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   AG Freiburg, 13.12.1991 - 4 C 3169/91   

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https://dejure.org/1991,8704
AG Freiburg, 13.12.1991 - 4 C 3169/91 (https://dejure.org/1991,8704)
AG Freiburg, Entscheidung vom 13.12.1991 - 4 C 3169/91 (https://dejure.org/1991,8704)
AG Freiburg, Entscheidung vom 13. Dezember 1991 - 4 C 3169/91 (https://dejure.org/1991,8704)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befristeter Mietvertrag; Fortsetzung des Mietverhältnisses; Fortsetzungsverlangen; Verwendungsabsicht des Vermieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 564c Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 564c Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3

Papierfundstellen

  • WuM 1992, 193
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06

    Auch bei erheblicher Gesundheitsgefährdung muss ein Mieter vor einer fristlosen

    Bei einem Abriss des Gebäudes, in dem sich die vermieteten Räume befinden, bedarf es demgegenüber keiner näheren Angaben, da eine Beseitigung der Räume - anders als eine bloße Veränderung oder Instandsetzung - zwangsläufig den Auszug des Mieters bedingt, ohne dass es auf Einzelheiten der Baumaßnahme ankommt (AG Freiburg, WuM 1992, 193; Schmidt-Futterer/Blank, aaO, § 575 Rdnr. 25).
  • LG Berlin, 15.06.2023 - 64 S 40/23

    Wohnraummiete: Vertragsbefristung durch "Komplettumbau" der Wohnung

    Der vom BGH dort in Bezug genommenen Entscheidung des AG Freiburg ist weiter zu entnehmen, dass "schlagwortartige und vage Angaben in keinem Fall ausreichen", sodass die bloße Mitteilung, das gesamte Haus solle "saniert bzw. abgerissen werden", unzureichend ist (vgl. AG Freiburg - 4 C 3169/91 -, Urt. v. 13.12.1991, WuM 1992, 193 f., Rn. 10 ff., zitiert nach juris).
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