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   BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93   

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BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93 (https://dejure.org/1993,1333)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.1993 - 2 BvR 459/93 (https://dejure.org/1993,1333)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 1993 - 2 BvR 459/93 (https://dejure.org/1993,1333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Rechtsstaatsprinzip; Kündigung; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch; Beweis; Fortsetzungswiderspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliches Gehör und Effektivität des Rechtsschutzes im Räumungsprozeß - Ablehnung einer Beweiserhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fachgericht - Vortrag - Unstreitigkeit - Kenntnisnahme - Erwägung - Mieter - Effektiver Rechtsschutz - Räumungsprozeß - Beweiserhebung - Selbstnutzungsabsicht - Innere Willensentscheidung - Beweis - Willkürverbot - Unbeachtlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2165
  • WuM 1993, 380
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung eines Beweisangebots im

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93
    Fehlt es hieran, so sind die Gerichte gehalten, sich das erforderliche Maß an Überzeugung durch Würdigung anderer - grundsätzlich vom Vermieter vorzutragender und gegebenenfalls zu beweisender - Indiztatsachen zu bilden, die einen Schluß auf eine solche Absicht zulassen (zur Beachtlichkeit solcher Indiztatsachen im Räumungsprozeß mit Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG ; vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1990, 3259, 3260).

    Denn insoweit handelt es sich um das Bestreiten von Indiztatsachen, die - nach den Gründen der angefochtenen Entscheidungen auch für die Fachgerichte - für die Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Klägers zu 3) von Bedeutung waren (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1990, 3259, 3260).

    Von einer unbeachtlichen Behauptung "ins Blaue hinein" (s. dazu BVerfG, NJW 1990, 3259, 3260; BGH, NJW 1964, 1179, 1180) kann angesichts der vom Beschwerdeführer vorgetragenen und zum Teil unstreitigen Umstände (ungewöhnliche Konzeption des Geschäfts, zwischenzeitlicher Erwerb und Bezug einer anderen Wohnung durch den Kläger zu 2), vorgeschobene Eigenbedarfskündigung des Klägers zu 2) in einem anderen Fall) keine Rede sein.

    c) Danach kann offenbleiben, ob insoweit Art. 103 Abs. 1 GG darum verletzt ist, weil die Rechtsauffassung der Fachgerichte im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 69, 141, 143 f.; BVerfG, NJW 1990, 3259, 3260).

    Demgemäß ist das - nicht "ins Blaue hinein" erfolgte - Bestreiten der Absicht des begünstigten Dritten, die streitbefangene Wohnung zu beziehen, auch stets als beachtlich angesehen worden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, WuM 1991, 146, 147; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1990, 3259, 3260).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen (BVerfGE 79, 51, 61; 83, 24, 35; ständ. Rechtspr.).

    Da das Landgericht sich mit diesem, nach den Gründen des angefochtenen Urteils entscheidungserheblichen Vorbringen nicht auseinandersetzt, muß davon ausgegangen werden, daß es den Vortrag des Beschwerdeführers insoweit nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls nicht erwogen und hierdurch Art. 103 Abs. 1 GG verletzt hat (vgl. BVerfGE 79, 51, 61; 83, 24, 35).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen (BVerfGE 79, 51, 61; 83, 24, 35; ständ. Rechtspr.).

    Da das Landgericht sich mit diesem, nach den Gründen des angefochtenen Urteils entscheidungserheblichen Vorbringen nicht auseinandersetzt, muß davon ausgegangen werden, daß es den Vortrag des Beschwerdeführers insoweit nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls nicht erwogen und hierdurch Art. 103 Abs. 1 GG verletzt hat (vgl. BVerfGE 79, 51, 61; 83, 24, 35).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93
    a) Diese Verfahrensweise steht in Widerspruch zu Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten vorrangig die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 80, 103, 107; 85, 337, 345).

    Der aus dem Rechtsstaatsgebot abzuleitende Justizgewährleistungsanspruch umfaßt daher neben dem Recht auf Zugang zu den Gerichten auch eine umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes (BVerfGE 85, 337, 345).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen Rechts unberücksichtigt lassen (BVerfGE 82, 209, 235; 84, 34, 58; ständ. Rechtspr.).

