und Mietprozeß, 1. Aufl., Kap. 6 RdNr.46).