    Der Bürger hat danach einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der Prozeßordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (BVerfGE 84, 34, 49; 84, 59, 77; ständ. Rechtspr.).

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93
    a) Die - vom Landgericht gebilligte - Annahme des Amtsgerichts, das Bestreiten des Nutzungswunsches der Lebensgefährtin des Klägers zu 3) durch den Beschwerdeführer sei unbeachtlich, weil es nur auf den Eigenbedarf des Klägers zu 3) ankomme, ist nicht nachvollziehbar und verletzt darum das Willkürverbot (vgl. BVerfGE 4, 1, 7; 80, 48, 51, ständ. Rechtspr.).
  • BGH, 12.02.1964 - IV ZR 46/63

    Zulässigkeit eines Beweisantritts im Rahmen der Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93
    Von einer unbeachtlichen Behauptung "ins Blaue hinein" (s. dazu BVerfG, NJW 1990, 3259, 3260; BGH, NJW 1964, 1179, 1180) kann angesichts der vom Beschwerdeführer vorgetragenen und zum Teil unstreitigen Umstände (ungewöhnliche Konzeption des Geschäfts, zwischenzeitlicher Erwerb und Bezug einer anderen Wohnung durch den Kläger zu 2), vorgeschobene Eigenbedarfskündigung des Klägers zu 2) in einem anderen Fall) keine Rede sein.
  • BGH, 14.03.1968 - II ZR 50/65

    Anforderungen an den Erwerb eines Wechsels - Anforderungen an die gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93
    Da dieses Bestreiten innere Tatsachen betrifft, war es selbst dann zu berücksichtigen, wenn es seine Grundlage in bloßen Vermutungen des Beschwerdeführers hatte, § 138 Abs. 4 ZPO (vgl. BGH, NJW 1968, 1233, 1234).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93
    c) Danach kann offenbleiben, ob insoweit Art. 103 Abs. 1 GG darum verletzt ist, weil die Rechtsauffassung der Fachgerichte im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 69, 141, 143 f.; BVerfG, NJW 1990, 3259, 3260).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93
    a) Die - vom Landgericht gebilligte - Annahme des Amtsgerichts, das Bestreiten des Nutzungswunsches der Lebensgefährtin des Klägers zu 3) durch den Beschwerdeführer sei unbeachtlich, weil es nur auf den Eigenbedarf des Klägers zu 3) ankomme, ist nicht nachvollziehbar und verletzt darum das Willkürverbot (vgl. BVerfGE 4, 1, 7; 80, 48, 51, ständ. Rechtspr.).
  • BVerfG, 18.01.1991 - 1 BvR 1112/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtung von

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

  • BayObLG, 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

  • LG Kassel, 11.07.1989 - 1 T 80/89
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der

    Die Wertung, ob der geltend gemachte Wohnbedarf weit überhöht ist, haben die Gerichte unter Abwägung der beiderseitigen Interessen anhand objektiver Kriterien unter konkreter Würdigung der Einzelfallumstände zu treffen (im Anschluss an BVerfG, 8. Januar 1985, 1 BvR 792/83, BVerfGE 68, 361, 373 f.; BVerfG, 19. März 1993, 1 BvR 1714/92, NJW 1993, 1637, 1638; BVerfG, 30. Juni 1993, 2 BvR 459/93, WuM 1993, 380, 384; BVerfG, 2. Februar 1994, 1 BvR 1422/93, NJW 1994, 995, 996; BVerfG, 30. Juni 1994, 1 BvR 2048/93, NJW 1994, 2605, 2606; BVerfG, 20. Februar 1995, 1 BvR 665/94, NJW 1995, 1480 f.).

    cc) Bei der Prüfung, ob mit dem Erlangungswunsch ein weit überhöhter und damit rechtsmissbräuchlicher Wohnbedarf geltend gemacht wird (BVerfGE 79, 292, 305 f.; BVerfG, NJW 1993, 1637 f.; NJW 1994, 2605; NJW 1995, 1480 f.), haben die Gerichte, die - wie oben unter II 1 a aa aufgezeigt - die Entscheidung des Vermieters über den für sich und seine Angehörigen angemessenen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten haben, ihre Wertung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen anhand objektiver Kriterien unter konkreter Würdigung der Einzelfallumstände zu treffen (BVerfGE 68, 361, 373 f.; BVerfG, NJW 1993, 1637, 1638; WuM 1993, 380, 384; NJW 1994, 995, 996; NJW 1994, 2605, 2606; NJW 1995, 1480 f.).

  • BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15

    Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen

    Denn Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) liegt nicht vor, wenn die vom Vermieter benannte Eigenbedarfsperson gar nicht die Absicht hat, in die Wohnung einzuziehen (vgl. BVerfG, NJW 1993, 2165, 2166 [zu § 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB aF]).
  • BGH, 18.05.2021 - VI ZR 401/19

    Arzthaftungsprozess: Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei Anwendung

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht, hätte es die Anforderungen an die Substantiierung des klagebegründenden Vortrags nicht in unzulässiger Weise überspannt, den Beklagten zu 2 angehört (ggf. als Partei vernommen) und aufgrund des Ergebnisses der Anhörung in freier Beweiswürdigung des Inbegriffs der mündlichen Verhandlung (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - I ZR 32/96, NJW 1999, 363, juris Rn. 21) zu dem Ergebnis gekommen wäre, dass der Beklagte zu 2 bereits vor der Operation Kenntnis von Umständen hatte, die auf die Möglichkeit eines Versagens der verwendeten Prothese schließen ließen (vgl. zur Ermittlung von inneren Tatsachen: BGH, Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 218/01, NJW-RR 2004, 247 juris Rn. 14; BVerfG, NJW 1993, 2165, juris Rn. 26).
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 218/01

    Kollusives Zusammenwirken verwandter Geschäftsführer zweier Gesellschaften;

    Die Ermittlung des Kenntnisstandes des Geschäftsführers der Beklagten als eine innere Tatsache ist in der Weise möglich, daß Umstände festgestellt werden, die den Schluß hierauf zulassen (BVerfG, Beschluß vom 30. Juni 1993 - 2 BvR 459/93, NJW 1993, 2165).
  • LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14

    Räumungsprozess: Parteivernehmung bei Eigenbedarfskündigung; freie

    Der Kläger hat zwar einen entsprechenden Eigenbedarf behauptet, diesen jedoch als insoweit darlegungs- und beweisbelastete Partei (BVerfG, Beschl. v. 30. Juni 1993 - 2 BvR 459/93, NJW 1993, 2165 Tz. 26 ff.; Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl. 2013, § 573 Rz. 70 m.w.N.) auf das erhebliche Bestreiten der Beklagten nicht zu beweisen vermocht.
  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Namentlich gilt dies für das Bestreiten des Selbstnutzungswunsches eines Eigenbedarf geltend machenden Vermieters als innere Tatsache (vgl. BVerfG NJW 1993, 2165 f.; NJW-RR 1995, 392 f.).

    Insofern ist selbst ein Bestreiten mit Nichtwissen gemäß § 138 Abs. 4 ZPO zulässig und wirksam (BVerfG, NJW 1993, 2165 f.; NJW-RR 1995, 392 f.).

    Wesentlicher Kern des rechtlichen Vorbringens der Antragsteller zu dieser für den Rechtsstreit zentralen Frage war nämlich der Hinweis auf die entgegenstehende vorherrschende Rechtsauffassung, nach der das Bestehen des Nutzungswunsches im Bestreitensfalle vom kündigenden Vermieter zu beweisen ist (vgl. BVerfG NJW 1993, 2165 f.; BGHZ 103, 91 <= NJW 1988, 905 ff.>; Palandt-Putzo, BGB, 58 . Aufl. 1999, § 564 b Rdnr. 47).

  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 153/13

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Abweisung einer auf eine

    Ebenso wie das Fachgericht sämtlichen vom Mieter dargelegten Zweifeln an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Eigentümers nachzugehen hat (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 14. Februar 1989, a. a. O., S. 305 = juris Rn. 32), gebieten es die Interessen des Eigentümers, erheblichen Vortrag gegen die vom darlegungs- und beweisbelasteten Mieter zur Begründung einer ungerechtfertigten Härte vorgebrachten Umstände zu berücksichtigen und erforderlichenfalls im Wege der Beweisaufnahme (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1993 - 2 BvR 459/93 -, juris Rn. 25 ff.) Feststellungen darüber zu treffen, welche konkreten Nachteile dem Mieter tatsächlich erwachsen würden und deshalb seine Interessen bei der gebotenen Abwägung gegenüber dem Erlangungsinteresse des Eigentümers vorrangig erscheinen lassen.
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 2/00

    Zivilrecht, materielles; Beschwerdebefugnis; Wohnung; faires Verfahren;

    Dieses wäre nur dann der Fall gewesen, wenn aufgrund des Bestreitens des Umzugswunsches die Kläger ihrer Beweisführungslast (vgl. BVerfG NJW 1993, 2165) nachgekommen wären und das Gericht nach Prüfung, ob wirklich der Eigenbedarf bestand, diesen für gegeben erachtet hätte.

    Es widerspricht grundlegenden Prinzipien des Verfahrensrechts, wenn die Instanzgerichte einer Partei in einer für den Ausgang des Rechtsstreits erheblichen Frage den Zugang zum Verfahrensabschnitt der Tatsachenfeststellung verwehren (BVerfG, Beschluß vom 30.06.1993 - 2 BvR 459/93 -, NJW 93, 215).

    "Das Fachgericht muß sämtlichen vom Mieter vorgetragenen Gesichtspunkten nachgehen, welche Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen." (BVerfG, Beschluß vom 30.06.93 - 2 BvR 459/93 -, NJW 93, 2165; BVerfG, Beschluß vom 13.01.1995 - 1 BvR 1420/94 -, NJW-RR 1995, 392 m.w.Nw.).

  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv

    Der Kinderwunsch der Vermieterin betraf eine innere Tatsache, diedem Beweis zugänglich ist (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1993 - 2 BvR 459/93 - juris , Rn. 26 f.).
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 126/06

    Anfechtung einer Schenkung

    Dazu müssen jedoch Umstände (Indiztatsachen) festgestellt werden, die einen Schluss auf die innere Tatsache zulassen (BVerfG NJW 1993, 2165; BGH, Urt. v. 5. November 2003 - VIII ZR 218/01, NJW-RR 2004, 247, 248).
  • KG, 07.06.2000 - KartVerg 3/00

    Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung)

  • LG Hannover, 07.04.2006 - 13 O 217/05

    Nichtaussetzen eines Rettungsbootes trotz massiven Protests der restlichen

  • OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02

    Beschränkung der Gehörsrüge auf auf die unanfechtbaren Urteile der Amts- und

  • LAG Baden-Württemberg, 16.08.1995 - 3 Sa 51/95

    Nebentätigkeit: Pflicht zur Ablieferung aus Nebentätigkeit erhaltener Vergütung

  • StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1539

    Unbegründete Grundrechtsklage - Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

  • VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03

    Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE und des rechtlichen

  • AG Wolfenbüttel, 17.11.2011 - 19 C 177/11
  • BGH, 05.03.1999 - LwZR 5/98

    Anspruch auf Herausgabe von Pachtland - Auslegung einer Geschäftsbedingung

  • OLG Frankfurt, 04.07.2019 - 4 U 181/18
  • KG, 12.04.2000 - KartVerg 9/99

    Kein Vergaberechtsschutz nach Auftragserteilung!

  • VerfGH Berlin, 12.10.1994 - VerfGH 53/94

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer Lehrerin aufgrund Falschbeantwortung

  • LG Itzehoe, 12.02.2021 - 9 S 39/20

    Zweifel an Eigenbedarf gehen zu Lasten des Vermieters

  • VG Mainz, 06.12.1999 - 7 K 2136/98

    Beendigung der Rundfunkgebührenpflicht; Festsetzung der Rundfunkgebührenschuld

  • KG, 12.04.2000 - KartVerg 91/99
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